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ichbinLeise
Gast
Hallo liebe gemeinde, ich habe folgendes Problem.
Ich habe ein Laptop im ebay verkauft, dessen Zustand ich bevor ich es zum Versteigern angeboten habe, gründlich überprüft und so auch in mein Artikelbeschreibung niedergeschrieben( Zustand: einwandfrei, funktional). Ich habe viele Sachen bei Ebay verkauft, und dabei immer geachtet, das d. Zustand korrekt angegeben wird( unteranderen habe ich defekte Sachen als auch defekt verkauft). Nun, der Käufer meint, das er das Geld zurück haben will und die Versandkosten soll ich tragen. Ich habe bereits die Gebüren und die Versandkosten(hinschicken) getragen. Er droht mir mit Anwalt. Ich weiß nicht, wie ich jetzt vorgehen soll?
Ich kann mir nicht erklären, wie es zu den Problem gekommen ist( Gerät scheint nach dem Käufer sich nicht anzuschalten)
a) Gerät wurde ordnungsgemäß verkauft
b) Ebay-Gebüren und Versand habe ich getragen
c) Gerät wurde mit org. Rechnung geliefert( 1 Jahr Garantie) und wurde ordnungsgemäß verpackt
Bin ich jetzt verpflichtet das Gerät zurückzunehmen?
Ich habe ein Laptop im ebay verkauft, dessen Zustand ich bevor ich es zum Versteigern angeboten habe, gründlich überprüft und so auch in mein Artikelbeschreibung niedergeschrieben( Zustand: einwandfrei, funktional). Ich habe viele Sachen bei Ebay verkauft, und dabei immer geachtet, das d. Zustand korrekt angegeben wird( unteranderen habe ich defekte Sachen als auch defekt verkauft). Nun, der Käufer meint, das er das Geld zurück haben will und die Versandkosten soll ich tragen. Ich habe bereits die Gebüren und die Versandkosten(hinschicken) getragen. Er droht mir mit Anwalt. Ich weiß nicht, wie ich jetzt vorgehen soll?
Ich kann mir nicht erklären, wie es zu den Problem gekommen ist( Gerät scheint nach dem Käufer sich nicht anzuschalten)
a) Gerät wurde ordnungsgemäß verkauft
b) Ebay-Gebüren und Versand habe ich getragen
c) Gerät wurde mit org. Rechnung geliefert( 1 Jahr Garantie) und wurde ordnungsgemäß verpackt
Bin ich jetzt verpflichtet das Gerät zurückzunehmen?