News Corsair Vengeance 6180 & 6182: Kompakte Gaming-PCs fortan mit AMD Ryzen und RX 5700 XT

Apocalypse schrieb:
Garantie entsprechend der Einzelkomponenten und 2 Jahren Gewährleistung
Entspricht halt nicht einem "sorglos Paket",
Fehlerquelle selber finden und das Teil einschicken. Und bei der Gewährleistung gilt nur 6 Monate die Beweislastumkehr. Natürlich sollte man sich die Garantiebedingungen vor angeschaut haben.
Und für Leute die einfach nur einen Fertigrechner haben wollen reicht es doch. (Nicht in DE verfügbar)
Ergänzung ()

MaverickM schrieb:
Joar, Gewährleistung > Garantie.
Ich meine das es andersrum ist.
Gewährleistung < Garantie
 
Herdware schrieb:
aber deshalb kann man auch realtiv sicher sein, dass bei Gehäuse, Netzteil usw. die Qualität in Ordnung ist.
Davon bin ich auch ausgegangen und voll auf die Fresse geflogen. Habe mir eine Corsair K95 Tastatur für über 200 Euro gekauft. Nach nicht mal einen halben Jahr sind zahlreiche RGB Sub Led ausgefallen. Reperatur wurde von Corsair abgelehnt "LED seinen Verbrauchsteile". Nie mehr kauf ich etwas von der scheiß Firma! Und schon gar nicht ne 08/15 Kiste für 2000 Euro.
 
MrDanielVie schrieb:
Nie mehr kauf ich etwas von der scheiß Firma!

Das ist natürlich deine Entscheidung, aber ich bin nicht sicher, ob man sowas an einem einzigen Fall festmachen sollte.

Ich hatte im Laufe der Jahre schon sehr viele Corsair-Produkte. Gehäuse, Netzteil, Tastatur, Maus, Headset, SSD, Speichermodule, AiO-CPU-Kühler...
Das einzige, was davon irgendwann den Geist aufgegeben hat, war die AiO (H100). Nach stolzen 7,5 Jahren, also mehr als dem Doppelten der garantierten Lebensdauer.

(Allerdings ist die H100 ausgelaufen und hat den alten PC unter Wasser gesetzt. War also schon etwas ärgerlich. Trotzdem würde ich deshalb Corsair nicht boykottieren. Ich habe daraus die Lektion gelernt, dass man AiOs nicht ewig weiter benutzen sollte, bzw. dass Luftkühler für solchen Langzeiteinsatz sicherer sind.)

Mir ging es in diesem Fall speziell um das Netzteil und das Gehäuse des Komplett-PCs. Beides sind Komponenten, bei denen Komplettsystemhersteller oft gerne mal zu billigen und wirklich minderwertigen Modellen greifen, weil sie keinen direkten Effekt auf die Leistung haben und auch typischerweise nicht in den primären Spezifikationen auftauchen (außer der reinen Nennleistung des Netzteils).
Gehäuse und besonders Netzteile von Corsair haben meines Wissens einen ziemlich guten Ruf. (Mein altes ist z.B. ein AX850, hergestellt von Seasonic.) Wenn ich die Wahl habe, zwischen solchen Komponenten von Corsair oder irgendwelchen chinesischen Noname-Produkten, würde ich jederzeit Corsair den Vorzug geben.
 
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CrustiCroc schrieb:
Naja, er meint das schon Kontext bezogen.
Bei einem 2000€ Rechner ist ja fast schon eine 2080ti drin.

Kontext bezogen?
(Bitte mal googlen was Kontext bedeutet, denn gerade hier in diesem Zusammenhang "Komplettrechner" passt das nicht.)
Wie wäre es einfach mit der Realität.
Haben doch genug raus gesucht, die verbauten Komponenten kommen Richtung 2000 Euro. Punkt aus.

Er hats wohl auch selbst eingesehen:
MarcoMichel schrieb:

Will man da 700 Euro zusätzlich Luft schaffen um ne 2080ti für 1200 Euro rein zu bauen muss man halt irgendwo wieder Abstriche machen und andere wesentlich billigere Komponenten einbauen oder viel mitbringen.
Für einen kompletten Rechner mit den Komponenten ist dieses Angebot nicht schlecht.

Ich persönlich würde ne Menge Hardware mitbringen aber trotzdem müsste ich 1900€!!! für einen Platformwechsel auf Ryzen 3700x+MB+RAM+ meine Wunsch 2080ti (MSI TRIO X) ausgeben.

4 Komponenten->1900€
(Grob überschlagen)

Und was bring ich mit ?
Gehäuse + Noctua Lüfter
Noctua CPU Kühler
Dickes Netzteil
Mehrere SSD‘s + HDD
Tastatur, Maus
Kabelkram

....

Bin raus.
 
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KarlsruheArgus schrieb:
Entspricht halt nicht einem "sorglos Paket",
Fehlerquelle selber finden und das Teil einschicken. Und bei der Gewährleistung gilt nur 6 Monate die Beweislastumkehr. Natürlich sollte man sich die Garantiebedingungen vor angeschaut haben.
Kommt auch auf den Store an. Ich bau selbst, kauf aber die meisten Einzelkomponenten beim gleichen Händler, weil der gleich ums Eck ist und gute Preise hat und oben drauf super nett. Und solange ich das tue, solange macht der die Fehlersuche für mich auch kostenlos, so ich bedarf daran hätte. Ist halt trotzdem "bring-in", und Garantieerweiterungen haben ja nun doch recht viele Händler im Angebot. Kostet hat, so wie es auch bei Corsair eingepreist ist.
 
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MrDanielVie schrieb:
Nach nicht mal einen halben Jahr sind zahlreiche RGB Sub Led ausgefallen. Reperatur wurde von Corsair abgelehnt "LED seinen Verbrauchsteile".
Da wäre ich stur geblieben und hätte mit simpler Mathematik gekontert:
6 Monate sind 178 Tage (356/2) und selbst bei 24h Betriebszeit hätten die LEDs eine maximale Betriebsdauer von 4.272‬ Stunden. Typische SMD RGB LEDs sind für eine Lebensdauer von 50.0000 bis 100.000 ausgelegt! Das ist das 11- bis 23-fache! Die LEDs oder deren Beschaltung warnen somit von Anfang an fehlerhaft, was damit belegt ist.

Leider versuchen sich Hersteller und Händler häufiger sich aus der Gewährleistung oder der Garantie zu mogeln. Dabei ist das das Gegenteil von Kundenbindung... aber manche lernen halt nie dazu, sie glauben sie sind nicht auf einzelne Kunden angewiesen. Das kann sich schnell ändern.
Ergänzung ()

Apocalypse schrieb:
Kommt auch auf den Store an. Ich bau selbst, kauf aber die meisten Einzelkomponenten beim gleichen Händler, weil der gleich ums Eck ist und gute Preise hat und oben drauf super nett. Und solange ich das tue, solange macht der die Fehlersuche für mich auch kostenlos, so ich bedarf daran hätte.
Hab ich früher auch immer gemacht, gut, zur Fehlersuche hab ich die als Fachinformatiker nie gebraucht, aber trotzdem nutzte ich das ein oder zwei mal bei defektem RAM.

Mittlerweile gibt es aber so gut wie keine Computer-Läden mehr, außer man hat Glück und wohnt in der Nähe einer der bekannten Ketten. Den einzigen Laden, den es in meiner näheren Umgebung noch gibt, brauch ich gar nicht erst besuchen, da der nie die Teile da hat, die ich brauche. Außerdem ist der oft so teuer, dass der Service ja wohl das mindeste wäre, dass er dann entgegenbringt.
 
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KarlsruheArgus schrieb:
Ich meine das es andersrum ist.
Wie kommst du darauf? Garantie ist eine freiwillige Leistung der Hersteller, Gewährleistung ist gesetzlich verankert. Die Garantiebedingungen kann und darf der Hersteller nahezu willkürlich festlegen. Gewährleistung ist somit eigentlich immer vorzuziehen. Sollte die Garantie über die 2 Jahre Gewährleistung hinaus gehen, ist das aber natürlich ein netter Bonus.
 
DarkSoul schrieb:
Mittlerweile gibt es aber so gut wie keine Computer-Läden mehr, außer man hat Glück und wohnt in der Nähe einer der bekannten Ketten. Den einzigen Laden, den es in meiner näheren Umgebung noch gibt, brauch ich gar nicht erst besuchen, da der nie die Teile da hat, die ich brauche.
Mein Favorite hat auch oft nicht das da was ich brauche, aber ist ja schnell ins Geschäft bestellt. Wobei wir hier in der Stadt gut aufgestellt sind. Große Ketten, kleine Ketten, kleine Läden, alles da.
 
MaverickM schrieb:
Die Garantiebedingungen kann und darf der Hersteller nahezu willkürlich festlegen.
Sobald diese Garantieleistungs im Vertrag festgelegt ist, kann Sie nicht mehr willkürlich geändert werden. Deshalb sollte man diese Leistungen auch vorher genauestens überprüfen.
MaverickM schrieb:
Sollte die Garantie über die 2 Jahre Gewährleistung hinaus gehen, ist das aber natürlich ein netter Bonus.
Das ist kein Bonus, die Gewährleistung hat nur eine 6 Monatige Beweislastumkehr. Danach musst Du selbst beweisen daß der Fehler/Mangel nicht von dir kommt. Mach das mal bei Hardware, da bräuchte man dann eine Blackbox um den kompletten Nutzungsverlauf zu dokumentieren.
Also was ist wohl mehr Wert ? Eine umfangreiche Garantie oder die Gewährleistung die nach 6 Monaten praktisch nicht mehr zu gebrauchen ist.
 
KarlsruheArgus schrieb:
Das ist kein Bonus, die Gewährleistung hat nur eine 6 Monatige Beweislastumkehr. Danach musst Du selbst beweisen daß der Fehler/Mangel nicht von dir kommt.

Das ist so nicht richtig. Ja, es gibt die Beweislastumkehr. Aber die gilt nur für den Zweifelsfall. Ein Händler darf dir nicht automatisch nach 6 Monaten die Gewährleistung verweigern. Nur bei Fehlern, bei denen der Verdacht besteht, die könnten bspw. durch unsachgemäße Handhabung entstanden sein, tritt die Beweislastumkehr in Kraft.

Du hast 2 Jahre Gewährleistung. Und die ist mehr Wert als Garantie.
 
Ist doch scheiß egal was das Gesetz sagt oder nicht: Wenn sich Hersteller und Händler einig sind, das der Schaden nicht repariert wird bist du automatisch der doofe. Wer geht für 200 Euro (in meinen Fall wegen der defekten Tastatur) mit dem Risiko zu verlieren schon zum Anwalt und anschließend zum Gericht? Das wissen die Firmen und nutzen das aus. Da tuen die sich alle nix.

Ich bleib dabei. Nie wieder Corsair. Saftladen!
 
MaverickM schrieb:
Aber die gilt nur für den Zweifelsfall. Ein Händler darf dir nicht automatisch nach 6 Monaten die Gewährleistung verweigern.
Weiterlesen kann helfen. Hatte genau beschrieben warum.
Ergänzung ()

MaverickM schrieb:
Aber die gilt nur für den Zweifelsfall
Die Beweislastumkehr läuft ab dem 7 Monat zu deinem ungunsten ab. Danach darfst du beweisen das der Fehler nicht von dir verursacht wurde. Wenn der Händler sich querstellt und genau diesen Verdacht in Erwägung zieht und sobald alles schriftlich wird haste sowieso verloren. Denn du hast keinen Beweis und OC ist nicht unwahrscheinlich.
 
Zuletzt bearbeitet:
KarlsruheArgus schrieb:
Die Beweislastumkehr läuft ab dem 7 Monat zu deinem ungunsten ab. Danach darfst du beweisen das der Fehler nicht von dir verursacht wurde.

Genau das ist halt Falsch. Die Beweislastumkehr gilt nur bei Fehlern, die offensichtlich (bzw. auf Verdacht) nicht bereits einen Mangel zum Zeitpunkt des Kaufs aufwiesen. Wer OC betreibt, weiß, dass die Gewährleistung und Garantie flöten geht.
 
MaverickM schrieb:
Die Beweislastumkehr gilt nur bei Fehlern, die offensichtlich (bzw. auf Verdacht) nicht bereits einen Mangel zum Zeitpunkt des Kaufs aufwiesen.
Und was ist jetzt an meiner Aussage Falsch ?
Die Beweislastumkehr gilt die ersten 6 Monate und bezieht sich auf einen Mangel der bereits vor der Beschaffung vorlag und erst später zu Tage tritt. Danach ist man selbst in der Bringschuld, man muss beweisen daß der Mangel vorher vorlag.

Das ist exakt das selbe was ich oben bereits schrieb, bloß ausführlicher.
 
Zuletzt bearbeitet:
Nein, das ist erst recht falsch. Beweislastumkehr heißt, dass der Käufer die Beweislast trägt. Und das gilt erst nach den ersten 6 Monaten, nicht davor.

Und der eklatante Unterschied ist, dass die Beweislastumkehr nicht dafür da ist, dass der Händler automatisch alle Gewährleistungsanfragen abwiegeln kann. Das betrifft nur Streitfälle. Es ist daher völlig unsinnig immer mit diesem Argument zu kommen, da es in der Praxis für die Mehrheit der Fälle nicht relevant ist.
 
MaverickM schrieb:
Und das gilt erst nach den ersten 6 Monaten, nicht davor.
Hab ich doch geschrieben.
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MaverickM schrieb:
Das betrifft nur Streitfälle
Schreib Ich an die vorbei ?
Natürlich gilt das für einen Streitfall
Wenn der Händler abwiegelt ist es ein Streitfall. Es ist nicht zwingend das er das so macht.
Also bisher hab ich den Eindruck das du die
Gewährleistungsansprüche mehr Realitätsnah siehst. Ich bin aber bei meinem ersten Beitrag vom worst case ausgegangen. Und das ist nunmal, in deinen Worten, ein "Streitfall".
 
Zuletzt bearbeitet:
KarlsruheArgus schrieb:
Hab ich doch geschrieben.

Nein, Du hast das Gegenteil geschrieben, vielleicht auch unbeabsichtigt, aber dennoch:

KarlsruheArgus schrieb:
Die Beweislastumkehr gilt die ersten 6 Monate

KarlsruheArgus schrieb:
Wenn der Händler abwiegelt ist es ein Streitfall. Es ist nicht zwingend das er das so macht.

Und warum dann überhaupt so ein Fass aufmachen, wenn es in der Praxis nicht relevant ist!?
 
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