DHL Paket vom Zusteller geöffnet

Benzer

Fleet Admiral
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Hallo zusammen,

bei mir machen Post und DHL bei der Zustellung was sie wollen (Hauptsache die Hausnummer stimmt, Straße und Name sind ja egal...) aber jetzt kam es zum Höhepunkt.
Meine Amazonlieferung wurde heute an den Briefkasten zugestellt aber das Paket passte wohl nicht ganz rein, da - so mutmaße ich - hat der Zusteller das Paket geöffnet und den Artikel (Wert 5€) in den Briefkasten gesteckt und das Paket zusammengedrückt hinterher geschoben.

Wie würdet ihr reagieren?

Eine Beschwerde bei DHL wird wohl nichts bringen. Polizei & Anzeige?

Grüße
 
Bei DHL melden. War bestimmt ein Zusteller von einem Sub-Unternehmen. So dreist war bei mir allerdings noch keiner. Aber wegen einen Wert von 5€ würde ich jetzt kein großes Fass aufmachen.;)
 
Definitiv bei DHL sowie bei der Polizei zur Anzeige bringen - den Brief/ das Paket zu öffnen verstößt gegen Artikel 10 des Grundgesetzes! Sowas ist keine Bagatelle!
 
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Discovery_1 schrieb:
Aber wegen einen Wert von 5€ würde ich jetzt kein großes Fass aufmachen.;)

Ich weis zwar was Du meinst, aber in dem Paket hätte auch was sein können, was mehr als 5€ an Wert hat. Das wusste der ja vor dem aufreisen nicht.
Wie groß das Fass wird muss @Benzer entscheiden, aber die Nummer ist schon extrem mMn.
 
Ohne Beweise wird da gar nichts passieren.

Du kannst ja auch nicht einfach behaupten, dass er das war. Wie auch.
Der Zusteller wird logischerweise nichts zugeben und somit ist das Thema gegessen.
 
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Ist "Paket > Briefschlitz" nicht Anhaltspunkt genug, dass dort Sachen abgelaufen sein müssen?
 
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kwai schrieb:
Ohne Beweise wird da gar nichts passieren.

Du kannst ja auch nicht einfach behaupten, dass er das war. Wie auch.
Der Zusteller wird logischerweise nichts zugeben und somit ist das Thema gegessen.

Zum einen scheint da von DHL regelmäßig geschlampt zu werden, es finden sich unter Umständen Zeugen (Nachbarcn, etc.) die ein Fehlverhalten seitens DHL bestätigen können.
Zum anderen, falls es da wirklich hart auf hart kommt, müsste man die Fingerabdrücke auf der Verpackung untersuchen, da müsste dann ja ein Abdruck des Zustellers drauf sein.

Selbst falls Anzeige nichts bringt, sollte man aber davon ausgehen, dass die DHL zumindest in Zukunft für dieses Gebiet Sorgfalt walten lässt, was ja auch schonmal ein Erfolg wäre.
 
Ich glaube Du kuckst zu viel TV...

Zudem...
Auf der Verpackung müssen die Fingerabdrücke drauf sein oder dürfen die Fahrer die Verpackungen beim Ausliefern nicht berühren? :D
 
@FrankenDoM ich denke er meint die innere Verpackung. Aber ich bin voll und ganz bei dir. Sobald man denen gegenüber Fingerabdrücke erwähnt, wird man gleich (zu recht) lauthals ausgelacht.

Ich würde das ganze bei DHL zur Anzeige bringen und damit auf sich beruhen lassen. Viel wird man eh nicht machen können. Wenn man es wirklich energisch verfolgen will, wird man seines Lebens nicht mehr froh.
 
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kwai schrieb:
Ohne Beweise wird da gar nichts passieren.

Du kannst ja auch nicht einfach behaupten, dass er das war. Wie auch.
Der Zusteller wird logischerweise nichts zugeben und somit ist das Thema gegessen.

So funktioniert das nicht. Der TE würde als Zeuge der Staatsanwaltschaft auftreten, der Zusteller wäre alleine. Warum sollte der TE etwas erfinden?
 
Was will er denn bezeugen?
Das Irgendjemand die Verpackung aufgebrochen hat?

Nein, so eine Anzeige verläuft im Sande. Da befragt auch keine Polizei mögliche Nachbarn o.ä.
Ein netter Zettel am Briefkasten für den Pakteboten, mit Hinweis auf § reicht aus!
Man muss das Alltagsleben auch nicht dramatisieren.
 
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Ich finde auch nicht, dass er Anzeige erstatten sollte, aber es gibt hier eben kein "Aussage gegen Aussage" oder so.
 
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Da war der Zusteller so nett und tut dir deine bestellte Ware in den Briefkasten und du schreist nach Anzeige. Sei doch froh das du nicht zur Poststelle musstest inkl. 30 min Anstehzeit.
Bestell halt nicht wenn du eh nicht zu Hause bist oder lasse es dir an die Packstation liefern. Mein Gott.
 
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Lunge schrieb:
Da war der Zusteller so nett und tut dir deine bestellte Ware in den Briefkasten und du schreist nach Anzeige. Sei doch froh das du nicht zur Poststelle musstest inkl. 30 min Anstehzeit.
Bestell halt nicht wenn du eh nicht zu Hause bist oder lasse es dir an die Packstation liefern. Mein Gott.

Schon mal was vom Briefgeheimnis gehört… wohl nicht sonnst würden nicht so solche Nebelkerzen Sprudeln. Art.10 des Grundgesetzes und §202 StGB kann man bei Google Suchen.
 
Ich würde auf jeden Fall Anzeige erstatten. Was soll dieses Kleingerede. Das ist ein Verstoß gegen das Briefgeheimnis. Punkt.

kwai schrieb:
Ohne Beweise wird da gar nichts passieren.

Du kannst ja auch nicht einfach behaupten, dass er das war. Wie auch.
Der Zusteller wird logischerweise nichts zugeben und somit ist das Thema gegessen.

Selbst wenn dem so wäre, wird die Anzeige (je nach Delikt) min. 3 Jahre intern bei der Polizei gespeichert. Eine Häufung wäre somit auf jeden Fall kontraproduktiv für den "Leumund" des Kuriers.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Frage is aber ob da tatsächlich immer der gleich Kurier die Post bringt.
Dazu kommt - zumindest unter der Hand - wird nur ermittelt wenn auch Erfolgsaussichten bestehen (zumindest bei so Kleinkram).
Es gibt keine Zeugen, keine Beweise (wie gesagt das die Fingerabdrücke vom Zusteller ggf auf dem Paket sind...)
Ansonsten sagt er, dass Paket wäre beschädigt, er habe nur den Inhalt der rausgerutscht is in den Briefkasten gepackt...
 
Briefgeheimnis hin oder her, welche Folgen wird diese für den TE haben in Bezug auf weitere Bestellungen? Er wird wohl nie wieder ein Paket persönlich in Empfang nehmen dürfen und immer woanders abholen dürfen...
Kann man den Zusteller nicht auch erst mal darauf ansprechen? Was ist eigentlich wenn das Paket wirklich beschädigt war und er wollte ihm einen Gefallen tun ohne viel bimsbams?
 
Beschädigte Sendungen werden sowohl bei DHL als auch bei der Post um verpackt.
Es wird definitiv nicht nur der Inhalt zugestellt und die kaputte Verpackung hinterher gestopft...
 
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FrankenDoM schrieb:
Ich glaube Du kuckst zu viel TV...

Zudem...
Auf der Verpackung müssen die Fingerabdrücke drauf sein oder dürfen die Fahrer die Verpackungen beim Ausliefern nicht berühren? :D
Ich meine natürlich auf der Verpackung des Artikels, der aus dem Paket entnommen wurde. Den sollte der Zusteller ja eher nicht so oft berühren.
Zudem: Wenn es um eine Straftat geht kann ich mir durchaus vorstellen, dass da die Spurensicherung eingeschaltet wird und warum sollten die keine Fingerabdrücke nehmen, wenn das ein Beweismittel ist?
 
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