Hallo Zusammen.
Vielleicht kann ich etwas zum Thema CE schreiben.
Wer ein Produkt in den EU Verkehr bringen möchte, muss prüfen, ob dieses Produkt einer oder mehreren EU Richtlinien unterliegt. Dazu gehören z.B. die Maschinenrichtlinie, die Niederspannungsrichtlinie, ATEX Richtlinie, usw.
Findet man sein Produkt in den Richtlinien wieder, dann muss diese Richtlinie eingesehen werden, um zu wissen, was diese Richtlinie fordert. Es gibt Richtlinien, wie die Maschinenrichtlinie, die schon einiges fordern und es gibt andere Richtlinien, wie die Niederspannungsrichtlinie, die da weniger fordernd sind.
Je nach Richtlinie, geht es mal um das Thema Sicherheit, mal geht um das Thema Qualität, mal geht es um das Thema Umwelt. Das hängt von der Richtlinie ab.
Beim Thema PC nennt die KI folgende relevante EU Richtlinien:
- Niederspannungsrichtlinie (2014/35/EU): Elektrische Sicherheit von Betriebsmitteln (z. B. Netzteile).
- EMV-Richtlinie (2014/30/EU): Elektromagnetische Verträglichkeit (Störaussendung und Störfestigkeit).
- Funkanlagenrichtlinie (2014/53/EU - RED): Falls der PC integriertes WLAN oder Bluetooth besitzt.
- RoHS-Richtlinie (2011/65/EU): Beschränkung gefährlicher Stoffe in Elektrogeräten
Bei der Niederspannungsrichtlinie geht es darum, dass vom elektrischen Strom keine Gefahren ausgehen. Bei der EMV Richtlinie geht es darum, dass das elektrische Gerät weder störende Signale aussendet, noch durch externe Signale gestört wird. Die Funkanlagenrichtlinie ist mir jetzt nicht so geläufig – da muss ich passen. Bei der RoHS Richtlinie geht es darum, dass z. B. Beim Lötzinn ein Blei verwendet wird.
Wenn man nun seine EU Richtlinien identifiziert hat, dann sehen wie weiteren Aufgaben wie folgt aus:
- Für den PC eine Risikobeurteilung erstellen. Ist der PC sicher oder nicht? Diese würde im Sinne der Niederspannungsrichtlinie erfolgen. Wie schon geschrieben, sind die Anforderungen bescheiden. Hier muss man andere Regelwerke nach konkreten sicherheitstechnischen Vorgaben durchforsten, z. B. das VDE Regelwerk
- Für das Gerät eine Betriebsanleitung/Bedienungsanleitung zu erstellen. Hierzu wird gerne auf die DIN EN 82079 zurück gegriffen.
- Die technische Dokumentation für jede verbaute Komponente ist zu sammelt und intern zu speichern. D.h., z. B. Für eine SSD … CE-Erklärung, Bedienungsanleitung, etc.
- Es ist eine CE-Konformitätserklärung zu erstellen. Darin ist vermerkt, dass das Produkt die Anforderungen der o.g. EU Richtlinien und ggf. auch des VDE Regelwerkes (inkl. Normennennung!) einhält. Die CE Konformitätserklärung (auch CE Erklärung) muss dann vom Aussteller unterschrieben werden. Eine Falsch-Ausstellung wird mit einem Bußgeld geahndet. Zum Teil bis 100.000 €.
- Und final: auf dem Gerät ein CE Kennzeichen anbringen.
Es gibt Produkte, z. B. bestimme Maschinen, Druckbehälter und Co, da muss man eine notifizierte Stelle einschalten - z. B. TÜV, DEKRA und Co. Diese begleiten diesen CE Prozess bei besonders gefährlichen "Produkten". Bei allen anderen Produkten, und da würde ich den PC dazu zählen, kann man das Thema CE in Eigenregie durchführen.
Hoffe, das hilft etwas.
Gruss, Horst.