CPU Widerruf - Wertersatz?

Die grundlegenden Eigenschaften einer CPU sind schon vor dem Kauf bekannt. Ein Defekt mal außen vorgelassen.
Es kommt auch auf den Rest des Systems an. Wenn die CPU nicht die Leistung entfaltet, wie in diversen Benchmarks nur weil der Rest des Systems nicht passt, ist dies kaum der CPU anzukreiden.
Hier hat dann der User versagt und das muss/soll dann der Händler ausbaden? :D
 
Meines Wissens nach ist der Händler nicht mal dazu verpflichtet, entsiegelte Ware zurückzunehmen. Ebenso wie bei personalisierter Ware. Kritisch ist es ohnehin immer dann, wenn ein Händler etwas nicht mehr als neu verkaufen kann nach dem Widerruf. Hier einen Wertausgleich abzuziehen finde ich aus Sicht des Händlers absolut vertretbar und fair.
 
@Qarrr³: Ich bin auch kein Anwalt, aber wenn man den zitierten Text wörtlich nimmt, kann man das schon so interpretieren. Was sind denn die Eigenschaften der CPU die du testen müsstest? Sockeltyp, Takt, Kerne?
Funktionsweise ist halt auch etwas anderes als Funktionsfähigkeit. Alles rein wörtlich genommen, natürlich.
 
Prophetic schrieb:
Meines Wissens nach ist der Händler nicht mal dazu verpflichtet, entsiegelte Ware zurückzunehmen.

:freak:

Wenn man es bestellt und nicht direkt im Laden gekauft hat, hat der Kunde das Recht innerhalb von 2 Wochen das Produkt zurückzusenden. Wenn man es im Laden gekauft hat, natürlich nicht (kann aber).

https://de.wikipedia.org/wiki/Fernabsatzgesetz
 
proud2b schrieb:
Die Frage aller Fragen ist jedoch, warum kauft man eine CPU, um sie dann zu wiederrufen?
Weil es Drecksäcke gibt die sich mehrere Prozessoren bestellen um herauszufinden welcher sich gut übertakten lässt.
 
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Wer glaubt, er könne 10 CPUs bestellen und nur die mit den besten Eigenschaften behalten, fliegt hoffentlich damit auf die Schnauze. Das ist absolut nachvollziehbar und damals bei K&M haben wir in den Ladengeschäften grundsätzlich auf geöffnete Verpackungen einen Abzug gemacht.
 
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Chillaholic schrieb:
Finde ich gut :daumen:

Ich finde, man sollte auch von dieser kostenlosen Rücksendemöglichkeit ohne Begründung innerhalb von 14 Tagen wegkommen.

Ist ein Teil defekt/passt nicht (Kleidung) sollte man natürlich kostenlos rücksenden können.
 
Leute macht bitte nicht aus einen Mückenschiss ein Elfantenschiss. Den TE reicht die Leistung der CPU sicher nicht, deswegen möchte er die zurückschicken. Ich sehe da kein Problem, habe ich auch schon gemacht. Sollte man halt nicht mit jeder Sendung machen, ist nicht die feine Art. Wenn man eine Sendung von 10 zurückschickt, ist das locker unter dem Durchschnitt, die Gründe spielen da keine Rolle.

Theoretisch kann er natürlich mit Wertersatz kommen, das hängt aber davon ab wie hoch denn der Wert ist. An der CPU ist ja nichts dran, sofern sauber gereinigt und voll funktionstüchtig. Wenn es mehr wie 5 % sein sollen, dann würde ich dem gleich mal klar machen das er dich als Kunden verloren hat und dementsprechend auch bewerten.

Es gibt auch zahlreiche Händler die gebrauchte Artikel als Neuware anbieten, was ist mit denen ? Also bitte mal auf den Boden bleiben.:) In der Welt reagiert nunmal das Geld.
 
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Chillaholic schrieb:
Das ist absolut nachvollziehbar und damals bei K&M haben wir in den Ladengeschäften grundsätzlich auf geöffnete Verpackungen einen Abzug gemacht.
Im Ladengeschäft gilt ja auch nicht das Widerrufsrecht.

Prophetic schrieb:
Meines Wissens nach ist der Händler nicht mal dazu verpflichtet, entsiegelte Ware zurückzunehmen. Ebenso wie bei personalisierter Ware.
Personalisierte Ware und entsiegelte Software sind von der Rückgabe ausgeschlossen. Alles andere nicht.

Ist sogar bei Wikipedia der passende Rechtsspruch verlinkt: https://lexetius.com/2010,6243
Man darf alles machen, was nötig ist, um das Produkt entsprechend des Anwendungsgebiets ausprobieren zu können. Dabei kann es sogar für den Händler unbrauchbar gemacht werden und er muss es dennoch ersetzen.

Das, was vernünftig ist und das, was gesetzlich festgeschrieben ist, sind ja zwei Paar Schuhe. Im Zweifel beliefert die ein Händler einfach nicht mehr.
 
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Khalinor schrieb:
Ich finde, man sollte auch von dieser kostenlosen Rücksendemöglichkeit ohne Begründung innerhalb von 14 Tagen wegkommen.

:watt:

Das ist die Entscheidung jedes einzelnen Unternehmens und nicht die des Gesetzgebers.
 
IronAngel schrieb:
Es gibt auch zahlreiche Händler die gebrauchte Artikel als Neuware anbieten, was ist mit denen ?
Kommt auf den Artikel an.
Bei Kleidung z. B. hätte ich damit kein Problem. Im Laden werden ja auch die Klamotten/Schuhe anprobiert.

Elektronik sehe ich da grenzwertiger. Gerade wenn es wie im Falle von CPU/Grafikkarte möglich ist den Artikel außerhalb der Spezifikationen zu betreiben.

Heschel schrieb:
Das ist die Entscheidung jedes einzelnen Unternehmens und nicht die des Gesetzgebers.
Und aus Wettbewerbsgründen trauen es sich die wenigsten Unternehmen.
Vom Gesetzgeber habe ich übrigens auch nichts geschrieben, ist aber grundsätzlich keine schlechte Idee.

Damit reduziert sich ggf ein klein wenig die Masse an Paketen die jeden Tag hin und her kutschiert werden.
 
Qarrr³ schrieb:
Im Ladengeschäft gilt ja auch nicht das Widerrufsrecht.
Ja ist mir klar, deshalb habe ich dazu geschrieben, dass es ein Ladengeschäft war.
Viele Händler übernehmen aber nicht mehr die Rücksendekosten und einige schließen auch Kunden, die sowas mehrfach wiederholen vom Verkauf aus.
 
Khalinor schrieb:
Ich finde, man sollte auch von dieser kostenlosen Rücksendemöglichkeit ohne Begründung innerhalb von 14 Tagen wegkommen.
Genau so argumentiert man auch gegen Hartz4. Weil es einige missbrauchen, sollte man es nicht komplett abschaffen. Die Gesetze gehen von der Vernunft des Kunden aus, das ist auch gut so. Mit Ausnahmen beim Widerrufsrecht würdest du jedes mal Schaaren von Anwälten der Firmen gegenüberstehen, die das Gesetz irgendwie verdrehen und du der Arsch bist.
Ergänzung ()

Chillaholic schrieb:
Ja ist mir klar, deshalb habe ich dazu geschrieben, dass es ein Ladengeschäft war.
Viele Händler übernehmen aber nicht mehr die Rücksendekosten und einige schließen auch Kunden, die sowas mehrfach wiederholen vom Verkauf aus.
Halte ich auch für richtig, wenn die Maßstäbe nicht absurd sind. Aber das scheint ja nicht der Fall zu sein, sonst gäbe es regelmäßige Shitstorms.
 
Was hierzu einige rumheulen ist mir unverständlich... Wer das Widerrufsrecht nicht zu seinem eigenen Vorteil nutzt ist selber schuld. Es ist für mich vollkommen normal durch Rückgabe an bessere Hardware zu kommen, alleine meine letzte GPU habe ich ich 5x getauscht bis ich eines ohne hörbares Spulenfiepen und leisem Lüfter erhalten habe. (nicht beim selben Händler, da würde mir sonst einer die Geschäftsbeziehungen beenden)
 
Precide schrieb:
Du brauchst noch nicht einmal in OVP zurücksenden. Die CPU wird sowieso als tray wiederverkauft.
Und als Tray ist die CPU weniger wert als in der boxed Version. Diesen kleinen Wertverlust darf sich der Händler durchaus erstatten lassen.

C't Boxed-und-Tray
"... [dem Tray] fehlt aber nicht nur Handbuch und Kühler, sondern auch die Herstellergarantie. "

Auch diesen ganzen "Ryzen-Ausleihern" zwecks Mainboard-BIOS-Update, sollte man gerechterweise alle Wertverluste durch das Siegelbrechen direkt in Rechnung stellen. Ich finde das wäre mehr als ok.

Von verbogenen Pins, WLP-Schmierereien und zerkratzten Heatspreadern ganz zu schweigen.
 
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Khalinor schrieb:
Und aus Wettbewerbsgründen trauen es sich die wenigsten Unternehmen. Vom Gesetzgeber habe ich übrigens auch nichts geschrieben, ist aber grundsätzlich keine schlechte Idee.

Gerade bei Rücksendekosten gibt es kaum noch Anbieter, die diese kostenlose Leistung in ihrem Leistungs-Portfolio drinnen haben.
 
@Precide: Wenn es erlaubt wäre, deinem Nachbarn die Gartenmöbel zu klauen, wenn er sie über Nacht draußen lässt, würdest du das gewiss auch machen.

Nur weil etwas gesetzlich erlaubt ist, ist es nicht auch moralisch korrekt. Das sollte doch eigentlich jedem einleuchten.
 
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Precide schrieb:
alleine meine letzte GPU habe ich ich 5x getauscht bis ich eines ohne hörbares Spulenfiepen und leisem Lüfter erhalten habe. (nicht beim selben Händler, da würde mir sonst einer die Geschäftsbeziehungen beenden)
Da sehe ich aber auch einen großen Unterschied. Spulenfiepen ist ein Reklamationsgrund, genau wie fehlerhafte Panels im Monitor. Wenn die QA der Hersteller da versagt, muss ja der Kunde nicht drunter leiden, man kann auch Spulen verbauen, mit denen das Problem bedeutend seltener auftritt, die kosten allerdings mehr. CPU-Selektion durch Mehrfachbestellungen hingegen sind einfach nur dreist.
 
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Naja, Spulenfiepen tritt in gewissem Maße bei extremer Belastung bei eigentlich allen GPUs auf m.W.. Normalerweise hat man dann aber noch Sound vom Spiel an, wodurch man davon kaum was hören sollte. Klar gibt es da Extremfälle, die man natürlich tauschen sollte.

Aber eine Karte zu finden, die in keinem Szenario irgendwas von sich gibt, ist dann schon großartig was anderes, als nach einem Sahne-Exemplar einer CPU zu suchen.

Und dass da fünfmal nichts Annehmbares dabei war war, naja.

Eigentlich ists mir auch egal, aber wirklich schlimm finde ich es, wenn man anderen Leuten, die sich nicht vollig ignorant ihrer Umwelt bzw. ihren Mitmenschen gegenüber verhalten, dann noch vorwirft, sie seien selbst schuld. Das finde ich schon sehr bedenklich.
 
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Wenn so etwas vor Gericht geht bin ich mir recht sicher das der Richter gegen den Verbraucher entscheidet, denn der Einbau und somit auch ein eventuelles Testen der CPU geht definitiv über das normale "Beschaffenheit testen, so wie man es im Geschäft/Laden machen könnte".
...und wie schon erwähnt wurde: Wenn die CPU ein mal richtig im Sockel drin saß, erkennt man normalerweise schon ohne Lupe kleine Kratzer.
 
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