Balkonkraftwerk: unrealistische Anforderungen des Vermieter

Es ging um das Aufzeigen des qualitativen Problems nicht um die Quantitative Bewertung.Hier wurden ja nicht mal Brutto und Nettowerte berücksichtigt was sollen denn da solche Details bringen?

Natürlich wird das in den allermeisten Fällen unnötig sein das ist sicher so aber würdest Du auf die Aussagen von jemand vertrauen der sicher zu 99,9% keine Qualifikation in dem Fachbereich hat und ganz dick auf der Stirn Gewinnmaximierung stehen hat - wenn es um mögliche Gefährdung Dritter geht die letztendlich in Deine Verantwortung fällt?

Bei Gitterbalkonen dürfte sich die Windlast z.B. erheblich ändern von praktisch 0 auf irgendwas.


Ergänzung ()

ghecko schrieb:
Die Installation eines BKW ist keine Änderung. Die fordert in dem Fall der Vermieter selbst mit seiner Einspeisesteckdose und dem Zählerwechsel. Und hier kennt der Vermieter entweder aktuell geltende Regularien nicht, oder er kennt sie und ignoriert sie bewusst.

https://www.abel-kollegen.de/news-fachbeitraege/balkonkraftwerk-als-bauliche-veraenderung.html


Sobald befestigt ist es eine bauliche Veränderung - lediglich mit Privilegien hinsichtlich der Genehmigung.
 
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Uzer1510 schrieb:
Natürlich wird das in den allermeisten Fällen unnötig sein das ist sicher so aber würdest Du auf die Aussagen von jemand vertrauen der sicher zu 99,9% keine Qualifikation in dem Fachbereich hat und ganz dick auf der Stirn Gewinnmaximierung stehen hat - wenn es um mögliche Gefährdung Dritter geht die letztendlich in Deine Verantwortung fällt?
Vielleicht verstehe ich deinen Beitrag falsch, vielleicht bin ich auch nicht angesprochen. Dennoch: wenn der Mieter Mist baut, ist er letztendlich dafür verantwortlich, nicht der Vermieter.

Der Vermieter muss nicht beurteilen (können) ob der Mieter fachlich geeignet ist die (mögliche) Belastung eines Balkongeländers einzuschätzen. Wenn das Eigentum des Vermieters keine Mängel aufweist und gesetzeskonform errichtet wurde, hat er keine Konsequenzen zu befürchten, oder?
 
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Und wenn es zuu einem grossen Schaden wegen unsachgemässer Befestigung mit grober Fahrlässigkeit kommt mit Personenschaden der Mieter nicht zahlen kann und auch seine Haftpflicht nicht bezahlt hat? Die Balkonanlage - siehe Gesetzestext - ist eine bauliche Veränderung und damit Teil des Baukörpers hiert ist eine nachrangige Haftung sicher denkbar.

Den Vorwurf einer (groben) Fahrlässigkedit kann man halt durch Vorabgutachten sicher ausräumen.
 
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Uzer1510 schrieb:
Und wenn der Mieter nicht zahlt und auch seine HJaftpflicht nicht bezahlt hat?
Geht er ins Gefängnis, vielleicht? Warum sollte der Vermieter für das Handeln seines Mieters Verantwortung tragen? Er ist nicht sein Vormund.
 
Aber er kann nachrangig haftbar werden für Schäden die durch seinen Baukörper ausgehen.
 
Dann sollte er vielleicht nachweisen, dass sein Baukörper mit einer gültigen Baugenehmigung errichtet wurde.
 
Ja und dass die Balkonanlagen daran auch sicher statisch und fachlich verbaut wurden und nicht irgendwo rangepfuscht waren.

Am Ende besteht halt immer die Möglichkeit dass seine GrB Haftpflicht wegen Fahrlässigkeit beim Anbringen der Anlage ablehnen könnte - weil er versäumt hat dies durch Fachleute kontrollieren zu lassen.

Wie wahrscheinlich das ist werden halt erst Urteile zeigen wenn es zu so einem Fall gekommen ist
 
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Meines Wissens nach wird zwischen genehmigungspflichtigen und genehmigungsfreien Baumaßnahmen unterschieden. Ich vermute, ein Balkonkraftwerk zu montieren ist da mehr vergleichbar mit der Installation einer Phalanx aus Blumenkästen, denn mit dem Entfernen einer tragenden Wand :-)
 
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Das Gesetz defineirt die fest installierte Balkonanlage ist eine bauliche Veränderung und damit wird sie automatisch Teil des Baukörpers

Du musst das doch nicht neu deifnieren das Wohnungseigentumsgestz hat das doch ganz klar definiert?
 
Und deshalb auch nicht privilegiert bei den baulichen Veränderungen. Die Vermieterin wird vermutlich auch diese dann aus ähnlichen Sicherheitserwägungen nicht im Aussenbereich zulassen - würde ich annehmen - ich vermute einfach mal nicht dass sie eine PV Hasserin ist sondern objektiven Erwägungen folgt.

Am Ende steht dem TE der Klageweg offen wenn er meint die Forderungen seien objektiv unbegründet was ja durchaus sein kann - wenn mam davon überzeugt ist wäre es sinnvoll das zu machen - denke das ist sicher der einzige Weg.

Ich glaube nicht, dass er als nicht Statiker Baugutachter etc etc die Vermieterin überzeugen kann dass sie ihm in der Sache halt einfach vertrauen soll.

Dazu ist auch einfach doch auch die Rechtsprechung was Haftung und evtl Haftungsübergänge etc angeht einfach noch nicht aussagekräftig genug.

Bei einem Balkon z.b. unter dem hocvh frequentierte Gehsteige sind oder Spielplatz ist sicher auch wieder anders als wenn da nur ungenutze Rasenfläche ist etc.


Das beste ist man holt sich ein Haus ohne Nachbarn und öffentlicher Wege xD
 
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Uzer1510 schrieb:
Den Vorwurf einer (groben) Fahrlässigkedit kann man halt durch Vorabgutachten sicher ausräumen.
Den kann der Vermieter gerne selbst ausräumen, wenn er es vorab unbedingt wissen will.
Uzer1510 schrieb:
Aber er kann nachrangig haftbar werden für Schäden die durch seinen Baukörper ausgehen.
Ja, wenn er vorab sieht, das das BKW mit Kabelbindern befestigt ist und nichts dagegen tut. Ansonsten ist er nachranging raus, wenn er die Bestätigung hat, das der Mieter es Fachgerecht installiert (hat).
Piktogramm schrieb:
Blumenkästen werden übrigens mit 0,35kN/m angenommen
Das dürfte dann sogar mehr sein, wie ein handelsübliches BKW mit 20kg/m.

Also, für einen Blumenkasten fragt man höflich nach und baut ihn an (35kg/m). Aber für ein BKW mit ~20kg/m kommt der Fachbetrieb für die Abnahme? Wenn der Vermieter hier für sich Rechtssicherheit haben möchte, soll er die Fachleute dafür selber zahlen!
Ergänzung ()

Und nun habe ich eine Idee für eine BKW Genehmigung. Einfach erst nach Blumenkästen fragen und genehmigen lassen. Das BKW kann nach dieser Genehmigung quasi nicht abgelehnt werden.
 
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Hier wird sich an 40kg wegen zwei Solarmodulen hochgezogen.

Wenn ich mir 4m Blumenkästen an das Geländer hänge ist der Kraftvektor der gleiche wie bei senkrecht aufgehängten Solarmodulen.

Das Gewicht nach einem Starkregen dürfte ähnlich, wenn nicht sogar höher sein. Muss man den Vermieter für Blumenkästen auch um Erlaubnis fragen und ein Statikergutachten einreichen?
Manchmal frag ich mich wirklich ob manche Menschen gänzlich den Bezug zur Realität verloren haben.

Hinzu kommt, dass es im Fall des TE um eine Betonbrüstung geht, wenn ich es richtig gedeutet habe. Das bedeutet es kommt auch keine höhere Windlast zum Tragen.

Edit: Google sagt, zwei Säcke (80l) Blumenerde wiegen ca. 70kg im nassen Zustand.
 
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Uzer1510 schrieb:
Ich glaube nicht, dass er als nicht Statiker Baugutachter etc etc die Vermieterin überzeugen kann dass sie ihm in der Sache halt einfach vertrauen soll.
Was er auch nicht muss. Glaube und Vertrauen sind hier eher ungeeignete Methoden. Wenn der Vermieter Zweifel an der Sicherheit des Balkons bei üblicher Nutzung hat, soll er in seine Unterlagen schauen und ggf. einen Gutachter hinzuziehen der diese für ihn bewertet.
 
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Naja der übliche Nutzen + das dauerhafte Gewicht am Geländer durch die Anlage
 
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@Uzer1510 wie bereits ausgeführt ist das zusätzliche Gewicht durch die Anlage nur etwa halb so groß, als wenn man Blumenkästen daran befestigt.

Ich bin mir ziemlich sicher, dass bei der Auslegung des Geländers bzw. der Brüstung der Behang mit Blumenkästen berücksichtigt wurde, da dieser durchaus der üblichen Nutzung entspricht.

In einen 1m Blumenkasten passen ca. 24 Liter Blumenerde, wenn man noch etwas Platz lässt. Bei 70kg/80l ergibt das ein Gewicht von 21kg je Meter zzgl. Halterung.

Bei einem quer montierten Solarmodul kommt man auf knapp 12kg/m zzgl. Halterung.
 
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Uzer1510 schrieb:
das dauerhafte Gewicht am Geländer durch die Anlage
Ich weiß absolut nicht, was der Post von dir in welchem Zusammenhang was aussagen soll. Wir haben aber bereits festgestellt, dass Blumenkästen mehr Gewicht am Balkon darstellen, als PV Module. Da braucht man auch nicht weiter diskutieren, PV Module sind leichter als Blumenkästen, so einfach.
 
Ja deshalb ist die Anbringung dieser Kästen deshalb auch oft verboten und ich habe ja gesagt ich gehe davion aus dass dies auch der Fall ist.

Das Argument der Blumenkästen ergäbe nur dann Sinn wenn deren Anbringung dort erlaubt wäre.
 
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Uzer1510 schrieb:
deshalb auch oft verboten
Ich denke du verwechselst "oft" mit "in begründeten Ausnahmefällen".

Eine Ausnahmen kann zum Beispiel ein Gehweg vor dem Balkon sein. Den Passanten sollte weder ein Blumenkasten auf den Kopp fallen, noch die braune Suppe nach dem Gießen aufs weiße Hemd kleckern.

Ich hatte schon etliche Mietverträge und in keinem gab es eine entsprechende Klausel.
Auch im Bekanntenkreis kenne ich niemanden, wo das Anbringen von Blumenkästen verboten ist.

Mal ein Zitat vom Mieterschutzbund:
https://www.mieterschutzbund-berlin.de/news-lesen/items/anbringung-von-blumenkaesten.html schrieb:
Das Anbringen von nach innen hängenden Blumenkästen ist nicht genehmigungspflichtig, aber es ist darauf zu achten, dass durch herablaufendes Wasser keine Schäden auftreten können.

Jetzt bin ich auf deine Erklärung gespannt.
 
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Nach INNEN ja weil dort keine erhöhte Gefahr für Dritte besteht durch z.B. Herabfallen es geht hier aber um eine Anbringung AUSSEN.
 
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