Besteuerung der Schichtzulagen?

Fu Manchu schrieb:
:hammer_alt: Hossa, wie kommst du denn auf dieses schmale Brett?

... da hab ich wohl kürzlich falsch aus einer Lohnsteuertabelle abgelesen ...
... aber wenn das "gefährliches Halbwissen" war, ist das jetzt beseitigt :)
 
Zuletzt bearbeitet:
Gerne :).
Das Problem sind auch selten die Steuern, die sind meist niedriger als einem das Gefühl vermittelt. 45% Steuern werden wirklich nur für die Euros bezahlt, die über 250.000 Euro liegen. Schlimmer wird es nur in Summe mit Sozialabgaben und Krankenkasse, dann sind auch schnell mehr als 50% vom Brutto weg, wobei es dafür ja zum Teil eine Gegenleistung in Form von Rente und Arbeitslosengeld I gibt.
 
Naja ich arbeite im folgenden Rhythmus: 2 Tage Früh / 2 Tage Spät / 2 Tage Nacht - 4 Tage frei...

Aktuell bin ich noch relativ jung und mein Körper machts noch mit - für immer will ich mir das aber nicht antun... Körperlich ist es schon ein extreme Belastung. Auch das soziale Leben schränkt sich stark ein. Feiertage kenn ich ebenso wenig...

Wollen wir Schichtarbeiter nur hoffen, dass es so bleibt, wie es ist...
 
Na klar wird es so bleiben. Wer ja verrückt wenn nicht. Aber du hast wenigstens 4 Tage frei.
Ich arbeite 2 Tage Früh / 2 Tage Spät / 2 Tage Nacht (+ jede Woche einmal Früh/Spät/Nacht extra) also 7 Tage arbeiten, 2 Tage frei. Und dann aus der Nachtschicht nach Hause, den Tag schlafen, noch ein Tag frei und dann beginnt es wieder mit früh und so geht das immer weiter. Alle 2 Monate habe ich dann aber auch mal 4 Tage frei. :rolleyes: Und der tolle Betriebsrat stimmt dem auch noch zu. :freak: Solche Dienstpläne hält man einfach nicht lange durch.
 
@GaBBa-Gandalf und @Lunge,
dann mache ich doch lieber von Montags bis Freitags "nur Nachtdienst".
 
Lunge schrieb:
Derzeit zahlt man nicht nur einen geringen Steuersatz bei Sonntags/Feiertags- und Nachtschichten sondern garkeinen! Alles geht Brutto zu Netto in deine Kasse. :)
Das ist falsch!
Nachtschichtzulagen sind nur bis 25%, bei Sonn- und Feiertagszuschlägen 50% des normalen Stundenlohns steuer- und sozialversicherungsfrei, alles darüber unterliegt den üblichen Abzügen.
D.h. von meinen 50% Nachtzuschlag bekomme ich die eine Hälfte Brutto wie Netto, von anderen Hälfte wird etwa die Hälfte für Steuer- und Sozialversicherungen abgezogen.

werkam schrieb:
Montags bis freitags von 18:00 Uhr bis 06:00 Uhr, dafür gibt es dann 9 €/Tag extra, die soll ich dann auch noch versteuern?
Wie jetzt, Du bekommst nur 0,75 €/h Schichtzulage? :freak:
Üblich sind eigentlich Sätze ab 15% aufwärts. :(
 
Schichtzulage = keine, nur Nachtzulage, ab 22:00 Uhr, die ca. 9 € zahlt der Chef freiwillig, er muss es ja nicht, nur wenn er es nicht macht, will keiner Nachts arbeiten.
 
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