Doc Foster
Fleet Admiral
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Den Fehler hab ich zum ersten Mal im Oktober 2009 gemeldet.
Selbst damals schon wäre der Käufer (wie oben geschrieben) beweispflichtig für einen Sachmangel bei Gefahrübergang gewesen.
Handelt es sich jetzt bei diesen 3 Jahren um die Gewährleistung oder um die Garantie?
Gewährleistung ist gesetzlich fixiert und betrifft Verkäufer und Käufer.
Garantie kann der Hersteller parallel dazu anbieten.
Hier dürfte also letzteres vorliegen.
Ansprüche aus der Garantie ergeben sich zunächst immer aus deren Bedingungen (nachlesen!).
Wie kann man denn beweisen, dass das Gerät schon mit Fehler geliefert wurde.. ich könnte anhand der Mails höchstens beweisen, dass der Fehler seit Sommer 2009 besteht.
Gewährleistungsrecht ist was die Fristen angeht komplizierter als es scheint, m.E. ist dieser Zug wegen der Beweisfrage und der vermutlich eingetretenen Verjährung abgefahren, so dass nur der Weg über die Garantie verbleibt (siehe Ausführungen oben).