Bei uns im Betrieb wird es so gehandhabt:
Jeder beteiligte Mitarbeiter bekommt eine Inventurzählliste.
Dieses Zählliste ist durchnummeriert z-B. von Seite 1- 10 oder mehr je nach Warengruppe etc.
Auf der Zähliste tragen der Zähler/Schreiber oder aber beide ihren Namen ein.
Es wird drauf geachtet, das nur mit Kugelschreiber geschrieben wird, kein Bleistift o.ä.
Wenn die Zählung komplett ist, unterschreiben der Zähler/Schreiber, das sie nach bestem Wissen und Gewissen die Bestände erfasst haben.
Bei Null-Beständen ist es bei uns egal, ob man eine Null hinschreibt oder einen Strich, nur freilassen dürfen wir nicht.
Wenn jetzt ein Artikel nochmals auftaucht, so schreibt der Zähler/Schreiber die 2. Menge mit Plusszeichen dahinter also z.B. 100 Stk. + 20.
Hinter dieser + Eintragung folgt das Namenskürzel.
Die gesamten Zählunterlagen werden dann von der Buchhaltung in die Lagerinventur-Verwaltung übernommen und entsprechende Ausrucke angefertigt. Die Mitarbeiter der Buchhaltung tragen dann auch z.B. eine "Doppelzählung" also diese 100+20 jeweils als seperate Veränderung ein.
Manche Mitarbeiter haben auch das "Privileg" mit dem Laptop und Barcode Scanner durch den Laden zu ziehen. Dort erfolgt keine handschriftliche Aufnahme der Bestände sondern es wird direkt in einen vorläufigen Inventurbestand gebucht. Dadurch das sich jeder Mitarbeiter mit seinem PW/Benutzerkonto anmelden muss, ist auch hier halbwegs gewährleistet, wer gezählt hat bzw. zu welchem Zeitpunkt.
Branche: Baustoffe/Heimwerkermarkt
Soweit wie ich weiß, gibt es keine rechtlichen Vorschriften, wie eine Inventur durchzuführen ist bzw. abzulaufen hat. Es gbit nur ein Gesetz, das vorschreibt, das eine Inventur durchzuführen ist.