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News Blizzard beugt sich den Verbraucherschützern

Andy

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Blizzard hat sich in einer Unterlassungserklärung dazu verpflichtet, zukünftig auf Verpackungstexten darauf hinzuweisen, wenn zum Spielen eine dauerhafte Internetverbindung sowie eine Battle.net-Registrierung notwendig sind. Verbraucherschützer hatten Blizzard zuvor wegen unzureichender Kennzeichnungen bei Diablo 3 abgemahnt.

Zur News: Blizzard beugt sich den Verbraucherschützern
 
Zukünftig.... also in fünf Jahren beim nächsten AAA-Titel. Bis dahin sind wir alle so gleichgültig, dass uns Registrierungen und das Onlinesein nicht mehr weh tun.
 
Und was bewirkt so eine Abmahnung? Nichts?

Was wäre denn, wenn Blizzard und Valve so weitermachen wie gehabt? Droht dann eine Strafe oder wie kann ich mir das vorstellen?
 
Als ob das einen großen Unterschied macht - Bürokratie eben...
 
Gatso schrieb:
Und was bewirkt so eine Abmahnung? Nichts?

Was wäre denn, wenn Blizzard und Valve so weitermachen wie gehabt? Droht dann eine Strafe oder wie kann ich mir das vorstellen?
Natürlich nicht. Stell dir vor die Mitarbeiter eines halb-privaten Vereins könnten einfach je nach Laune und eigenem Ermessen Strafen gegen Unternehmen verhängen. Das hätte ja mit Rechtsstaatlichkeit nicht mehr viel zu tun. Der Verbraucherschutz kann dann (so wie auch jeder Privatperson) das Unternehmen verklagen und versuchen den angeblichen Gesetzesverstoß vor Gericht zu belegen. Eine Strafe kann dann nur ein unabhängiges Gericht, das beide Seiten anhört, aussprechen, sollte es tatsächlich illegal sein. Aber das ist ja nicht automatisch der Fall, siehe die erste Klage gegen Valve aus dem Jahr 2004 bezüglich dem Weiterverkauf von Half-Life 2, die der Verbraucherschutz verloren hat.
 
Gatso schrieb:
Und was bewirkt so eine Abmahnung? Nichts?

Was wäre denn, wenn Blizzard und Valve so weitermachen wie gehabt? Droht dann eine Strafe oder wie kann ich mir das vorstellen?

richtig, bei 'Abmahnungen wird in der Regel eine unverhältnismäßig hohe Summe (max Summe) als Strafandrohung mit vereinbart. Diese ist dann einklagbar.

lg
 
Ich habe mir jetzt Torchlight II gekauft und spiele es gerne. Den Online-Zwang kann Blizzard gerne behalten!
(Selbst schuld: Ich hatte seit Jahren auf den Diablo-Nachfolger gewartet, und für ein halbwegs unverbuggtes Diablo III ohne Online-Zwang hätte ich JEDEN Preis bezahlt -- aber irgendwo muss man als Verbraucher eine Grenze ziehen ... :rolleyes:)

Gruß Jens
 
Der Onlinezwang ist doch dazu da, um das Spiel (weitgehend :evillol:) vor Mißbrauch zu schützen.. ob das jetzt geklappt hat ist die eine Frage, aber wir wissen auch nicht , wie es ohne wäre (ich rede jetzt von neuen Blizzard Spielen).
 
ich wuerde einen luftsprung machen wenn blizz d3 wieder mehr in richtung d2 gehen laesst. richtiges skill system, gerne + runen. Sowieso richtiges runen-wort system und vor allem attribute etc.

Das skillsystem ist und bleibt ein absolutes nogo..... da zocke ich lieber TL2.
 
AramisCortess schrieb:
ich wuerde einen luftsprung machen wenn blizz d3 wieder mehr in richtung d2 gehen laesst.
Also ich würde einen Luftsprung machen, wenn dieser miese Verein endlich mal was innovatives Neues präsentiert, als dauernd alte ehrwürdige Titel zu verwursten und in den Dreck zu ziehen und teuer zu verkaufen. Soviel mal dazu ;)

btt.: Es ist ein ganz kleiner Schritt in die richtige Richtung. Würden passende Institutionen endlich mal begreifen, um welchen ernst zu nehmenden Markt es sich handelt, wäre die Aufsichtspflicht ungleich größer.
Deswegen stimmt wohl der Aussprich von @patayaboneau "Zukünftig.... also in fünf Jahren beim nächsten AAA-Titel" und ich glaube man darf getrost 10 Jahre draus machen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Viel Getöse einer Behörde um nichts. Gibt nur gute Schlagzeilen, wenn man ein großes Thema bzw. eine große Marke aufgreift (Diablo). Ich kann mir gut vorstellen, dass eine Person an entsprechender Stelle Diablo-Spieler ist und vielleicht sich schlecht behandelt gefühlt hat. :rolleyes::freak:

Auf der Verpackung steht ja „Internetverbindung erforderlich“ und „Battle.net Registrierung erforderlich“, was aber offensichtlich für die Behörde nicht ausreichend ist. Weiß einer wie es z.B. bei Steam-Titeln ist?

patayaboneau schrieb:
Zukünftig.... also in fünf Jahren beim nächsten AAA-Titel.
Nein, das heißt ab der nächsten Charge an Verpackungen, die gedruckt werden.

Das mit der Servererreichbarkeit zum Start ist kaum vermeidbar, dafür ist das Klientel (= Spieler) zu "geekig". Alles stürmt blindlinks drauf zu, geht zu wie früher an den Grabbelkisten zum Schulssverkauf. Zumal es wirklich nicht schlimm war, ich erinnere mich an schlimmere Starts (z.B. Wow).
 
Guest83 schrieb:
Bei Valve-Spielen steht auf der Packung dieser Text: http://www.hlportal.de/images/specials/steamssa.jpg
Auch nicht viel besser in meinen Augen und rechtlich auch fragwürdig, da man nur auf eine Stelle verweist, wo man das nachlesen kann aber es nicht auf dem Produkt steht.

Softwareverkauf ist in Deutschland rechtlich einfach mist.

Damit will ich es nicht gut heißen, ich bin auch der Meinung, ein Weiterverkauf muss möglich sein. Aber um dagegen rechtlich richtig vorzugehen fehlt der Behörde offensichtlich die Eier (ums mal platt zu sagen). :freak:


PS:
Leider ist D3 schon erschienen, mir fehlen die Kommentare á la "ich habe mein D3-Vorbestellung schon gecancelt". Wenn ich das Geheule um D3 lese und die gleichzeitige Priesung von Torchlight kireg ich das Kotzen.

Scusi, ich bin raus.
 
und jetzt ALLE wiecer zurück zu Diablo3!.......lol, mal ehrlich....der Schaden ist bereits getan


abgesehn von der Verpackung is D3 wohl DAS Spiel, daß Blizzard am meisten PR-Schaden gebracht hat
 
Blizzard kann sich seine Games behalten. D3 ist runterverdummt und mit AlwaysOnlineDRM verseucht. Da spiel ich lieber Path Of Exile. Da gibts noch Skills und ausserdem ne SCHARFE und DUESTERE Grafik obendrein und kein WOW Gewaescht!
 
Matzegr schrieb:
Ist die deutsche Verpackung anders als die UK-Version?

Bei der UK-Version steht auf dem Cover klar und deutlich:
Steht auf der deutschen Verpackung auch, allerdings doch ziemlich klein (und das wurde ja bemängelt ... "kein deutlicher Hinweis").
 
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