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boxed Kühler sooo viel Wert?
- Ersteller Alexander B.
- Erstellt am
Also da ist ja der Verkäufer einfach nur doof. Der Verkäufer hat alles richtig beschrieben, in der richtigen Kategorie. Was soll er denn sonst machen ?
Etwa schreiben: "Achtung !!! Nur der Kühler/Lüfter. Ist nicht mehr wert als 15€, wer mehr bietet wird gestrichen." ???
Etwa schreiben: "Achtung !!! Nur der Kühler/Lüfter. Ist nicht mehr wert als 15€, wer mehr bietet wird gestrichen." ???
Dorne
Lt. Commander
- Registriert
- Juli 2007
- Beiträge
- 1.643
Hier versucht es noch einer ...ganz frisch reingekommen. Entweder hat der zwei Namen oder jemand hat das kopiert 
http://cgi.ebay.de/Intel-Core-2-Duo...yZ108192QQssPageNameZWDVWQQrdZ1QQcmdZViewItem
Also zuschlagen Jungs und Mädels ...
^°^Dorne^°^
http://cgi.ebay.de/Intel-Core-2-Duo...yZ108192QQssPageNameZWDVWQQrdZ1QQcmdZViewItem
Also zuschlagen Jungs und Mädels ...
^°^Dorne^°^
Butz
Commander
- Registriert
- Juni 2007
- Beiträge
- 2.819
Ich sehe das so, er sammelt Positive Bewerbungen. Schaut euch mal die Bieterliste an, das gibt mir zu denken auf. Ich denke es handlet sich hierbei um eine Fake-Auktion!!!
Es ist deshalb so hoch geboten worden, da es den Artikel gar nicht gibt. Aber um sich Ärger zu ersparen wurde z. B. mit dem Account eines Freundes oder einem Zweit-Account mächtig überboten.
Es ist deshalb so hoch geboten worden, da es den Artikel gar nicht gibt. Aber um sich Ärger zu ersparen wurde z. B. mit dem Account eines Freundes oder einem Zweit-Account mächtig überboten.
A
abulafia
Gast
Meine Meinung:
Die Beschreibung ist fahrlässig. Auch wenn man ihn nicht unbedingt wegen Betrugs dran bekommt, wird er wohl doch seine Sorgfaltspflichten bei der Beschreibung verletzt haben und kaum eine Chance haben, vom Käufer das Geld behalten zu dürfen, wenn dieser wegen Irrtums vom Kauf zurücktritt. Hier ist offensichtlich, dass der Käufer sich massiv im Wert der Ware getäuscht hat.
Wenn man dem Verkäufer nachweisen kann, dass sich schon der letzte Käufer beschwert hat, dass er von der Beschreibung irregeleitet worden sei, kann man dem Verkäufer auch eine mutwillige Irreführung und damit einen Betrugsversuch nachweisen, was eine Straftat ist und zu einer Vorstrafe führt.
Wären mir die 100 Euro nicht wert. Wenn sich der Käufer ernsthaft beschwert und das im Notfall auch durchstreitet, hat der Verkäufer hier schlechte Karten.
Die Beschreibung ist von juristischen Laien für juristische Laien. Es geht also nur darum, ob die Beschreibung von einer Durchschnittsperson ohne einschlägige Fachkenntnis und Erfahrungen bei Ebay falsch verstanden werden kann und wie der Käufer diesen Kaufvertrag "verstanden" hat.
Ein Betrugsversuch kann auch evtl. auch dadurch entstehen, dass der Verkäufer den wahren Wert der Sache kennt und sich bewusst ist, dass der Käufer sich darin getäuscht hat. Er müsste bei so einem marktunüblichen Preis tatsächlich noch einmal beim Käufer nachfragen, ob nicht ein Irrtum vorliegt. Dieser ist hier ganz offensichtlich.
Würde der Verkäufer hier von mir die Zahlung ohne weiteren Hinweis verlangen, würde ich Anzeigen wegen Betrugs erstatten, denn hier ist schon der Versuch strafbar. Die Anzeige kostet nichts, wird einfach von der örtlichen Polizei entgegen genommen, und wenn man falsch liegt machts auch nichts.
@Dorne: Wie krass, hier ist der Betrugsversuch ja eindeutig. Der hohe Sofortkaufen-Preis und die Einstellung in der Kategorie "Prozessor" sind ja wohl eindeutig eine mutwillige Täuschung.
Wäre nett, wenn die Auktion mal jemand an Ebay melden würde. Am besten alle, damit die auch das Muster erkennen. Und sagt doch mal den Käufern bescheid, dass sie sich evtl. geirrt haben und vorher nochmal beim Verkäufer nachragen...
Die Beschreibung ist fahrlässig. Auch wenn man ihn nicht unbedingt wegen Betrugs dran bekommt, wird er wohl doch seine Sorgfaltspflichten bei der Beschreibung verletzt haben und kaum eine Chance haben, vom Käufer das Geld behalten zu dürfen, wenn dieser wegen Irrtums vom Kauf zurücktritt. Hier ist offensichtlich, dass der Käufer sich massiv im Wert der Ware getäuscht hat.
Wenn man dem Verkäufer nachweisen kann, dass sich schon der letzte Käufer beschwert hat, dass er von der Beschreibung irregeleitet worden sei, kann man dem Verkäufer auch eine mutwillige Irreführung und damit einen Betrugsversuch nachweisen, was eine Straftat ist und zu einer Vorstrafe führt.
Wären mir die 100 Euro nicht wert. Wenn sich der Käufer ernsthaft beschwert und das im Notfall auch durchstreitet, hat der Verkäufer hier schlechte Karten.
Die Beschreibung ist von juristischen Laien für juristische Laien. Es geht also nur darum, ob die Beschreibung von einer Durchschnittsperson ohne einschlägige Fachkenntnis und Erfahrungen bei Ebay falsch verstanden werden kann und wie der Käufer diesen Kaufvertrag "verstanden" hat.
Ein Betrugsversuch kann auch evtl. auch dadurch entstehen, dass der Verkäufer den wahren Wert der Sache kennt und sich bewusst ist, dass der Käufer sich darin getäuscht hat. Er müsste bei so einem marktunüblichen Preis tatsächlich noch einmal beim Käufer nachfragen, ob nicht ein Irrtum vorliegt. Dieser ist hier ganz offensichtlich.
Würde der Verkäufer hier von mir die Zahlung ohne weiteren Hinweis verlangen, würde ich Anzeigen wegen Betrugs erstatten, denn hier ist schon der Versuch strafbar. Die Anzeige kostet nichts, wird einfach von der örtlichen Polizei entgegen genommen, und wenn man falsch liegt machts auch nichts.
@Dorne: Wie krass, hier ist der Betrugsversuch ja eindeutig. Der hohe Sofortkaufen-Preis und die Einstellung in der Kategorie "Prozessor" sind ja wohl eindeutig eine mutwillige Täuschung.
Wäre nett, wenn die Auktion mal jemand an Ebay melden würde. Am besten alle, damit die auch das Muster erkennen. Und sagt doch mal den Käufern bescheid, dass sie sich evtl. geirrt haben und vorher nochmal beim Verkäufer nachragen...
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
tuem
Lt. Commander
- Registriert
- März 2007
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- 1.823
Ich habe gerade mit einem der IT-Fritzen hier im Hause gesprochen. Er hatte schon einmal ähnliche Erfahrungen gemacht, jedoch als Verkäufer. Die Artikelbeschreibung war inhaltlich und optisch ähnlich der hier genannten. Es war also nur die Rede vom Kühler und der Verpackung (auch auf den Bildern). Das Höchstgebot war dann bei 58 Euro. Als der Käufer nach Höchstgebot selbstständig den Irrtum bemerkt hatte, wollte er natürlich nicht zahlen und auch den Artikel nicht mehr. Man hat sich dann so geeinigt, dass der Käufer die Unkosten des Verkäufers (wegen eBay) per Überweisung beglichen hat (waren so rund 5 Euro) und beide sich eine positive Bewertung gegeben haben. Ein tatsächlicher Verkauf oder Versand fand also nicht statt.
Eine Woche später hat er dann die Kühler wieder neu bei eBay mit der gleichen Beschreibung eingestellt und ihn für 15 Euro (wertmäßig i. O.) an Jemanden, der in der Lage war sowohl Augen als auch Hirn einzusetzen, verkauft.
@ Butz
Für den Verkauf des Artikels muss der Verkäufer aber eine Provision an eBay abdrücken. Alles in Allem fallen da mit Angebotsgebühr und Provision für diesen Artikel so ca. 6-7 Euro an. Ich glaube kaum dass es Jemandem wert ist, sich mit fingierten Verkäufen auf diese Weise mit positive Bewertungen einzudecken.
MfG Tuem
Eine Woche später hat er dann die Kühler wieder neu bei eBay mit der gleichen Beschreibung eingestellt und ihn für 15 Euro (wertmäßig i. O.) an Jemanden, der in der Lage war sowohl Augen als auch Hirn einzusetzen, verkauft.
@ Butz
Für den Verkauf des Artikels muss der Verkäufer aber eine Provision an eBay abdrücken. Alles in Allem fallen da mit Angebotsgebühr und Provision für diesen Artikel so ca. 6-7 Euro an. Ich glaube kaum dass es Jemandem wert ist, sich mit fingierten Verkäufen auf diese Weise mit positive Bewertungen einzudecken.
MfG Tuem
devastor
Commander
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- Juni 2003
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- 3.055
Ich kapiere hier viele Antworten nicht. Hier wird nach Abzocke geschriehen usw. Was hindert den potenziellen Käufer daran vorher nachzufragen ob es sich "nur" um den Kühler oder Kühler und CPU handel? Bei der Beschreibung und dem Foto weiss ich sofort, das es sich mit 99,9% Warscheinlichkeit nur um den Kühler handelt ohne CPU.
Wer hier einfach blauäugig bietet und sich dann hinterher aufregt ist selber schuld und in meinen Augen doof. Sorry das klingt vielleicht ein bischen hart aber ein wenig nachdenken sollte man schon bevor man bietet.
Wer hier einfach blauäugig bietet und sich dann hinterher aufregt ist selber schuld und in meinen Augen doof. Sorry das klingt vielleicht ein bischen hart aber ein wenig nachdenken sollte man schon bevor man bietet.
A
abulafia
Gast
devastor schrieb:Wer hier einfach blauäugig bietet und sich dann hinterher aufregt ist selber schuld und in meinen Augen doof. Sorry das klingt vielleicht ein bischen hart aber ein wenig nachdenken sollte man schon bevor man bietet.
Der Verkäufer hat auch Pflichten. Gerade bei Geschäften mit vermeintlich Doofen muss man sehr vorsichtig sein, vor allem, wenn man offenkundlich weiß, dass sie doof sind.
Das Problem des Verkäufers ist, dass er weiß, dass der Käufer sich geirrt haben muss, wenn er mehr als das fünffache des üblichen Marktpreises bezahlt. Ob er von vornherein auf diesen Irrtum spekuliert hat und die Beschreibung absichtlich irreführend ist zwar strafrechtlich relevant, der Käufer ist aber auf Grund des offensichtlichen Irrtums nicht an den Kauf gebunden bzw. hat ein Recht auf Anfechtung, falls der Kaufvertrag überhaupt zustande kam, schließlich waren die Parteien offensichtlich und für einen außenstehenden, fachkundigen Beobachter leicht zu erkennen über den Inhalt nicht einig.
Ob der Käufer dann Schadenersatzpflichtig ist, wie Tuems IT-Kollege es erlebt hat, und dem Verkäufer dann noch seinen Schaden ersetzen muss (Ebaygebühren etc.) bezweifel ich. Es hängt dann davon ab, wie gut oder schlecht die Beschreibung und wie offensichtlich der Irrtum bzw. Täuschungsversuch tatsächlich war.
Im Zweifel würde ich dem Verkäufer nichts zahlen, solange die Beschreibung mit leichter Anstrengung falsch verstanden werden kann. Ich würde nur zahlen, wenn ausdrücklich dabei steht, dass keine CPU mitgeliefert wird. Der Verkäufer trägt , da er diesen Irrtum voraussehen kann und entsprechend ausschließen müsste.
Wenn er weiß, dass hier Irrtümer entstehen können und er das mutwillig in Kauf nimmt um einen höheren Gewinn zu erzielen (Täuschung mit Bereicherungsabsicht), ist das ein Betrugsversuch und damit eine Straftat, bei der schon der Versuch strafbar ist. Wer also nachweislich beim zweiten Mal immer noch keine Formulierung wie "nur Kühler OHNE CPU" hineinschreibt, könnte eine böse Überraschung von Seiten der Staatsanwaltschaft erleben.
Eine einfache Anzeige bei der Polizei ist vollkommen ausreichend, kostenlos und ohne Anwalt möglich. Sie kann von jedem erstattet werden, nicht nur vom Käufer, da hier (wie bei jeder Straftat) ein öffentliches Interesse auf Verfolgung besteht.Spock37 schrieb:Ohne Anwalt hat man aber vermutlich kaum eine Chance, und ich würd's auch gar nicht probieren, damit das freche Bürschchen gleich was fürs Leben lernt.
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
IchKannNichts
Lieutenant
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http://cgi.ebay.de/Intel-Core-2-Duo...yZ108192QQssPageNameZWDVWQQrdZ1QQcmdZViewItem
Hat das Ding doch wirklich einer für €90,- gekauft.
Ich habe dem ebayer mal eine Nachricht geschickt.
Hat das Ding doch wirklich einer für €90,- gekauft.
Ich habe dem ebayer mal eine Nachricht geschickt.
tuem
Lt. Commander
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@ srup
In der Theorie ist das in der Tat so (jedoch auch nur einmal je Käufer, ansonsten hagelt es Verwarnungen und Verweise). Die Praxis sieht aber anders aus. Ich streite mich mit eBay schon seit Wochen wegen so einem Fall (Artikel wurde angeblich vom Sohn des Käufers ohne dessen Wissen erworben, deshalb Zahlungsverweigerung). Außer Standard-Mails und Ignorieren meiner Nachfragen von Seiten eBays ist da bislang nichts passiert.
MfG Tuem
In der Theorie ist das in der Tat so (jedoch auch nur einmal je Käufer, ansonsten hagelt es Verwarnungen und Verweise). Die Praxis sieht aber anders aus. Ich streite mich mit eBay schon seit Wochen wegen so einem Fall (Artikel wurde angeblich vom Sohn des Käufers ohne dessen Wissen erworben, deshalb Zahlungsverweigerung). Außer Standard-Mails und Ignorieren meiner Nachfragen von Seiten eBays ist da bislang nichts passiert.
MfG Tuem
manahmanah
Lt. Junior Grade
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Positiv bewertet wurde er ausserdem auch für den Verkauf des anderen Kühlers...
Jeden Morgen steht eben ein dummer auf...
Jeden Morgen steht eben ein dummer auf...
@ tuem
Wenn Du einen Streitfall in Gang setzt, so hat der Käufer IIRC 1 Woche Zeit darauf antworten, wenn er es nicht tut, so kannst Du den Verkauf per Klick rückgängig machen und erhälst sofort die Provision gutgeschrieben. Das hat bei mir schon etliche Male geklappt.
Wenn Du einen Streitfall in Gang setzt, so hat der Käufer IIRC 1 Woche Zeit darauf antworten, wenn er es nicht tut, so kannst Du den Verkauf per Klick rückgängig machen und erhälst sofort die Provision gutgeschrieben. Das hat bei mir schon etliche Male geklappt.
Allmightyrandom
Lt. Commander
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- Mai 2006
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- 1.190
Schaut euch mal die Bewertungen an- der hat schon einen Boxed-Kühler für 46€ verkauft und der Verkäufer war glücklich...
so what *g*
so what *g*
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