Balkonkraftwerk/ Mini-PV Anlage, Anfängerfrage

BruderMoik schrieb:
Es bleibt dabei. Das was du machst, nennt sich Pfusch!
Es bleibt dabei, dass du einfachste elektrische Zusammenhänge nicht verstehst und du ganz Schweiz, Österreich, Niederlande und allen weiteren Ländern "Pfusch" unterstellst.

Dich kann man einfach nicht ernst nehmen :daumen:
 
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fishraven schrieb:
Ist es auch Pfusch, wenn ich mein Auto selber wasche
Erbsenzahlermodus ein:
In Deutschland: Ja, denn wenn du nicht einen Waschplatz mit geeigneter Abscheideanlage hast ist es oft sogar verboten sein Auto selber zu waschen.
https://www.bussgeldkatalog.org/umwelt-auto-waschen/
Erbenzaehlermodus aus.

Was die Balkonkraftwerke betrifft: Ich fand die Dinger immer schon hochinteressant. Das Thema der Wielandsteckdose ist aber komplett neu fuer mich.
An diejenigen die elektrotechnisch erfahrener sind als ich: Abgesehen von der Dauerbelastbarkeit und des Ueberschlagschutzes, die bei 600 Watt tatsaechlich eigendlich nicht relevant sein duerften: Wie ist das mit dem Verpolungsschutz? Ich stelle mir das jedenfalls recht suboptimal vor, wenn man aufeinmal, umgangssprachlich gesagt, "Saft auf dem Neutralleiter" hat...
 
Jede Steckdose hat einen Neutralleiter und eine Phase. Auf welcher Seite sich diese befinden ist egal, sonst müsstest du bei jedem Stecker darauf achten wie du ihn einsteckst.

Normalerweise ist die Phase in einer Steckdose rechts und der Neutralleiter links. Es erleichtert die Arbeit wenn das immer so ist, aber jeder Elektriker wird das nachprüfen bevor es relevant werden würde ;)

Als meine Eltern ihre 8 kWp PV Anlage bekommen haben, wurde die übrigens zum testen auch aktiviert und ein paar Tage vergessen. Auf einem alten Ferraris Zähler, der sich dadurch rückwärts gedreht hat.
Auswirkungen auf das Netz im Haus oder Allgemein hatte es keine. (Natürlich nicht über eine Steckdose angeschlossen)
 
Das Schukostecker unpolarisiert sind ist aber so 'ne deutsche Sache. Da ist Schuko, weltweit betrachtet, eher unueblich: Die allermeisten Systeme sind polarisiert und unterscheiden ganz klar zwischen Phase und Neutral.

Und klar: fuer den normalen Gebrauch ist es Wumpe wie etwas gepolt ist. Insbesondere da hierzulande Vorschrift ist, das Schalter, bis auf wenige Ausnahmen, beide Pole schalten muessen.

Ein paar Minuten nachdem ich den Post abgeschickt habe ist mir aber (vermutlich) klar geworden, warum es im Endeffekt fuer die Solaranlagen kein Problem ist: Ich vermute die Anlage schaltet schlicht nicht ein, wenn der Stecker falschrum steckt... Netzerkennung muss sie ja eh machen. Oder die Inverter koennen umschalten.
 
Ranayna schrieb:
In Deutschland: Ja, denn wenn du nicht einen Waschplatz mit geeigneter Abscheideanlage hast ist es oft sogar verboten sein Auto selber zu waschen.
Doppelerbsenzähler-Modus: Es ist verboten sein Auto zu Hause zu waschen, aber es ist nicht verboten sein Auto selber zu waschen.

Ranayna schrieb:
Ich vermute die Anlage schaltet schlicht nicht ein, wenn der Stecker falschrum steckt
Es gibt kein falsch herum ... das war son Strohmannargument um Wieland hervorzuheben.
 
Ich selber will mir fürs Büro auch gerade eine Balkonanlage kaufen.
Ein guter Freund von mir ist Elektromeister.

Der hat mir mal zusammengestellt, was ich dafür alle brauche.
Dabei sind wir auch auf die Steckdose gekommen, wo das Ganze angeschlossen wird und er war der Meinung, dass man diese auf eine spezielle für die Balkonanlage umbauen sollte.
 
Ranayna schrieb:
Insbesondere da hierzulande Vorschrift ist, das Schalter, bis auf wenige Ausnahmen, beide Pole schalten muessen.
umgedreht, bis auf wenige Ausnahmen sind alle Schalter im privaten Umfeld einpolig und müssen auch nicht mehr sein.

hallo7 schrieb:
Normalerweise ist die Phase in einer Steckdose rechts und der Neutralleiter links.

Ich kenne es genau umgedreht :D spielt aber keine Rolle da ja der Stecker auch gedreht werden kann.
 
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fishraven schrieb:
(...)Bei PV Anlagen versuchen die Netzbetreiber Kosten auf den Kunden umzulegen, die sie selber tragen müssen.(...)
Welche Kosten genau versuchen Netzbetreiber in welcher Form auf den Netzkunden "umzulegen"?

Ein Beispiel deinerseits wäre eventuell hilfreich.
 
Binalog schrieb:
Welche Kosten genau versuchen Netzbetreiber in welcher Form auf den Netzkunden "umzulegen"?

Ein Beispiel deinerseits wäre eventuell hilfreich.
Es gibt im PV Forum spannende Geschichten über Netzbetreiber, die für die Inbetriebnahme der PV Anlage Rechnungen stellen. Das ist aber unzulässig
 
Vorweg: Ich habe keine Ahnung von Balkonkraftwerken, Schuko- und/oder Wielandsteckdosen.

Aber genau deswegen würde ich mich fragen: "Was sagt meine Versicherung im Schadensfall zu der Angelegenheit?"
 
Genau das habe ich meine Versicherung gefragt.
Antwort war: MiniPV / Balkonkraftwerk haben sie zur Kenntnis genommen, Änderung am Vertrag (keine PV vorhanden) unnötig.

Übrigens gibts auch noch die Möglichkeit das Balkonkraftwerk einfach in einer Abzweigdose und Wago klemmen fest zu verdrahten. Kostet fast nix. Genügt den Ansprüchen von Netzbetreiber und VDE
 
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@Visi , genau das habe ich auch vor. Die Mini PV Anlage kommt an eine Abzweigdose vor der Carport Steckdose.
Ich hatte heute ein Gespräch mit nem Kollegen, der sich intensiver mit PV Anlagen befasst hat. Er meinte, sogar bei Mini PV Anlagen gibt es keine gesetzliche Bestimmung auf 600W Limitierung. Es gibt eine "Empfehlung der VDE", wenn ich ihn da richtig verstanden habe.
Seine Eltern haben ein Balkonkrafkwerk mit 1,5kW schon etliche Zeit an einer Abzweigdose am Laufen und da hat sich bisher niemand dran gestört. Die Anlage wurde vorschriftsmäßig dem Netzversorger und Markstammregister gemeldet. Zusätzlich 1mal im Jahr der Bundesnetzagentur. Das entfällt wohl, wenn man kleiner gleich 600W bleibt. Ich fand diese Info ziemlich erstaunlich, sofern das stimmt.
 
fishraven schrieb:
Es gibt im PV Forum spannende Geschichten über Netzbetreiber, die für die Inbetriebnahme der PV Anlage Rechnungen stellen. Das ist aber unzulässig
"Spannende Geschichten" in einem PV Forum? Etwas genauer wäre schon gut. Es gibt nämlich durchaus Fälle, bei denen die Inbetriebnahme einer PV-Anlage mehrmals aufgrund fehlender Unterlagen, einem fehlerhaften Messkonzept oder normenwidriger Installation scheitert. Anzumerken wäre noch, sollte eine Netzbetreiber die fünfte ergebnislose Anfahrt tatsächlich in Rechnung stellen, hat der Netzbetreiber nichts davon. Zusätzliche Erlöse im regulierten Netzgeschäft werden gegenüber der Erlösobergrenze angerechnet, d. h. dies würde lediglich eine Art Disziplinierung von schlamprigen Anlagenerrichtern bedeuten.
 
Binalog schrieb:
"Spannende Geschichten" in einem PV Forum? Etwas genauer wäre schon gut. Es gibt nämlich durchaus Fälle, bei denen die Inbetriebnahme einer PV-Anlage mehrmals aufgrund fehlender Unterlagen, einem fehlerhaften Messkonzept oder normenwidriger Installation scheitert. Anzumerken wäre noch, sollte eine Netzbetreiber die fünfte ergebnislose Anfahrt tatsächlich in Rechnung stellen, hat der Netzbetreiber nichts davon. Zusätzliche Erlöse im regulierten Netzgeschäft werden gegenüber der Erlösobergrenze angerechnet, d. h. dies würde lediglich eine Art Disziplinierung von schlamprigen Anlagenerrichtern bedeuten.

Wenn du es genauer haben möchtest Lies es :D Da gibt's sogar Zeitungsartikel drüber. Und ne Liste mit schwarzen Schafen, die illegal Geld abzocken wollen.
 
Was soll sich lesen? Unbekannte Artikel in unbekannten Foren?

Wenn Du Deine Quellen/Links nicht benennst, wie soll man sich dann inhaltlich mit diesen Beiträgen/Artikeln auseinandersetzen?
 
Danke für den Link.

Voranstellen möchte ich zunächst die Tatsache, dass Unterstellungen wie "Und ne Liste mit schwarzen Schafen, die illegal Geld abzocken wollen.", allein aufgrund der Systematik der ARegV https://de.wikipedia.org/wiki/Anreizregulierung sehr kritisch zu betrachten sind (ungeachtet des Sprachgebrauchs, dazu später noch mehr). Eine (illegale) zusätzliche Gewinnerzielungsabsicht seitens des Netzbetreibers scheidet, aufgrund der von der Behörde dem Netzbetreiber per Bescheid zugesprochenen Erlösobergrenze, aus. Jede Einnahme aus einer der in dem link erwähnten Rechnungen, ob nun berechtigt oder nicht, führen nicht zu Zusatzeinnahmen des Netzbetreibers. Die Erlösobergrenze wird auf Basis einer Kostenprüfung durch die Behörde festgelegt, daraus ergeben sich für den Netzbetreiber Erlöse in Höhe von X € für das jeweilige Geschäftsjahr, keinen Cent mehr oder weniger. Diese Erlöse generiert der Netzbetreiber zum größten Teil aus den Netzentgelten und weiteren Einnahmen aus Tätigkeiten im regulierten Netzgeschäft, welche jeder Netzbetreiber in Preisblättern (die vorher der BNetzA angezeigt werden müssen) veröffentlicht. Klingt kompliziert? Ist es. Ich will es an einem sehr vereinfachten Beispiel erläutern. Angenommen dem NB steht eine EOG von 1.000.000 € zu, so würde er diese komplett als Netzentgelte auf die Netznutzer umlegen. Vereinnahmt er nun 250 € durch eine "Inbetriebnahme Rechnung" (ob nun berechtigt oder nicht) so würde sich diese Summe der umgelegten Netzentgelte auf 999.750 € reduzieren, in Summe bleiben immer Erlöse in Höhe von 1.000.000 €.

Weshalb macht sich der Netzbetreiber dann die Mühe diesen Zusatzaufwand für Leistungen zu betreiben? Der NB hat eben auch die Pflicht, die Kosten weitestgehend verursachungsgerecht den Netznutzern und Anschlussnehmern zuzuordnen. Hierbei muss wegen dem Zusatzaufwand ein Mittelweg zwischen pauschalen Ansätzen und individuellen Zurechnungen gefunden werden. Immer gilt, diese Zurechnungen sieht sich sowohl der Wirtschaftsprüfer als auch die Behörde an.

Diese Klarstellung ist m. E. wichtig, damit zumindest die Motivation eines NB in den beschriebenen Fällen besser nachvollzogen werden kann.

Nun zu dem link, uff, ich gebe zu, dass ich nach ca. 30 von 270 Seiten (von hinten und vorne) aufgehört habe zu lesen. Ich hatte danach auch nicht mehr den Eindruck, dass noch was wesentlich Neues kommt.

Mein Eindruck:

1. Es gibt durchaus Diskussionsbedarf in einzelnen Fällen, z. B. zu Leistungspositionen und Rechnungsinhalt. Ich kann aber nicht ersehen, dass NB hier grundsätzlich "illegal abzocken" wollen, oft scheint Leuten nicht klar zu sein, welche Pflichten auch sie als Anlagenbetreiber haben oder wen sie mit was genau beauftragen. Sorry, aber da handeln erwachsene, geschäftsfähige Personen. Der Gang zu einem Anwalt oder vor Gericht steht im Zweifelsfall jedem offen.

2. In dem Forum werden von offensichtlich juristischen Laien konkrete Rechtsberatungen durchgeführt, mit konkreten Empfehlungen zum weiteren Vorgehen. Mitunter werden dabei Begrifflichkeiten, z. B. "Anlage" im Sinne EnWG, NAV und EEG, wild durcheinandergebracht. Das führt dann so weit, dass einer der Foristen mal kurz und knapp die NAV für die ganze Kundenanlage außer Kraft setzt. Da kann man nur staunen und die Stirn runzeln.

3. Die Ausdrucksweise ist teilweise befremdlich "Mafia, Überwachungszähler,..." und unflätig. Man könnte fast den Eindruck gewinnen in einem Querdenker- oder Reichsbürgerforum gelandet zu sein.

4. Sachkenntnis ist das letzte, was man für eine lebhafte Diskussion benötigt.

Ganz Allgemein:

Einen sehr großen Anteil an diesen Komplikationen und Streitigkeiten zwischen NB und Anlagenbetreiber trägt m. E. der Gesetzgeber. Die Flut an Rechtsverordnungen und der Novellierungen macht es für die Beteiligten schwer bis unmöglich den kompletten Überblick zu behalten. Jede Änderung kommt mit zig Ausnahmefällen daher, neue Gesetze greifen wir Kraken in andere bestehende Gesetze/Verordnungen ein.

Ein Blick auf die häufigen Rechtsfragen der Clearingstelle vermittelt einen Eindruck...

https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/haeufige-rechtsfragen

Wer da nach ein paar Seiten noch den Überblick behält, darf sich Godfather of EEG bezeichnen.

All diese Änderungen und Ausnahmen müssen in den Geschäftsprozessen und EDV-Systemen abgebildet werden. Nicht selten werden gesetzliche Fristen so kurzfristig gesetzt, dass weder die Rechtsberater zu konkreten Auslegungen von Paragrafen noch die Systemanbieter der EDV-Systeme genug Zeit haben diese umzusetzen. Am Ende kommen dann falsch deklarierte Anlagen, falsche Abrechnungen, verärgerte Analgenbetreiber und frustrierte Mitarbeiter der NB heraus. Oft werden Streitigkeiten, die auf unklare gesetzliche Regelungen zurückzuführen sind, erst nach Jahren letztinstanzlich vor Gericht entschieden. Und dabei gewinnen sowohl Anlagen- als auch Netzbetreiber. Die Anlagenbetreiber und Anschlussnehmer sind oft sauer auf die NB, übersehen dabei aber auch oft, dass die NB nur als eine Art "Hilfspolizist" das Gesetze-Wirrwarr umsetzen müssen.

Ungeachtet der momentanen strukturellen Probleme, welche der Energiewende derzeit innewohnen, wenn sie scheitert, dann m. M. n. ganz sicher an der Bürokratie.
 
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Das kommt doch auf den Wechselrichter an der da dran hängt. Habe auch über 1000w Panelleistung an einem 600w Wechselrichter und da muss weiterhin nichts genehmigt werden. Maßgebend ist der Wechselrichter und nicht die Anzahl an Panels und/oder die Montageart. Bei den Solargeländern solltest du vorher einfach mal beim Bauamt deines Ortes nachfragen, ob das geht, ich persönlich würde aber sagen, ob ich mir nun Schilf als Sichtschutz davor mache oder ein Solarpanel oder was weiß ich, ist egal.
 
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