News „Polizei-Hacker“ nun auch in Niedersachsen?

Der BGH sagt: Solche Dursuchungen sind nicht durch bestehende Gesetze gedeckt. Er hat nicht gesagt, daß solche Durchsuchungen illegal sind, sobald ein Gesetz diese Vorgehensweise regelt. Nun machen das die Länder und schon heißt es: "Paragraphenverbieger". Man könnte natürlich aus dem BGH-Urteil schließen, daß es vorher auch schon gemacht wurde, es nur der geneigten Leserschaft Latte war.

Der Sinn hinter Abhörmaßnahmen (und dazu zähle ich das jetzt mal) ist ja das der Verdächtige es erstmal nicht mitbekommt, insofern hat das nichts mit Faulheit sondern mit Ermittlungstaktik zu tun.

@serge: Zumindest nicht in Deutschland. Hast du Belege für deine Aussage? Und nein, kommt bitte nicht mit dem Golem.de Foreneintrag. Da heißt es ganz eindeutig, daß es Hersteller gibt die sowas zulassen und vermarkten. Von einer gesetzlichen Pflicht steht da nichts.

@overdrive: Wenn willst du mit dieser unnötigen Beleidigung eigentlich beeindrucken? Meinst du das man deine Meinung dann ernster nimmt?
 
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@overdriver

Gehen wir dochmal davon aus das kriminelle gibt egal welches Ziel sie verfolgen und das Internet zur Kommunikation ect. nutzen . Wärst du nicht dafür das man solche Elemente auch findet oder würdest du dann immernoch auf rechtsfreie Räume beharren und unterdessen wird vll. dein Auto gerade nach Polen verfrachtet oder eine Bombe geht in so ner Schule hoch . Es geht jetzt nicht darum an den Beispielen zu mäkeln und die kriminellen seien doch alle superschlau ect... es geht um den rechtsfreien Raum den du dir wünschst :)
 
HappyMutant schrieb:
@serge: Zumindest nicht in Deutschland. Hast du Belege für deine Aussage? Und nein, kommt bitte nicht mit dem Golem.de Foreneintrag. Da heißt es ganz eindeutig, daß es Hersteller gibt die sowas zulassen und vermarkten. Von einer gesetzlichen Pflicht steht da nichts.
Also zumindest bei der Hardware bieten alle heutigen Router und Switche Abhörmöglichkeiten nach ETSI-Standard für die Behörden, das beinhaltet natürlich nicht irgendwelche Backdoors durch Firewalls.
 
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Ist dieser Trojaner eigentlich Plattformübergreifend oder nur spezeill für ein OS ?
Würd mich echt mal interessieren.
 
SheepShaver schrieb:
Also zumindest bei der Hardware bieten alle heutigen Router und Switche Abhörmöglichkeiten nach ETSI-Standard für die Behörden, das beinhaltet natürlich nicht irgendwelche Backdoors durch Firewalls.

Quellen? Auch bei Router die nicht in Europa hergestellt werden?
 
Da es, wie bei jeder News zum Thema, mal wieder falsch verstanden wird. Die Polizei hat damit nichts am Hut. Es geht darum das Gesetz zu ändern um dem Verfassungsschutz zu ermöglichen die Rechner von mutmaßlichen Terroristen zu überwachen.

Ich versteh echt nicht wieso die Newsschreiber @ CB immer wieder „Polizei-Hacker“ und „Polizei-Trojaner“ im Topic verwenden. Mittlerweile müssten sie doch wissen wohin so etwas führt. :/

Zum Thema ist eigentlich hier schon alles gesagt worden: --> https://www.computerbase.de/forum/threads/nrw-landtag-segnet-polizei-trojaner-ab.248118/
 
@blasterbanane: "Polizei-Trojaner" ist nur ein, leider hier auch schon gebrauchter, populistische Umschreibung des jetzt geregelten Zugriffs auf verdächtige Rechner durch den Verfassungsschutz ohne physisch anwesen zu sein. Es ist nicht klar ob so etwas existiert oder ob tatsächlich Trojaner angewendet werden. Es muß schlicht kein Trojaner sein der da zum "abhören" angewendet wird (noch hat die Polizei damit etwas zu tun).

@zivilist (und z.T. SheepShaver): Selbst wenn, es gibt keine gesetzliche Pflicht solche Backdoors einzubauen. Nur die ohnehin schon lange beschlossene und geregelte Überwachungsmöglichkeit der Kommunikation ist mit diesen Routern möglich und die Provider verpflichtet diese Schnittstelle den Behörden anzubieten. (Der Drops ist leider schon gelutscht.) Dies beinhaltet aber keine Backdoors oder ermöglicht Remote-Zugriffe auf fremde Rechner. Es wäre auch völlig unsinnig dort Backdoors einzubauen (wozu auch, wäre mir neu das der Traffic dort durch Firewalls gefiltert wird), denn man will ja auf die Heim-Rechner und diese Router und Firewalls unterliegen gar nicht diesen gesetzlichen Regelungen. (Allerdings dürften die meisten leichter zu knacken sein...)
 
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@Voyager
Ein bischen überwachung ist ja OK,
damit meine ich Kameras auf öffentlichen Plätzen, von mir aus können sie auch Telefonate abhören wenn die betroffene Person im nachinein darüber informiert wird bzw ein Staatsanwalt oder ein Richter die Freigabe erteilt, und wenn der Internet Datenstrom sozusagen Mitgeschnitten wird na von mir aus, die Verbindungsdaten werden demnächt eh geloggt, aber auf einer Privaten Festplatte einfach so aufgrund von Verdacht mal rumzuschnüffeln find ich net OK, das ist wie eine Hausduchsuchung ohne das man was davon mitbekommt.
Wenn ein Staatsanwalt oder Richter OK gibt, dann ginge das auch für mich in Ordnung !

Mit diesen Mitteln kann man glaub ich schon ne ganze menge anfangen.

Auch der Verfassungsschutz sollte kontrolliert werden, es sollte keine Freibriefe für irgendeinen Personenkreis geben, und "begründeter Verdacht" ist doch sehr weiträumig zu definieren.

MfG Gamiac
 
Gamiac schrieb:
Wenn ein Staatsanwalt oder Richter OK gibt, dann ginge das auch für mich in Ordnung !

Auch der Verfassungsschutz sollte kontrolliert werden, es sollte keine Freibriefe für irgendeinen Personenkreis geben...

Das ist auch so, der Gesetzentwurf für NRW sieht die selben strengen Regeln wie bei Abhörungen vor. Also Richter, nachträgliche Informierung des Überwachten und Pflicht zum Nachweis der Notwendigkeit einer solchen Überwachung. Auch gibt es genauso viele Hürden wie bei einer Hausdurchsunchung. Das kann man hier aus der News leider so nicht rauslesen, aber diverse Links in der letzten News sagen das genau diese Anforderungen nötig sind.

http://www.wdr.de/themen/politik/nrw/verfassungsschutz_06/061220a.jhtml?rubrikenstyle=politik
 
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Spiegel.de schrieb:
Für das BKA dürfte das Hauptproblem sein, dass gute Hacker schwer zu bekommen sind. Wer sich wirklich auskennt mit Sicherheitslücken und Trojanern, Viren und Hintertürchen, der lässt sich lieber von einem Großunternehmen oder einem Hersteller von Virensoftware gut bezahlen. Dem Innenministerium müssen Beamten-Besoldungsgruppen und der Dienst am Vaterland als Argumente ausreichen.

Dass deutsche Beamte auf den Festplatten und in den Mail-Ordnern von Verdächtigen nach Inkriminierendem suchen, ist nichts Neues: Auf Landesebene wird das per Gerichtsbeschluss genehmigte Eindringen in Computer übers Netz schon länger praktiziert. [...]

Grundsätzlich stünden den Online-Ermittlern alle Möglichkeiten zur Verfügung, derer sich auch kriminelle Hacker bedienen: "Das BKA könnte zum Beispiel an einen Verdächtigen gezielt ein interessant erscheinendes Worddokument verschicken, das dann ein Spionageprogramm einschleust". Eine entsprechende Word-Lücke wurde eben erst wieder gemeldet. Wenn der Landesverräter oder potentielle Terrorist das Dokument dann öffne, installiere sich die Schnüffelsoftware automatisch und verschicke später in kleinen Häppchen gesammelte Informationen zurück an die Ermittler. Andere Möglichkeiten sei die Ausnutzung von Lücken in Browsern wie dem Internet Explorer oder Firefox, über die ebenfalls Spionagesoftware eingeschleust werden könne.
 
@«oMeE»:Und was genau willst du uns damit sagen? Das der Spiegel auch nur Vermutungen hat wie denn so ein Eindringen aussieht? Das es richterliche Beschlüsse geben muß? Oder das der Artikel so alt ist, daß er das BGH-Urteil noch gar nicht kennt und die gesetzlichen Grundlagen zumindest beim Bund erst noch geschaffen werden müssen? Bitte, Copy&Paste in größerem Ausmaß macht nur Sinn (wenn überhaupt...), wenn du schreibst was du damit nun genau sagen willst bzw. für was es eigentlich als Beleg gelten soll...
 
OK in deinem Link stehts etwas genauer,
damit könnte man fast leben, nur das hinterher entschieden wird ob der jenige es erfährt oder nicht ist mir noch n bisl knapp, wenn nichts bei der betreffenden Person gefunden wurde und somit der Verdacht aus der Welt ist müsste die überwachte Person informiert werden, ohne ausnahme!


MfG Gamiac
 
Auch der Staat kann nicht wie Gott über Wasser laufen.
Auch er kocht nur mit heißem Wasser und kann das Rad der Zeit nicht neu erfinden.

4-köpfiges Expertengremium: Hmm > Schäuble, Schily,Beckstein Zypries - passt.
 
Die Firewall und der Router werden nicht helfen.
Hier gibt’s die Erklärung wie das staatliche hacking umgesetzt wird
http://forum.golem.de/read.php?14855,805919,805919#msg-805919

Es wird jetzt schon viel Geld für die Hardware ausgegeben,
damit auch alles einsatzbereit ist wenn die Politiker die Gesetzte
entsprechend geändert haben.

Wer glaubt daran dass die teure Technik nicht eingesetzt wird wenn sie erstmal dasteht?
 
Und warum es so nicht funktioniert steht ein paar Beiträge drunter: http://forum.golem.de/read.php?14855,805919,820090#msg-820090

Leute, glaubt doch nicht jeden Mist. Zudem ist es völlig abwegig, weil DE-CIX ja gar nicht die P-Series nutzt von denen aber der Schreiber ausgeht. Also wo ist da die Grundlage? In Deutschland und in Europa gibt es für derartige verdachtsunabhängiges Eindringen keine Grundlage. Und auch die NSA handelte ja wohl rechtswidrig. Also was soll das?
 
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Ich wüsste auch gerne, wie ich meinen PC davor schützen könnte? Naja aber bei Terrorverdächtigen finde ich das schon angemessen. Aber es ist eben schwer zu klären, wer nun ein (potenzieller) Verdächtiger ist
 
Aber es ist eben schwer zu klären, wer nun ein (potenzieller) Verdächtiger ist
Nein nicht wirklich. Das entscheidet ja niemand alleine und/oder nach Laune. Es müssen mehrere Punkte erfüllt sein die im Gesetzesentwurf aufgeführt sind, kannst bei Interesse ja nachlesen.
Es wird nicht mutwillig Otto Normalsurfer als Terrorist deklariert damit man mal seine Daten ausspähen kann, was wiederum illegal wäre. Es dürfen nämlich keine Dateien gespeichert werden die nicht relevant sind. Aber das hatten wir ja schon im anderen Thread.
 
HappyMutant schrieb:
Und warum es so nicht funktioniert steht ein paar Beiträge drunter: http://forum.golem.de/read.php?14855,805919,820090#msg-820090

Leute, glaubt doch nicht jeden Mist. Zudem ist es völlig abwegig, weil DE-CIX ja gar nicht die P-Series nutzt von denen aber der Schreiber ausgeht. Also wo ist da die Grundlage? In Deutschland und in Europa gibt es für derartige verdachtsunabhängiges Eindringen keine Grundlage. Und auch die NSA handelte ja wohl rechtswidrig. Also was soll das?
Ok, dass man über Manipulation von TCP-Paketen Trojaner einschleusen kann, halte ich auch für ziemlich schwierig, aber dass man auch hier in Deutschland jederzeit vollen Zugriff auf den Datenstrom einer bestimmten Person haben kann, steht völlig außer Frage. Das wird ja auch heute so praktiziert. Das ist auch keine Neuheit der P-Series oder sonstwas.
Deswegen fällt der letzte Teil der Begründung flach. ;)
 
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Nun gut, da hast du teilweise recht. Ob allerdings das generelle Abzweigen jeglichens Traffics und Filtern nach Inhalten, also das verdachtsunabhängige Untersuchen, rechtens war sei mal dahingestellt. Zumindest in Deutschland muß hier zumindest eine richterliche Anordnung erfolgen. Insofern hast du recht, daß heute sowas nicht nur am Markt ist, sondern von den Providern vorgehalten werden muß. Hatte ich glaub auch schon weiter oben schon im Zusammenhang mit den Backdoors erwähnt.
 
Habe meine Festplatte komplett verschlüsselt.Möchte wissen wie jemand an meine verschlüsselte Daten rankommen will ?Spione haben keine Chance.
 
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