Dashcam - Was kann ich damit alles belegen?

Borderland555

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Im Thread mit dem Verkehrsunfall https://www.computerbase.de/forum/t...-verkehrsunfall-und-der-versicherung.1992343/ ist es ja so, dass der Unfallgegner was anderes behauptet, als der TE berichtet.

Für Polizei und Versicherung ist es dann ja immer schwierig zu beurteilen, wer Recht hat und wer nicht.
Ein Gutachten kann helfen, aber auch das muss natürlich nicht immer den Unfallhergang zu 100% rekonstruieren können.

Daher meine Frage jetzt, was mir in Deutschland eine Dascam bringt?

Was darf ich damit alles belegen?
Gibt ja auch Datenschutzrechtliche Dinge zu beachten.
 
Der Richter kann entscheiden, ob er die Aufnahme als Beweismittel zulässt.
Zwecks Datenschutz mach ich mir keine Gedanken.
Man sollte die Aufnahmen halt nicht veröffentlichen.

Wenn du natürlich zur Polizei gehst und sagst:
"Ich hab hier ne Aufnahme, der andere hat einen Fahrfehler begangen, bestraft den"
Dann wird das ziemlich sicher nach hinten losgehen.
 
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Die Aufnahme hilft bereits dem eigenen Anwalt eine geeignete Strategie zu entwerfen.
 
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Idon schrieb:
Die Aufnahme hilft bereits dem eigenen Anwalt eine geeignete Strategie zu entwerfen.

Da stimme ich voll zu, aber nur interessehalber... Ist eine Dashcam für mich als Filmer einwandfrei und gesetzeskonform einzusetzen und noch ne Frage hinterher... Ich meine mal gelesen zu haben, dass die Dinger wegen Frage 1 eben vor Gericht nichts bringen und nicht verwendet werden dürfen.
 
@FrankenDoM

Es gibt ein mittlerweile überholtes und aus meiner Sicht bereits damals völlig verwirrtes Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach. Wie üblich haben manche dieses eine Urteil als allgemeingültige Tatsache wahrgenommen, völlig unbeachtlich der Tatsache, dass das VG Ansbach wenig Aussagekraft für weitere Teile der Bundesrepublik trifft, noch ob des Inhalts.

Einwandfrei und gesetzeskonform ist die Dashcam vor allem dann, wenn sie kurze Loops aufnimmt und nicht ohne Anlass läuft. Außerdem dürfen insbesondere keine Eingänge und Einfahrten überwacht werden.


Ich hingegen scheiße auf den ganzen Datenschutz-Schwachsinn und lasse ein (verschlüsseltes) altes Handy mitlaufen. Meines Erachtens übersteigt der mögliche Nutzen jedes realistische Risiko für mich. Muss halt jeder für sich wissen.



Grundsätzlich gibt es in Deutschland auch kein Verwertungsverbot der Früchte des vergifteten Baumes. Aber, nochmal: Selbst wenn ein Richter oder eine Kammer aus irgendwelchen verwirrten Gründen meine Aufnahmen ablehnen sollte, so lassen sich daraus erhebliche Erkenntnisse für meine Verteidigung gewinnen.

Weiterhin muss man ja nicht alles auf Band haben. Wenn in einer Baustelle eine Kollision mit einem anderen Fahrzeug stattgefunden hat, kann die Dashcamaufnahme z. B. zeigen, dass sich mein Fahrzeug innerhalb meiner Fahrbahnmarkierungen befunden hat.
Eine sinnvolle Anwendung gilt meines Erachtens auch bei Ampeln, Schilderbrücken etc. oder um sich vom Vorwurf der Nötigung durch Lichthupe/dichtes Auffahren zu exkulpieren.


Zuletzt: Ich halte nichts von Driverecordern á la BMW, auf die ich im Zweifel keinen Zugriff habe. Ich finde es essentiell darüber entscheiden zu können, ob die Aufnahmen meiner Dashcam existent oder "verloren gegangen" sind. Man muss sich ja wirklich nicht selbst belasten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das ist von mir gefährliches Halbwissen, aber ich meine gelesen zu haben, dass man mittels Dashcam aufzeichnen darf, aber eben nicht dauerhaft.
Nun, was bedeutet das in der Praxis ?
a) wenn meine SD Karte irgendwann voll ist, wird der Anfang überschrieben. Ist das dann als dauerhaftes Aufzeichnen zu sehen ?

Meine auch gelesen zu haben, dass ein anlaßbezogenes Aufzeichnen erlaubt wäre.
Nun, ist natürlich gänzlich realitätsfern, da man nicht weiß wann mir jmd. die Vorfahrt nehmen oder in mich reinfahren wird. Daher kann ich auch nicht wissen wann ich das Knöpfchen zum Aufzeichnen drücken soll.

Meine Dashcam läuft einfach ständig mit und die SD Karte ist auch nicht riesig, so hält sich die aufgezeichnete Datenmenge in Grenzen.
 
@meph!sto

Das ist wohl zu lang. 10-30 Sekunden sind vermutlich das, was Datenschützer vermutlich noch irgendwie verkraften können, ohne ihre Familien vor Verzweiflung opfern zu müssen.

Der Anlass für mich persönlich ist die Beweissicherung bei einem Unfall.
 
Mir ist klar, dass das zu lang ist, aber mir geht's in erster Linie darum, dass ein etwaiger Unfall aufgezeichnet wird.
Ist zwar auch schön Bilder/Videos zur Beweissicherung zu haben, aber der Unfallhergang lässt sich garantiert nicht einwandfrei ermitteln, wenn die Spuren mehrdeutig sind.
Der Grund warum ich a) überhaupt eine Dashcam habe und b) sie dauerhaft aufzeichnet (wenn ich fahre) ist folgender:
Ich stand an einer Ampel (war alleine im Auto) und das Auto (2 Insassen) vor mir rollte rückwärts.
Es kam glücklicherweise zu keinem Unfall, da das Rollen noch bemerkt wurde, dennoch war das der ausschlaggebende Anlass für eine Dashcam, denn bei einem Unfall
  • wäre es 2:1 was die Aussagen angehen würde
  • hätte man es Auslegen können, dass ich dem Vordermann aufgefahren wäre.
 
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Ich bin voll bei dir, ich halte die gesetzlichen Regelungen für Schwachsinn und manche Richter für völlig realitätsfremd. Deshalb weiche ich ja vorsätzlich und auf eigenes Risiko davon ab. :)
 
Gibt es den Dashcams, ich habe mich nie mit dem Thema befasst, die 4-6 30 Sekunden Clips in Folge speichern und dann anfangen mit dem ältesten zu überschreiben und so weiter?
 
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Ja, dürften mittlerweile viele in Deutschland verkaufte Anbieter so handhaben.
 
Ich hatte bereits einen Unfall und seinerzeit eine Dashcam, die 15-Minuten-Clips aufzeichnet.
Mir ist jemand über 2 Spuren mit durchgezogenen Linien über die Gegenrichtung seitlich reingefahren.
Wollte verbotenerweise überholen und ist viel zu früh wieder rein.
War aber nur Sachschaden. Polizei hat aufgenommen, wir haben es an die Versicherung gemeldet.

Sollte zunächst 50:50 gerechnet werden, wenn es nach der gegnerischen Versicherung gegangen werden.
Dann habe ich darauf verwiesen, dass ich eine Dashcam laufen hatte, ihnen die Aufnahmen aus Datenschutzgründen nicht aushändigen darf.
Wenn sie bei der Quote bleiben, würde ich klagen und das Video als Beweismittel einbringen.

Kurze Zeit später kam das Schreiben, dass der Schaden zu 100% durch die gegnerische Versicherung übernommen wird.

Insofern hatte sich die Ausgabe schon gelohnt.
 
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Ich suche aktuell eine Dashcam.
Welche empfehlt ihr dann?
Söll man einen neuen thread aufmachen dafür?
 
Gibt doch ein BGH Urteil aus 2018 dazu. Das zu lesen bringt mehr als 5000 Forenbeiträge
 
Das Urteil ist meines Erachtens nicht besonders realitätsnah. Da muss dann jeder selbst wissen, wie sehr er sich dran hält. Es fährt ja auch nicht jeder Strich Geschwindigkeitsbegrenzung.
 
@Idon
Danke für die ausführliche Antwort. Scheint aber ja zumindest eine Grauzone zu sein wenn ich Dich richtig verstehe und jeder muss sich für sich entscheiden ob er das "Risiko" eingeht.
Realitätsfern sind immer wieder Entscheidungen von Gerichten mMn, aber da hilft mir meine Einschätzung halt null.
 
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Über welches Risiko reden wir hier denn überhaupt? Ich habe auch seit knapp über 3 Jahren eine Dashcam mitlaufen. Letztes Jahr ist mir auch jemand beim anfahren an der Ampel in meine Spur und damit mein Auto gefahren weil er ein Smartphone in der Hand hatte und nicht gemerkt hat dass sein Lenkrad komplett eingeschlagen war.

Hab ich auch alles nur dank der Dashcam gesehen. Den Schaden wollte er 50:50 abwälzen. Ist dann direkt zum Anwalt samt Video und genau wie Idon schon gesagt hat konnte der damit eine geeignete Strategie fahren. Ist dann auch zu 100% vom Gegner übernommen worden der Schaden.

Kurzum: Eine der besten Investitionen die ich je gemacht habe. Im Alltag hatte ich damit noch nie auch nur irgendein Problem. Die meisten sehen nicht mal das da eine Cam hängt. Selbst wenn es am Ende nicht zugelassen wird ist es wohl immer besser ein Video zu haben, als es nicht zu haben. Man sollte damit halt eher passiv umgehen, vor allem wenn es wirklich um Unfälle geht -> will heißen den Profis die Kommunikation überlassen und nicht selbst damit "hausieren" gehen.
 
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von der gibt es eine "Deutsche" Version:
Transcend DrivePro 230Q

ohne Vorfall wird das Video nach 2 Minuten gelöscht.
Drückt man den roten Knopf, bleibt das Video erhalten.


Ich hab bei mir die Cam hinter dem Rückspiegel Montiert,
das Kabel unter den Himmel gestopft und in der A Säule Versteckt.
So stört die Cam auch nicht beim Fahren.
 
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