DaBas
Lt. Commander
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Jetzt mal Butter bei den Fischen. Ein Anbieter kann nicht einfach einen Tarif ohne Zustimmung des Kunden ändern. Dem mußt du als Kunde schon aktiv zugestimmt haben. Wenn der "neue" Tarif dann eben nur eine Leitung beinhaltet, dann hast du den Riesenbock geschossen !Falc410 schrieb:Jetzt haben die aber die Verlängerung ja auf einen 1 Gbit/s Tarif gemacht ohne die ganzen extras - das habe ich Widerrufen aber sie weigern sich den ursprünglichen Vertrag wieder herzustellen.
Bei Geschäftskunden gibt es kein Widerrufsrecht. Das gibt es nur bei Privatkunden. Ist es dann ein Geschäftskundenvertrag, ist es nur logisch, das die DG den vorherigen Vertragszustand nicht wiederherstellen will. Sie müssen es auch nicht. Das würde ein Fachanwalt dir eigentlich auch so deutlich sagen. Ein Rechtsstreit dürfte dann wohl auch zu deinen Ungunsten ausgehen.Falc410 schrieb:das habe ich Widerrufen aber sie weigern sich den ursprünglichen Vertrag wieder herzustellen.
Hast du (oder auch dein Vater) als Vertragsinhaber dem Tarifwechsel zugestimmt, ohne die Einzelheiten zu lesen und ist es ein Geschäftskundenvertrag, dein weiß ich jetzt ehrlich gesagt nicht, wo das Problem ist. Denn dann ist die Messe gelesen, wenn die DG eben nicht auf Kulanz den alten Vertragszustand wiederherstellen will. Sie müssen es schlicht in dem Fall nicht.
Andererseits haben die Professional Tarife ( also Geschäftskundentarife) der DG immer 2 Sprachkanäle und 3 Rufnummern. Nur die Privatkundentarife haben nur 1 Sprachkanal. Du mußt doch wissen, was du gebucht hast. Da hilft die Auftragsbestätigung ungemein.