Ebay Gerät "defekt"

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ichbinLeise

Gast
Hallo liebe gemeinde, ich habe folgendes Problem.

Ich habe ein Laptop im ebay verkauft, dessen Zustand ich bevor ich es zum Versteigern angeboten habe, gründlich überprüft und so auch in mein Artikelbeschreibung niedergeschrieben( Zustand: einwandfrei, funktional). Ich habe viele Sachen bei Ebay verkauft, und dabei immer geachtet, das d. Zustand korrekt angegeben wird( unteranderen habe ich defekte Sachen als auch defekt verkauft). Nun, der Käufer meint, das er das Geld zurück haben will und die Versandkosten soll ich tragen. Ich habe bereits die Gebüren und die Versandkosten(hinschicken) getragen. Er droht mir mit Anwalt. Ich weiß nicht, wie ich jetzt vorgehen soll?

Ich kann mir nicht erklären, wie es zu den Problem gekommen ist( Gerät scheint nach dem Käufer sich nicht anzuschalten)

a) Gerät wurde ordnungsgemäß verkauft
b) Ebay-Gebüren und Versand habe ich getragen
c) Gerät wurde mit org. Rechnung geliefert( 1 Jahr Garantie) und wurde ordnungsgemäß verpackt

Bin ich jetzt verpflichtet das Gerät zurückzunehmen?
 
Nein solange du den Artikel nicht defekt losgeschickt hast!
Wenn das Paket beschädigt war, hätte er die Annahme verweigern müssen.
Ist das Paket beschädigt gewesen und er hat es angenommen, dann ist es sein Problem.
War die Ware gut verpackt? Wenn das auch zutrifft, dann hast du nicht zu befürchten außer einer negativen Bewertung.
Bei Privatverkäufen gibt es keine Rücknahme!
Hat das Gerät noch 1 Jahr Garantie?
 
Kommt drauf an : Hast du angegeben ,dass du Privatverkäufer bist und das du für Garantiefälle/Schäden u.s.w. nicht mehr haftest ?
 
Da du kein Unternehmen bist, eigentlich nicht. Sofern es stimmt, dass du dir nichts hast zu Schulden kommen lassen, solltest du erst einmal telefonischen Kontakt suchen. Wenn der Käufer kein gesichertes Paket haben wollte, müsste es eigentlich seine eigene Schuld sein, falls das Produkt während des Transports defekt ging.
 
Zuerst lass dir Nachweisen, dass das Gerät sich nicht einschalten lässt (er soll ein kleines Video mit der Digicam machen, das beweist, dass der Rechner mit Strom versorgt wird, sich beim Einschalten aber nichts tut).

ZUrücknehmen musst du ihn nicht. DU hast sicherlich dazugeschrieben, dass eine Rücknahme ausgeschlossen ist?! Er kann dir natürlich mit einem Anwalt kommen - theoretisch - aber du kannst mit deinen Bildern ja nachweisen, dass das Ding funktioniert hat, während er nicht nachweisen kann, dass das Notebook direkt nach dem Auspacken nicht funktionierte (-> vlt. hat er kaputt gemacht?).

Wenn du es zurück nimmst, bist du kulant - verpfliichten tut dich dazu aber nichts.
 
Sofern du angegeben hast, das du Garantie, Rücknahme etc ausschließt, musst du es nicht zurück nehmen.
Und sollte das Gerät durch den Versand kaputt gegangen sein, muss er das bei der Post melden, bzw. die Annahme von beschädigten Paketen schon verweigern oder aufschreiben lassen.
Ist die garantie vom Laptop schon abgelaufen? Wenn nein, könnte er es ja auch auf Garantie einschicken.
 
sofern du es ausreichend gut verpackt hast und zeugen hast, dass das gerät funktionstüchtig war, als du es losgeschickt hast, dann hast du kein problem. in diesem fall ist es ein transportdefekt. somit ist es das problem des versanddienstleisters.
 
fatony hat recht:

wenn du nicht angegeben hast, dass du Privatverkäufer bist und keine Haftung/Garantie für das Gerät übernimmst, dann kann er dich dafür belangen und sein Geld zurückfordern.
 
Hast du Bilder/Videos in der Auktion gehabt, wo man sehen konnte das das Gerät geht?
Am besten mit Seriennummer und Datum Zeit im Bild?
Wenn ja, dann...
Silent3D schrieb:
Zuerst lass dir Nachweisen, dass das Gerät sich nicht einschalten lässt (er soll ein kleines Video mit der Digicam machen, das beweist, dass der Rechner mit Strom versorgt wird, sich beim Einschalten aber nichts tut).

Bitte die Seriennummer vom Gerät zeigen lassen im Video!!!
 
Zuletzt bearbeitet:
Wie Tribo0n schon schreibt... bin ich der selben meinung... Solange du Privat verkaufst heißt es in der Eu reglung dass dieser Artikel gebraucht von privat verkauft wird und aus diesem Grund jeglicher Garantieanspruch entfällt. Wenn noch Garantieanspruch besteht dann über den jeweiligen Hersteller. hinzu kommt keine Rücknahme, Gewährleistung, ....

Es ist noch garantie drauf.. ist schon ärgerlich wenns defekt ankommt.. kannst auch das gerät zurücknehmen...
 
hmmm....also es gibt folgendes problem : wenn du in deiner auktion bestimmte angaben zur funktionalität gemacht hast dann :

"Wenn also aus einer Produktbeschreibung zu entnehmen ist, dass der Gegenstand eigentlich funktionsfähig ist ("bei mir hats funktioniert",,,"lief bis zuletzt Einwandfrei",,,,,"müsste funktionieren aber kann es nicht testen weil ***fehlt" ,,,,, "als gebraucht, aber voll funktionsfähig"--------usw...) kann der Käufer davon ausgehen dass er ihm auch als funktionierend übergeben wird.
Ist dies nicht der Fall, ist der Haftungsausschluß für die Gewährleistung unwirksam und der Käufer kann entsprechende Rechte geltend machen, auch von Privatverkäufern!!!"

Link : http://testberichte.ebay.de/Ausschl...i-Privatverkaeufen_W0QQugidZ10000000006378446

Also : WEnn dem so ist, dann nimm die Ware wieder ( Aber kein Geld rückzahlen !!!! ) und überprüfe selbst ob da schäden, die keinen garantiefall darstellen vorhanden sind,die durch den käufer verursacht wurden.



Wenn dem NICHT so ist, dass du nicht so eine ANgabe gemacht hast : dann gilt dein haftungsausschluß !
 
Zuletzt bearbeitet:
@Z!b@l: Eben nicht. Das EU-Recht sieht auch bei Privatverkäufen eine Gewährleistung von einem Jahr vor. Davon kann man sich aber mit der üblichen Klausel distanzieren.
 
Folgende Satz füge ich mein verkauften Artikel immer bei

"Als Privatperson kann ich leider weder Garantie, Rücknahme, Umtausch, Gewährleistung o. ä. übernehmen. Artikel wird wie abgebildet geliefert und der Käufer erklärt sich mit seinem Gebot mit dieser Regelung einverstanden. o. ä. übernehmen."

Allerdings ist mir der rechtliche Vorteil noch nicht ganz klar, ich sage zwar ausdrücklich "meinerseits kein Garantie, Rücknahme, Umtausch, Gewährleistung", aber ist das rechtlich erlaubt?

Das das Gerät während des Transport zu Schäden gekommen sein kann, schließe ich nicht aus, obwohl ich meine das ich gut verpackt habe könnte.

Das Gerät hat selbst ein Jahr Garantie. Die org. Rechnung hab ich mit dem Gerät verschickt. Allerdings will der Käufer den Aufwand nicht leisten und daher gleich ein Anwalt nehmen.
 
Zuletzt bearbeitet:
ryan_blackdrago schrieb:
Würde es dann auch emotionslos sehen : §447(1) BGB an : Gefahrenübergang beim Versendungskauf - Beim Versendungekauf geht die Gefahr auf den Käufer über.

oder so !

hauptsache : zeige in deinen kommentaren nicht ,dass du verunsichert bist! Wähle immer bei deiner Unterhaltung mit den Käufer gut bedacht deine Worte und behandle den mit Respekt. Streite alles ab und sage ihm bei dir war alles ok. Der soll mal lieber mit der jewiligen Versandfirma in verbindung setzen o.ä.. versuche es auf irgendwas zu schieben ( nur wenn du recht hast und du auch nicht betrügst ! ^^ )
 
Wichtig ist, dass du schreibst, dass du die gesetzliche Gewährleistung ausschließt, damit bist du - sofern du ware Angaben gemacht hast, aus dem Schneider - alles andere bzgl. Garantie oder Rücknahme ist irrelevant. Siehe auch hier.

Hat er denn gesagt, wie sich der Defekt darstellt? Wenn es ein Transportschaden ist, muss er sich an DHL wenden. Wenn das Gerät anderweitig nicht funktioniert, du es aber wirklich funktionsfähig verschickt hast, ist das nicht dein Problem.
 
Hast du Beiweisfotos oder Videos von der funktionierenden Ware in der Auktion gehabt?
Noch Restgarantie da?
Hat der Käufer schonmal was zum Zustand der Verpackung oder beschädigungen an der Verpackung gesagt?
Frage ihn dazu doch mal!

Offtopic:
fatony schrieb:
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Ich betelle mal 2CD's
 
bevor eure Köpfe mit glühen anfangen ... BITTE LESEN ;)
 
Edit: Kannst ihn ja sagen das es mit dem Anwalt länger dauert und teuer wird, als kurz das Gerät zur Reperatur (wenn es wirklich kaputt ist) einzuschicken und reparieren zu lassen!
 
Tribo0n schrieb:

schon mal bemerkt,dass das eigentlich eine signatur ist ^^ ....egal ^^



also : wichtig ist : WEnn du eine rechtschutzversicherung hast, dann nutze diese auch. rufe einfach mal dort an und frage nach ob du im recht liegst oder tatsächlich dem käufer das geld zurückgeben solltest.
 
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