Wir waren doch immernoch im Kontext bei einem Verkehrsunfall oder?
Dann lass uns doch mal ein realistisches Szenario durch gehen und Verschwörungstheorien außen vor lassen.
Idon und Uincon stehen in genannter Reihenfolge an einer Ampel, die Straße ist leicht abschüssig, die Ampel wird grün. Idon, der nicht lange den Führerschein hat und schon immer Probleme mit dem berganfahren hatte rollt zurück und gegen das Fahrzeug von Uincon.
Die Polizei wird gerufen, Uincom sagt, Idon wäre rückwärts gegen sein Fahrzeug gerollt, Idon sagt Uincom wäre ihm aufgefahren als er an der Kreuzung stand.
Weitere Zeugen oder beweismittel stehen nicht zur Verfügung.
Der Schaden wird gleichlautend der Kfz-Haftpflichtversicherung von Idon gemeldet, jetzt gibt es zwei Möglichkeiten wie der Versicherer die Quote bildet:
100% Schuld für uincom weil der Anscheinsbeweis für ein auffahren von ihm spricht.
50/50 Wegen Unaufklärbarkeit
Mit beidem dürfte uincom, verständlicherweise, nicht glücklich sein. Zum Glück hat er ein dashcam Video das ganz klar das rückwärts fahren von Idon belegt.
Möglichkeit A: Dieses schickt er der Versicherung, aufgrund der neuen Beweislage wird der Schaden nun zu 100% reguliert.
Möglichkeit B: Uincom schickt das Video nicht der Versicherung, sagt aber er hätte eines aus dem klar hervor geht, dass Idon Schuld hat. Der Versicherer Antwort "Schick uns das Video, solange bleibt es bei der Entscheidung". Es ist also nichts gewonnen und da spielt es auch keine Rolle ob die Information von uincom selbst oder seinem Postboten, Entschuldigung, Rechtsanwalt kommt.
Der Versicherer wird selber niemals versuchen dem anderen wegen eines dashcamvideos ans Bein zu pissen, er wird ihm nicht drohen und auch nicht versuchen ihn zu erpressen. Auch wird er es nicht zur Anzeige bringen.
Bei einer teilschuld muss man natürlich nutzen und Risiko abwägen.