C-Date Wertersatz

Snowcrash000

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Ich habe kürzlich meine Premium-Mitgliedschaft bei C-Date widerrufen und die fordern nun einen Wertersatz von 70€(!) ein, obwohl ich die Platform nur 2 Tage lang genutzt habe, wobei nicht ein Kontakt zustande gekommen ist. Klar, die haben mir Kontakvorschläge gemacht, aber von denen habe ich nie eine Antwort erhalten.

Bezahlt habe ich 180€ für drei Monate. Ich hatte schon mehrfach gelesen, dass C-Date bei Widerruf einen Betrag von 30€ einbehält und hatte mich damit abgefunden, aber 70€ halte ich für völlig unverhälnismäßig und frage mich, wo diese Erhöhung auf einmal herkommt und wie sie begründet ist. Selbst die 30€ waren bei einer Nutzung von ein paar Tagen schon völlig unverhälnismäßig, da der Tagessatz durchschnittlich bei ca. 2€ liegt.

C-Date beruft sich auf §357 VIII 1 BGB, von dem ich hier einmal Paragraph 8 und 9 zitieren möchte:

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__357.html

(8) Widerruft der Verbraucher einen Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen oder über die Lieferung von Wasser, Gas oder Strom in nicht bestimmten Mengen oder nicht begrenztem Volumen oder über die Lieferung von Fernwärme, so schuldet der Verbraucher dem Unternehmer Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Leistung, wenn der Verbraucher von dem Unternehmer ausdrücklich verlangt hat, dass dieser mit der Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt. Der Anspruch aus Satz 1 besteht nur, wenn der Unternehmer den Verbraucher nach Artikel 246a § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und 3 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche ordnungsgemäß informiert hat. Bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen besteht der Anspruch nach Satz 1 nur dann, wenn der Verbraucher sein Verlangen nach Satz 1 auf einem dauerhaften Datenträger übermittelt hat. Bei der Berechnung des Wertersatzes ist der vereinbarte Gesamtpreis zu Grunde zu legen. Ist der vereinbarte Gesamtpreis unverhältnismäßig hoch, ist der Wertersatz auf der Grundlage des Marktwerts der erbrachten Leistung zu berechnen.

(9) Widerruft der Verbraucher einen Vertrag über die Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlichen digitalen Inhalten, so hat er keinen Wertersatz zu leisten.


Hier erscheinen mir mehrere Punkte problematisch:

1. Ich habe nie ausdrücklich verlangt dass C-Date mit Leistungen vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt. Die Kontaktvorschläge wurden mir unaufgefordert gemacht.

2. Wenn man den vereinbarten Gesamtpreis zu Grunde legt, sollte ein Betrag von 2€ pro genutztem Tag zusatnde kommen.

3. Ich weiß nicht, wie "körperliche Datenträger" und "digitale Inhalte" rechtlich genau definiert sind, aber hier scheint mir ein guter Ansatz zu liegen.

Wie gehe ich nun am besten weiter vor? Komme ich hier nur mit einem Anwalt weiter, was sich natürlich nicht rechnen würde, oder habe ich noch andere Handlungsmöglichkeiten? Irgendwelche Erfahrungsberichte? Wie sieht es mit bluffen aus? Wenn ich denen unter Berufung auf die oben genannten Punkte mit einem Anwalt drohe und sie nicht darauf eingehen, kann ich dann immer noch einknicken und die 70€ Wertersatz akzeptieren, oder habe ich das dann verwirkt?

Ich wäre für jede konstruktive Antwort dankbar. Und ja, ich weiß wie bescheuert es war, sich da überhaupt anzumelden.
 
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Betrifft zwar Parship, aber die Abrechnung scheint nicht rechtens zu sein:

https://www.verbraucherzentrale-nie...e/freizeit/widerruf-online-partnervermittlung

DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE​

  1. Am 6. Mai 2021 hat der Bundesgerichtshof entschieden, wie der Wertersatz berechnet werden muss. Prüfen Sie Rückforderungsansprüche!
  2. Bei Partnervermittlungen im Internet haben Sie ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Der Anbieter kann für bereits erbrachte Leistungen Wertersatz verlangen.
  3. Die Höhe des Wertersatzes muss angemessen sein. Sie darf den Betrag nicht überschreiten, der für die tatsächliche Nutzung anfallen würde.


Wertersatz muss zeitanteilig berechnet werden​

Dies schreckte Verbraucher ab, von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen. Die überhöhten Geldsummen sind aber unzulässig. Richtig ist eine zeitanteilige Berechnung ausgehend vom Gesamtpreis für die Dauer der Mitgliedschaft.

Der Anbieter kann also höchstens den Betrag verlangen, der sich aus der Anzahl der Tage der Mitgliedschaft bis zum Widerruf und dem jeweiligen Tagespreis des abgeschlossenen Vertrages ergibt.

Ausnahme: Es wurde ausdrücklich vereinbart, dass eine vorab bestimmte Leistung zu einem gesonderten Preis erbracht wird.

Die Berechnung: Sie müssen die Jahrespauschale durch 365 Tage teilen. Diesen Tagespreis multiplizieren Sie mit den tatsächlich genutzten Tagen. Das ist die Höhe des Wertersatzes. In der Regel sind das nur wenige Euro.

Es kommt also nicht darauf an, wie viel Kontakte Sie bereits hatten, sondern wie lange Sie das Portal tatsächlich nutzen. So hat es der BGH am 06. Mai 2021 (Az. III ZR 169/20) entschieden.
 
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knoxxi schrieb:
Betrifft zwar Parship, aber die Abrechnung scheint nicht rechtens zu sein:

https://www.verbraucherzentrale-nie...e/freizeit/widerruf-online-partnervermittlung

Danke für die Antwort, das klingt auf jeden Fall gut. Trotzdem muss ich mich fragen, wie ich das durchgesetzt bekomme. Ich werde C-Date erneut anschreiben und unter Berufung auf dieses Urteil einen zeitanteiligen Wertersatz statt der 70€ einfordern.

Was, wenn die sich weiterhin querstellen? Bleibt mir dann nur ein Anwalt oder kann ich unter Berufung auf das Urteil einfach selbst vor Gericht gehen? Was würde mich ein Anwalt für einen solchen Fall überhaupt kosten? Der kann doch bestimmt innherhalb von 10 Minuten ein Standardschreiben aufsetzen und die Sache ist vom Tisch.
 
Dann öffne einen Konflikt bei deiner Bank, du bekommst das Geld dann sicher zurück.
 
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boarder-winterman schrieb:
Dann öffne einen Konflikt bei deiner Bank, du bekommst das Geld dann sicher zurück.

In der Antwort, die ich auf meinen Widerruf von C-Date erhalten habe, stand fettgedruckt die Klausel:

Dieses Angebot können wir Ihnen allerdings nur machen, wenn Sie noch keine Rückbuchung veranlasst haben. Bitte bestätigen Sie uns, dass Sie den Wertersatz akzeptieren und noch keine Rückbuchung durchgeführt haben, damit wir die Rückerstattung des Differenzbertrags so schnell wie möglich anweisen können. Bitte schicken Sie uns eine Antwort innerhalb von 5 Tagen.

Ich weiß nicht, in wie fern das überhaupt rechtens oder nur eine Einschüchterungstaktik ist, aber ich habe auch keine Lust, mich mit Inkassoforderungen herumschlagen zu müssen, für die C-Date auch berüchtigt ist. Bevor ich das Geld zurückbuchen lasse, würde ich schon gerne versuchen, den Widerruf normal durchgeboxt zu kriegen.
Ergänzung ()

Ich habe nun dieses Schreiben aufgesetzt, habe ich damit Chancen auf Erfolg?

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Bundesgerichtshof hat am 6. Mai 2021 eindeutig entschieden, dass Wertersatzansprüche von Partnervermittlungen zeitanteilig zu berechnen sind (Az. III ZR 169/20):


https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/2021092.html

... zudem ist der Wertersatzanspruch der Partnervermittlungsagentur nach dem Widerruf, von Ausnahmen abgesehen, zeitanteilig zu berechnen.


Da ich C-Date bis zu meinem Widerruf vom 27. Januar 2022 nur zwei Tage aktiv benutzt habe, ergibt sich somit ein Wertersatzanspruch von 3,93€. Ich hatte eine 3-monatige Premium-Mitgliedschaft zu einem Preis von 179,70€ erworben, daraus ergibt sich eine Jahrespauschale von 718,80€, geteilt durch 365 mal zwei ergibt 3,93.

Es liegt hier ein klares Urteil vor und ich bin rechtsschutzversichert. Sollten Sie weiterhin auf Ihrer unangemessenen und rechtswidrigen Forderung von 69,90€ bestehen, behalte ich mir vor rechtliche Schritte gegen Sie einzuleiten.
(Fettdruck editiert).

Bitte senden Sie mir eine schriftliche Bestätigung.

Mit freundlichen Grüßen

xxx
 
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Snowcrash000 schrieb:
daraus ergibt sich eine Jahrespauschale von 718,80€
:mussweg:

Na ja, immerhin haben sie unter den Premiummitgliedern 62% Frauen lauf FAQ :jumpin:

Snowcrash000 schrieb:
keine Lust, mich mit Inkassoforderungen herumschlagen zu müssen
Das Problem an solchen Dingen ist, dass man entweder direkt zahlen oder es "bis zum Ende" durchziehen muss. Wenn man irgendwann entnervt aufgibt, dann wird es teuer. Und dir wird das ganze sicher mehr auf den Sack gehen als einem Unternehmen. Die "beste" Vorgehensweise in solchen Fällen haben die sicher schon hundertfach geprobt.

Ich würde noch etwas per E-Mail rumnerven und falls das nicht klappt, dann würde ich zahlen. Wegen 70€ lohnt sich der Gang zum Anwalt eigentlich nicht. Sei froh, dass du noch die Kurve bekommen hast und nicht 718,80€ zahlen musst.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
WH95 schrieb:
:mussweg:

Na ja, immerhin haben sie unter den Premiummitgliedern 62% Frauen lauf FAQ :jumpin:


Das Problem an solchen Dingen ist, dass man entweder direkt zahlen oder es "bis zum Ende" durchziehen muss. Wenn man irgendwann entnervt aufgibt, dann wird es teuer. Und dir wird das ganze sicher mehr auf den Sack gehen als einem Unternehmen. Die "beste" Vorgehensweise in solchen Fällen haben die sicher schon hundertfach geprobt.

Ich würde noch etwas per E-Mail rumnerven und falls das nicht klappt, dann würde ich zahlen. Wegen 70€ lohnt sich der Gang zum Anwalt eigentlich nicht. Sei froh, dass du noch die Kurve bekommen hast und nicht 718,80€ zahlen musst.

718,80€ ist die Jahrespauschale, ich hatte eine 3-monatige Mitgliedschaft für 180€ erworben. Somit müsste ich also immer noch knapp die Hälfte bezahlen, und das für 2 Tage Nutzung...
 
Ohne nähere Prüfung: Du hast ziemlich sicher recht. Diese Anbieter sind nicht bekannt dafür, sich an geltendes Recht zu halten.
 
uincom schrieb:
Ohne nähere Prüfung: Du hast ziemlich sicher recht. Diese Anbieter sind nicht bekannt dafür, sich an geltendes Recht zu halten.

Da hast du mit beiden Punkten ziemlich sicher Recht. Also was tun? Lohnt es sich wirklich nicht, einen Anwalt einzuschalten? Was kann das bei einer so klaren Rechtslage schon kosten? Wie gesagt, muss der nicht einfach eine kurze Abmahnung schreiben und gut ist?

Und wie ist es damit, dass Geld einfach zurückzubuchen? Da ich laut dem obigen Gerichtsurteil absolut im Recht bin, kann ein Inkassounternehmen da dann auch nicht viel ausrichten, oder?
 
Einem Inkassounternehmen ist völlig egal ob die Forderung berechtigt ist oder nicht, sie werden nur dafür bezahlt die Forderung einzutreiben.
 
DuckDuckStop schrieb:
Einem Inkassounternehmen ist völlig egal ob die Forderung berechtigt ist oder nicht, sie werden nur dafür bezahlt die Forderung einzutreiben.

Eine widerrechtliche Forderung muss ich aber nicht leisten.
 
Richtig, aber da musst du halt die richtigen Schritte einleiten.

Ich würde die Zahlung stornieren, dann muss c-date aktiv werden, deren Forderungen schreiben etc. kannst du solange ignorieren bis ein Mahnbescheid kommt, dem musst du dann fristgemäß widersprechen.
 
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Und man könnte den Berechtigten Betrag einfach überweisen.
 
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Er überweist ja nicht willkürlich sondern den rechtlich und vertraglich korrekten Betrag.
C-Date wird ihn trotzdem in Verzug setzen, aber wenn das schlussendlich geregelt ist, war er rückwirkend nie im Verzug und muss daher auch nicht für etwaige Sonderkosten aufkommen.
 
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