Beleg

Daltimo

Lt. Commander
Registriert
März 2006
Beiträge
1.258
Ich muss einen Beleg schreiben, Thema bei mir ist Inventur.

Dabei hätte ich Fragen bezüglich zu Verantwortlichkeiten, Eintragungen usw.

An welches Amt oder wie auch immer müsste ich mich wenden, weil im Internet finde ich kaum Informationen

Oder kennt sich jemand von euch diesbezüglich aus? Bei Bedarf kann ich meine Fragen auch noch posten !

Ich danke euch für jeden Rat !!!
 
Die Frage zu posten, schadet bestimmt nicht.
Die "Inventur" Profis :) werden dir bestimmt helfen, falls sich einige unter uns befinden.
 
Ihr seit echte Bomben ;)

Also die erste Frage wäre:

Muss man in eine Inventurzählliste wenn kein Bestand vorhanden ist eine Null eintragen oder kann man da auch einen Strich rein machen bzw. nichts eintragen?

Die zweite Frage wäre:
Wie sieht es mit den Verantwortlichkeiten bei der Inventur aus, muss jeder einen gesonderten Stift bekommen, mit dem man eineindeutig nachweißen kann wer wo was hingeschrieben hat?

Dann:
Wenn man einen Bestand aufgenommen hat und man noch einen aufnimmt an einem anderen Lagerplatz wie wird das handgehabt? Einfach 5+12 schreiben... oder wie regelt man das ?
Bzw. muss man da noch unterschreiben oder wie muss man das machen?

Das war es erstmal, mehr ist mir auf die schnelle nicht eingefallen....
 
Bei uns im Betrieb wird es so gehandhabt:

Jeder beteiligte Mitarbeiter bekommt eine Inventurzählliste.
Dieses Zählliste ist durchnummeriert z-B. von Seite 1- 10 oder mehr je nach Warengruppe etc.

Auf der Zähliste tragen der Zähler/Schreiber oder aber beide ihren Namen ein.
Es wird drauf geachtet, das nur mit Kugelschreiber geschrieben wird, kein Bleistift o.ä.

Wenn die Zählung komplett ist, unterschreiben der Zähler/Schreiber, das sie nach bestem Wissen und Gewissen die Bestände erfasst haben.

Bei Null-Beständen ist es bei uns egal, ob man eine Null hinschreibt oder einen Strich, nur freilassen dürfen wir nicht.

Wenn jetzt ein Artikel nochmals auftaucht, so schreibt der Zähler/Schreiber die 2. Menge mit Plusszeichen dahinter also z.B. 100 Stk. + 20.
Hinter dieser + Eintragung folgt das Namenskürzel.


Die gesamten Zählunterlagen werden dann von der Buchhaltung in die Lagerinventur-Verwaltung übernommen und entsprechende Ausrucke angefertigt. Die Mitarbeiter der Buchhaltung tragen dann auch z.B. eine "Doppelzählung" also diese 100+20 jeweils als seperate Veränderung ein.

Manche Mitarbeiter haben auch das "Privileg" mit dem Laptop und Barcode Scanner durch den Laden zu ziehen. Dort erfolgt keine handschriftliche Aufnahme der Bestände sondern es wird direkt in einen vorläufigen Inventurbestand gebucht. Dadurch das sich jeder Mitarbeiter mit seinem PW/Benutzerkonto anmelden muss, ist auch hier halbwegs gewährleistet, wer gezählt hat bzw. zu welchem Zeitpunkt.

Branche: Baustoffe/Heimwerkermarkt
Soweit wie ich weiß, gibt es keine rechtlichen Vorschriften, wie eine Inventur durchzuführen ist bzw. abzulaufen hat. Es gbit nur ein Gesetz, das vorschreibt, das eine Inventur durchzuführen ist.
 
Okay, aber woher weiß man das man keine Zeile freilassen darf in einer Zählliste, das muss doch irgendwo festgelegt worden sein ???
 
Gibt ja keine Regelung.

Der Arbeitgeber erstellt dann z.B. eigene Inventurrichtlinien, Ausfüllanweisungen an denen sich die Zähler/Schreiber zu halten haben.

"Leerzeilen sind zu vermeiden" oder "Nichtgenutze Zeilen sind zu streichen" etc. pp.
 
Okay, das ist schon mal ein Wort....

also wir schreiben immer eine 0 in eine leere Zeile, wollen das aber vielleicht ändern in einen /, da dieser schneller geht.
 
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