Dell - mehrfache Reparatur - Rechte

Den Fehler hab ich zum ersten Mal im Oktober 2009 gemeldet.

Selbst damals schon wäre der Käufer (wie oben geschrieben) beweispflichtig für einen Sachmangel bei Gefahrübergang gewesen.

Handelt es sich jetzt bei diesen 3 Jahren um die Gewährleistung oder um die Garantie?

Gewährleistung ist gesetzlich fixiert und betrifft Verkäufer und Käufer.
Garantie kann der Hersteller parallel dazu anbieten.

Hier dürfte also letzteres vorliegen.
Ansprüche aus der Garantie ergeben sich zunächst immer aus deren Bedingungen (nachlesen!).

Wie kann man denn beweisen, dass das Gerät schon mit Fehler geliefert wurde.. ich könnte anhand der Mails höchstens beweisen, dass der Fehler seit Sommer 2009 besteht.

Gewährleistungsrecht ist was die Fristen angeht komplizierter als es scheint, m.E. ist dieser Zug wegen der Beweisfrage und der vermutlich eingetretenen Verjährung abgefahren, so dass nur der Weg über die Garantie verbleibt (siehe Ausführungen oben).
 
Doc Foster schrieb:
Selbst damals schon wäre der Käufer (wie oben geschrieben) beweispflichtig für einen Sachmangel bei Gefahrübergang gewesen.
Ja, aber ich verstehe nicht ganz, wie ich das hätte beweisen sollen. Hab mich ja kurz darauf bei dene gemeldet und die haben das alles in der DB festgehalten.

Doc Foster schrieb:
Gewährleistung ist gesetzlich fixiert und betrifft Verkäufer und Käufer.
Garantie kann der Hersteller parallel dazu anbieten.

Hier dürfte also letzteres vorliegen.
Ansprüche aus der Garantie ergeben sich zunächst immer aus deren Bedingungen (nachlesen!).
Ich such schon seit vorhin nach den Garantiebedingungen. In den mitgelieferten Unterlagen (2 Blätter) steht nichts darüber und auf deren Seite hab ich auch nichts gefunden. :(


Doc Foster schrieb:
Gewährleistungsrecht ist was die Fristen angeht komplizierter als es scheint, m.E. ist dieser Zug wegen der Beweisfrage und der vermutlich eingetretenen Verjährung abgefahren, so dass nur der Weg über die Garantie verbleibt (siehe Ausführungen oben).
Sehe ich das richtig, dass man da rückwirkend nichts machen kann, wenn derselbe Fehler schon während des Gewährleistungszeitraums aufgetreten ist?

Sorry wegen den vielen Fragen. :(
Ergänzung ()

Ich hab mal was gefunden, dass eigentlich fast genau meinen Fall schildert.
http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=102731&

Da steht auch das, was du gesagt hast, aber die Antwort darauf ist etwas schwammig oder ich blick sie nicht. Ich hab auch kein einziges Dokument gefunden, was genauer drauf eingeht. :(
 
Zuletzt bearbeitet:
Vielleicht zum besseren Verständnis:

Die gesetzliche Sachmängelhaftung greift nur dann, wenn die Kaufsache bei der Übergabe mangelhaft war, sie ist keine Haltbarkeitsgarantie.
Deshalb muss der Käufer auch beweisen, dass ein ein solcher Mangel bei Gefahrübergang vorgelegen hat.

Nebenbei bemerkt verjähren diese Ansprüche aber auch zwei Jahre nach Ablieferung, was hier wohl der Fall sein dürfte.

Dell wird ziemlich sicher alle Nachbesserungsversuche im Rahmen der Garantie abgeleistet haben, so dass eben auch nur in den Garantiebedingungen eine Lösungsmöglichkeit zu finden sein wird.

Allerdings dürfte ein solcher Vorfall Dell selbst auch peinlich sein und mglw. geht da noch etwas auf Kulanz.
 
Hmm, ok, das hab ich nun verstanden. Danke für die etwas ausführlichere Erklärung. (:

Laut der Rechtsanwältin ist das im dritten Jahr auch noch ein Gewährleistungsfall, richtig? Hab ja dafür extra noch was draufgezahlt, dass aus den 2 Jahren 3 werden. Leider gibt es hierzu keine genauen Dokumente und Bestimmungen. Es sind lediglich die zwei Dokumente zu finden, die auch der Fragesteller gepostet hat.

Wie gesagt, sie versuchen ja, den Fehler zu beheben, aber es gelingt ihnen nicht. In den kommenden Tagen findet jetzt der 6. Technikereinsatz statt. Aber die lassen nicht mit sich reden, es heisst, der Techniker wird so lange kommen, bis das Problem weg ist. Aber wie lange soll das noch so weitergehen?

Hast du mir einen Tipp, wie ich vorgehen sollte bzw. wie du das machen würdest? Wollte mich an das Eskalationsteam wenden in den nächsten Tagen, aber ob die das anders sehen, als die Leute vom Support, ist fraglich.

Wenn ich mir sicher wäre, dass die auch noch im 3. Jahr ( 3 Yr Warranty ) ggf. das Gerät ersetzen müssen wäre es einfach. Aber wenn es wirklich nur diese 2 Jahre sind.. was macht man da? Gelten die 2 Jahre auch, wenn der Fehler in diesem Zeitraum zum ersten Mal gemeldet wurde?
 
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