Ebay betrug -> wie verhalten?

Metaxa1987

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Hallo Community,

Hätte hier auch mal einen netten fall für euch zur Beurteilung.


Am 21.01. habe ich nachts um ca. 0:00 Uhr eine CPU ersteigert. Habe die Auktion nicht gewonnen. (133,56€ war mein Gebot und EINE Person hatte höher geboten)

...ich dachte mir nichts weiter...

Am nächsten morgen hatte ich ein "Angebot an unterlegene Bieter"
Ich habe dem Verkäufer eine Email zugeschickt (zur Prüfung der Seriösität), ob er sich vorstellen könnte, das ganze außerhalb von ebay abzuwickeln.
Darauf bekam ich keine Antwort (wertete ich als "nein")
Mir rannte die zeit davon (man hat 24h zeit ein "Angebot an unterlegene Bieter" anzunehmen), also nahm ich es 2h vor Schluss an und überwies 140,56€.

Soweit so gut

Eine Woche darauf bekam ich einen eröffneten fall bei ebay (Verkäufer leitete das ein) mit bitte um transaktionsabbruch aus folgenden gründen: beim Verkäufer haben die Telekom Server gebrannt, und er hat die CPU schon anderweitig verkauft.
Diesen Abbruch lehnte ich ab, mit der Begründung, dass er nicht einen Artikel 2 mal verkaufen kann (Kaufvertrag mit mir)

Darauf wurde der Verkäufer richtig aggressiv und ausfallend. Wörter wie "Schei*, verfick*, kac*, schwan*, diggah" fielen (seinerseits)

Ich verdeutlichte ihm, dass ich mich damit abgefunden habe, die CPU nie zu Gesicht zu bekommen und mein Geld gerne wieder möchte.

Und jetzt kommt der Hammer:

- Er überweist mir das Geld erst nach einer positiven Bewertung meinerseits!
- wenn ich mich länger sträube, leitet er meine e-Mail mit "Regelung außerhalb von ebay" an ebay weiter und prangert mich dort an (aber unbegründet, da dies nie meine Absicht war)
- wenn ich ihn negativ bewerten würde, kommt er persönlich vorbei und/oder hetzt mir seinen Anwalt auf den Hals -> negative Bewertungen seien Rufmord und finanziell schädigend -> schadenersatzklage gegen mich

Ich habe ihm 3 Möglichkeiten geboten:
1. er überweist mir 100% meines an ihn überwiesenen Betrages (7 Tage)
2. er liefert mir einen gleichwertigen Artikel (7 Tage)
3. wenn er von Möglichkeit 1 und 2 absieht, muss ich Anzeige erstatten. (Mit folgenden 4 Tatbeständen)

- haupttat: Betrug bzw. Schadensersatz
- Bedrohung (er kommt persönlich bei mir vorbei)
- Erpressung (Geld erst nach einer positiven Bewertung)
- Erpressung (wenn ich mein Geld möchte, solle ich mich kooperativ zeigen, sonst leitet er die Email weiter)
Und eventuell noch Beleidigung... Aber das muss ich mir noch überlegen...

Also wer hier im recht ist, ist ja eigentlich eindeutig... Nur ich frage mich jetzt "soll ich ihm noch zeit geben, oder gehe ich gleich aufs Revier?"

Email Kontakt ist nicht mehr vorhanden. Auf meine frage wie wir denn jetzt verbleiben habe ich seit Sonntag keine Antwort. (Alles ereignete sich am Sonntag, bis auf die eigentlich Auktion -> 21.01. und das Angebot an unterlegene bieter -> 22.01.)

Positiv bewerten werde ich auf keinen fall, da
... eine Bewertung freiwillig ist
... ich einer solchen Person dann die Kriminelle Energie auch noch bestärke
... Ich sonst ja einen positiven und reibungslosen Ablauf suggeriere, der nie stattgefunden hat.


Was würdet ihr machen?
 
Hm hast Du seine Adresse?
Falls ja würd ich n Brief mit der Rückforderung des Geldbetrages per Einschreiben an ihn schicken.
Email is ja immer noch nicht so ganz "rechtsgültig".
Gib Ihm ne Woche.

Is das Geld bis dahin nicht auf deinem Konto, würd ich die Polizei einschalten.

vll hat er auch das Geld schon angewiesen und das is unterwegs
die Zeiten sind zwar an sich vorbei, aber ich würd mal so 3-4 Tage bis zum Geldeingang einplanen.
Er muß es dann zurück überweisen, wieder 3-4 Tage plus vll 1 Tag Weil er Überweisungen immer vor Ort macht.

Hab schon ewig nix mehr über ebay gemacht. Ohne seine Adresse würd ich ebay den Fall schildern, um an seine Daten zu kommen.
 
Die Frage ist welchen Weg du gehst. Bewertest du positiv in der Hoffnung das du ohne Aufwand dein Geld wieder kriegst. Bewertest du negativ weil es gerchtfertigt ist und evtl. mit mehr Aufwand an dein Geld zu kommen?

Soll er dich bei Ebay melden. Kannst gerne Ebay dein Version erklären. Ich würde ihm eine Woche Zeit geben dein Geld zu überweisen (Ebay Kontakt reicht aus, da du seine Adresse nicht haben wirst) sonst ankündigen ein Mahnbescheid rauszuschicken geht schnell und einfach Online. Hast du bereits dem Abbruch zugestimmt? Evtl. wartet er auch darauf.
 
vielleicht wurde die Auktion ja auch von ihn gepusht? schon mal den bietverlauf angesehen?
 
Ja, aber da ist nichts verdächtiges im bietverlauf.

Mit ebay habe ich schon 2 mal telefoniert, und denen sind da die Hände gebunden.

Dem Abbruch kann ich nicht "im Nachhinein doch zustimmen", da ich ihn schon abgelehnt habe und der fall bei ebay geschlossen ist.

Ich möchte nur mein Geld für die nicht gelieferte wäre zurück.... Dass der Verkäufer ihn wo anders verkauft hat ist mir mittlerweile relativ gleichgültig.
 
Leute gibt's - unglaublich! Kann man denn positiv bewerten, um das Geld wieder zurück bekommen und danach die Sache bei ebay melden, um die Bewertung wieder löschen zu lassen?! Dass du "Magenschmerzen" hast, diesen Typen positiv zu bewerten, kann ich verstehen, leider hat er dein Geld!
 
ebay kann in letzter zeit immer weniger machen.kommt mir halt so vor. hauptsache der umsatz stimmt.
 
Tja Opa... Da sind wir wieder bei den obligatorischen 150€ :D aber du hast recht... Magenschmerzen hab ich tatsächlich... Ned dass der wirklich vor der Tür steht... Ob der weiß, dass ihm ein 2m/130kg Mann die Türe öffnet, Der gerne mal seinen Sportgeräten die Mündung putzt? ;)

Wenn ich positiv bewerte, bekommt er das, was er will.... Wenn ich dann gerichtlich mein Geld einfordere könnte der Richter ja dann auch sagen "sie haben ja mit der positiven Bewertung die komplette Transaktion als vollständig zur Zufriedenheit erfüllt abgeschlossen"
 
Bewerte erst wenn du deinen Teil hast CPU oder Geld. Du kannst natürlich auch eine Anzeige wegen Nötigung in Betracht ziehen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn du nicht bewerten möchtest, leite ein Mahnverfahren ein. Ist im Zweifel der schnellste und einfachste Weg, Solvenz des Verkäufers vorausgesetzt. Daneben kannst du den Schriftverkehr ausdrucken und zur Polizei gehen und Anzeige erstatten. Soll er doch deine Email an Ebay weiterleiten. Die werden dich dann ermahnen und an ihre AGB erinnern und die Sache ist gegessen für dich.
 
Geh mal auf Bewertung abgeben, da steht dann auf der Seite irgendwo in klein zum anklicken "Verkäufer Melden" oder so ähnlich, da kopierst dann einfach den Teil seiner Mail mit der "Erpressung" rein und ab damit zu Ebay.
 
Es gibt Neuigkeiten...

Jetzt hat mir der Verkäufer ~128€ überwiesen mit der Begründung:

- Ebay hat die Provision bei ihm abgebucht, die soll ich zahlen!
- Ich hätte ja auch einfach die stornierung akzeptieren können...

Jetzt muss ich doch tatsächlich wegen 12€ aufs Revier........
 
Genau. Lass dich einmal richtig auslachen von der Polizei. Vielleicht schnallst du dann, dass die Polizei für deine privaten Probleme nicht verantwortlich ist.
 
Dafür brauchst du die Polizei nicht.
Hier kannst du einen Mahnbescheid an den werten schicken in dem du die restliche Summe einforderst.
 
kisser schrieb:
Genau. Lass dich einmal richtig auslachen von der Polizei. Vielleicht schnallst du dann, dass die Polizei für deine privaten Probleme nicht verantwortlich ist.

Richtig - dieses Problem ist nämlich ein Problem aus dem privatrechtlichen Verhältnis zwischen Dir und dem Verkäufer.
Wenn Du die 12 € nachfordern willst und ggf. Zinsen und sonstige Aufwandskosten, such Dir einen Anwalt in Deiner Nähe und lass den alles erledigen.
In Zukunft würde ich an Deiner Stelle auch eine Mail wg Abwicklung außerhalb von ebay lassen - was bringt Dir das?
Viel Erfolg in der Sache weiterhin1
 
kisser schrieb:
Genau. Lass dich einmal richtig auslachen von der Polizei. Vielleicht schnallst du dann, dass die Polizei für deine privaten Probleme nicht verantwortlich ist.

Er soll ja nicht wegen der 12€ zur Polizei.
Ich würde ihn unabhängig von dem Geldbetrag anzeigen.
Der TE hat ja selbst schon einige Dinge genannt.
Beleidigung und zumindest versuchte Nötigung sind da schon geringere Dinge.

Wenn er die Anzeige und die Beweislage sieht, wird er vielleicht am ehesten bereit sein, Dir das Restgeld zu überweisen.
So wird er nämlich am ehesten um eine Verurteilung und/ oder eine Einstelelung gegen hohe Geldauflage herumkommen.

Ein einfacheres Druckmittel gibt es da eigentlich kaum.

Bei allen anderen Möglichkeiten steht der Aufwand eigentlich kaum in einem angemessenen Verhältnis zum Restbetrag.

LG, nachobubi


/EDIT: Und KEINESFALLS einen Mahnbescheid beantragen, solange Du nicht (gerichtsfest) nachweisen kannst, dass Du ihm unter entsprechender Fristsetzung eine Zahlungsfrist eingeräumt hast!
Schlimmstenfalls kann es sonst passieren, dass Du auf den Mahnkosten sitzen bleibst!
 
Zuletzt bearbeitet:
Bei allen anderen Möglichkeiten steht der Aufwand eigentlich kaum in einem angemessenen Verhältnis zum Restbetrag.

und genau aus diesem Grund regt mich diese ganze Sache so dermaßen auf... Betrüger (das ist er ja zweifels ohne) kommen bei uns mit solchen "kleinbeträgen" immer ungeschoren davon (Aufwand/Nutzen)... bei einem solchen mensch ist anscheinend der gerechtigkeitssinn und die gesetzestreue nicht mehr gegeben... kriminelle Energie aber vorhanden...

Genau. Lass dich einmal richtig auslachen von der Polizei. Vielleicht schnallst du dann, dass die Polizei für deine privaten Probleme nicht verantwortlich ist.

hä???

wieso sollte die polizei denn für strafrechtliche dinge nicht zuständig sein? und wieso sollten die lachen?

ich werde um den betrag "x" Betrogen... (ist der tatbestand des Betrugs Privatrechtlich? denke eher der Schadenersatz ist Privatrecht)
ich wurde erpresst
ich wurde bedroht
die beleidigung mal außen vor gelassen.....
reicht das nicht schon?
 
Man kann eine Anzeige wegen Betrugs aufgeben, wo ist denn das Problem?

Ich wurde auch in eBay betrogen vor einiger Zeit und bin einfach zur Polizei gegangen und gut ist. Mein Fall war aber nicht so eindeutig wie deiner und bei mir hat es sogar geklappt.
 
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