CPU Widerruf - Wertersatz?

Software ist auch davon ausgeschlossen, ebenso wie zB versiegelte Artikel, die aus hygienischen Gründen nicht geöffnet werden können/dürfen.
Software könnte man einfach installieren, Audio CDs einfach rippen, ganz so dumm ist der Gesetzgeber ja nicht.

Drucker will man vermutlich verhindern, das man sich den "kauft", seine Dokumente druckt und zurück schickt, bei Monitoren, Fernsehern, Telefonen und CPUs sehe ich das Argument aber nicht.
Vermutlich will Alternate damit abschrecken, da ja auch Bildschirme gerne mal im Dutzend bestellt werden und dann pickt man sich den besten raus, wie bei der Übertaktbarkeit von CPUs oder GPUs.

Ich glaube allerdings nicht, das Alternate damit bei einem Rechtsstreit durch kommt.

Auf der Seite vom Verbraucherschutz ist die Thematik auch gut und einfach erklärt.
 
Keine Ahnung - hab grad auch nachgelesen dass das wohl kein Grund ist vor den Gerichten^^

Sehr guter Link - ist ja eigentlich Eindeutig. :daumen:
 
Laut Fernabsatzgesetz ja. Aber es darf keine Wertminderung eintreten, sonst darf der Händler diese von der Rückerstattung abziehen. Eine "neue" CPU muß immer noch neu sein. Also "neu" aussehen, komplettes Zubehör.

Bei einer boxed CPU also den eigenen Kühler draufbauen und den beigepackten mit WLP nicht benutzen.
 
Zuletzt bearbeitet:
jenstv schrieb:
Bei einer boxed CPU also den eigenen Kühler draufbauen und den beigepackten mit WLP nicht benutzen.
Ohne den Kühler ist die CPU aber unter Umständen gar nicht erst verwendbar.
Der Verbraucherschutz spricht auch davon, das die Montage von zerlegt gelieferten Möbeln gestattet ist, das fällt für mich in den gleichen Bereich, eine Grundsatzentscheidung findet man beim Verbraucherschutz allerdings nicht.

Komplettes Zubehör ist für mich selbstverständlich, allerdings ist nicht einmal die OVP zwingend erforderlich.
 
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