DHL Paket "nur" bis 500€ versichert. Wert der Ware: 540€. Was tun?

knoxxi hatte doch im Post #17 die aktuellen Versicherungsbedingungen verlinkt und wenn ich mir die durchlese, so steht dort nichts, was besagt das Sendungen mit einem Wert über 500€ nicht versichert wären, sondern nur: "Versichert ist der nachgewiesene Wert Ihrer Sendung zum Zeitpunkt der Abholung oder Einlieferung, das bedeutet die Wiederbeschaffungskosten bei Totalverlust bzw. die tatsächlich entstandene Wertminderung bei Beschädigung oder Teilverlust, jedoch maximal bis zur vereinbarten Versicherungssumme."

Gerade aus diesem "maximal bis zur vereinbarten Versicherungssumme" würde ich ableiten, dass auch Sendungen mit einem höheren Wert versichert sind, es aber dann eben maximal die 500€ ("Bei Versand via DHL Paket International und DHL Paket Connect ist bereits eine Transportversicherung bis 500 € ohne Aufpreis inkludiert") gibt, sofern man die übrigen Bedingungen eingehalten und keine zusätzliche Versicherung abgeschlossen hat. Andernfalls würde dort etwas in der Art stehen, dass nur Sendungen versichert sind, deren Wert die vereinbarten Versicherungssumme nicht übersteigt, aber sowas steht da nicht.
 
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Moment! Du zitierst aus den "ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DHL PAKET/EXPRESS (NATIONAL)" und ich aus den Bedingungen der Transportversicherung von DHL, in der auch steht: "Bei Versand via DHL Paket International und DHL Paket Connect ist bereits eine Transportversicherung bis 500 € ohne Aufpreis inkludiert" und "Mit dem Service Transportversicherung wird für Pakete und Express-Sendungen eine Deckung von Güterschäden bis zum jeweils vereinbarten Betrag zur Verfügung gestellt."

Hier scheint es also wirklich einen Widerspruch zu geben, aber es gibt einen "Gummiparagraphen" in den Geschäftsbedingungen bzgl. des Verbotsgutes, bei dessen Versand die Versicherung nicht greift:
Was sind diese sonstigen Kostbarkeiten? Fällt ein gebrauchtes Smartphone, Tablet oder Notebook darunter? Die Frage kann im Zweifel nur ein Richter beantworten, sollte DHL sich darauf berufen und den Schadenersatz ablehnen, weil sie den Inhalt als Verbotsgut bezeichnen.
 
„Transportversicherung“ ist ja auch falsch, das ist bei DHL speziell die Zusatzversicherung für Waren über 500 bis 2500€ (oder mehr).
Ergänzung ()

Ich glaube der Geschichte eigentlich auch nicht, aber in mydealz diverses ging die Diskussion so zuende, also evtl keine Haftung bei Warenwert über 500€.
 
Zuletzt bearbeitet:
flyyy schrieb:
(3) DHL beruft sich im Falle des Verlustes, der Beschädigung oder der schuldhaften Verletzung sonstiger Pflichten bei nicht als Verbotsgut ausgeschlossenen Sendungen nicht auf die gesetzlichen Haftungsgrenzen, soweit der Schaden nicht mehr als 500,- Euro beträgt.
Möglicherweise geht es um den Satz in den AGB.
Ergänzung ()

https://www.dhl.de/content/dam/images/pdf/dhl-agb-paket-express-national-012020.pdf

Das ist die richtige Antwort. Schaden über 500€ = DHL beruft sich auf die ganzen Begrenzungen. Problematisch ist eher die scheiß Formulierung. Wegen Unklarheit könnte die Regelung also unwirksam sein.
 
Eben, außerdem frage ich mich, warum man etliche Fälle findet in denen DHL eben die 500€ bei teurerem Warenwert gezahlt hat. Nur Kulanz?

Außerdem: Wie soll denn "Schaden" definiert sein?
 
Ich habe gerade so einen Fall anhängig, knapp über 500€. Der Fall ist soweit durch, dass DHL nur noch die Bankverbindung möchte zwecks Auszahlung. Ich berichte wenn's Geld da ist

Ich glaube immer noch, dass diese Grenze nur bei Valoren greift.
 
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So, hat lange gedauert, aber heute kam das Bestätigungsschreiben, dass "leider" nur die 500 € + Porto ersetzt werden. (Ich habe nichts anderes erwartet und gefordert, aber egal).

War ein Elektroartikel mit Wert >600 €.
 
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