Ebay Betrugsmasche

GreitZ

Ensign
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Aug. 2018
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Hallöchen, die einen oder anderen unter euch verkaufen sicher hin und wieder irgendwo ungenutzte oder platzfressende Gebrauchtwaren.
Bei mir geht es speziell um einen Grafikkarten Verkauf bei Ebay.

Meine Artikelbeschreibung sah folgendermaßen aus.
AMD Vega 56 Sapphire Nitro + Limited Edition. Zustand: Gebraucht. Versand mit DHL Paket bis 2 kg.

Die Karte bringt in 1440p in allen aktuellen Spielen stets über 140fps was für meinen Monitor mit 144hz immer wichtig war.

Sie hat auch ein BIOS Flash aud dem Silent Schalter bekommen. Dort läuft sie mit einem vega 64 bios.
In der Standartschaltung läuft sie wie gewohnt in den höchsten Leistung.
So läuft die Karte bereits Problemlos seit einem Jahr.

Da es sich um einen Privatverkauf handelt gebe ich keine Gewähr oder keine Garantie.
Ein Umtausch ist ausgeschlossen.
Die Karte ist aktuell noch bei mir im System verbaut und wartet auf seinen neuen besitzer.
Ich kaufte die Karte letztes Jahr im Januar für zirka 690€ bei Caseking

Viel Spaß beim bieten

Bis auf die Schreibfehler denke ich mal habe ich nichts falsch gemacht.
Nun kurz verfasst, der Käufer verklagt mich, ich hätte ihm eine defekte Karte verkauft und will sein Geld zurück.
Er beschreibt was die Karte nun nur noch tut nachdem er sie in Händen hielt, und damit sonswas damit gemacht haben kann.
Das Paket war natürlich versichert verschickt worden.
Egal wie nun hin oder her.
Es geht vor Gericht.
Hat jemand Erfahrungen gemacht und daher nützliche tips die mir behilflich sein könnten?


Das alles weil man eben schnell jemandem und einem selbst etwas gutes tun möchte.
Wegen 230€ vor Gericht mit jemandemStreiten wegen etwas das nicht wirklich den wahnsinns Wert hat.

Ich für meinen Teil werde nie mehr an fremde gebrauchtes verkaufen, das kann nur Ärger und unnötige Arbeit naCh siCh ziehen.
 
Mal abgesehen davon dass ich deine Beschreibung des Artikels sehr "gewagt" finde, da eine Vega56 oder wenn man will auch Vega64 nur dann 144FPS auf 1440p erreicht wenn man die Details schon deutlich reduziert.

Du musst als Privatperson keine Garantie geben! Wenn man dir aber nachweisen kann, dass die Karte bereits fehlerhaft war, bist du haftbar, dann ist es Betrug. Das wird aber sehr schwer. Schließlich kann er die Karte beim einbau in sein System gehimmelt haben. Sehr unangenehme Situation aber ob es möglich ist dir daraus einen Strick zu drehen, halte ich für ausgeschlossen.

Du hast beim Verkauf doch sicher auch Screenshots gemacht von GPUz oder sonst was. Wenn da das Datum mit drauf ist, würde ich sagen, lässt sich damit gut nachweisen, dass die Karten zum Zeitpunkt des verkaufs mit großer Wahrscheinlichkeit intakt war.

Wobei ich mir nicht sicher bin, ist ob du die Frage hier im richtigen Bereich aufgemacht hast ;)

PS: Sehr wichtig beim Verkauf auch immer die Seriennnummern aufschreiben und ggf fotografieren. Ich hatte nen ähnlichen Fall wo der Käufer meinte, die Grafikkarte wäre kaputt. (Seinerzeit eine HD7970). Ich sagte, er solle sie mir zurück schicken und wenn sie bei mir ebenfalls nicht funktioniert, bekommt er sein Geld zurück. Ich bekam eine Karte zurück, die nicht meine war und das hätte ich wohl nicht bemerkt, wenn meine Karte nicht einen ziemlich charakteristischen Fehler bei nem Aufkleber hatte. Darauf hin habe ich die Seriennummern verglichen und bemerkt, dass er mir eine andere Karte geschickt hat. Drauf angesprochen, war er für mich nicht mehr erreichbar.
 
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1.) Gewährleistung ausschließen funktioniert nie - auch nicht bei Privatverkauf. Auch im C2C gibt es keine "Katze im Sack". Das heißt: Hält der Artikel nicht das, was versprochen wurde, ist man sehr wohl haftbar. Deine Beschreibung war also schon sehr... gewagt. Du "garantierst" quasi Leistung, die du gar nicht garantieren kannst, weil du das System des Käufers gar nicht kennst.

2.) Versender haftet für Transportschäden. Die Haftung kann auf den Paketdienst übergehen. Dafür muss der Versender (als Vertragspartner des Paketdienst) allerdings nachweisen, dass er die Ware entsprechend sicher verpackt hat.

Wir können hier keine Rechtsberatung geben - das ist sogar strafbar. Grundsätzlich kommt es auf die Beweislage an. Selbstverständlich kann der Käufer durchkommen. Aber allein die Tatsache das wir nur deine Schilderungen kennen verhindert jegliche unparteiische Einschätzung ;)

Es gibt Menschen, da ist 230 Euro viel Geld. Und wenn die Karte nicht tut, ist es viel Geld für Luft. Das würde dich genauso ärgern. Wenn dann auch noch eine Rechtsschutz vorhanden ist: Why not. Ggfs. reicht auch erst einmal anwaltlicher Druck um sein Geld zurückzubekommen. Bei dem Streitwert geht es in der Regel nur vor Gericht, wenn sich der gegnerische Anwalt sicher ist. Oder er ist ein Arsch und versucht möglichst viel Geld aus seinen Mandaten rauszuschlagen.
 
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Klingt für mich so das die Karte schon defekt verschickt wurde. Musst du zurück nehmen.

Ware wurde auch sofort geprüft un bemängelt als defekt. Sehe da wenig mäglichkeiten die nicht zurück zunehmen
 
Vor allem, ich würds drauf ankommen lassen. Er muss dir beweisen die karte war vorher defekt und du kannst im vorwerfen das er sie unsachgemäß eingebaut hat. Handschuhe wird er sicherlich nicht angehabt haben. Gibt so viel gründe warum und weshalb. Genauso könnte er dann erwidern du hast sie unsachgemäß ausgebaut.
Wenns blöd läuft, teures Lehrgeld bezahlt für diesen Saftladen.

Ich für meinen Teil verkaufe gar nichts mehr bei ebay oder kaufe dort ein. Das ist der größte drecksladen für Verbrecher der offiziell funktioniert. Wenn billig dann nur noch Ebay Kleinanzeigen. Kauf und Verkauf sind zig mal besser als dieser schrott.
 
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Ebay nur für Kauf bei Händlern, Kleinanzeigen nur Abholung - für den Rest gibt es Marktplätze wie CB :)

Anhand deiner Beschreibung wird man keine sinnvolle Hilfe leisten können. Hast du eine Rechtsschutzversicherung? Vlt. einfach mal einen Anwalt kontaktieren - der wird dir bessere Antworten liefern können als wir.
 
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Foren sind auch dafür da das jemand geholfen bekommt und andere gegebenenfalls auch aus Fehlern lernen.

Danke für eure redliche Teilnahme, euch geht es wie dem Richter der sich mit dem Unsinn befassen muss.
Ich habe natürlich eine Rechtschutzversicherung und lasse es darauf ankommen.
A weil er meinte die Beleuchtung würde schon nicht mehr funktionieren, das aber kann ich beweisen da das Foto zum Zeitpunkt des einstellen dies wiederlegt.

Schade das ich zwar dem Ausschluss der Sachmängelhaftung nachgekommen bin, nur was es mir letztenendes bringt wird man sehen.
Ich habe die Rechnung noch auf der auch die Seriennummer vermerkt ist soweit ich weiss.
Schade das es keine Rechtssicherheit mit der "Katze im Sack kaufen" gibt, dann hätte man klare Fronten geschafft wo jeder weiss ob ich mich darauf einlassen oder nicht.
So werde ich jetzt dadurch angreifbar
Unser sogenannter Rechtstaat...
Wird wieder eine Glückspiellotterie dieses Verfahren.
Nur für euch, klar die Karte lief einwandtfrei.
.
Und Entschuldigung dafür wenn ich nicht den richtigen Ort für unser Thema fand.
Aber ich glaube dieses Thema betrifft uns alle irgendwo.
 
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Checke nochmal die Ebay Bestimmungen und Infos dazu genau:
https://pages.ebay.de/rechtsportal/kaeufer_7.html
Vorletzter Kasten:

Ein privater Verkäufer kann die Gewährleistung für die Ware grundsätzlich völlig ausschließen. Hierzu ist jedoch ein entsprechender Hinweis auf der Artikelseite erforderlich. Ein Gewährleistungsausschluss ist allerdings unwirksam, wenn der Verkäufer einen Mangel verschweigt oder bewusst falsche Angaben macht. Selbst wenn ein privater Verkäufer die Gewährleistung ausgeschlossen hat, haftet er für die von ihm zugesicherten Eigenschaften der Sache (BGH, VIII ZR 96/12, vom 19.12.2012)

Aufgrund der anderen Infos dort kann man daraus schließen, das der Käufer, sofern er den Mangel nicht unmittelbar bei Übergabe ("Gefahrenübergang") durch den Paketdienst festgestellt und die Annahme z.B. verweigert hat, bei Gebrauchtware und Privatkauf erstmal selber beweispflichtig ist.
Mich würde interessieren, wie er das anstellen will. Aber wie oben erwähnt kann sein Anwalt dich evtl. auch auf auf deine Leistungsversprechen festnageln, was in der Tat nicht besonders schlau war.
[..]
Wurde eine Beschaffenheit des Artikels vereinbart, so kommt es bei der Frage der Mangelhaftigkeit ausschließlich auf das Vereinbarte an. Die vereinbarte Beschaffenheit der Ware ergibt sich insbesondere aus der Artikelbeschreibung des Verkäufers.
[..]
 
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Das ist doch eine gängige Masche nach dem Kauf nochmal Geld rauszuschlagen.
Meiner Mutter ist das mit ihrem BMW X3 Passiert (und ich sagte noch verkaufe niemals an Menschen die ein Gefühl von "verletzter Ehre" haben)

Zwei Tage nach dem Verkauf ihres Autos seien angeblich etliche Mängel an dem Fahrzeug und es wurden mal eben 2500€ gefordert. Natürlich hat sie das abgelehnt, der wagen hatte zu dem frischen Tüv bekommen. Statt den Rechtsweg meinten die Käufer aber den Weg der verletzten Ehre zu gehen.
Das Ganze ging so weit das die drohend (die Ehre halt) vor der Tür standen und die Polizei geholt werden musste.
Ende vom Lied: es kam natürlich nichts mehr hinterher.

Das ist ne typische Masche und ich würde mir überhaupt nichts davon annehmen.
Als Tipp: Filme vor dem Ausbau die Funktion oder habe einen Zeugen (Mutta, Frau etc.)

Und wie sagte meine Mutter mal zu mir:
Junge klage nicht du die Anderen an (der unterstellt mir das ich ne defekte GPU verkauft habe)
sondern die sollen dich verklagen.

Ich habe bereits zwei mal so einen Fall gehabt und es kam noch nie etwas hinter her.
Ich verkaufe aber seit dem nichts mehr an Menschen mit ausgeprägtem Ehrgefühl und auch nichts mehr an sozial schwache Menschen. Die beiden Gruppen haben mir die größten Probleme bereitet. Und ja, ich habe stets in aller Ehrlichkeit meine Sachen verkauft
 
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Ich würde mir da keinen Kopf machen, erst recht nicht wenn Du Rechtsschutz hast.
Klar ist das nervig, aber lass ihn mal machen.
 
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Deswegen kurz vor Versand alles- Per Foto/Film genau dokumentieren.

Einfach ins offene Gehäuse filmen, so dass die Seriennummer erfasst wird und dazu dann eine geöffnete News- Seite. Dann den Verpackungsvorgang.

Dann wird es für die Gegenseite verdammt eng mit einer Argumentation, dass diese kaputt ausgeliefert wurde.

LG
Zero
 
Eigentlich muss der OP nur mit einem Fachanwalt kurz klären ob der Gewährleistungsausschluss so i.O. ist, wie er im Anzeigentext stand.
Wenn ja, kann er die Sache abhaken.
 
Meine Formulierung War zweier Anwälten nach wichtig und auch förmlich richtig.
Nun hat der Ankläger und Käufer eben das Recht zu versuchen den Beweis zu erbringen das sie tatsächlich bei ihm kaputt ankam.
Er schrieb mir auch wieviel frames und freezes die Karte bei ihm nur bringt.
Leider in einem Ton dem es mir nicht mehr erlaubte jegliche Hilfeversuche zu unternehmen.
Ich sehe also die Karte läuft, nur nicht wie er sich das wünscht.
So schliesse ich daraus, der Fehler sitzt wohl wieder vor dem Rechner.
 
Die Frage ist vor welchem. Man möge es kaum glauben: Aber viele Nutzer haben keine Ahnung von der Materie. Auch auf "Gamer" bezogen. Da kann es durchaus sein, dass er deiner Artikelbeschreibung zu 100% vertraut hat. Unabhängig davon, dass er wusste, welche Hardware du besitzt. Das ist eben die Krux. Beim nächsten Verkauf nach Möglichkeit auf Tests verweisen und eher den Hinweis ergänzen, dass für die Leistung letztlich das Gesamtsystem verantwortlich ist. So Formulierungen wie "schafft garantiert 144 FPS in 2k" sind da Fehl am Platze.
Damit führt man den (unwissenden) Käufer in die Irre.
 
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GreitZ schrieb:
Meine Formulierung War zweier Anwälten nach wichtig und auch förmlich richtig.
Nun hat der Ankläger und Käufer eben das Recht zu versuchen den Beweis zu erbringen das sie tatsächlich bei ihm kaputt ankam.
Er muss doch den Beweis erbringen, dass sie tatsächlich kaputt verschickt worden ist.
Versandrisiko liegt bei ihm.
 
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wesch2000 schrieb:
@GreitZ

Dann schreibe doch bitte mal Deine Formulierung, vielleicht kann man es ja einmal brauchen.
Diese findest du hier auf Seite 1. Weisst su denn überhaupt worum es geht, weil du gerade danach frägst?
 
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