ShiftC schrieb:
Wenn der Vorvertrag mir sagt, dass ich erst bei Leistungserbringung zahlen muss und bis dahin Kunde bei Anbieter x sein kann, sehe ich darin keine Benachteiligung des Verbrauchers. Was bringt es mir, wenn die Leistungserbringung auch nach zwei Jahren nicht stattgefunden hat und ich den Vertrag, für den ich nie zahlen musste und für den ich ohne vollendetem Ausbau auch sonst keine Alternativen habe, nun kündigen kann?
Dass du dann schon vorher zu einem anderen Anbieter wechseln kannst, der sich beeilt. In vielen Kommunen findet seit Jahren so ein Theater darum statt, dass man sich irgendwo binden muss, damit man in den Genuss eines kostenlosen Ausbaus kommt. Hier gab es 4 (!) kleinere und größere Anbieter, die sich mit etwas Überlappung mit ihren Versprechen gegenseitig überboten haben. Erst Teranet (GWG), dann Yplay (aus der Region), dann TNG und kurz danach wollte auch die Telekom ausbauen. Das ging über 3-4 Jahre, aber weil wir eine mittelgroße Stadt sind (30.000 Einwohner), hat sich zumindest TNG endlich dran gewagt und auch geliefert, zu meinem Glück, denn von den genannten waren sie die einzigen, die 1000/1000 anbieten (bisschen weniger netto, weil der ONT nur einen 1GbE-Anschluss hat):
Viele hatten noch Verträge mit Yplay oder sich bei der Telekom gebunden, und wollten dann nicht am Ende doppelt zahlen, wenn doch mehrere ausbauen. Oder man guckt zumindest den Nachbarn dabei zu, wie sie ihre Glasfaseranschlüsse aktivieren, während man selbst darauf wartet, dass das Pferd, auf das man selbst gesetzt hat, den Ausbau abbläst, weil man vorher nicht raus kommt.
Das ist auch der Grund, warum dieses Urteil jetzt so gefallen ist, die Richter haben klar gesagt, dass es nicht zumutbar ist für Privatkunden, sich für eine unbestimmte Zeit zu binden, während man keinen Einfluss mehr üben kann, wie lange das alles dauert. Das wurde als schwerwiegender gewertet als das Interesse der Unternehmen, ihren Ausbau möglichst sicher zu refinanzieren. Bzw. es gibt einfach kein Gesetz, das eine Ausnahme vom BGB für die 24 Monate vorsieht, außer das Ding mit Ratenzahlungen für den reinen Anschluss (ohne Tarif).