Defekte Hardware , EBAY.

Da steht "kein Rücknahme" ! Aber da steht nicht, "Ausschluss der Sachmängelhaftung" ! Rücknahme ist etwas anderes, und meint gemeinhin eine freiwillige Rücknahme ohne besonderen Grund !

Will der Verkäufer das gesetzliche Recht des Käufers, beim Vorliegen von Sachmängeln Nacherfüllung oder Wandelung verlangen zu können, ausschließen, muss er eindeutig die Sachmängelhaftung ausschließen; dies ist vorliegend nicht der Fall !
 
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Touch-Knie schrieb:
Für einen Privatverkäufer handelt er aber oft mit Grafikkarten....
Oh stimmt, das habe ich gar nicht gesehen. Dann ist es in meinen Augen auch kein Privatverkauf mehr.
eulekerwe schrieb:
Will der Verkäufer das gesetzliche Recht des Käufers, beim Vorliegen von Sachmängeln Nacherfüllung oder Wandelung verlangen zu können, ausschließen, muss er eindeutig die Sachmängelhaftung ausschließen; dies ist vorliegend nicht der Fall !
Das sehe ich anders. Meiner Meinung nach bedeutet "Privatverkauf" genau das!
Bei Privatverkäufen sind Sachmangelhaftung / Gewährleistung grundsätzlich ausgeschlossen.
 
The_Virus schrieb:
Das sehe ich anders. Meiner Meinung nach bedeutet "Privatverkauf" genau das!
Bei Privatverkäufen sind Sachmangelhaftung / Gewährleistung grundsätzlich ausgeschlossen.


Da unterliegst Du einem Irrtum; entscheidend ist auch nicht Deine Meinung, sondern es sind die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches ! Auch private Verkäufer haften grundsätzlich für Sachmängel, wie sich aus 437 BGB ergibt; dort ist keine Einschränkung dieser Haftung auf gewerbliche Verkäufer zu finden ! Alles andere wäre ja auch absurd, denn dann könnte man als Privater jem jeden Schrott andrehen, ohne zur Verantwortung gezogen werden zu können !



§ 437 BGB Rechte des Käufers bei Mängeln
Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist, 1. nach § 439 Nacherfüllung verlangen,2. nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441 den Kaufpreis mindern und3. nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.



Da es sich hierbei aber um dispositives Recht handelt, kann dieses Recht grundsätzlich ausgeschlossen werden; bei gewerblichen Verkäufen an Verbraucher ist der Ausschluss der Sachmängelhaftung aber nicht möglich !



§ 475 BGB
Auf eine vor Mitteilung eines Mangels an den Unternehmer getroffene Vereinbarung, die zum Nachteil des Verbrauchers von den §§ 433 bis 435, 437, 439 bis 443 sowie von den Vorschriften dieses Untertitels abweicht, kann der Unternehmer sich nicht berufen.
 
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Im Groben hat eulekerwe schon recht, die Bezeichnung als Privatverkauf alleine entbindet noch nicht von der Haftung für Sachmängel. Und das zwischen Verbrauchern grds. die Gewährleistung ausgeschlossen ist, stimmt natürlich auch nicht.
Explizit muss das allerdings dann auch wieder nicht geschehen, es reicht wenn der Wille auch für die Gegenseite erkennbar war, vgl. §§ 133, 157 BGB.

Zwei Korrekturen müssen aber noch sein:

OK, das war offensichtlich ein Privatverkauf; Gewährleistung ist nicht ausgeschlossen; Du hast das Recht, die Sache umzutauschen oder Dein Geld zurückzuverlangen !

Das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, steht dem Käufer im Rahmen der Gewährleistung erst bei Fehlschlagen oder Unmöglichkeit der Nacherfüllung zu.

Und auch die Beweisführung ist hier eher nebensächlich, denn es ergibt sich ja schon aus den Umständen, dass der Verkäufer den Mangel gekannt haben muss und er somit jedenfalls bei Gefahrübergang bereits bestand.
Daher könnte man vorliegend auch über eine Anfechtung des Kaufvertrages wg. arglistiger Täuschung nachdenken, mit der sich der Käufer unmittelbar vom Vertrag lösen könnte. Eng verbunden mit der arglistigen Täuschung ist dann auch immer ein strafbarer Betrug, der hier möglicherweise ebenfalls vorliegt.

bei gewerblichen Verkäufen ist derA usschluss der Sachmängelhaftung aber nicht möglich !

Korrekter wäre der Begriff Verbrauchsgüterkauf, denn Unternehmer können untereinander natürlich nahezu alles vereinbaren.
 
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Danke erstmal an alle :) .
Bis jezt war ich immer sehr freundlich zu dem Verkäufer , das wird auch weiterhin so bleiben , nur nervt es mich so langsam das er ewig braucht bis der was geregelt bekommt , naja angeblich endscheidet jezt sein Händler ob er ersatz für mich bekommt .
 
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