CPU Widerruf - Wertersatz?

Chillaholic schrieb:
Spulenfiepen ist ein Reklamationsgrund, genau wie fehlerhafte Panels im Monitor.
Normales Spulenfiepen ist kein Reklamationsgrund, sondern leider "Stand der Technik". Es entsteht ja auch aus Wechselwirkungen mit Netzteil u.ä., d.h. eine Karte kann Fiepen, auch wenn sie sonst die Norm erfüllt und in Abhängigkeit vom restlichen System. (Ausnahme: der Hersteller wirbt mit Fiep-Freiheit, dann hätte man auch Anspruch darauf).
Fehlerhafte Pixel sind auch kein zwingender Reklamationsgrund. Bei jedem Display ist angegeben, welche Pixelfehlerklasse es hat und wie viele fehlerhaft leuchtende oder tote Pixel maximal erlaubt sind. Nur wenn diese Anzahlen überschritten werden, kann man das Produkt reklamieren.
Wenn es das Widerrufsrecht hier nicht gäbe, wäre man in beiden Fällen auf die Kulanz von Hersteller oder Händler angewiesen.
 
Ich habe nicht von Pixelfehlern geredet, sondern allgemein von fehlerhaften Panels.
Kommt ja z.b. bei Acer recht häufig vor, dass da irgend welche Klebstoffreste auf dem Panel sind oder dass bei IPS Backlight-Bleeding vorhanden ist . Das sind Fehler in der Produktion welche vom Händler und Hersteller anstandslos getauscht werden.
 
Beim Widerrufsrecht steht sinngemäß dabei, Ausprobieren, wie im Ladengeschäft. Jetzt die Frage, in welchem Laden darf man CPUs auspacken und im eigenen Rechner ausprobieren? :)
https://shop.trustedshops.com/de/re...n-koennen-sie-vom-kunden-wertersatz-verlangen
Man kann in Smartphones auch keine SIM einlegen oder am Fernseher einen Kino- oder Fußballabend veranstalten.

PS: Viele Händler sind dennoch sehr kulant, was aber nicht heißt, dass sie das von Rechts wegen her sein müssten.
 
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Kvnn. schrieb:
Wenn so etwas vor Gericht geht bin ich mir recht sicher das der Richter gegen den Verbraucher entscheidet, denn der Einbau und somit auch ein eventuelles Testen der CPU geht definitiv über das normale "Beschaffenheit testen, so wie man es im Geschäft/Laden machen könnte".
...und wie schon erwähnt wurde: Wenn die CPU ein mal richtig im Sockel drin saß, erkennt man normalerweise schon ohne Lupe kleine Kratzer.
https://www.haufe.de/recht/weitere-...d-kostentragung-nach-widerruf_210_231770.html
Wertersatz bei Wertverlust

Hat der Unternehmer den Verbraucher ordnungsgemäß und umfassend über das Widerrufsrecht inklusive Fristen und Rückabwicklungsverfahren belehrt, kann er Wertersatz vom Verbraucher verlangen und zwar für den Fall, dass der Wertverlust auf einen Umgang mit den Waren zurückzuführen ist, der zur Prüfung der Beschaffenheit, der Eigenschaften und der Funktionsweise der Waren nicht notwendig war (§ 357 Abs. 7 BGB n.F.). Erlaubt ist dem Verbraucher im Internethandel mehr als bei einem Einkauf im Ladengeschäft. Zu Hause darf er alles tun, um zu testen, ob die Ware passt und funktioniert, er darf z.B. Packungen aufreißen, gelieferte Möbel zusammenbauen oder Hardware an seinen Computer anschließen. Das gilt auch dann, wenn die Ware durch das Prüfen für den Unternehmer praktisch unbrauchbar wird, weil er sie in diesem Zustand nicht mehr weiterverkaufen kann.
Ganz besonders: "Erlaubt ist dem Verbraucher im Internethandel mehr als bei einem Einkauf im Ladengeschäft."
 
Den Vergleich mit dem Spulenfiepen finde ich auch eher unpassend. Auf den Packungen oder im Datenblatt wird ja nicht deutlich darauf hin gewiesen, dass Spulenfiepen auftreten kann, daher auch für mich ein Reklamationsgrund. Bei CPUs auf der Suche nach der besten zu sein ist da anders. Werden die angegebenen Spezifikationen erfüllt gibt es keinen Grund zur Reklamation das ist halt das Risiko, was bein Kunden bleiben soll. Anderen sieht es aus, wenn vorselektierte CPUs mit einem OC Potenzial beworben wird.
Hat man jetzt aber zB ein Mainboard mit dem passenden Sockel aber keine Unterstützung zB wegen neue Architektur, dann finde ich eine Rückgabe moralisch völlig in Ordnung, auch wenn man sich besser hätte informieren können.

Wie die Rechtslage ist kann ich nur mutmaßen. Generell hat der Kunde beim Fernabsatz aber extrem hohen Schutz. Auch wenn die CPU nicht mehr als Neuware verkauft werden kann und der Händler somit Verluste hat besteht rechtlich kein Anspruch die Kosten erstattet zu bekommen. Eine CPU zu verbauen und in Betrieb zu nehmen ist eine Maßnahme, die nötig ist, um die Funktion zu prüfen. Wurde die CPU übertaktet und damit betrieben, wie es nicht nötig gewesen wäre, müsste der Händler nachweisen.
 
(7) Der Verbraucher hat Wertersatz für einen Wertverlust der Ware zu leisten, wenn
1.
der Wertverlust auf einen Umgang mit den Waren zurückzuführen ist, der zur Prüfung der Beschaffenheit, der Eigenschaften und der Funktionsweise der Waren nicht notwendig war, und
2.
der Unternehmer den Verbraucher nach Artikel 246a § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche über sein Widerrufsrecht unterrichtet hat

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__357.html
 
Worum geht es hier in diesem konkreten Fall?
Um den Widerruf einer verbauten CPU. Diese verbaute CPU ist wohl voll funtionsfähig, denn sonst gäbe es keinen Widerruf, sondern eine Rückgabe oder Reklamation.
Warum baut man also eine CPU ein um sie hinterher zu widerrufen?
- Die Leistung reicht nicht. Allerdings ist es ja nicht so, dass man im Internet nicht zu nahezu jedem Programm irgend einen Benchmarkvergleich findet

- man will übertakten und natürlich die übertaktungsfreudigste CPU haben. So ein Handeln ist in meinen Augen einfach nur verwerflich.

Dann mal eine Frage an alle, die meinen es gäbe keine Handhabe um Wertverlust geltend zu machen: Wer von euch würde eine bereits eingebaute CPU als NEU kaufen? Na? Richtig, Niemand. Also macht der Händler Verlust und darf draufzahlen, weil mal wieder jemand nicht weiß, was er will, oder geplant von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht.
 
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Ja, der Händler hat dadurch einen Verlust, und ja der Kunde ist in fast jedem Fall daran schuld, weil er sich nicht richtig informiert hat, oder das System ausnutzt, aber die Gesetzeslage, so wie ich sie interpretiere, lässt dem Händler wenig Spielraum sich den Verlust erstatten zu lassen. Ob moralisch verwerflich sind sich hier fast alle einig was noch in Ordnung ist, aber die Rechtslage ist nun mal so wie sie ist.

Edit:
Ein Beispiel was mir einfallen würde die CPU zu Widerrufen ist man hat den passenden Sockel aber den falschen Chipsatz. Ganz klar, Fehler Kunde aber wenn man sieht passt für Sockel XY und man weiß nicht, dass das nicht ausreicht, merkt man es erst wenn die CPU verbaut ist.
 
Blabla. Dann kann er die CPU erst gar nicht lang verbauen, wenn Sockel und CPU nicht passen.

Und so klar ist die Rechtslage auch wieder nicht, wie du es mit deinen Zitaten gauben machen möchtest.
So schreibt beispielsweise die it-recht-kanzlei in ihren FAQ:

om Prüfrecht gedeckt ist so der Anschluss an die Stromversorgung und die Einschaltung des Geräts. Überschritten wird ein solches aber, wenn der Verbraucher weitergehende Gebrauchshandlungen ausführt und so zum Beispiel bei digitalen Geräten mit der Personalisierung bzw. Installation beginnt

Und eine defekte CPU endet nunmal nicht im Widerruf, sondern in einer Rückgabe bzw. Reklamation. Alles Andere ist eben eine weitergehende Gebrauchshandlung.
 
Deswegen habe ich ja auch gesagt der Sockel passt. Ein Mainboard mit Sockel 1151 und eine CPU mit dem gleichen Sockel ist keine Garantie, dass es funktioniert. Habe ich auch nur durch Zufall erfahren.

An sich finde ich die Rechtslage schon sehr klar, auch mit dem Zitat von dir sehe ich nichts kompliziertes darin.
 
Meistens sind sogar diejenigen die alles aufreißen und dann zurückschicken auch die gleichen die sofort motzen wenn bei ihnen entsiegelte Ware als Neuware ankommt.

Ich hatte mal für nen Kunden BIOS Updates auf 12 Boards gemacht weil er unbedingt die neuste Version drauf haben wollte. Und was macht der Drecksack: Beschwert sich dass die Boards schon mal in Benutzung waren, das nimmt er so nicht an.

Anyway, es ist so dass der Händler - wenn er von seiner Seite aus alles richtig gemacht hat - durchaus Wertersatz fordern könnte und damit auch voll im Recht wäre. Es macht nur keiner, weil das zu Shitstorms führen würde. Die Kosten für den ganzen Aufwand werden einfach schon in die Preise einkalkuliert.
 
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Schwierig!

Einerseits denke ich auch, dass bei der Bestellung von z.B. 5 CPUs oder GPUs eine Grenze überschritten ist, Rechtslage hin oder her, weil dem Händler hier offensichtlich Kosten entstehen, die nicht einkalkuliert sind.

Andererseits sind Intel und AMD hier aber auch beteiligt, indem sie z.B. CPUs verkaufen (K und X) die explizit übertaktet werden können, ohne aber die Limits der Übertaktbarkeit zu spezifizieren. Mit anderen Worten: Die Eigenschaften der Sache sind vor dem Kauf eben nicht eindeutig, Stichwort CPU-Lotterie. Da ist es irgendwie auch naheliegend, dass Kunden mehrere Examplare "anprobieren" wollen und dasjenige behalten, das besonders gut "ausfällt".
 
R1ng0 schrieb:
Da ist es irgendwie auch naheliegend, dass Kunden mehrere Examplare "anprobieren" wollen und dasjenige behalten, das besonders gut "ausfällt".

Ist nicht naheliegend, sondern assozial, und zwart dem Händler gegenüber, der die CPUs, die "nicht gefallen" zurücknehmen muss und den Käufern, weil die Händler das Verhalten solcher Rücksendekunden mit in ihren Preis einfließen lassen - Endeffekt: Du zahlst mehr. Und damit hast du dann den Schaden.
 
hab mal eine andere frage, kaufe ich eine boxed cpu und sie gefällt mir nicht, darf ich sie obwohl verbaut und getestet in den 14 tagen zurück schicken? auch wenn der kühler verbaut wurde?
 
Wenn du sie im Fernabsatz erworben hast - ja.

Das Einbauen und der Funktionstest gehören zu den regulären Tätigkeiten, die man mit der Ware machen würde, genauso wie man ein Paar Schuhe anprobiert und damit einige Meter geht oder ein Möbelstück aufbauen würde.

Da die CPU ohne Kühler nicht betrieben werden sollte, ist es auch zulässig, den Boxed Kühler zu montieren, wie solltest du sonst die Funktion prüfen?

In einigen Bereichen (insbesondere bei Übertaktbaren CPUs) ist das aber oft verpönt, da sich schnell der Eindruck aufdrängt, das jemand sich ein Dutzend Prozessoren oder Grafikkarten bestellt, alles kurz übertaktet und sich die besten Teile rauspickt.
 
Ich finde das bei CPU und GPU einfach unpassend.
Solang die Teile in der zu erwartenden Spezifikation laufenfind ich das daneben.

Leider machen das viel zu viele - und dann bekommt der nächste Kunde geöffnete Ware ( schon vorgekommen ).

Geöffnete Ware akzeptiere ich wiederum nicht, wer weis was der davor damit gemacht.. Pin wieder gerade gebogen oder sonst was.

Einfach vorher schauen was man kaufen möchte.
 
Es geht aber nicht um "unpassend".
Von rechtlicher Seite her betrachtet ist das vollkommen legal und in meinen Augen ist das Widerrufsrecht bei Fernabsatz auch wichtig für den Kunden.

Natürlich wird damit Schindluder getrieben, wie mit allem.
 
Scheint aber nicht generell zu gelten. Bei Alternate steht z. B. :

"Von der Rückgabe ausgeschlossen sind Software, DVDs & Spiele, PDAs, Drucker, Scanner, Monitore, TV-Geräte, Telefone sowie Boxed-Prozessoren."

Mindfactory wiederum nimmt die offensichtlich zurück.

Scheint also auch auf den Händler anzukommen.
 
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