Doppelschotte
Lieutenant
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- Aug. 2006
- Beiträge
- 560
In diesem Artikel werden ein paar Beispiele von Betroffenen genannt: http://www.bf-games.net/readnews/10...ieler_erheben_schwere_vorwuerfe_gegen_ea.html
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Dese schrieb:nein hat er nicht! im gegenteil, der taxifahrer kann so gar fahrlässigkeit vorgeworfen werden und verklagt werden, wenn der betrunkene den er ablehnt, dann selber versucht zu fahren.
ich kenne genug taxifahrer-
und vor allem hat er auch nicht das recht die fahrt abzulehnen, nur weil einer sich mal verbal daneben benimmt.
Dese schrieb:nein, das darf er nicht so uneingeschränkt wie ein zivilist! in keinem land im übrigen.
HardlineAMD schrieb:und weshalb diese ausgeschlossen wurden, geht wieder einmal völlig unter.
Dese schrieb:nein hat er nicht! im gegenteil...
und vor allem hat er auch nicht das recht die fahrt abzulehnen, nur weil einer sich mal verbal daneben benimmt.
Wiki schrieb:Der Taxifahrer darf jedoch die Beförderung in jedem Fall ablehnen, wenn die Betriebssicherheit gefährdet ist. Gründe hierfür können eine erhebliche Alkoholisierung des Fahrgastes, Verschmutzung, Bewaffnung (zum Beispiel geladene Schusswaffe), ein großer oder nicht angeleinter Hund, Aggressivität oder eine ansteckende Krankheit des Fahrgastes sein. Ebenso eine offensichtliche Zahlungsunfähigkeit des Fahrgastes.
Skirty schrieb:Unsinn, in Deutschland herrscht Vertragsfreiheit, das beinhaltet auch, mit wem ich Verträge schließen will und da kann ich es mir auch als Taxifahrer aussuchen ob ich jemanden befördern möchte oder nicht. Als Bus oder Bahnfahrer im öffentlichen Personen Nahverkehr kann ich das unter Umständen sogar auch, dort aber nicht so "einfach" wie der Taxifahrer.
Dese schrieb:... ausser der betrunkene verhält scih so, dass er als eine gefahr angesehen werden kann.
taxis unterliegen dem PBefG, personenbeförderungsgesetz. da herscht keine völlige vertragsfreiheit.
Ben-09 schrieb:Inhalt
Sagen wir mal, ich fahre mit dem Rad, komme damit in Konflikt mit der Polizei, bin weder betrunken noch sonst etwas, es geht nur darum, dass ich aufgehalten werde und den Polizisten beleidige.
WIRD MIR DESHALB DER FÜHRERSCHEIN FÜRS AUTO ENTZOGEN?
Nein. 2 paar Stiefel.
der_henk schrieb:Das sieht der Gesetzgeber aber anders:
Aber du weißt es ja besser...
Und was den Rest deines Posts angeht - lies dir doch mal die EULA von EA durch, da steht nämlich Schwarz auf Weiß, was EA alles (glaubt) zu dürfen.
DagobertDuckGSG schrieb:Äh doch? Beleidigung im Straßenverkehr kann durchaus mit Führerscheinentzug geahndet werden.
im zweiten um angebliche Eigenwerbung für eine kommerzielle Website
www.bf-games.net schrieb:Wie RPS schreibt, geht es dabei nämlich um einen Spieler Namens Rob und bei der kommerziellen Website um einen Ratgeber zum Thema Netzwerk. Und da fiel uns eigentlich nur einer ein: Rob "Heycarnut" Cook, der mit seinem Ratgeber Troubleshooting Multi-Player PC Game Connectivity Issues so ziemlich in jedem englischsprachigen Multiplayer-Forum verlinkt wird. Wir haben Rob deshalb kontaktiert und eine Bestätigung von ihm erhalten. Es ist sein EA-Account, der gesperrt wurde weil er anderen helfen wollte. Ein Skandal, der zudem besondere Brisanz hat. Robs Ratgeber wurde bisher nämlich nicht nur von ihm verlinkt, sondern auch von EA – und zwar auf den offiziellen Hilfeseiten.
Skirty schrieb:Ich kann aber immer damit argumentieren, dass ich Angst um meine Sicherheit hatte.
Ergo, völlige Vertragsfreiheit.
DagobertDuckGSG schrieb:Äh doch? Beleidigung im Straßenverkehr kann durchaus mit Führerscheinentzug geahndet werden.