1. Überspitze Formulierung, kommi dazu unnötigbensel32 schrieb:Hast du einen Arbeitsvertrag mit "bis zu" Lohn?
Bezahlst du den Paketdienst mit einer Lieferung zum Adressaten mit der Option "bis wenn möglich zum Empfänger"?
Und weil du die Leistung buchst, darf der VDSL-Nutzer seine Leistung nicht mehr weiter nutzen? Das obwohl du nur in der Geschwindigkeit eingeschränkt wirst und der VDSL-Nutzer eventuell gar keine Geschwindigkeit mehr bekommt?
Und wie kommst du darauf, das du 100% buchst und nur 60% ankommen. Dein Provider weiß jetzt was möglich ist und kann dir halt nur noch zb. statt 1GBit jetzt 500MBit anbieten. Er kann dir also weiterhin einen Vertrag mit 100% Leistung anbieten.
2. Das gleiche und
3. Vertragsrecht, Vertragsbruch, der Vertrag über 1g wird nicht eingehalten, das war ein Beispiel von mir.
Ich wollte mit meinen Worten nur sagen, dass ich den Beschluss auch mist finde
News Lesen, meinen Text lesen und richtig verstehen, keine dummen rekommis von mir