Dashcam - Was kann ich damit alles belegen?

Als mögliche Beispiele könnte man sich auf Youtube den Kanal Fahrnünftig anschauen. Dort gibt es sowohl DashCam Videos zu sehen, als auch die entsprechenden Cams, als auch Beispiele ab wann es zu klagen kommt.
 
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Idon schrieb:
Das Urteil ist meines Erachtens nicht besonders realitätsnah. Da muss dann jeder selbst wissen, wie sehr er sich dran hält. Es fährt ja auch nicht jeder Strich Geschwindigkeitsbegrenzung.
Der BGH wird sich diesbezüglich niemals auf eine eindeutige Aussage festnageln lassen, so lange eben das "hohe Gut" des Persönlichkeitsrechts damit gefährdet würde.

D.M.X schrieb:
Über welches Risiko reden wir hier denn überhaupt? Ich habe auch seit knapp über 3 Jahren eine Dashcam mitlaufen.
Hab ich jetzt auch schon seit 2016... zuerst nur Front-, jetzt seit Ende 2020 mit Front- und Heckkamera.

Alle Vorhaltungen gegen Dashcams beziehen sich immer nur auf reine theoretische Angstmachereien, was die rechtlichen Folgen anbelangt. Die den Schuh, was jetzt erlaubt war bzw. ob eine Dauervideoüberwachung etabliert wurde oder nicht, ziehen sich Verkehrs- und Autobahnpolzei erst recht nicht an.

Ergo die Polizei interessiert sich in Dtl. wenig bis gar nicht um Dashcams. Ich habe schon von Fällen gehört, bei denen am Unfallort zum beiläufigen Satz "Ich habe eine Dashcam-Aufnahme!" von der Polizei nur ein "Interessiert uns nicht!" zurück kam.

Wenn das öffentliche Interesse bei dem jeweiligen zugrundeliegenden Fall gegeben ist, dann hat man leichtes Spiel mit einer Dashcam-Aufnahme, die als Beweismittel beantragt werden kann. Ansonsten muss man halt den längeren, aufwändigeren zivilrechtlichen Weg gehen.
 
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Eisbrecher99 schrieb:
Ergo die Polizei interessiert sich in Dtl. wenig bis gar nicht um Dashcams. Ich habe schon von Fällen gehört, bei denen am Unfallort zum beiläufigen Satz "Ich habe eine Dashcam-Aufnahme!" von der Polizei nur ein "Interessiert uns nicht!" zurück kam.
Die Polizei entscheidet zum Glück nicht über die Verteilung der Schuld.

Ich habe in den letzten 6 Jahren 3 unverschuldete Unfälle gehabt. Bei allen lief die Dashcam mit.
2015: Ein LKW rollte an der Ampel rückwärts und plättete meinen Kleinwagen.
2017: Jemand benutzte seinen Spiegel auf der Autobahn nicht und kollidierte mit mir auf der linken Spur. Diese Aufnahme zeigte ich sogar dem Dekra-Sachverständigen. Dementsprechend schlüssig war dann auch der beschriebene Unfallhergang.
2017: Ein 20-Jähriger mit langer Kartei in Flensburg und Papis BMW wollte mich nach einer längeren Nötigung mit Blockieren, Fernlicht und dichtem Auffahren auf dem Grasstreifen links überholen, verlor sein Auto und krachte in mich rein. Da war zum Glück noch ein Zeuge dahinter, der ihn direkt rund gemacht hat.
Mein Hinweis auf die Dashcams vorne und hinten führten dann ganz schnell dazu, dass er die volle Schuld (vermutlich mit "modifizierter" Schilderung) auf sich nahm.

Der BGH hat es eigentlich ganz gut definiert. Anlassbezogene Aufnahmen sind ok, aber keine dauerhaften. Ein Anlass ist es bereits dann, wenn man aus Interesse die schöne Landschaft aufnehmen will und durch "Zufall" der Unfall während dieser Zeit passierte. Ansonsten kann man es auch so begründen, dass der Unfallgegner bereits durch seine Fahrweise auffiel und man dann die Dashcam "zugeschaltet" hat.

Garmin verfügt über eine Dashcam, die bei der Aufnahme sogar die gesetzl. Vorgaben einhält. Sie speichert immer nur 30 s (?) und macht diese Aufnahme aber erst verfügbar, wenn der Nutzer es bestätigt. Es werden also keine stundenlangen Aufnahmen auf der SD hinterlegt.

Die Taktik mit der Dashcam besteht ja darin, dass man dem Unfallgegner und der gegnerischen Versicherung direkt mit gibt, dass eine Aufnahme in bester Qualität existiert, die zweifelsfrei die eigene Unschuld belegt. Das funktioniert außerordentlich gut (besonders als Schreiben vom Anwalt), denn auch Versicherungen wissen, dass so eine Aufnahme vor Gericht verwendet werden könnte.

Ich habe mir vor paar Monaten die Mühe gemacht und bin die häufigsten Dashcams bei Amazon durchgegangen, um die Sensoren mit den Produktinformationen von Sony zu vergleichen. Das beste, was man momentan für bezahlbares Geld bekommen kann, ist die Viofo 4k A129pro. Bei den Mitbewerbern sitzt häufig nur ein 2 MP-Sensor (z.B. auch die beliebte Vantrue S1 oder die iTracker) drin, der dann interpoliert. Dann erkennt man die Nummernschilder nicht mehr, wenn man das Bild stoppt.
Das ist meine 5. Dashcam mit der mit Abstand besten Bildqualität.
Nummernschilder lesen zu können ist wichtig, weil man sich im Eifer des Gefechtes bei einer Fahrerflucht weder das Nummernschild merkt oder es schnell ins Mikro spricht.

Bei der SD-Karte sollte man nicht die billigste 32 GB nehmen. Kleine Kapazität heißt auch, dass die selben Speicherbereiche öfter überschrieben werden. Im Notfall ist dann die SD gerade kaputt, wenn man sie braucht.
 
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Ich finde die die Entscheidung, dass anlassbezogene Aufnahmen von Dashcams zugelassen sind sehr gut.

Sind wir mal ehrlich, in einer Welt, in der jeder zu seinem Fehler steht und die Schuld auf sich nimmt würde niemand eine dashcam brauchen. Da das aber leider blanke Illusion ist können Dashcams häufig hilfreich sein um nicht nur recht zu haben sondern auch recht zu bekommen.
 
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Es ist nur ziemlich irre diesen Anlass stark einzugrenzen, da das völlig an der Realität vorbei geht.

Wie so oft werden hier Täter geschützt und die Opfer verhöhnt. Aber das ist ja der Grundpfeiler unseres Rechtsstaates, von daher passt das schon zur generellen Rechtsprechung der Obergerichte. :D
 
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downforze schrieb:
Der BGH hat es eigentlich ganz gut definiert. Anlassbezogene Aufnahmen sind ok, aber keine dauerhaften. Ein Anlass ist es bereits dann, wenn man aus Interesse die schöne Landschaft aufnehmen will und durch "Zufall" der Unfall während dieser Zeit passierte. Ansonsten kann man es auch so begründen, dass der Unfallgegner bereits durch seine Fahrweise auffiel und man dann die Dashcam "zugeschaltet" hat.
Ist halt nur wenig glaubhaft für die Herrschaften in der Robe.

downforze schrieb:
Garmin verfügt über eine Dashcam, die bei der Aufnahme sogar die gesetzl. Vorgaben einhält. Sie speichert immer nur 30 s (?) und macht diese Aufnahme aber erst verfügbar, wenn der Nutzer es bestätigt. Es werden also keine stundenlangen Aufnahmen auf der SD hinterlegt.
Das ist Marketing-Geschwätz. Loop-Aufnahmen in Intervallen von 30 Sekunden bis 3 Minuten konnten Dashcams von Anfang an, weil es schon immer sinnlos war, eine Speicherkarte manuell löschen zu müssen, wenn diese voll ist bzw. wäre es dumm, wenn im Fall der Fälle die Speicherkarte dann gerade voll ist, wenn man diese Aufnahme bräuchte. Und "stundenlange Aufnahmen" sind es trotzdem, auch wenn es hunderte aneinandergereihte 30 Sekunden Schnipsel sind.

Es ist nur ein schwachenes Indiz dafür, dass man eben keine Dauerüberwachung vor hat. Ansonsten könnte man sich auch eine GoPro hinter die Windschutzscheibe hängen.
downforze schrieb:
Die Taktik mit der Dashcam besteht ja darin, dass man dem Unfallgegner und der gegnerischen Versicherung direkt mit gibt, dass eine Aufnahme in bester Qualität existiert, die zweifelsfrei die eigene Unschuld belegt. Das funktioniert außerordentlich gut (besonders als Schreiben vom Anwalt), denn auch Versicherungen wissen, dass so eine Aufnahme vor Gericht verwendet werden könnte.
Damit gibst du halt direkt zu, dass du eine eventuell widerrechtlich angefertigte Aufnahme erstellt hast, was wiederum Möglichkeiten der Gegenseite eröffnet, darauf mit einer Anzeige bzw. Klage zu reagieren.
downforze schrieb:
Ich habe mir vor paar Monaten die Mühe gemacht und bin die häufigsten Dashcams bei Amazon durchgegangen, um die Sensoren mit den Produktinformationen von Sony zu vergleichen. Das beste, was man momentan für bezahlbares Geld bekommen kann, ist die Viofo 4k A129pro. Bei den Mitbewerbern sitzt häufig nur ein 2 MP-Sensor (z.B. auch die beliebte Vantrue S1 oder die iTracker) drin, der dann interpoliert. Dann erkennt man die Nummernschilder nicht mehr, wenn man das Bild stoppt.
Das ist haargenau der zentrale Punkt! 4K unter 450€ kann man generell vergessen. Selbst für das heutige Mindestmaß von FullHD und 30 fps würde ich alles unter 150€ ausblenden.
downforze schrieb:
Das ist meine 5. Dashcam mit der mit Abstand besten Bildqualität.
Nummernschilder lesen zu können ist wichtig, weil man sich im Eifer des Gefechtes bei einer Fahrerflucht weder das Nummernschild merkt oder es schnell ins Mikro spricht.
Deswegen hab ich mir eine Blackvue DR900S-2CH angeschafft.... mit dem Pluspunkt einer Heckkamera. Davor hatte eine Streetguardian, deren Geräte von 2016 bis 2019 als DER Geheimtipp in einschlägigen Dashcam-Foren gehandelt wurde.
downforze schrieb:
Bei der SD-Karte sollte man nicht die billigste 32 GB nehmen. Kleine Kapazität heißt auch, dass die selben Speicherbereiche öfter überschrieben werden. Im Notfall ist dann die SD gerade kaputt, wenn man sie braucht.
Was ist schon die "Billigste"? Es gibt einerseits Normen bzw. Standards und andererseits Hersteller mit verlässlicher Qualität, die günstige und solide Speicherkarten für kleines Geld anbieten, und ebenso Speicherkarten für Enthusiasten, die sich über solche Qualitätsvermutungseffekte einen Mehrgewinn versprechen, der sich oft nicht messbar bestätigen lässt.
 
Eisbrecher99 schrieb:
[...]
Damit gibst du halt direkt zu, dass du eine eventuell widerrechtlich angefertigte Aufnahme erstellt hast, was wiederum Möglichkeiten der Gegenseite eröffnet, darauf mit einer Anzeige bzw. Klage zu reagieren.
[...]

Was gibt man da genau zu?

Schon der Verweis in der aktuellen Situation gegenüber dem Gegner kann extrem helfen.
 
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Man gibt einen Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht zu, wofür man grundsätzlich eine Einwilligung des Aufgezeichneten benötigen würde.
 
Hmmm. Nö.

Dashcamaufnahmen sind nicht verboten.
 
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Eisbrecher99 schrieb:
Ergo die Polizei interessiert sich in Dtl. wenig bis gar nicht um Dashcams. Ich habe schon von Fällen gehört, bei denen am Unfallort zum beiläufigen Satz "Ich habe eine Dashcam-Aufnahme!" von der Polizei nur ein "Interessiert uns nicht!" zurück kam.
Wieso sollte die Polizei sich auch für Dashcams interessieren? Deren Aufgabe ist es die Personalien der Beteiligten aufzunehmen, dafür braucht man kein dashcam Video.

Das dashcam Video in den Händen eines Laien ist auch überhaupt nichts wert "Gucken Sie Herr Richter, man sieht klar, dass ich die Spur gewechselt habe und der andere mir dann einfach rein gefahren ist, der hat voll Schuld, ich kann da gar nichts für".

Die abschreckende Wirkung ist da auch eher so Mittel.
 
Eisbrecher99 schrieb:
Ist halt nur wenig glaubhaft für die Herrschaften in der Robe.
Was soll daran nicht glaubhaft sein, wenn vor mir jemand auffällig fährt und ich meine Dashcam aktiviere?
Eisbrecher99 schrieb:
Das ist Marketing-Geschwätz. Loop-Aufnahmen in Intervallen von 30 Sekunden bis 3 Minuten konnten Dashcams von Anfang an, weil es schon immer sinnlos war, eine Speicherkarte manuell löschen zu müssen, wenn diese voll ist bzw. wäre es dumm, wenn im Fall der Fälle die Speicherkarte dann gerade voll ist, wenn man diese Aufnahme bräuchte. Und "stundenlange Aufnahmen" sind es trotzdem, auch wenn es hunderte aneinandergereihte 30 Sekunden Schnipsel sind.
Darum ging es nicht. Die Aufnahmen bei der Garmin werden dem Nutzer gar nicht erst verfügbar gemacht. Damit greift der Vorwurf einer dauerhaften Videoaufnahme nicht. Das hat mir der klassischen SD-Karten-Rotation gar nichts zu tun.
Gleiches Prinzip bei der Section Control und dem Speichern von Nummernschildern.
Die Art der Speicherung, nur bei einem Unfall entspricht haargenau den Vorgaben des BGH.
"Jedenfalls eine permanente anlasslose Aufzeichnung des gesamten Geschehens auf und entlang der Fahrstrecke des Klägers ist zur Wahrnehmung seiner Beweissicherungsinteressen nicht erforderlich, denn es ist technisch möglich, eine kurze, anlassbezogene Aufzeichnung unmittelbar des Unfallgeschehens zu gestalten, beispielsweise durch ein dauerndes Überschreiben der Aufzeichnungen in kurzen Abständen und Auslösen der dauerhaften Speicherung erst bei Kollision oder starker Verzögerung des Fahrzeuges."
Pressestelle Bundesgerichtshof.de

Eisbrecher99 schrieb:
Damit gibst du halt direkt zu, dass du eine eventuell widerrechtlich angefertigte Aufnahme erstellt hast, was wiederum Möglichkeiten der Gegenseite eröffnet, darauf mit einer Anzeige bzw. Klage zu reagieren.

Man gibt einen Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht zu, wofür man grundsätzlich eine Einwilligung des Aufgezeichneten benötigen würde.

Damit gebe ich gar nichts zu, weil überhaupt keine Aussage getroffen wird, wie die Aufnahme entstanden ist. Versicherungen haben ganz sicher nicht über die Anlassbezogenheit zu entscheiden. Und selbst wenn ich mich völlig verplappern würde; dann hat immer noch ein Gericht zu entscheiden, ob das Persönlichkeitsrecht zurückgestellt wird.

Der zweite Absatz ist schlicht und einfach falsch. Nach der Devise wäre auch jede Urlaubsaufnahme verboten, wenn darauf fremde Menschen zu sehen sind.
Zurück zum Straßenverkehr: Wenn vor dir einer Schlangenlinien fährt oder ein Auto räuchert, ist das eine legitime Aufnahme, die verwertet werden kann. Was nicht geht ist, wenn man vor Gericht mit 10 h Videomaterial erscheint.
In der DSGVO steht ganz klar, dass schutzwürdige Aufnahmen erlaubt sind.
Auch das Grundsatzurteil (VI ZR 233/17) sieht vor, dass Dashcamaufnahmen verwertet werden dürfen - in Abhängigkeit des Schadens sogar dann, wenn man die Spielregeln nicht einhält.

"Bei einem erheblichen Sach- oder gar Personenschaden möge die Abwägung zwischen der Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und dem Interesse an der Aufklärung der Verursachung zugunsten der Verwertbarkeit der Aufnahme ausfallen. ...

[6] II. Das angefochtene Urteil hält revisionsrechtlicher Nachprüfung nicht stand. Entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts unterliegt die vom Kläger vorgelegte Videoaufzeichnung keinem Beweisverwertungsverbot.
...
Nach § 6b III BDSG BDSG ist die Verarbeitung oder Nutzung von nach Absatz 1 erhobenen Daten zulässig, wenn sie zum Erreichen des verfolgten Zwecks erforderlich ist und keine Anhaltspunkte bestehen, dass schutzwürdige Interessen der Betroffenen überwiegen. "


Der hier betroffene Herr hatte übrigens eine 4-stündige Aufnahme gemacht und konnte sich nach seiner Revision letztendlich vor Gericht durchsetzen. Die Aufnahme wurde also als Beweismittel anerkannt.
Eisbrecher99 schrieb:
Das ist haargenau der zentrale Punkt! 4K unter 450€ kann man generell vergessen. Selbst für das heutige Mindestmaß von FullHD und 30 fps würde ich alles unter 150€ ausblenden.
Dashcams in vergleichbarer Qualität mit Front und Heck-Kombi inkl. GPS- und Positionstracking + WLAN bekommt man auch für die Hälfte des Geldes. Bei der DR900S-2CH sitzt im Heck nur ein 2,1 MP Starvis-Sensor. Für 450€ hätte ich etwas potenteres erwarten. Ist mir persönlich zu teuer, auch weil die Aufnahme erst nach 20 s startet und sie kein Display hat.

Eisbrecher99 schrieb:
Was ist schon die "Billigste"? Es gibt einerseits Normen bzw. Standards und andererseits Hersteller mit verlässlicher Qualität, die günstige und solide Speicherkarten für kleines Geld anbieten, und ebenso Speicherkarten für Enthusiasten, die sich über solche Qualitätsvermutungseffekte einen Mehrgewinn versprechen, der sich oft nicht messbar bestätigen lässt.
Mit billigste war die Kapazität gemeint und nicht die Kategorie der SD-Karte. Da gibt es durchaus brauchbare Unterschiede, denn 4K bedeutet 4 * so viele Pixel wie FullHD. Unter Class 10 / UHS-1 würde ich da nichts kaufen. Ob man eine SanDisk oder Samsung kauft, spielt keine Rolle.
 
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florian. schrieb:
Wenn du natürlich zur Polizei gehst und sagst:
"Ich hab hier ne Aufnahme, der andere hat einen Fahrfehler begangen, bestraft den"
Dann wird das ziemlich sicher nach hinten losgehen.
Also ist es nicht empfehlenswert, mit den Aufnahmen zur Polizei zu gehen?
 
Das würde ich vom Einzelfall abhängig machen.

In aller Regel soll die Dashcamaufnahme erstmal einem selbst dienen und man sollte die Hoheit darüber behalten.
 
downforze schrieb:
Was soll daran nicht glaubhaft sein, wenn vor mir jemand auffällig fährt und ich meine Dashcam aktiviere?
Der Grund "man würde die Dashcam nur mitlaufen lassen, weil man die schöne Lanschaft festhalten möchte"... DAS ist nicht glaubhaft.
downforze schrieb:
Darum ging es nicht. Die Aufnahmen bei der Garmin werden dem Nutzer gar nicht erst verfügbar gemacht. Damit greift der Vorwurf einer dauerhaften Videoaufnahme nicht. Das hat mir der klassischen SD-Karten-Rotation gar nichts zu tun.
Gleiches Prinzip bei der Section Control und dem Speichern von Nummernschildern.
Die Art der Speicherung, nur bei einem Unfall entspricht haargenau den Vorgaben des BGH.
"Jedenfalls eine permanente anlasslose Aufzeichnung des gesamten Geschehens auf und entlang der Fahrstrecke des Klägers ist zur Wahrnehmung seiner Beweissicherungsinteressen nicht erforderlich, denn es ist technisch möglich, eine kurze, anlassbezogene Aufzeichnung unmittelbar des Unfallgeschehens zu gestalten, beispielsweise durch ein dauerndes Überschreiben der Aufzeichnungen in kurzen Abständen und Auslösen der dauerhaften Speicherung erst bei Kollision oder starker Verzögerung des Fahrzeuges."
Pressestelle Bundesgerichtshof.de
Section Control und die Aufzeichnung von Nummernschildern bedarf hoheitlicher Befugnisse. Ergo ist das überhaupt nicht vergleichbar. Das sollte wohl auf auf die Verwertung bezüglich der Konformität mit dem BDSG und der Aufzeichnungen in Bußgeldverfahren abzielen, aber das ist dafür nicht anwendbar.

Zum Rest: technische Grenzen treffen auf Idealvorstellungen jener, die diese Urteilsbegründung verfasst haben. Analog zu dem behandelten Fall hätte diese Idealvorstellung der kurzen, anlassbezogenen Aufzeichnung mit Hilfe eines G-Sensors (durch Erschütterung bzw. Beschleunigung) dazu geführt, dass man (anders als wahrscheinlcih im eingereichten Beweisvideo ersichtlich) nur noch gesehen hätte, wie der Beklagte dem Kläger bereits in der Seite drinhängt bzw. wäre mit kurzer Verzögerung bereits nicht mehr ersichtlich, je nach dem wie weit diejenigen auf ihren Fahrspuren versetzt standen, wer auf wessen Fahrstreifen eingedrungen ist.

Garmin selbst schreibt auf deren Webseite, dass deren Dashcams zwei Modis haben:

1) Es wird per se ab Einschalten der Zündung alles permanent in 3 min Blöcken gespeichert und erst die älteste Datei überschrieben, wenn die Speicherkarte voll ist.

2) In manchen Regionen wird, standardmäßig voreingestellt, in 3 min Block aufgezeichnet und die Datei erst bei Unfall (durch G-Sensor ermittelt) aus dem Puffer fest auf die Speicherkarte geschoben. Das lässt sich manuell nur über das Einstellungsmenü vom Nutzer ändern.

So schlecht, wie die automatische Speicherung durch G-Sensoren funktioniert, hat man ständig "nicht rechtskonforme, anlassbezogene Video-Dateien" auf den Geräten. Das wird sich auch so lange nicht ändern, bis Dashcams irgendwann mal wirklich "intelligent" werden.

Nachrüst-Dashcams verfügen halt nicht über die Sensorik komplexerer Systeme wie bspw. in Teslas, die schon bei stockfinsterer Nacht Personen oder Tiere erkennt, die auf die Fahrbahn laufen und eine "kurz davor anlassbezogene Aufnahme" einleiten können, so wie die Juristen-Herrschaften sich das technisch vorstellen würden.

downforze schrieb:
Damit gebe ich gar nichts zu, weil überhaupt keine Aussage getroffen wird, wie die Aufnahme entstanden ist. Versicherungen haben ganz sicher nicht über die Anlassbezogenheit zu entscheiden. Und selbst wenn ich mich völlig verplappern würde; dann hat immer noch ein Gericht zu entscheiden, ob das Persönlichkeitsrecht zurückgestellt wird.

Der zweite Absatz ist schlicht und einfach falsch. Nach der Devise wäre auch jede Urlaubsaufnahme verboten, wenn darauf fremde Menschen zu sehen sind.
Ich habe auch nie gesagt, dass Versicherungen irgend etwas diesbezüglich entscheiden....

Du bedienst dich leichtfertig an allem, was dir in den Sinn kommt, oder? Die Panoramafreiheit ist dir sicherlich geläuft bzw. fremde Personen können bspw. als Beiwerk leicht ausgemacht werden, wenn man vor einer Kathedrale steht oder eine Aussicht filmt.
downforze schrieb:
Zurück zum Straßenverkehr: Wenn vor dir einer Schlangenlinien fährt oder ein Auto räuchert, ist das eine legitime Aufnahme, die verwertet werden kann. Was nicht geht ist, wenn man vor Gericht mit 10 h Videomaterial erscheint.
In der DSGVO steht ganz klar, dass schutzwürdige Aufnahmen erlaubt sind.
Auch das Grundsatzurteil (VI ZR 233/17) sieht vor, dass Dashcamaufnahmen verwertet werden dürfen - in Abhängigkeit des Schadens sogar dann, wenn man die Spielregeln nicht einhält.
Das habe ich so halt auch wiederum nie gesagt. Da jede richtige Dashcam per se nur Schnipsel in 30 Sekunden bis 3 Minuten Aufnahmen ermöglicht, warum sollte man dann 10 h Videomaterial vorlegen? Wieder völlig überhöhte bzw. unsachliche Polemik deinerseits.

downforze schrieb:
"Bei einem erheblichen Sach- oder gar Personenschaden möge die Abwägung zwischen der Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und dem Interesse an der Aufklärung der Verursachung zugunsten der Verwertbarkeit der Aufnahme ausfallen. ...

[6] II. Das angefochtene Urteil hält revisionsrechtlicher Nachprüfung nicht stand. Entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts unterliegt die vom Kläger vorgelegte Videoaufzeichnung keinem Beweisverwertungsverbot.
...
Nach § 6b III BDSG BDSG ist die Verarbeitung oder Nutzung von nach Absatz 1 erhobenen Daten zulässig, wenn sie zum Erreichen des verfolgten Zwecks erforderlich ist und keine Anhaltspunkte bestehen, dass schutzwürdige Interessen der Betroffenen überwiegen. "
Zu dieser Erkenntnis ist obergerichtliche Entscheidungen (bspw. OLG Stuttgart) schon 2016 gelangt, vor dem BGH-Urteil von 2018, auch in der Hinsicht, dass aus kein Beweisverwertungsverbot aus 6b Abs. 3 Satz 2 BDSG zu schließen ist und deshalb jedes Beweisvideo seperat als Einzelfallentscheidung auf Grundlage allgemeiner Grundsätze zu bewerten ist.
downforze schrieb:
Der hier betroffene Herr hatte übrigens eine 4-stündige Aufnahme gemacht und konnte sich nach seiner Revision letztendlich vor Gericht durchsetzen. Die Aufnahme wurde also als Beweismittel anerkannt.
Und da hat der Herr eben Glück gehabt. Man muss schon richtig dämlich sein, eine 4h Aufnahme vorzulegen... Aber solche Fälle kommen ja leider häufiger vor, wie bspw. eine Frau aus München, die mit 12h Daueraufzeichnung ihres geparkten Autos (das touchiert wurde) zur Polizei spaziert ist und dann mit einem Bußgeld belegt wurde.
downforze schrieb:
Dashcams in vergleichbarer Qualität mit Front und Heck-Kombi inkl. GPS- und Positionstracking + WLAN bekommt man auch für die Hälfte des Geldes. Bei der DR900S-2CH sitzt im Heck nur ein 2,1 MP Starvis-Sensor. Für 450€ hätte ich etwas potenteres erwarten. Ist mir persönlich zu teuer, auch weil die Aufnahme erst nach 20 s startet und sie kein Display hat.
GPS-Tracking & WLAN alleine kann heute fast jede Dashcam. Display an sich ist völlig unnötig (man erkennt auf den kleinen Display sowieso keine Details wie Linienführungen oder Nummernschilder), wenn man ein Smartphone besitzt die Aufzeichnungen direkt über WLAN anschauen bzw. runterladen kann.

Die Megapixel alleine sagen nichts aus. Der Sensor ist wichtig und das sieht man dann auch in der Bildqualität der Aufnahmen, vor allem wenn es eben in die Nacht geht. Da will ich dann auch in der Stadt auf 20 m noch ein Nummernschild erkennen können, ohne nachbearbeiten zu müssen.

Das verzögerte Starten ist ein Nachteil, ist aber zu verschmerzen. Im öffentlichen Raum, wenn ich das Fahrzeug abstelle, habe ich noch den OBD2-Adapter, der die Dashcam über das Dauerplus der Autobatterie versorgt (schaltet automatisch ab, wenn die Batterie unter 11,8V, 12V, oder 12,5V fällt) und bei erkanntem Stand per ermittelter GPS-Geschnwindigkeit, schaltet die Dashcam in den Parkmodus. Dann wird nur aufgezeichnet, wenn Personen im Zentimeterbereich am Fahrzeug vorbeigehen bzw. auf Erschütterungen wird reagiert.

Ja, die Dashcam ist happig im Preis, aber das beste Gesamtsystem das ich bisher hatte. Man muss sich um nichts kümmern, die Bedienung ist äußerst komfortabel und die Bildqualität ist genau das, was ich erwartet habe.

Dank Youtube hat man vierlerlei Zugriff auf reale Aufzeichnungssituationen und kann sich ein Bild von den Dashcams machen. Wenn man nur die gefahrene Geschwindigkeit angezeigt haben möchte und im Fall der Fälle am Tag (bei idealen Lichtbedingungen) auf 20 m erkennen möchte, welches Nummernschild in einen kracht, ist man im günstigeren Bereich auch gut bedient.
 
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Eisbrecher99 schrieb:
[...]
Und da hat der Herr eben Glück gehabt. Man muss schon richtig dämlich sein, eine 4h Aufnahme vorzulegen... Aber solche Fälle kommen ja leider häufiger vor, wie bspw. eine Frau aus München, die mit 12h Daueraufzeichnung ihres geparkten Autos (das touchiert wurde) zur Polizei spaziert ist und dann mit einem Bußgeld belegt wurde.
[...]

Und auch dann muss eine Wirtschaftlichkeitsanalyse erfolgen:

Wie hoch sind die typischen ersten Bußgelder? Im unteren dreistelligen Bereich.

Wie hoch sind typische Parkrempler bei einem modernen Fahrzeug? Im unteren vierstelligen Bereich. In der Oberklasse (ab 5er/E-Klasse/A6) durchaus auch im fünfstelligen Bereich.
 
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Ich weiß es nicht mehr genau, aber sie ist mit irgendwas um die 500€ davongekommen. Das Videomaterial als Beweismittel ist dann natürlich "durch", und dann kommt man nur noch mit dem Kfz-Kennzeichen selbst ans Ziel bzw. über die Anzeige der Unfallflucht.
 
Warum sollte das Videomaterial durch sein? Es gibt in Deutschland keine Früchte des vergifteten Baumes.

Wenn eine verwirrte Kammer das eindeutige Material bei so einem Schaden nicht anerkennen will, dann klagt man eben in höhere Instanzen.
 
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Eisbrecher99 schrieb:
Nachrüst-Dashcams verfügen halt nicht über die Sensorik komplexerer Systeme wie bspw. in Teslas, die schon bei stockfinsterer Nacht Personen oder Tiere erkennt, die auf die Fahrbahn laufen und eine "kurz davor anlassbezogene Aufnahme" einleiten können, so wie die Juristen-Herrschaften sich das technisch vorstellen würden.
Gerade einen Tesla zu bringen, der mit seinen 7 Kameras sogar den Innenraum permanent filmen kann und quasi jedes Detail zur Fahrt trackt, das ist ein schlechtes Gegenbeispiel.
Wenn die Sensorik versagt, muss ich halt manuell selbst die Aufnahme sichern. Das sollte nun auch nicht das große Hindernis sein.
Eisbrecher99 schrieb:
Die Panoramafreiheit ist dir sicherlich geläuft bzw. fremde Personen können bspw. als Beiwerk leicht ausgemacht werden, wenn man vor einer Kathedrale steht oder eine Aussicht filmt...

Der Grund "man würde die Dashcam nur mitlaufen lassen, weil man die schöne Lanschaft festhalten möchte"... DAS ist nicht glaubhaft.
Die Panoramafreiheit bezieht sich auf das Urheberrecht - bzw. dessen Einschränkung - und nicht auf Personen. Panaramafreiheit und Persönlichkeitsrechte können sich wiederum auch entgegenstehen. Damit leider ein völlig falsches Gegenbeispiel.

Diese Landschaftsaufnahmen habe ich selbst aus verschiedenen Gründen auch schon gemacht. Sei es im Urlaub oder weil ich vor dem Umzug noch mal die alte Heimat festhalten wollte (Aufnahme liegt noch auf der Platte, falls du mir das nicht glauben magst).
Auch etliche YouTube-Motorrad-Channels nehmen regelmäßig mit der GoPro ihre Fahrten auf.
Warum soll das also bitte nicht glaubhaft sein? Laut deiner Definition bin ich dann "richtig dämlich".
Eisbrecher99 schrieb:
Das habe ich so halt auch wiederum nie gesagt. Da jede richtige Dashcam per se nur Schnipsel in 30 Sekunden bis 3 Minuten Aufnahmen ermöglicht, warum sollte man dann 10 h Videomaterial vorlegen? Wieder völlig überhöhte bzw. unsachliche Polemik deinerseits.
Zunächst einmal nehmen Dashcams üblicherwiese 1 min, 3 min, 5 min , 10 min und 15 min große Videos auf. Zum zweiten bin ich kein Hellseher, warum dieser Herr mit der ganzen Aufnahme vor Gericht aufgetaucht ist.
Du hast geschrieben, jede Aufnahme wäre ein Verstoß ("Man gibt einen Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht zu, wofür man grundsätzlich eine Einwilligung des Aufgezeichneten benötigen würde.") und das ist schlicht und einfach falsch.
Was daran unsachliche Polemik ist, weißt nur du. Vielleicht noch mal nachschlagen, was Polemik bedeutet.
Eisbrecher99 schrieb:
Und da hat der Herr eben Glück gehabt. Man muss schon richtig dämlich sein, eine 4h Aufnahme vorzulegen... Aber solche Fälle kommen ja leider häufiger vor, wie bspw. eine Frau aus München, die mit 12h Daueraufzeichnung ihres geparkten Autos (das touchiert wurde) zur Polizei spaziert ist und dann mit einem Bußgeld belegt wurde.
Er scheiterte in erster Instanz, ging in Revision. Damit musste sich der BGH damit beschäftigen und fällte ein Grundsatzurteil.
Was sagt das Bußgeld dieser Frau nun über das zweite Verfahren der Unfallflucht aus? Defacto gar nichts. Das sind zwei verschiedene paar Schuhe. Ansonsten hätte ich zu dieser Behauptung auch erst mal gerne eine Quelle wie und wann dieser Fall gewesen sein soll.
Mir scheint eher, du hast ein persönliches Problem mit der Rechtssprechung. Daran kann ich nichts ändern. Es ist, wie es ist und ich begrüße diese Möglichkeit.
Es ist nun auch nicht so, dass in der Judikative nur praxisferne 80-Jährige sitzen, die das Wort Digitalisierung noch nicht gehört haben.
Eisbrecher99 schrieb:
GPS-Tracking & WLAN alleine kann heute fast jede Dashcam. Display an sich ist völlig unnötig (man erkennt auf den kleinen Display sowieso keine Details wie Linienführungen oder Nummernschilder), wenn man ein Smartphone besitzt die Aufzeichnungen direkt über WLAN anschauen bzw. runterladen kann.
Positions-Tracking und WLAN findet man nicht bei Dashcams in zweistelligen Preisbereich. Das was du meinst, ist Tracking der Geschwindigkeit mit GPS. Selbst das geht erst ab ca. 120€ los.
Das Display der Dashcam dient nicht dazu Details zu erkennen, sondern (die gewollten) Aufnahmen zu löschen oder die Ausrichtung zu kontrollieren. 95% aller Dashcams haben ein Display. Das wird schon seinen Grund haben. Auch für mich persönlich ist das wichtig. Das Display schaltet sich nach Zeit X aus. Damit stört es nicht mehr während der Fahrt.

Eisbrecher99 schrieb:
Die Megapixel alleine sagen nichts aus. Der Sensor ist wichtig und das sieht man dann auch in der Bildqualität der Aufnahmen, vor allem wenn es eben in die Nacht geht. Da will ich dann auch in der Stadt auf 20 m noch ein Nummernschild erkennen können, ohne nachbearbeiten zu müssen.
Wenn der Hersteller der Dashcam mit 4k wirbt und der Sensor nur für FullHD vorgesehen ist, sagt das sehr wohl etwas darüber aus, wie 4k-Aufnahmen zu Stande kommen. Dann wird interpoliert. D.h. dass "Zwischenpixel" berechnet werden.
Nachaufnahmen werden dann verrauscht, wenn der Sensor zu klein ist, um in kurzer Zeit ausreichend Licht aufzunehmen. Eine gute Dashcam sollte beides können.
Eisbrecher99 schrieb:
Dank Youtube hat man vierlerlei Zugriff auf reale Aufzeichnungssituationen und kann sich ein Bild von den Dashcams machen.
YouTube-Videos sind mit AVC1 komprimiert. Die Aufnahmen sind damit nicht mit dem Original vergleichbar.
 
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Idon schrieb:
Warum sollte das Videomaterial durch sein?
Eben. Sobald es gesehen wurde, beeinflusst es den weiteren Entscheidungsprozess- und darum gehts ja am Ende. Man vergisst nicht auf Kommando oder Anordnung, auch wenn das gerne gefordert wird.

Ohne Dashcam fahre ich jedenfalls kein Kfz mehr seit dem irren Radler, der mich vor 2 Jahren wegen Nötigung angezeigt hatte. Blöd dass man auf dem Video sehen konnte, wie er mich beschimpft hatte, mir gegen das Auto getreten hat, auf die Windschutzscheibe spuckte und dann bei Rot, den Radweg ignorierend, seiner Wege gestrampelt ist. Probleme gabs übrigens keine für mich, trotz voller SD-Karte (mit 2-Minuten-Clips)
 
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