Dashcam - Was kann ich damit alles belegen?

Besser ist es immer, nur das herauszugeben was die eigene Position stärkt.
Nichts anderes hat Idon und uincom gesagt.

Wenn du Informationen einmal verteilt hast, kannst du die nur sehr schwer zurückholen.
Also ist es immer besser, Infos sehr bedacht zu verteilen.
 
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Wie bereits geschrieben reichte in meinem Fall die Mitteilung an die Versicherung, DASS ein Video existiert.

Ich würde ein Dashcamvideo weder der Polizei, noch der Versicherung einfach so aushändigen.
Beides könnte als Veröffentlichung gelten und bußgeldbewert sein.
Polizei: Nur durch deren Sicherstellung.
Versicherung: Nur per Mitteilung über die Existenz und dann Klageandrohung.
 
MichaW schrieb:
Wie bereits geschrieben reichte in meinem Fall die Mitteilung an die Versicherung, DASS ein Video existiert.
Dann hatte es ziemlich sicher keinerlei Einfluss auf die Änderung der Quote.
MichaW schrieb:
Versicherung: Nur per Mitteilung über die Existenz und dann Klageandrohung.
Mit Androhung einer Klage machst du nem Versicherer (bzw. dem Sachbearbeiter) keine Angst. Machste dich nur lächerlich mit, aber muss ja jeder selber wissen.
 
DuckDuckStop schrieb:
Dann hatte es ziemlich sicher keinerlei Einfluss auf die Änderung der Quote.

Mit Androhung einer Klage machst du nem Versicherer (bzw. dem Sachbearbeiter) keine Angst. Machste dich nur lächerlich mit, aber muss ja jeder selber wissen.
Ich kann nur sagen, wie es bei mir war:

Die Drohung, dass bei Beibehaltung der hälftigen Schuld ich Klage einreiche und bei Gericht beantrage, das Video als Beweismittel zuzulassen.
Und in meinem Fall von 50:50 zu 100:0 zu meinen Gunsten.
 
Vermutlich nicht, weil die Versicherung gerade Lust hatte die Gegenseite auszubezahlen.
 
Man hat zunächst die Schilderung des Unfallhergangs angefordert.
Dann kam man auf die Quote 50:50, ich habe dem widersprochen und nochmal alles dargelegt.
Daraufhin kam wieder 50:50.
Mein drittes Schreiben kam dann mit der Klageandrohung und der Dashcam.
Daraufhin 100:0.
Aber das sprengt hier den Rahmen und führt ins OT.

Doch: Mit dieser einen Sache hatte sich die Dashcam schon vielfach ausgezahlt.
Insofern würde ich eine Dashcam empfehlen.
 
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downforze schrieb:
Gerade einen Tesla zu bringen, der mit seinen 7 Kameras sogar den Innenraum permanent filmen kann und quasi jedes Detail zur Fahrt trackt, das ist ein schlechtes Gegenbeispiel.
Wenn die Sensorik versagt, muss ich halt manuell selbst die Aufnahme sichern. Das sollte nun auch nicht das große Hindernis sein.
Dann lass es halt, wenn du es technisch nicht beurteilen kannst. Das Beispiel ist offenkundig dafür, wo die technischen Grenzen gegenüber dem liegen, was diese juristischen Technik-Laien sich darunter vorstellen.

downforze schrieb:
Die Panoramafreiheit bezieht sich auf das Urheberrecht - bzw. dessen Einschränkung - und nicht auf Personen. Panaramafreiheit und Persönlichkeitsrechte können sich wiederum auch entgegenstehen. Damit leider ein völlig falsches Gegenbeispiel.
Du macht den grunsätzlichen Fehler, jedes Gesetz immer nur für sich abgeschlossen zu betrachten. Die Panoramafreiheit ist auch unmittelbar mit Fragen des Persönlichkeitsrechts verknüpft und wird auch so in die Rechtssprechung miteinbezogen. Nämlich dann, wenn die Fragen sich aufwerfen: Wann, wo und zu welchem Anlass bzw. Intention entsprechende Aufnahmen erstellt wurden.

downforze schrieb:
Diese Landschaftsaufnahmen habe ich selbst aus verschiedenen Gründen auch schon gemacht. Sei es im Urlaub oder weil ich vor dem Umzug noch mal die alte Heimat festhalten wollte (Aufnahme liegt noch auf der Platte, falls du mir das nicht glauben magst).
Auch etliche YouTube-Motorrad-Channels nehmen regelmäßig mit der GoPro ihre Fahrten auf.
Warum soll das also bitte nicht glaubhaft sein? Laut deiner Definition bin ich dann "richtig dämlich".
Das ist der Abwägung technischer Mittel geschuldet, worauf ich hinauswollte. Mit einer GoPro ist kein anlassbezogenes Aufzeichnen (das du selbst als eine Anforderung herausgestellt hast) möglich. Diese zeichnet permanent alles während der Fahrt auf und hat auch eine technischen Möglichkeiten eines G-Sensors bzw. software-seitig zu erkennen, ob eine starke Bremsung und/oder Erschütterung vorliegt.

downforze schrieb:
Zunächst einmal nehmen Dashcams üblicherwiese 1 min, 3 min, 5 min , 10 min und 15 min große Videos auf. Zum zweiten bin ich kein Hellseher, warum dieser Herr mit der ganzen Aufnahme vor Gericht aufgetaucht ist.
Du hast geschrieben, jede Aufnahme wäre ein Verstoß ("Man gibt einen Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht zu, wofür man grundsätzlich eine Einwilligung des Aufgezeichneten benötigen würde.") und das ist schlicht und einfach falsch.
Was daran unsachliche Polemik ist, weißt nur du. Vielleicht noch mal nachschlagen, was Polemik bedeutet.
Je kleiner das Intervall, desto eher kann man daraus schließen, dass nur unmittelbare Vorgänge aufgezeichnet bzw. erfasst werden sollten.

Jene Personen geben halt einen feuchten Kehricht auf die Rechte anderer bzw. haben ein grundsätzliches Problem sich damit zu beschäftigen, an welche Regeln der Einsatz jener Dashcams geknüpft ist.

Was ist an der Aussage falsch? Es ging ja darum, schon beim Unfall Polizei oder Versicherung darüber zu informieren, dass so eine Aufnahme vorliegt, eine andere Person in einer vermeintlichen Privataufnahme gefilmt zu haben, die man aber Dritten nicht zugänglich machen darf, bis ein Richter darüber entscheidet. Warum sollte man dann schon im vornherein damit herumwedeln und der Gegenpartei damit noch eine Handhabe zu Gegenmaßnahmen gebe?

downforze schrieb:
Was sagt das Bußgeld dieser Frau nun über das zweite Verfahren der Unfallflucht aus? Defacto gar nichts. Das sind zwei verschiedene paar Schuhe. Ansonsten hätte ich zu dieser Behauptung auch erst mal gerne eine Quelle wie und wann dieser Fall gewesen sein soll.
Mir scheint eher, du hast ein persönliches Problem mit der Rechtssprechung. Daran kann ich nichts ändern. Es ist, wie es ist und ich begrüße diese Möglichkeit.
Es ist nun auch nicht so, dass in der Judikative nur praxisferne 80-Jährige sitzen, die das Wort Digitalisierung noch nicht gehört haben.
Es sagt aus, dass ununterbrochene Aufnahme eine Etablierung von Dauerüberwachung im öffentlichen Raum sind.

Du hast ein grundsätzliches Problem mit deutschem Rechtsverständnis. Das was in Entscheidungen steht ist das eine, was in den Urteilsbegründungen dargelegt wird, ist das andere und genau das ist von zentraler Wichtigkeit.

Ich kann dir auch genau sagen, warum ich ein Problem damit habe, wenn Leute 1:1 aus den Urteilen zitieren: Aus meiner Famile schult jemand Verkehrs- und Autobahnpolizei u.A. in solchen Fragen und ich habe über ihn auch Zugang zu juristischen Aufsätzen von juristischen Größen in Form von ehemaligen Richtern des BGH (& andre) und Professoren deutscher Universitäten, die auch mit dieser Thematik beschäftigen.
downforze schrieb:
Positions-Tracking und WLAN findet man nicht bei Dashcams in zweistelligen Preisbereich. Das was du meinst, ist Tracking der Geschwindigkeit mit GPS. Selbst das geht erst ab ca. 120€ los.
Das Display der Dashcam dient nicht dazu Details zu erkennen, sondern (die gewollten) Aufnahmen zu löschen oder die Ausrichtung zu kontrollieren. 95% aller Dashcams haben ein Display. Das wird schon seinen Grund haben. Auch für mich persönlich ist das wichtig. Das Display schaltet sich nach Zeit X aus. Damit stört es nicht mehr während der Fahrt.
Positionstracking bzw. Geschwindigkeitsermittlung über GPS sind ein und das selbe. So bald man min. 3 GPS-Satelliten bzw. einen vierten zur Kontrolle hat, sind jene Daten abrufbar bzw. über die Endgeräte zu errechnen.

Ja, gefühlt haben die meisten Dashcams ein Display (~1,5-2,5 Zoll), weil es auch dem absoluten Laien eine sofortige Erfolgserfahrung bei der Montage beschert (ala WYSIWYG) und keiner den Gedanken daran verschwenden muss, dass die Linsen eh nur einen Erfassungswinkel von <178° haben und man folglich die Dashcams sowieso rationaler Weise mittig unter bzw. vor dem Innenspiegel anbringen sollte bzw. vielleicht wegen der Krümmung von Windschutzscheiben noch justieren muss, um einen gleichmäßigen Erfassungswinkel vor dem Fahrzeug zu erhalten.

WLAN ist die komfortable Lösung, dass man die Dashcams schön kompakt machen und gleichzeitig eben heutige große Smartphone-Displays als adequaten Ersatz verwenden kann und man mit entsprechender Software auch viel mehr Möglichkeiten dem Endbenutzer gibt (Videos direkt übertragen/abspielen, Reinzoomen, Belichtungen des Videomaterials verändern, etc.)

Bezüglich abschaltbarem Display denke ich auch so. Meine alte StreetGuardian hatte das auch und die viel dann, eben auch während der Fahrt, gar nicht mehr auf. Ebenso nervig sind aber noch zu helle LEDs an manchen Dashcams, die man dann immer noch separat abkleben kann.
downforze schrieb:
Wenn der Hersteller der Dashcam mit 4k wirbt und der Sensor nur für FullHD vorgesehen ist, sagt das sehr wohl etwas darüber aus, wie 4k-Aufnahmen zu Stande kommen. Dann wird interpoliert. D.h. dass "Zwischenpixel" berechnet werden.
Nachaufnahmen werden dann verrauscht, wenn der Sensor zu klein ist, um in kurzer Zeit ausreichend Licht aufzunehmen. Eine gute Dashcam sollte beides können.

YouTube-Videos sind mit AVC1 komprimiert. Die Aufnahmen sind damit nicht mit dem Original vergleichbar.
Es wird halt immer mit nativem 4K oder FullHD geworben und nur wenige Hersteller geben von sich aus an, zu interpolieren. Das merkt man dann erst immer selbst hinterher beim Testen.

Das wichtige bei Youtube-Videos als Vergleichgrundlage ist, dass man schon sehen kann, wenn eine Kamera selbst bei gutem Lichtverhältnissen, und eben dann bei unvorteilhaften Lichtverhältnissen, besonders zu Artefaktbildung neigt. Gefolgt von der Frage, wie viele Details erkenne ich (Kreuzungsschilder bei voller Fahrt, Nummernschilder), was mir wichtig ist.

Wenn man fahrnünftig bzw. dessen Ableger "eure Videos" schaut und dann die Vielzahl an unterschiedlichen Modellen erblickt, kommt man schon einen Schauer, was da heute alles als "aktuelle Technik" den Kunden aufgeschwatzt wird.
 
Eisbrecher99 schrieb:
Du hast ein grundsätzliches Problem mit deutschem Rechtsverständnis. Das was in Entscheidungen steht ist das eine, was in den Urteilsbegründungen dargelegt wird, ist das andere und genau das ist von zentraler Wichtigkeit.
Du machst den gleichen Fehler, den du mir vorwirfst, in dem du das Bußgeld dieser Frau als absolut ansiehst.
Mach dir mal über mein Rechtsverstöndnis keine Sorgen. Ich habe als Projektleiter mit dem europäischen Vergaberecht zu tun und bin durchaus in der Lage Gegebenheiten zu beurteilen. Dein Problem liegt ganz offensichtlich in der Interpretation.
Ich schrieb bspw. dass die Panoramafreiheit mit den Persönlichkeitsrechten kollidieren kann. Und du wirfst mir vor,ich betrachte jedes Gesetz nur für sich? Merkste hoffentlich selber.
Wenn du das BGB aufmerksam liest, fällt dir auf, dass häufig auf andere Paragraphen verwiesen wird und diese kollidieren. Schon allein aus diesem Grund war hier bei Dashcams eine rechtliche Interpretation der Gerichte notwendig, die sich ganz klar für die Dashcam ausgesprochen hat - in einem gewissen Rahmen.

Wie GPS funktioniert, musste ich im Vorbereitungsdienst hoch und runter beten können. Das Positionstracking ist trotzdem nur bei teuren Dashcams als Softwarelösung umgesetzt.
 
Nicht jeder Richter am BGH oder dem BVerfG hat diesen Posten, weil er eine juristische Koryphäe ist.

Nicht jedes Urteil ist sinnig, gut durchdacht und sinnvoll. Auch nicht jede ständige Rechtsprechung.


Das als Argument anzuführen ist insofern also problematisch. Es hilft lediglich dabei zu bemessen, wie weit man sich bücken muss, um gerichtliches Durchsetzungspotential abrufen zu können.


Fun Fact:
Die Aufnahmen aus meinem alten Handy gingen bis jetzt jedes Mal durch. Gerichtlich und außergerichtlich.
 
Eisbrecher99 schrieb:
Jene Personen geben halt einen feuchten Kehricht auf die Rechte anderer bzw. haben ein grundsätzliches Problem sich damit zu beschäftigen, an welche Regeln der Einsatz jener Dashcams geknüpft ist.
Genau DAS ist billigste Polemik. Ich verfolge die Dashcamdiskussion auf Motortalk schon seit über einem Jahrzehnt. Das Gegenteil ist der Fall. Die Leute interessieren sich ganz konkret für die Rechtslage.
 
Idon schrieb:
Die Aufnahmen aus meinem alten Handy
Mal ne Zwischenfrage: welche Halterungsart hast du gewählt? Vor meiner DC hatte ich das auch mal mittels altem Handy versucht, aber die Vibrationen vom Fahrzeug haben extrem gestört (Videos verwackelt)...
 
@Tinkerton

Originale Samsunghalterung aus Galaxy Note 2-Zeiten, die aber bereits variabel von der Breite war/ist. Das genutzte Handy hat vermutlich einen ganz netten Autofokus.

Ab ca. 220km/h sind die Aufnahmen trotz Oberklasselimousine so verwackelt, dass man Kennzeichen im VLC-Player nicht immer erkennen kann (vermutlich aber mit teurer Forensik schon). Da ist meiner Ansicht nach aber ausreichend, dass man meinen Fahrtweg und andere Fahrzeuge an sich erkennen kann.


Ich plane aber die nächste Zeit eine neue Halterung anzuschaffen (die alte fällt mittlerweile ab und an von der Scheibe...) und probiere dann mal das S21 Ultra als Kamera aus.



Das ist aber letztlich eine Frage der Zielsetzung.
Wofür nutze ICH Dashcams?
1) Entlastung im Rahmen von vorgeworfener Nötigung, Straßenverkehrsgefährdung, "Rennen", Rotlichtverstoß etc. Meine Abstände passen in aller Regel, Lichthupe auf ausreichend Entfernung etc., aber eben einfach bei oft sehr hohen Geschwindigkeiten. Dasselbe gilt für Überholmanöver. Die passen für mich und sind der Fahrzeugleistung angemessen, für andere mögen sie womöglich auch mal knapp wirken.
2) Entlastung bei Unfällen. Fahrradfahrer, die einfach so auf die Fahrbahn geschossen kamen, Auffahrunfälle, Leute mit verwirrten Spurwechseln etc. etc., aber auch Tiere, die danach weglaufen.
3) Belastung von Leuten (bzw. "Merken" deren Kennzeichen), die mich auch nach 1-2 Nächten drüber schlafen noch ärgern. Entweder über eine Anzeige bei der Polizei, oder, wenn Werbung an PKW/LKW/Bussen etc. ersichtlich, auch direkt beim jeweiligen Unternehmen. Z. B. LKW überholen auf der linken von drei Spuren im Stau; Leute, die beim überholt werden
Vollgas geben etc.
4) Potentielle zivilrechtliche Ansprüche, z. B. wenn jemand langsam auf die linke Spur geht ohne den rückwärtigen Verkehr zu beobachten und ich meine Bremsen runter kloppen muss. Warum soll ich die ~1200€ zahlen? Dasselbe gilt für Steinschläge o.ä.


Dafür ist mir die Überwachung im stehenden Verkehr recht egal, da ich fast nur von Tiefgarage zu Tiefgarage fahre, egal ob beruflich oder privat, und ich dort auf Überwachung durch die Betreiber achte. Ist für einen Laternenparker in der (Groß)Stadt aber natürlich essentiell.
 
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Hm. Dann hatte ich wohl stets die falschen Halterungen. Danke für die Info. Ich mag deine Einstellung ;)
 
Jo, ist ne top Einstellung.

"Ich verhalte mich im Straßenverkehr wie ein rücksichtsloser Arsch und wenn mir jemand auf n Sack geht piss ich ihm ans Bein".
 
Alternativ: ich halte mich an die Regeln und erwarte das auch von anderen. Tun sie dies nicht und ich soll deren Egomanie ausbaden und zahlen, wehre ich mich mit den mir zur Verfügung stehenden Mitteln.

Schade, dass man sich solche Gedanken machen muss. Doch tut man dies nicht, ist man in jedem Fall der Depp und die verzogenen Regelbrecher profitieren 🤷🏼‍♂️
 
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Ja, da gebe ich dir recht, das ist aber nicht das was Idon geschrieben hat ;)
 
@Duckduck
Ja? Lese ich so nicht heraus und so war es nicht gemeint. Faires Miteinander ist mir wichtig - dazu zählt für mich aber das Rauslassen von Leuten aus Seitenstraßen und das Warten für Busse und LKW genauso wie das Rechtsfahrgebot, um üblicherweise zügig fahrende Leute wie mich nicht sinnlos (!) zu blockieren.

Tatsächlich lief gegen mich noch kein Strafverfahren, während ich im Jahr 2-3 Leute anzeige. Offensichtlich betrunken, Überholen trotz/in den Gegenverkehr oder Nötigung (dauerhaftes, grundloses Blockieren) sind z. B. Sachen, die ich mir durch den Kopf gehen lassen und manchmal eben einfach nicht mehr bereit bin zu akzeptieren.


Es steht jedem frei das als rücksichtslos zu erachten. Ich fahre (:D) damit aber gut. Und dank Dashcam in beide Richtungen abgesichert.

Zur Ergänzung oben, weil's aktuell ist: Die Dashcam sichert natürlich auch potentielle Zeugen bzw. deren Kennzeichen.
 
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