News Bundesgerichtshof stoppt Polizei-Hacker

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Turinger schrieb:
Ich kann mich noch gut an das Fiasko bei der Telefonüberwachung erinnern: Da ist von Frontal21 glaube ich, aufgedeckt worden, das innerhalb eines Jahres die Überwachungen von ein paar Hundert bis auf 70.000 angestiegen sind, weil die Richter eine Ablehnung so gut und ausführlich begründen mußten, das sie gar keine Zeit dafür hatten. Eine Befürwortung passte auf eine halbe Seite, also haben sie einfach zugestimmt

Ja ne ist klar:rolleyes:
Ich hab mal bei Akte06 gesehen, daß Pinguine wegen der Eisschmelze das Fliegen wieder erlernen.
Ein Richter läßt sich von ehrgeizigen Staatsanwälten und Polizisten unter Druck setzen. Ja er unterschreibt lieber aus Angst und Zeitnot.
Ja, wir sind jetzt von der Festplattenauslesung, über die illegale stille SMS/ Standortbestimmung bei illegaler Telefonüberwachung gelandet.

Ein Kurzflug über den Polizeistaat aus Deinen Erfahrungen und Auslegungen.

Niemand hat es nötig, Dich zu verarschen.
Das schaffts Du ganz alleine.

Gruß

olly
 
Tja, das liebe ich so an dir. Du sagst immer nur nein, nein, nein ,stimmt, nicht stimmt nicht, aber hast es keineswegs nötig das zu belegen. Presseberichte sind wohl d.M.n. regelmäßig schlecht recherchiert und schaden offenbar sowieso dem Ansehen des Staates. Das einzige was f.d. zählt sind offenbar Gesetzestexte, die ein Normalbürger nicht ließt. Aber so schafft man sich vor allen anderen einen vermeintlichen Vorteil - was genau das ist was ich dir vorwerfe. Und natürlich geht es nicht nur um SMS, sonst könnte man das ganze Ausmass ja garnicht darstellen. Es findet auf allen Ebenen statt.
Das was du Anpassung an die Realität nennst, nenne ich schleichende Aushöhlung der Grundrechte, und du bist das beste Beispiel dafür wie man abgekanzelt wird, wenn man sowas äußert. Ein Urteil darüber soll man wohl am Besten denen überlassen, die ja eigentlich nur mein Bestes wollen - aber genau das werden sie nicht kriegen.


Genau das, was das Bundesverfassungsgericht 1983 im »Volkszählungsurteil« verboten hat, nämlich die systematische, maschinell gestützte Durchleuchtung der Bevölkerung, zählt seit dem 11. September zu den höchsten Prioritäten der Sicherheitspolitik – ohne dass dies bisher grundlegend debattiert worden wäre. Ein Blick in das Volkszählungsurteil zeigt, wie fremd uns das eigene Verfassungsrecht mittlerweile geworden ist. »Eine umfassende Registrierung und Katalogisierung der Persönlichkeit durch die Zusammenführung einzelner Lebensdaten und Personaldaten zur Erstellung von Persönlichkeitsprofilen der Bürger« sei unzulässig, schrieben die Karlsruher Richter vor gut zwanzig Jahren. Zum »Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung« gehöre deshalb, dass grundsätzlich jedermann selbst entscheiden könne, was er wem gegenüber von sich preisgeben wolle.
Doch genau dies, das unbemerkte Profiling, die vorbeugende Einsicht ins Menscheninnere, ist Ziel von immer mehr »Schutzgesetzen«. Schon seit Inkrafttreten der beiden Antiterrorpakete aus den Jahren 2001 und 2002 (im Volksmund »Otto-Katalog«) dürfen Verfassungsschutz und Bundesnachrichtendienst von Banken Informationen über Geldbewegungen einholen, die Post überwachen, von Fluglinien Reiseinformationen abrufen sowie Telefonate und E-Mails überwachen. Dem Bundeskriminalamt wiederum ist es erlaubt, von Behörden und Firmen Auskünfte über Bürger und Angestellte einzuholen. Gemäß dem »Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit« sollen sich vom 1. April an Sachbearbeiter der Finanz- und Sozialämter, in der Arbeitsagentur und der Bafög-Stelle quasi auf Knopfdruck und ohne richterliche Anordnung Übersicht über sämtliche Konten und Gelddepots des Bürgers verschaffen können. Ebenfalls ohne richterliche Genehmigung, so will es Rot-Grün, soll künftig die Speicherung von anonymem DNA-Material möglich sein. Um das Anzapfen des E-Mail-Verkehrs zu erleichtern, sind private Provider seit Anfang dieses Jahres verpflichtet, ihre Rechnerzentralen mit Hard- und Software nachzurüsten, die es erlauben, die Kunden im Auftrag der Polizei oder des Verfassungsschutzes zu überwachen.
»Behörden spitzeln das Lebensumfeld von Bürgern aus«
Klick für Klick verschiebt sich so die Informationsverteilung zwischen Staat und Bürger. Und damit verschieben sich die politischen Gewichte. Auf diese Weise fängt die freiheitliche Ordnung an, sich selbst zu demontieren. Wenn die Bürger besorgt sein müssen, in jeder Lebenslage überwacht zu werden, untergräbt das auf lange Sicht den Mut zur freien Meinungsäußerung.
Die Zeit
Du kannst gerne versuchen, mich zu einem Spinner zu machen. Du hast nur keinen Erfolg damit. Und mundtot machste mich schon garnicht.

Ich erhebe nicht den Anspruch 100% genau zu sein und PCB ganz sicher auch nicht, aber seine Aussage stimmt: Die Polizei in den Ländern und im Bund(wie hier auch, zum ixsten mal bemerkt, diese News berichtet) benutzen alles was sie kriegen können, um Erkenntnisse zu sammeln und um Verfassungsmäßigkeit können sich andere kümmern.
Über die Richter gibt es Untersuchungen(ein Irrtum meinerseits: es waren 17000 Abhörmaßnahmen und nicht 70000.)
Erstaunlich ist nun, wie oft die Richter
staatsanwaltschaftliche Anträge wortwörtlich übernehmen und sich zu eigen machen, auch wenn diese
nur teilweise vollständig oder völlig unvollständig sind (Dia 2 und 3).
Die erwartete eigenständige Bewertung des Antrags durch den Richter sinkt fast auf den Nullpunkt,
wenn der Staatsanwalt nicht nur einen begründeten Antrag auf Telefonüberwachung stellt, sondern dem
Antrag auch einen Beschlussentwurf beifügt, den der Richter nur noch zu unterschreiben braucht. Ob-
wohl die von den Staatsanwälten „vorformulierten“ Beschlüsse gegenüber den üblicherweise gestellten
einfachen Anträgen qualitativ schlechter, weil weitaus öfter unvollständig waren (35,3 % zu 2,1 %),
wurden sie in weit über 90 % der Fälle dennoch wörtlich übernommen (Dia 4 und 5).

In Übereinstimmung mit diesem Befund hatten einige Staatsanwälte schon in den Interviews geäußert,
dass man von einem Richter jederzeit jeden Beschluss bekommen könne, wenn man den Antrag nur mit
einem entsprechenden Beschlussentwurf versehe.
....
Weder Staatsanwälte noch Richter mochten sich die Ansicht zu eigne machen, dass der Richtervorbehalt
als eine besondere Form des Grundrechtsschutzes für die Betroffenen anzusehen sei.
http://www.uni-bielefeld.de/Universitaet/Aktuelles/pdf/backes_kurzfassung_telefonueberwachung.pdf
Ist schon etwas älter, aber warum sich nach dem 11. September ausgerechnet das geändert haben soll, kannst du ja mal erklären, Theoretikerin. Richter sind in Zeitnot und du solltest mal was anderes lesen, als deine Gesetzestexte.
Die Überwachung der Anschlüsse von Kontaktpersonen stieg von 39% (1996) kontinuierlich auf 65% (1998) (Dia 14 und 15)
Die dazu befragten Polizeibeamten und Staatsanwälte gaben an, dass dies auf die zunehmende Nutzung von Mobiltelefonen und den damit einhergehenden Handytausch zurückzuführen sei, so dass zunehmend mehr „Kontaktpersonen“ überwacht werden.
Das ist eine Angabe die nie überprüft wurde, deshalb lasse ich mal offen, ob das stimmt. Bis jetzt wurde so eine Untersuchung meines Wissens nie wieder zugelassen. Die Einsicht in das tägliche Brot von Staatsanwälten und Richtern könnte den Glauben an den Rechtsstaat doch erheblich erschüttern, oder ? Ich glaube trotzdem daran, wenn ich mich auch notfalls auf jahrelange Prozesse einstelle, das ist realistischer.

Bundesverfassungsgericht
Vorbeugende Telefon-Überwachung ist verfassungswidrig
27. Jul. 2005
Die vorbeugende Abhören von Telefongesprächen ist verfassungswidrig. Das Bundesverfassungsgericht kippte am Mittwoch die entsprechenden Paragraphen des Niedersächsischen Sicherheitsgesetzes.
...
Ein Richter hatte gegen das niedersächsische Gesetz, das seit 2003 gilt, Verfassungsbeschwerde erhoben.
http://www.ngo-online.de/ganze_nachricht.php?Nr=11493
Dieses Gesetz galt 2 Jahre und in Brandenburg soll genau das selbe noch mal gemacht werden. Dann ist es eben verfassungswidrig, scheißegal, aber 2 Jahre können die Behörden machen was sie wollen.

Wer hier wohl wen verarscht, das lasse ich ganz gelassen die entscheiden, die hier mitlesen. Ich habe Quellen und was hast du ? Bist du nur zu faul, das so ausführlich zu machen, wie MII? Das trägt doch wesentlich zum Verständnis bei, meinste nicht auch? Sowas kommt zu meinen Lesezeichen.

Ich habe jetzt wirklich keine Lust mehr alles zusammenzusuchen, vielleicht googlest du mal selber. Das ist alles zu finden. Wenn man will.
Tut mir ja leid für dich, aber dein Deutschlandbild ist unvollständig. Und dein hehres Bild von den 3 Gewalten unseres Staates hatte ich auch mal, aber nicht lange. Eigentlich eher kurz.

Am Biometrie-Institut Friedberg, drei Fingerabdrücke später. Professor Michael Behrens, der Leiter des Labors, lächelt und hält seinen linken Zeigefinger in die Höhe. »Wissen Sie, wie ich den nenne?«, fragt er. »Meinen Wissenschaftsfinger.« Mehr, will er damit sagen, bekommt kein Gerät von ihm. Behrens kommt auf seine Studienzeit zu sprechen. Auf die späten Siebziger. Die RAF-Zeiten. Auf die Notstandsgesetze. Er wolle auf keinen Fall als Biometrie-Gegner gelten, sagt er. »Aber eine der Lehren von damals«, meint der Biometrie-Forscher, »ist doch, dass Freiheitsrechte, die einmal eingebüßt sind, sehr schwer wieder zurückzuerobern sind.«
Ich klinke mich hier aus. Es ist alles gesagt, manches mehrfach.

Ich wünsche Euch ein Frohes Fest, wenn es Euch etwas bedeutet und einen nüchternen Rutsch ins Neue Jahr. Das werden wir brauchen.

Gruß
Turinger

Edit: Besonders aufgefallen ist mir, das die wesentlichen Urteile des Verfassungsgerichtes in den letzten Jahren, von Richtern oder Rechtsanwälten selbst beantragt worden sind. Das sagt doch einiges über unsere Politikerkaste aus.
 
Zuletzt bearbeitet:
Meine Quellen?
Nun, das ist wohl das geltende Recht.
Ich glaube kaum, daß es Artikel gibt, die ein funktionierendes Rechtssystem zum Inhalt haben, wozu auch.

Ein kritischer Blick ist sicherlich vonnöten, wenn neue Überwachungstechnologien eingeführt werden sollen.

Wenn man aber aus seiner Laienperspektive Begrifflichkeiten, bestehende technische Möglichkeiten und deren Umsetzung durcheinanderbringt, fehlinterpretiert und aufgrunddessen einen Polizei- und Überwachungsstaat ausruft, ist Widerspruch nötig.

Ja, ich glaube an die Gewaltenteilung und unser Rechtssystem mit ihren Kontrollorganen.

Noch ein Wort zu Deinen Vorwurf des/der Theoretiker/ in oder Student/in:
Es scheint ein üblicher Wesenszug Deinerseits zu sein, mit mangelndem Wissen Schlüsse zu ziehen, die falsch sind.

Ich bin weder weiblich, Student, noch habe ich in der Theorie mit der vorliegenden Materie zu tun.

Turinger schrieb:
Wer hier wohl wen verarscht, das lasse ich ganz gelassen die entscheiden, die hier mitlesen..

Was für ein schöner Schlußsatz.

Gruß

olly
 
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