DSL Leistung / Vertrag

Alan.K

Ensign
Registriert
Juni 2011
Beiträge
128
Hallo an alle,
ich habe folgendes Problem,
und zwar habe ich derzeitig "DSL LIGHT" (von o2) vorher "DSL 16000", doch dafür war die Leitung zu schlecht.
Derzeitig habe ich 200 kb/s und das wäre nicht einmal DSL LIGHT.
Leider bin ich an einen Vertrag gefesselt, dieser läuft im März 2013 aus.

Kann ich den Vertrag wegen den fehlenden Leistungen fristlos Kündigen?
(Würde lieber zu Unity Media wechseln)

Mit freundlichen Grüßen
 
Zuletzt bearbeitet:
kbit/s oder kB/s?

Letzteres wäre grob überschlagen DSL1500 also nix mit light.

Baer normal kann man nciht kündigen dank dem schönen Zusatz "bis zu"
 
Wenn im Vertrag 16000 steht kannst Du kündigen. Steht allerdings bis zu 16000 drin, dann kannst Du nicht kündigen.

Aber wieso geht zwischen 16000 zu 200 nix? Da ist ein großes Loch.
 
ich denke dieser enorme verlust sollte schon ein kündigungsgrund sein, außer die haben dir gesagt das du nur dieses gammel-dsl empfangen kannst. Falls du einen kabelanschluss hast geh auf jeden Fall zu Unitymedia!
 
Hallo,
ich möchte mich meinen Vorredner NICHT anschliessen. Denn es gibt ein Gerichtsurteil zu genau diesem Fall. Siehe
Amtsgericht Fürth, Aktenzeichen 340 C 3088/08

Das solltest du kurz googlen denn damit wird Dir geholfen!

MfG
Falon
 
Wie sollte so ein fristlose Kündigungsschreiben aussehen.
 
Alan.K schrieb:
Hallo an alle,
ich habe folgendes Problem,
und zwar habe ich derzeitig "DSL LIGHT" (von o2) vorher "DSL 16000", doch dafür war die Leitung zu schlecht.
Derzeitig habe ich 200 kb/s und das wäre nicht einmal DSL LIGHT.
Leider bin ich an einen Vertrag gefesselt, dieser läuft im März 2013 aus.

Kann ich den Vertrag wegen den fehlenden Leistungen fristlos Kündigen?
(Würde lieber zu Unity Media wechseln)

Mit freundlichen Grüßen


Alan Koska

200 Kb/s sind DSL 2000, also mehr als die als "DSL Light" (384 kbit/s) bezeichnete Geschwindigkeit.

Nein kannst du nicht, da es bis zu sind. Das hast du vorher unterzeichnet.


~DeD~ schrieb:
dieser zusatz ist seit jahren nicht merh gültig ;)

Wenn er vorher es schriftlich bekommen hat, das es nur so wenig sind und er trotzdem den Vertrag nicht mittels Widerrufsrecht storniert hat, wird das sehr schwer.
 
200kb/s ist doch ordentlich. 'DSL Light' wie es von der Telekom bekannt ist und im Netz meist verstanden wird bietet 384kbit/s download, das wären 48kb/s - also nur ein viertel dessen, was du hast.

Leider hast du bislang irgendwie nicht auf Rückfragen reagiert hier. Ich habe daher den Eindruck, du suchst quasi nur nach einer Bestätigung und hast bereits vor, fristlos zu kündigen aufgrund mangelnder Leistung. Mangels genauerer Angaben deinerseits kann hier keiner sagen, ob das gerechtfertigt wäre. Deshalb auch diese ganzen "wenn", "außer" und dergleichen in anderen Posts.
 
Und zwar handelt es sich hierbei um 200 k/bit . (Entschuldigung für die k/byte)

Mfg
 
Es gibt ein Gerichtsurteil für solche Fälle.

Die Entscheidungen:

AG Montabaur, Urteil v. 04.08.2008 – 15 C 268/08
AG Montabaur: Mangelnde Bandbreite eines DSL-Anschlusses BGB § 280 Abs. 1, Abs. 2, § 281 Abs. 1

Kann der Anbieter eines DSL-Anschlusses dem Kunden die vertraglich geschuldete Geschwindigkeit nicht zur Verfügung stellen, so hat der Kunde das Recht, den Vertrag zu kündigen. Er kann darüber hinaus die Kosten als Schaden ersetzt verlangen, die ihm durch den Abschluss eines Vertrages bei einem anderen DSL-Anbieter entstehen.

Amtsgericht Fürth, Urteil vom 07.05.2009 - 340 C 3088/08 - (Betrifft 1&1)
AG Fürth: Kunde hat Recht auf Sonderkündigung bei zu geringer DSL-Geschwindigkeit Vertragsklausel stellt unangemessene Benachteiligung für Verbraucher dar.

Eine zu geringe DSL-Geschwindigkeit kann ein Recht auf Sonderkündigung begründen. Eine Klausel in den AGBs die den Verbraucher darauf hinweist, dass der Provider lediglich die am jeweiligen Ort maximal zur Verfügung stehende Bandbreite schuldet ist unwirksam und benachteiligt den Verbraucher unangemessen. Dies entschied das bayerische Amtsgericht Fürth.

__________
Es kommt immer genau darauf an, was in Deinem Vertrag steht.
Ergänzung ()

Teil 2 Urteil.

Entscheidung:

Die Kündigung erfolgte rechtmäßig, urteilte das Amtsgericht.

Der Vertrag sei über eine Bandbreite von 6.000 kbit/s zustande gekommen. Zudem sei die Speedoption Vertragsbestandteil geworden. An diesen Vertrag sei die Beklagte gebunden gewesen. Die bereitgestellte geringere Bandbreite stelle eine so erhebliche Pflichtverletzung dar, dass der Kläger an einem auf 24 Monate ausgelegten Vertrag nicht länger festhalten müsse.

Den Verweis der Beklagten auf ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die vorsehen, dass die Beklagte nur die am jeweiligen Ort maximal verfügbare Bandbreite schulde, ließ das Gericht nicht gelten. Eine solche Klausel sei unwirksam, weil sie den Kunden, der weiterhin den Preis für die höhere vereinbarte Bandbreite zahlen müsse, unangemessen benachteilige.

Dagegen erhielt der Kläger das Geld für die Einrichtung des Telekom-Anschlusses nicht zurück. Den getätigten Aufwendungen stehe der Vorteil der Möglichkeit kostenlos zu telefonieren gegenüber. Die Ersparnis für das Telefonieren gleiche die Einrichtungskosten aus.

Hier steht etwas ganz wichtiges, eine Klausel die die max. mögliche Geschwindigkeit ausreichend sei ist unwirksam.
 
und zwar habe ich derzeitig "DSL LIGHT" (von o2) vorher "DSL 16000", doch dafür war die Leitung zu schlecht.
Daraus lese ich das sie den Vertrag doch schon angepasst haben an die niedrigere Gescgwindigkeit, da hätte er sein Kündigungsrecht ja ausüben können. Ob das wirklich noch kündbar ist, liegt ja auch daran ob er es akzeptiert hat und wie lange es her ist.
 
Alan.K schrieb:
und zwar habe ich derzeitig "DSL LIGHT" (von o2) vorher "DSL 16000", doch dafür war die Leitung zu schlecht.

o2 ist einer der wenigen Anbieter der bei DSL 16.000 min. 5.000kbit garantiert. Sollte das nicht verfügbar sein schaltet man auf Wunsch des Kunden DSL RAM mit einem Wert von DSL1500-5000.

Somit hast du wohl dem DSL "Light" eindeutig zugestimmt. Hast du das per Mail/Internet/Telefon gemacht hast du nach der Änderung noch 14 Tage Rücktrittsrecht. Falls es länger her ist kannst du nicht mehr Kündigen und bist die vollen 24 Monate gebunden.

So schwer ist das auch nicht das selbst mal zu lesen: http://static2.o2.de/blob/10698934/Binary/agb-leistungsbeschreibung-alice-s-m-l.pdf?v=2
 
DJND schrieb:
200kb/s ist doch ordentlich. 'DSL Light' wie es von der Telekom bekannt ist und im Netz meist verstanden wird bietet 384kbit/s download, das wären 48kb/s - also nur ein viertel dessen, was du hast.
Nur weil man etwas Falsches wiederholt wird es noch lange nicht richtig.

b ist die korrekte Abkürzung für Bit
B ist die korrekte Abkürzung für Byte

Genau deshalb muss man immer nachfragen, ob kb oder kB... übrigens spielt hier sogar die Groß- und Kleinschreibung des K eine Rolle. Das eine ist ein "Kilo", das andere ein "Kibi" (wobei da die Schreibung Ki richtiger wäre).
 
Soviel ich weiss, haben die früher (ohne Alice) gar nicht geschaltet, wenn nicht mind. 4000 ankamen. Das war bei meinem Anschluss jedenfalls auch so.
 
Zurück
Oben