Danke euch für die vielen schnellen Antworten :-)
Ja, LG zahlt das Cashback. Mich wundert nur, dass teilweise die Händler selbst damit werben - Gamingoase in diesem Fall aber nicht.
Sofern die Modellnummer stimmt und es eine ordentliche Rechnung gibt, sollte das eigentlich passen aus meiner Sicht. Ich finde im Netz aber keine Mitteilungen von erfolgreichen Cashback Einlösungen nach Kauf bei dem Händler, das macht mich stutzig.
https://www.lg.com/de/promotions/ca...tatus+ascending,@ec_pdp_view_count+descending
Hier ein Auszug au den Teilnahmebedingungen:
Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich private natürliche Personen, die zum Teilnahmezeitpunkt das18. Lebensjahr überschritten sowie ein Aktionsgerät (TV) gemäß Liste der teilnehmenden Modelle, s.Ziffer 5. innerhalb des Aktionszeitraums bei teilnehmenden Händlern erworben haben ( „teilnahmeberechtigte Personen“). Sollte der Teilnehmer sich nicht sicher sein, ob ein Händler an derAktion teilnimmt, kann er sich unter VIVA Kontakt Formular Adresse oder unter VIVA E-Mailinformieren. Entscheidend für die Teilnahme ist ebenfalls der Rechnungsempfänger. Die Rechnungmuss auf eine Privatperson ausgestellt sein. Nicht teilnahmeberechtigt sind Groß- und Einzelhändler,auch wenn sie im Namen von Teilnehmergemeinschaften auftreten. Von der Teilnahme an der Aktionausgeschlossen sind darüber hinaus Käufe über Online-Versteigerungsplattformen, Käufe vongebrauchten Geräten sowie gekennzeichneter B-Ware und Käufe über Privatpersonen, die in Ausübungihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Ein Erwerb über eineschadensregulierende Versicherung, auch nur bei Übernahme von Teilbeträgen, ist von der Teilnahmeausgeschlossen und kann nicht berücksichtigt werden. Die Rechnung muss von einem Händlerausgestellt sein, Rechnungen von Partnerportalen sind nicht teilnahmeberechtigt. Es obliegt demVeranstalter, die Kombination zweier parallel laufender Aktionen, an denen LG Electronics maßgeblichbeteiligt ist, zu erlauben oder ggf. zu untersagen.Die Aktion gilt nur für vorrätige bzw. sofort verfügbare Aktionsgeräte. Jeder Haushalt kann nur für denprivaten Gebrauch und mit maximal zwei (2) Aktionsgeräten (siehe Ziffer 5) an der Aktion teilnehmen.