Dsgvo Verletzung?

omaschabubu

Lt. Junior Grade
Registriert
Sep. 2007
Beiträge
425
Hallo zusammen,

Folgendes.....

Ich bezahle Unterhalt für mein Kind, die Kindsmutter und ich haben uns damals Ausser Gerichtlich auf eine Summe X geeinigt.
Jetzt ist folgendes passiert, der Mann der Kindsmutter hat den Job gekündigt, demnach musste er zum Jobcenter und 3 Monate ALG2 beantragen. In Folge dessen mussten beide alles offen legen. Da ist dem Amt natürlich aufgefallen das ich unter dem Satz Unterhalt bezahle. Ich musste dann mein verdienst Nachweisen Kredite Miete etc. und sollte dann die Differenz die das Amt in die Auszahlung des AGL2 mit ein errechnet hatte zurück zahlen. Was mir jetzt null stört.
Da ich und die Kindsmutter ein sehr gutes Verhältnis haben, habe ich erfahren. Das sie eine 1 zu 1 Kopie von dem Schreiben bekommen hat welches ich bekommen habe?
Wo mein verdienst meine Kredite etc. Alles drin stand inkl der Förderung.
Jetzt meine Frage ist das vom Amt eine verletzung des Dsgvo?
 
Wenn, dann ist es eine rechtliche Verletzung von Dir, wenn Du unterhalb des Satzes Unterhalt zahlst und natürlich haben Behörden das Recht dazu, solche Daten einzufordern.
Du kannst höchstens froh sein, wenn ein Teil der Geschichte bereits verjährt ist und auf der anderen Seite Deine Ex jetzt bestätigt, dass Ihr Euch auf diesen niedrigeren Satz einvernehmlich geeinigt habt (und es darüber hoffentlich Unterlagen gibt)
 
Das ist doch garnicht seine Frage.
Er Fragt sich doch, warum das Amt seiner exFrau alle seine Finanzdaten offenlegt.
 
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Das ist eine Frage, die ich an der Stelle des TE dem Landes- und dem Bundesdatenschutzbeauftragten stellen würde.
 
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Ich wäre da schon der Ansicht - aber da hat @Idon natürlich recht, das kann sicherlich der Datenschutzbeauftragte erklären - dass die Ex-Frau ein berechtigtes Interesse an den Daten hat, wenn sich herausstellt, dass die Unterhaltszahlungen bislang zu niedrig sind.
Gerade in Bezug auf Unterhaltszahlungen ist der Staat dann doch eher streng.
Und das ist ja auch richtig so, denn ansonsten zahlen wir alle für den Krempel.
 
hamju63 schrieb:
Ich wäre da schon der Ansicht - - dass die Ex-Frau ein berechtigtes Interesse an den Daten hat, wenn sich herausstellt, dass die Unterhaltszahlungen bislang zu niedrig sind.
Und selbst wenn Sie das hat, gibt es dem Amt noch lange nicht das Recht die Daten so einfach weiterzugeben.

Ganz klar wie Idon sagt, dem Landes- und Bundesdatenschutzbeauftragten melden. Ich kann mir vorstellen, das so was richtig teuer werden könnte.
 
Mighty schrieb:
gibt es dem Amt noch lange nicht das Recht die Daten so einfach weiterzugeben.

Welches Recht müsste denn angewendet werden um die Daten konform weiterzugeben? Denn ein begründetes Interesse scheint ja Vorhanden, wenn es um Unterhaltszahlungen geht. Du wirst wahrscheinlich gar nicht glauben, was man so per Akteneinsicht über einen Anwalt zu sehen bekommt. Mit Datenschutz hat das ganze dann so gar nichts mehr zu schaffen.
 
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Da steht nicht, dass eine Behörde das einfach so ohne Erlaubnis weitergeben darf.

Ich würde meinen oben beschriebenen Weg gehen und im Falle der Antwort, dass das unrechtmäßig war, alle möglichen Ansprüche - insbesondere Schadensersatz - prüfen lassen.
 
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Vielleicht solltest du deine Zeit anstatt mit dem Schreiben in Foren damit verbringen die DSGVO zu lesen? Da stehen wirklich interessante Sachen drin. Zum Beispiel, dass die DSGVO Einschränkungen und wann. Dann liest du nochmal den Absatz des verlinkten Beitrags der Wikipedia und die Quellen dazu.

Oder du tust volkswirtschaftlich was Gutes und trägst Geld zum Anwalt.
 
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@Piktogramm

Oder ich beschäftige mich nicht grundlos mit beliebig komplexen Sachverhalten sondern schreibe mit meinem Problem jemanden an, der von meinen Steuergeldern bezahlt wird und mir das, was ich wissen will, mitteilt.

In dem von dir zitierten Absatz steht übrigens, dass man einen Fachanwalt aufsuchen soll.
 
Was bringt hier ein Artikel, der das Rechtsverhältnis Kind - Vater beschreibt? Der neue Macker der Kindesmutter hat H4 beantragt. Wie ist das Rechtsverhältnis zwischen Vater und H4 Amt? Wenn ihr damit zum (Fach) Anwalt für Familienrecht geht, schmeißt der euch aus der Kanzlei.
 
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