Modding Der wassergekühlte WandPC

Ja hab ich auch schon gesehen.

Da bekommt die "Der PC hängt sich auf" eine ganz andere Bedeutung :D
 
schöne Arbeit vor allem da es auf einer Carbon Platte ist

war bestimmt nicht billig
 
Sieht richtig gut aus.

Weiß jemand von Euch wo es diese PCIe "Verlängerung" gibt?
 
Find ich geil, nochn Tick praktischer find ich ja den Rechner in der Schreibtischplatte :)
 
Schaut nicht schlecht aus, nur wird es ein schöner Staubfänger sein :D

Und ohne euch den Spaß verderben zu wollen, solche PCs sind in Good Old Germany leider verboten. Es fehlt die elektromagnetische Abschirmung.

Eigentlich schade, denn man sieht ja, was man alles fertig bekommt wenn man will.
 
Selbst wenn die netten herren in Grün mal vor deiner Haustür stehen weil du es mit dem Torrent saugen übertrieben hast, wird das bestimmt keiner von denen wissen...
 
...wollen.

Das ist erstens so minimal, zweitens zu Zeiten von WLAN, BlueTooth etc sowieso obsolet...
 
Dann glaubt es halt nicht. Im Übrigen, wenn die "Herren in Grün" vorbeikommen, dann nicht alleine, sondern mit Messtrupp der BNetzA. Die beschlagnahmen dann den Rechner und nehmen ihn mit. Danach gibt es ein Verfahren und man bekommt ein Bußgeld dass durchaus vier bis fünfstellig sein kann.

Hierzu der entsprechende Gesetzestext nach EMVG:

§ 20 Bußgeldvorschriften


(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig

1.
entgegen § 6 Abs. 1 Satz 1 ein Gerät in Verkehr bringt, gewerbsmäßig weitergibt oder in Betrieb nimmt,

2.
entgegen § 6 Abs. 1 Satz 2 ein Gerät in Verkehr bringt,

3.
einer vollziehbaren Anordnung aufgrund einer Rechtsverordnung nach § 6 Abs. 3 zuwiderhandelt, soweit die Rechtsverordnung für einen bestimmten Tatbestand auf diese Bußgeldvorschrift verweist,

4.
entgegen § 7 Abs. 3 Satz 3 eine technische Unterlage oder eine EG-Konformitätserklärung für ein Gerät nicht oder nicht mindestens zehn Jahre lang bereithält,

5.
entgegen § 8 Abs. 2 eine Kennzeichnung anbringt,

6.
entgegen § 12 Abs. 1 Satz 1 eine ortsfeste Anlage nicht richtig betreibt oder

7.
entgegen § 12 Abs. 1 Satz 3 eine technische Dokumentation nicht oder nicht für die vorgeschriebene Dauer bereithält.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1, 2, 5 und 6 mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro, in den übrigen Fällen mit einer Geldbuße bis zu zehntausend Euro geahndet werden.

(3) Geräte, auf die sich eine Ordnungswidrigkeit nach Absatz 1 Nr. 1, 2 oder 5 bezieht, können eingezogen werden.

(4) Verwaltungsbehörde im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr.1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten ist die Bundesnetzagentur.


Nur falls es jemand für Jux oder Dollerei hält und es würde ja nie was geschehen.......
 
Hardwaremensch schrieb:
Dann glaubt es halt nicht. Im Übrigen, wenn die "Herren in Grün" vorbeikommen, dann nicht alleine, sondern mit Messtrupp der BNetzA. Die beschlagnahmen dann den Rechner und nehmen ihn mit. Danach gibt es ein Verfahren und man bekommt ein Bußgeld dass durchaus vier bis fünfstellig sein kann.

Hierzu der entsprechende Gesetzestext nach EMVG:
.......

Falls nochmal jemand ein Beispiel braucht für typisches deutsches Verhalten.... herrlich. :D

Ich bin übrigens selbst Deutscher, bevor hier Missverständnisse aufkommen.
 
Ja es gibt hier einfach manche Regeln, da denk ich mir jedes mal :headshot:
 
Nicht nur du. Bei so manchen Dingen fragt man sich des öfteren. Da wiehert der Amtsschimmel, denn ich denke nicht, dass so ein Rechner irgend einen Schaden verursacht. Aber das Totschlagargument sind Störungen durch elektromagnetische Wellen verursacht die die hochfrequenten Bauteile des Rechners verursachen.

Tatsache ist aber, dass es ein Gesetz ist das man eben nicht ignorieren sollte, weil der Kollege Zufall immer an der falschen Tür klopft. Ich will auch niemandem seinen Spaß verderben, im Gegenteil sieht doch extrem cool aus, nur wissen eben die Wenigsten in welche Gefahren sie sich begeben wenns der neidische Nachbar sieht.
 
Ich denke auch das ist auch einer Versicherungssache, wenn eine Maus in deinen PC krabbelt vom Lüfter geköpft wird und dabei einen Kurzschluss verursacht der zum Brand führt, dann zahlt die Versicherung.
Haste das Ding an der Wand, und ein kleiner Affe der gerade durch dein Fenster rein gekommen ist daran rumhängt dabei seinen Finger in den Lüfter steckt welcher daraufhin abgetrennt wird und dadurch einen Kurzschluss verursacht der zum Brand führt, dann zahlt die Versicherung nicht weil es eben "verboten" ist.
 
Und das gilt FÜR?!
Wenn ich 6. einfach so lese,dann darfst deinen Rechner nicht Übertakten oder sonst was damit machen.......Du darfst keine Wasserkühlung einbauen,keine Passivkühlung verwenden........
Ergänzung ()

Und wo steht z.b. das ich ein Mainboard nur in einem Gehäuse nach schlag mich tot betreiben darf?!
 
Dennis381 schrieb:

Nette Mietze :))

Da gehen doch Schläuche zur Seite weg, bestimmt zum Radiator !?

Und die VU Meter find ich witzig ...
Ergänzung ()

Quantität schrieb:
Find ich geil, nochn Tick praktischer find ich ja den Rechner in der Schreibtischplatte :)

Ja stimmt, find ich sehr Pracktisch, ein Nachteil ist der grössere Schreibtisch :D
 
Casi030 schrieb:
Und das gilt FÜR?!
Wenn ich 6. einfach so lese,dann darfst deinen Rechner nicht Übertakten oder sonst was damit machen.......Du darfst keine Wasserkühlung einbauen,keine Passivkühlung verwenden........
Ergänzung ()

Und wo steht z.b. das ich ein Mainboard nur in einem Gehäuse nach schlag mich tot betreiben darf?!

Lies dir mal gaaanz langsam und aufmerksam das EMVG durch. Da drin ist alles geregelt. Und bitte nicht mich beißen, ich habs weder erfunden noch geschrieben.
 
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