downforze schrieb:
Gerade einen Tesla zu bringen, der mit seinen 7 Kameras sogar den Innenraum permanent filmen kann und quasi jedes Detail zur Fahrt trackt, das ist ein schlechtes Gegenbeispiel.
Wenn die Sensorik versagt, muss ich halt manuell selbst die Aufnahme sichern. Das sollte nun auch nicht das große Hindernis sein.
Dann lass es halt, wenn du es technisch nicht beurteilen kannst. Das Beispiel ist offenkundig dafür, wo die technischen Grenzen gegenüber dem liegen, was diese juristischen Technik-Laien sich darunter vorstellen.
downforze schrieb:
Die Panoramafreiheit bezieht sich auf das Urheberrecht - bzw. dessen Einschränkung - und nicht auf Personen. Panaramafreiheit und Persönlichkeitsrechte können sich wiederum auch entgegenstehen. Damit leider ein völlig falsches Gegenbeispiel.
Du macht den grunsätzlichen Fehler, jedes Gesetz immer nur für sich abgeschlossen zu betrachten. Die Panoramafreiheit ist auch unmittelbar mit Fragen des Persönlichkeitsrechts verknüpft und wird auch so in die Rechtssprechung miteinbezogen. Nämlich dann, wenn die Fragen sich aufwerfen: Wann, wo und zu welchem Anlass bzw. Intention entsprechende Aufnahmen erstellt wurden.
downforze schrieb:
Diese Landschaftsaufnahmen habe ich selbst aus verschiedenen Gründen auch schon gemacht. Sei es im Urlaub oder weil ich vor dem Umzug noch mal die alte Heimat festhalten wollte (Aufnahme liegt noch auf der Platte, falls du mir das nicht glauben magst).
Auch etliche YouTube-Motorrad-Channels nehmen regelmäßig mit der GoPro ihre Fahrten auf.
Warum soll das also bitte nicht glaubhaft sein? Laut deiner Definition bin ich dann "richtig dämlich".
Das ist der Abwägung technischer Mittel geschuldet, worauf ich hinauswollte. Mit einer GoPro ist kein anlassbezogenes Aufzeichnen (das du selbst als eine Anforderung herausgestellt hast) möglich. Diese zeichnet permanent alles während der Fahrt auf und hat auch eine technischen Möglichkeiten eines G-Sensors bzw. software-seitig zu erkennen, ob eine starke Bremsung und/oder Erschütterung vorliegt.
downforze schrieb:
Zunächst einmal nehmen Dashcams üblicherwiese 1 min, 3 min, 5 min , 10 min und 15 min große Videos auf. Zum zweiten bin ich kein Hellseher, warum dieser Herr mit der ganzen Aufnahme vor Gericht aufgetaucht ist.
Du hast geschrieben, jede Aufnahme wäre ein Verstoß ("Man gibt einen Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht zu, wofür man grundsätzlich eine Einwilligung des Aufgezeichneten benötigen würde.") und das ist schlicht und einfach falsch.
Was daran unsachliche Polemik ist, weißt nur du. Vielleicht noch mal nachschlagen, was Polemik bedeutet.
Je kleiner das Intervall, desto eher kann man daraus schließen, dass nur unmittelbare Vorgänge aufgezeichnet bzw. erfasst werden sollten.
Jene Personen geben halt einen feuchten Kehricht auf die Rechte anderer bzw. haben ein grundsätzliches Problem sich damit zu beschäftigen, an welche Regeln der Einsatz jener Dashcams geknüpft ist.
Was ist an der Aussage falsch? Es ging ja darum, schon beim Unfall Polizei oder Versicherung darüber zu informieren, dass so eine Aufnahme vorliegt, eine andere Person in einer vermeintlichen Privataufnahme gefilmt zu haben, die man aber Dritten nicht zugänglich machen darf, bis ein Richter darüber entscheidet. Warum sollte man dann schon im vornherein damit herumwedeln und der Gegenpartei damit noch eine Handhabe zu Gegenmaßnahmen gebe?
downforze schrieb:
Was sagt das Bußgeld dieser Frau nun über das zweite Verfahren der Unfallflucht aus? Defacto gar nichts. Das sind zwei verschiedene paar Schuhe. Ansonsten hätte ich zu dieser Behauptung auch erst mal gerne eine Quelle wie und wann dieser Fall gewesen sein soll.
Mir scheint eher, du hast ein persönliches Problem mit der Rechtssprechung. Daran kann ich nichts ändern. Es ist, wie es ist und ich begrüße diese Möglichkeit.
Es ist nun auch nicht so, dass in der Judikative nur praxisferne 80-Jährige sitzen, die das Wort Digitalisierung noch nicht gehört haben.
Es sagt aus, dass ununterbrochene Aufnahme eine Etablierung von Dauerüberwachung im öffentlichen Raum sind.
Du hast ein grundsätzliches Problem mit deutschem Rechtsverständnis. Das was in Entscheidungen steht ist das eine, was in den Urteilsbegründungen dargelegt wird, ist das andere und genau das ist von zentraler Wichtigkeit.
Ich kann dir auch genau sagen, warum ich ein Problem damit habe, wenn Leute 1:1 aus den Urteilen zitieren: Aus meiner Famile schult jemand Verkehrs- und Autobahnpolizei u.A. in solchen Fragen und ich habe über ihn auch Zugang zu juristischen Aufsätzen von juristischen Größen in Form von ehemaligen Richtern des BGH (& andre) und Professoren deutscher Universitäten, die auch mit dieser Thematik beschäftigen.
downforze schrieb:
Positions-Tracking und WLAN findet man nicht bei Dashcams in zweistelligen Preisbereich. Das was du meinst, ist Tracking der Geschwindigkeit mit GPS. Selbst das geht erst ab ca. 120€ los.
Das Display der Dashcam dient nicht dazu Details zu erkennen, sondern (die gewollten) Aufnahmen zu löschen oder die Ausrichtung zu kontrollieren. 95% aller Dashcams haben ein Display. Das wird schon seinen Grund haben. Auch für mich persönlich ist das wichtig. Das Display schaltet sich nach Zeit X aus. Damit stört es nicht mehr während der Fahrt.
Positionstracking bzw. Geschwindigkeitsermittlung über GPS sind ein und das selbe. So bald man min. 3 GPS-Satelliten bzw. einen vierten zur Kontrolle hat, sind jene Daten abrufbar bzw. über die Endgeräte zu errechnen.
Ja, gefühlt haben die meisten Dashcams ein Display (~1,5-2,5 Zoll), weil es auch dem absoluten Laien eine sofortige Erfolgserfahrung bei der Montage beschert (ala WYSIWYG) und keiner den Gedanken daran verschwenden muss, dass die Linsen eh nur einen Erfassungswinkel von <178° haben und man folglich die Dashcams sowieso rationaler Weise mittig unter bzw. vor dem Innenspiegel anbringen sollte bzw. vielleicht wegen der Krümmung von Windschutzscheiben noch justieren muss, um einen gleichmäßigen Erfassungswinkel vor dem Fahrzeug zu erhalten.
WLAN ist die komfortable Lösung, dass man die Dashcams schön kompakt machen und gleichzeitig eben heutige große Smartphone-Displays als adequaten Ersatz verwenden kann und man mit entsprechender Software auch viel mehr Möglichkeiten dem Endbenutzer gibt (Videos direkt übertragen/abspielen, Reinzoomen, Belichtungen des Videomaterials verändern, etc.)
Bezüglich abschaltbarem Display denke ich auch so. Meine alte StreetGuardian hatte das auch und die viel dann, eben auch während der Fahrt, gar nicht mehr auf. Ebenso nervig sind aber noch zu helle LEDs an manchen Dashcams, die man dann immer noch separat abkleben kann.
downforze schrieb:
Wenn der Hersteller der Dashcam mit 4k wirbt und der Sensor nur für FullHD vorgesehen ist, sagt das sehr wohl etwas darüber aus, wie 4k-Aufnahmen zu Stande kommen. Dann wird interpoliert. D.h. dass "Zwischenpixel" berechnet werden.
Nachaufnahmen werden dann verrauscht, wenn der Sensor zu klein ist, um in kurzer Zeit ausreichend Licht aufzunehmen. Eine gute Dashcam sollte beides können.
YouTube-Videos sind mit AVC1 komprimiert. Die Aufnahmen sind damit nicht mit dem Original vergleichbar.
Es wird halt immer mit nativem 4K oder FullHD geworben und nur wenige Hersteller geben von sich aus an, zu interpolieren. Das merkt man dann erst immer selbst hinterher beim Testen.
Das wichtige bei Youtube-Videos als Vergleichgrundlage ist, dass man schon sehen kann, wenn eine Kamera selbst bei gutem Lichtverhältnissen, und eben dann bei unvorteilhaften Lichtverhältnissen, besonders zu Artefaktbildung neigt. Gefolgt von der Frage, wie viele Details erkenne ich (Kreuzungsschilder bei voller Fahrt, Nummernschilder), was mir wichtig ist.
Wenn man fahrnünftig bzw. dessen Ableger "eure Videos" schaut und dann die Vielzahl an unterschiedlichen Modellen erblickt, kommt man schon einen Schauer, was da heute alles als "aktuelle Technik" den Kunden aufgeschwatzt wird.