Defekte Hardware , EBAY.

Quad-core

Admiral
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Jan. 2008
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Hallo an alle , ich habe vor 2 Wochen eine HD5850 bei ebay ersteigert , leider ist die Grafikkarte defekt oder funktioniert nur mit einschränkungen :( . Ich habe mich sofort mit dem Verkäufer in verbindung gesetzt , der mir einen komischen tip gab ich soll die Grafikkarte an den Stromanschlüssen nach oben biegen :rolleyes: , gesagt getan sie funktionierte auf einmal in diesem zustand . Ich habe den verkäufer dan darauf aufmerksam gemacht das ich so nicht mit der ware zufrieden bin und ich unverzüglich einen ersatz oder mein geld zurück haben möchte . Jezt soll ich eventuell die Grafikkarte wieder zurück schicken damit ich einen austausch von seinem händler bekomme das dauert mir aber zulange , kann ich hier darauf bestehen das ich das geld wieder bekomme ? oder das er mir erst ersatz leistet und ich ihm dan die Grafikkarte wieder zurück sende ? . Ich traue dem Verkäufer nicht mehr, weil ich der meinung bin das er wusste das die karte nur mit einschränkungen funktionierte , aber versicherte in seiner Beschreibung das sie zu 100% io sei.
 
So wie es sich anhört ist es wohl nur eine Lötstelle am Stromanschluss!
 
Hat er dieses Manko in der Artikelbeschreibung mit aufgeführt? Denn so wie es klingt ist ihm dieser Zustand bewusst und dann wäre das eine Form von Betrug, da er ja einen nicht voll funktionsfähigen Artikel als funktionierend verkauft hätte.
 
Wenn genau dieses Problem mit der Grafikkarte schon kannte und es als "100% funktionsfähig" verkauft hat, ist das auf jeden Fall Täuschung. Ich würde ihm die Karte zurück schicken und mein Geld zurück verlangen.
Er kann sie ja ruhig bei seinem Händler reklamieren lassen und wenn er dann eine neue hat, kann er sie ja nochmal bei ebay versteigern.

Aber du solltest erstmal dein Geld zurück fordern. Wenn nicht würde ich mich mit Ebay in Verbindung setzen oder dem Verkäufer mit einer negativen Bewertung drohen.
 
In der Beschreibung stand nichts von einem defekt oder sonstiges . Ein defekt an den anschlüssen kann ich ausschließen , es muss vor der PCIe schnittstelle sein da dieser teil sich nach oben biegt , selbst wen ich sie nur an dem kühler hochdrücke lauft sie hat also mit den anschlüssen nichts zutun , eher mit dem PCB am PCIe . Und ich bin mir sehr sicher das der fehler bei ihm bereits aufgetreten ist sonst hätte er mir den tip nicht geben .
Naja muss halt jezt sehen ob er mir das geld zurück Überweißt oder ersatz stellt .

Fred Fredburger^^ ja genau das will er ja machen , nur möchte ich erst den ersatz von ihm haben bevor er seine karte wieder bekommt , damit ich nicht ewig warten
muss und der gleiche fehler nicht wieder da ist . Die Frage ist ob ich das so verlangen kann ?
 
Zuletzt bearbeitet:
Pupp3tm4st3r schrieb:
Denn so wie es klingt ist ihm dieser Zustand bewusst und dann wäre das eine Form von Betrug, da er ja einen nicht voll funktionsfähigen Artikel als funktionierend verkauft hätte.


Vorsicht mit Betrugsvorwürfen; dabei kann man sich schnell selbst strafbar machen, insbesondere, wenn man urteilt, ohne bisher die Details zu kennen !


Zu Betrug gehört immer auch Absicht; da der Verkäufer ja den Sachverhalt nicht bestreitet und die Karte ja mit dieser gewissen Einschränkung ja auch funktioniert, ist nicht davon auszugehen, dass eine Betrugsabsicht bei diesem Geschäft vorgelegen haben könnte; zum Betrug gehört eben immer die Absicht, jemanden täuschen zu wollen; davon ist aber nicht auszugehen, wenn der Betreffende den Sachverhalt gar nicht abstreitet !

Insofern läge nur eine mangelhafte Lieferung vor ! Und solange man die Details des Angebotes nicht kennt, kann man, wie gesagt, die Sache nicht wirklich beurteilen !
 
Mhm das kommt mir bekannt vor, sowas hatte ma einer hier im Forum, der hat seine Karte dann mit Kabelbindern nach oben festgezurrt. Teste mal, ob die Karte in nem andern PC einwandfrei läuft, sonst geht die Karte ja am Ende vlt. doch.

[bei dem andern wars das MB]

@über mir: ich hab je bewusst von wäre und so geschrieben ;) also Konjunktiv^^
 
Er hat die Karte selber als 100%tig funktionierent Verkauft , ich selber habe sie in 3 verschiedenen systemen verbaut , überall macht sie den selben fehler , ich gehe sehr stark davon aus das der den defekt kannte sonst hätte er mir bestimmt nicht den tip gegeben ;). Für mich ist die sache klar , nur gesagt habe ich ihm das so noch nicht , warum auch wen er ersatz stellen will .
 
Quad-core schrieb:
... möchte ich erst den Ersatz von ihm haben, bevor er seine Karte wieder bekommt , damit ich nicht ewig warten muss und der gleiche Fehler nicht wieder da ist . Die Frage ist ob ich das so verlangen kann ?

Warum gibst Du nicht den Link bei Ebay an; zuviele Details sind doch noch unklar ! ist er ein gerwerblicher Verkäufer ? Hat er gGewährelsitung ausgeschlossen ? Die karte war doch nicht neuwertig, oder ? usw. usw ???
Ergänzung ()

Wenn er Ersatz schicken will, dann soll er, und die Karte schickste zurück, wenn Du den Ersatz hast ! Dafür soll er Dir das Porto für versicherten Rückversand gleichmitschicken; setz ihm einen kurzfristigen Termin 3 bis 4 Tage !
 
er will ja die HD5850 vom Kollegen hier erstmal einschicken, und das dauert ja....

[so wie ich das verstanden habe]
 
Ebay link endfernt .
 
Zuletzt bearbeitet: (Hat ja jezt jeder gesehen.)
mhm, von einem defekt zumindest nix zu lesen...im Gegenteil^^

aber eingeschickt hatte er die Karte ja bereits...
 
ja sag ich doch :) . Also habe ich das recht erst ersatz zu fordern bis er sein schrott wieder bekommt ?

Edit : ne die er mir geschickt hatte war angeblich neu von Powercolor .
 
naja aber in der Artikelbeschreibung steht ja, sie kommt von einem Tausch direkt von Powercolor...ja gut, sollte also entweder ne neue oder reparierte sein [kein Plan inwiefern die Grakahersteller reparieren..]
 
wie kann man bei ebay sowas kaufen...

du musst dem verkäufer 2 mal die möglichkeit geben das problem zu beseitigen, sofern er dir gewährleistung gewährt

hast du zugestimmt auf gewährleistung zu verzichten wirds schwer

grafikkarte einfach zurückschicken ist keine gute idee

klär das erstmal mit dem verkäufer..
 
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OK, das war offensichtlich ein Privatverkauf; Gewährleistung ist nicht ausgeschlossen; Du hast das Recht, die Sache umzutauschen oder Dein Geld zurückzuverlangen !

Allerdings, Du bist beweispflichtig, dass der Mangel schon bei der Auslieferung vorlag; falls der Verkäufer Deine Gewährleistungsansprüche ablehnt, was offensichtlich nicht der Fall zu sein scheint !

Im Hinblick darauf, dass Du wegen der Beweispflicht leider ziemlich benachteiligt bist, würde ich nicht versuchen, dem Verkäufer die Pistole auf die Brust zu setzen, sodern die Sache einvernehmlich zu regeln !
 
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Digital_D99 schrieb:
Du musst dem Verkäufer 2 Mal die Möglichkeit geben, das Problem zu beseitigen, sofern er Dir Gewährleistung gewährt

Nein, nach § 439 BGB obliegt dem Käufer die Wahl, die Ware umzutauschen oder reparieren zu lassen, falls bei der Auslieferung ein Mangel vorlag; und die Gewährleistung ist ein Rechtsanspruch und hängt nicht davon ab, ob der Verkäufer diese gewährt ! Allerdings muss der Käufer beweisen, dass der Mangel von Anfang an vorlag !





Digital_D99 schrieb:
wie kommst du darauf das die gewährleistung nicht ausgeschlossen ist?


Weil der Verkäufer in seinem Angebot bei Ebay die Gewährleistung offensichtlich nicht ausgeschlossen hat !
 
Zuletzt bearbeitet:
Beim Ebay-Angebot steht ganz klar: "Keine Rücknahme. Dies ist ein Privatverkauf."
Damit ist auch die Gewährleistung auf jeden Fall ausgeschlossen...

EDIT:
Dennoch hat man auch ohne Gewährleistung das Recht, seine Ware so zu erhalten, wie sie beschrieben wurde. Man darf keine defekte Ware als funktionstüchtig verkaufen. Selbst wenn sie direkt von Power Color kommt, muss er sie vorher testen, bevor er sie als funktionstüchtig verkauft.

Mir kommt es so vor, als hätte er das Problem selbst gehabt, hat die Karte zu Power Color eingeschickt und Power Color hat seine Karte einfach nicht ausgetauscht, sondern ihm die alte / defekte zurück geschickt.
 
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