Darf man Musiktitel als Domainnamen verwenden ?

Black_OC_Power

Lt. Commander
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Apr. 2009
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Hallo,

ich würde gern einen Namen eines bekannten Liedes als Domainnamen benutzen und eventuell auch kommerziel nutzen. Die Frage ist ob ich das jetzt gesetzlich darf.

Es gibt ja so etwas wie Titelschutz.

Beispielsweise möchte ich den freien Domainnamen "www.rockstarmegaparty.de" regestrieren, letzes jahr hat bereits der Sänger Julio den Song "Rockstarmegaparty" veröffentlicht. Auf der Domain sollen dann Partyfotos hochgeladen werden können. Es soll auch werbung geschaltet werden um was zu verdienen.(alles rein fiktiv)

Liebe Grüße
 
Das ist IMO Fallabhängig, je nachdem, welchen Wiedererkennungswert der Titel hat. Ein Musiktitel wie "Girl", "I Love you" oder "Money", "Honey" usw. sind ja ohne echten Wert, weil es diese Titel hunderfach gibt.

Auf der anderen Seite, lass dir den Titel doch schützen im Zusammenhang mit der Webseite und einer Fotokommunity für Partybilder, dann diffenzierst du dich ja vom Musiktitel.
 
Es steht in keinem Zusammenhang und bei den vielen unterschiedlichen Titeln, dürfte bald es gar keine Domains mehr geben. Wenn du was anderes machst als das Lied da zu veröffentlichen oder irgendwie auf das Lied eingehst sehe ich keine Probleme.
 
"Girl", "I Love you" oder "Money", "Honey" usw" Na mit solchen Außerungen wär ich ganz vorsicht. Brauch nur der Erste kommen, der sich einen Titel schützen lässt und schon hast du die Arschkarte. Heutzutage weiß man nie genau. Wüsst auch nicht, wo mich sich qualifizierte Infos diesbzgl. holen kann. Aber würd nicht jedem Comment glauben schenken.
 
KlausM81 schrieb:
"Girl", "I Love you" oder "Money", "Honey" usw" Na mit solchen Außerungen wär ich ganz vorsicht. ....

Wieso vorsichtig? Klar kann sich jemand diese Worte als Marke sichern, aber dazu gehört immer noch der Kontext, und diese Bezeichner sind ja auch nicht gleich Musiktitel, sondern können auch Buchtitel sein, oder andere Titel. Wichtig ist die Marke im Kontext, und die kann man sich tatsächlich sichern, auch der TE. Vorsicht ist nur wenig notwendig, sondern lediglich Umsicht und Weitsicht.
 
KlausM81 schrieb:
"Girl", "I Love you" oder "Money", "Honey" usw" Na mit solchen Außerungen wär ich ganz vorsicht. Brauch nur der Erste kommen, der sich einen Titel schützen lässt und schon hast du die Arschkarte. Heutzutage weiß man nie genau. Wüsst auch nicht, wo mich sich qualifizierte Infos diesbzgl. holen kann. Aber würd nicht jedem Comment glauben schenken.

bei dir fangen wir am besten an mit dem glauben schenken und so. Nach deiner Auffassung ist bald der ganze Duden geschützt und ich muss für jedes Wort einzeln zahlen.
 
das ist wirklich kontextabhängig. Solange kein Bezug zu dem Lied besteht, ist das egal denke ich. Auch Abmahnungen dürften abgeschmettert werden können, solange kein Bezug zum Lied da ist. Wenn du natürlich kommerziell Werbung schaltest und den Liedtext oder das Video online stellst, dann bist du natürlich dranzukriegen. Was natürlich vermutlich auch kompliziert wäre wär, wenn der Interpretenname mit dabei wäre, also www.juliorockstarmegaparty.com wäre evtl. etwas, das du nicht dürftest. Außer dein Name ist auch Julio, dann sieht es anders aus, aber das müssen im endeffekt Anwälte entscheiden ;)

Ich erinnere mich da an Claudia Schiffer, die ein Parfum herausgebracht hat und von Claudia Schiffer dafür verklagt wurde. Natürlich ist die letzte Claudia Schiffe "das Original", also die berühmte Person, und die, die das Parfum rausgebracht hat war eine person, die eben nur zufällig den gleichen Namen benutzt hat. Aber da der Eindruck auf der Hand liegt, dass das genannte Parfum von der berühmten Claudia Schiffer seinen Namen hat, war eine Klage gerechtfertigt.

Abgeleitet: Stellt sich keine Verwechslungsgefahr da, machet, sonst darf man wirklich wie oben geschrieben bald keine richtigen Worte oder Ausdrücke mehr verwenden. Vorsicht nur bei eingetragenen Markenzeichen oder Sprüchen, ich erinnere mich, dass McDonalds es geschafft hat sich "Ich liebe es" zu patentieren, woraufhin Sony Ericcson damals seine Handywerbeplakate ändern musste. Aber auch das ist etwas anderes als das, was du vorhast. Und überleg selbst mal, wie viele Lieder mit gleichem Namen es gibt, die von anderen Interpreten sind. ich denke mal "I love you" oder sowas haben durchaus mehrere Menschen mit unterschiedlichen Texten gesungen und den Titel so benannt. Und da ist die Verwechslungsgefahr deutlich größer als bei einer Website, die sichtlich privat ist. Also von einer Privatperson betrieben mit Partybildern.
 
"Ich liebe es" ist patentiert ? Also wenn das so weitergeht haben wir bald gar keine künstlerische Freiheit mehr.

Danke euch allen :)
 
Man kann in gewissem Kontext auch recht einfach Sachen schützen lassen. Siehe Telekom und ihr Magenta. Oder Probiers doch mal bei der Domain mit so einfachen Sachen wie Apfel oder Fenster, am besten noch auf Englisch ;-)
 
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