eBay gbaucht deklariert aber in Beschreibung "defekt"

Malaclypse17

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Hallo liebe CB Community,
ich bin gestern beim stöbern auf eBay über eine Auktion gestolpert, welche kurz vor dem Ende war, es handelte sich um eine AMD CPU, der Preis war attraktiv und in den letzten paar Minuten habe ich mich fast dazu hinreißen lassen, mitzubieten, dann bin ich allerdings stutzig geworden.
Der Artikel war unter der Kategorie "gebraucht" gelistet, wonach ich auch gefiltert habe, hierfür zeigt eBay die folgende Info: "Gebraucht: Artikel wurde bereits benutzt. Ein Artikel mit Abnutzungsspuren, aber in gutem Zustand und vollkommen funktionsfähig.".
Soweit ja alles super, nun schreibt der Verkäufer in der Beschreibung weiter unten allerdings: "Artikel wird ausdrücklich als DEFEKT verkauft, da keine Funktionsprüfung vor Verkauf durchgeführt werden kann.", an diesem Punkt hab ich mich dann natürlich entschieden, nicht mit zu bieten.

Nun meine Frage: Ist es auf eBay erlaubt, zuvor kategorisierte Artikel in der Beschreibung wiedersprüchlich als defekt zu verkaufen, obwohl ja der gebrauchte Zustand als funktionsfähig definiert wird (von eBay selbst)?
Was wäre, wenn ich nun diese CPU erstanden hätte und diese tatsächlich defekt gewesen wäre, wäre ich im Recht diesen Artikel zurückzugeben und mein Geld wieder zu verlangen?
 
Was ich dazu gefunden habe, war folgender Passus unter "Grundsatz zur Artikelbeschreibung": "Der ausgewählte Artikelzustand muss dem tatsächlichen Zustand des Artikels entsprechen und er muss an allen Stellen des Angebots (in der Artikelbezeichnung, in der Beschreibung und in den Artikelmerkmalen) einheitlich angegeben sein."
Würde für mich bedeuten, dass das bei dem Verkauf also nicht korrekt angegeben wurde, der Verkäufer hätte eigentlich den Artikel direkt als defekt einstellen müssen, oder eben für die Funktion garantieren müssen.

Trotzdem will man sich den potentiellen Ärger natürlich sparen und macht einen großen Bogen um solche Angebote.
Evtl. hatte hier ja schon mal jemand einen ähnlichen Fall.
 
Ich weiß ja nicht, aber ist es nicht das erste was man auf der Plattform macht: DIE BESCHREIBUNG GRÜNDLICH LESEN?
So ganz ehrlich jetzt.
Soll ja schon Leute gegeben haben, die OVPs von Grafikkarten gekauft haben, und dachten es wäre eine Grafikkarte, obwohl es deutlich in der Beschreibung stand.

Hättest Du das gemacht, wärst Du ja gar nicht auf den Gedanken gekommen mitzubieten.
Eventuell solltest Du ganz dringend Deine Herangehensweise an diese Plattform ändern (nicht blös gemeint).

Gibt es auf ebay eine Kathegorie defekt? Meines Wissens nicht. Als was soll der Verkäufer den Artikel sonst einstellen? "Keine Angabe"? Fällt doch der Nächste auch drauf rein, wenn er die Beschreibung nicht ließt.
 
Deswegen kaufe ich auf eBay idR. nichts gebrauchtes :D
Aber wie oben schon von mir erwähnt, ist das ja scheinbar auch gegen eBays Richtlinien und zumindest anfechtbar.
Man sollte da schon unterscheiden, wenn z.B. jemand eine Grafikkartenverpackung verkauft und dann in die Vorschaubilder die Grafikkarte selbst setzt, würde ich das schon als Betrugsversuch sehen, ebenso die Grafikkartendaten in die Beschreibung zu packen geht stark in die Richtung vorsätzliche Täuschung.
Die Absicht ist mMn. dann schon gut zu erkennen. Soweit ich weiß sieht das auch eBay so und viele dieser Angebote sind mittlerweile verschwunden, da sie zu Sperren und Rückabwicklung geführt haben.

Ich kann ja auch nicht als Werkstatt ein Auto als "gebraucht und fahrtüchtig" einstellen und dann bei der Besichtigung sagen "gelaufen ist der Wagen bei uns aber noch nie und wir geben auch keine Garantie, dass er läuft" :D
 
Wo war das denn überhaupt exakt als "gebraucht" klassifiziert? In der Auktionsübersicht (Filterkritetium "neu" oder "gebraucht") oder in der Artikelbeschreibung "Zustand" bzw. "Artikelzustand" (da gibt es auch ein "Als Ersatzteil / defekt").

Warum sollte man bei der Verpackung nicht mit angeben können, für welche Grafikkarte sie genau ist? Da muss man dann halt genau lesen ob "Grafikkarten....mit OVP" oder "OVP für Grafikkarte...." genannt wird. In beiden Fällen kann man die OVP auch im Titel erwähnen, eine Kategorie "OVP" oder "Verpackung" wird es bei eBay nicht geben.
 
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HisN schrieb:
Eventuell solltest Du ganz dringend Deine Herangehensweise an diese Plattform ändern (nicht blös gemeint).

Du aber auch HisN! Denn das

HisN schrieb:
Gibt es auf ebay eine Kathegorie defekt? Meines Wissens nicht.

hättest du auch selbst nachschauen können und hättest denn gemerkt es gibt den Zustand Defekt bei der Kategorie PC Teile - CPU's gibt:

zustand.png




@Malaclypse17

Du hättest Dein Geld wieder bekommen. Rausreden kann der Verkäufer sich nicht indem er scagt:

Ja aber das steht doch so in der Artikelbeschreibung drinne.

Denn der Verkäufer hat die CPU (wohl absichtlich?) beim falschen Zustand eingeordnet damit es mehr Leute finden als wenn es direkt bei Defekt eingeordnet wäre. Du hast den Passus zum Artikelzustand ja selbst zitiert und dort hätte denn der Käuferschutz von eBay oder PayPal (wenn Du damit bezahlst) gegriffen. Artikel kam an -> funktioniert nicht -> Melden -> Geld zurück -> Du musst die CPU denn auch wieder zurück schicken.

Bezahlst Du mit PayPal denke dran das du auch 2 unterschiedliche Käuferschutz Anlaufstellen hast. eBay Käuferschutz sind 30 Tage. PayPal Käuferschutz sind 180 Tage.
 
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Dann wusste das wohl der Verkäufer auch nicht^^
Wie willst Du Dich davor schützen, außer Beschreibung lesen?
Möchtest Du jetzt allen Verkäufern, die die Ware nicht richtig einsortieren ein Stricke anhängen?
 
HisN schrieb:
Möchtest Du jetzt allen Verkäufern, die die Ware nicht richtig einsortieren ein Stricke anhängen?
Wenn ich als Käufer diese Kompetenz haben soll, dann muss das der Verkäufer erst recht, sonst wäre ich ja als Käufer in beiden Fällen der Benachteiligte.
 
Der Verkäufer wollte sich einfach absichern. Bei ihm läuft die CPU, beim Empfänger nach dem Transport nicht.

Ich darf auch intakte Ware als defekt deklarieren.
 
HisN schrieb:
Dann wusste das wohl der Verkäufer auch nicht^^
Wie willst Du Dich davor schützen, außer Beschreibung lesen?
Möchtest Du jetzt allen Verkäufern, die die Ware nicht richtig einsortieren ein Stricke anhängen?
Niemand möchte hier "Stricke drehen", aber wenn sich Kategorie und Beschreibung widersprechen, hat der Verkäufer, der ja die Kategorie UND Beschreibung ausgewählt hat, ein Glaubwürdigkeitsproblem.
Er kann sich jetzt nicht einfach darauf berufen und sagen: stand so in der Beschreibung, da er ja aktiv bei Kategoriewahl etwas anderes gewählt hat.

Ich würde nicht so weit gehen und hier Absicht unterstellen, wahrscheinlich war es eine (möglicherweise ungültige) "Absicherung".. aber wie gesagt, als Käufer kann man bei sowas idR vom Kauf zurücktreten, sobald man den Widerspruch bemerkt und glaubhaft machen kann, dass man es bei Gebotsabgabe eben NOCH NICHT bemerkt hat. Kommt natürlich immer auf die Umstände im Einzelfall an.
 
.one schrieb:
Ich darf auch intakte Ware als defekt deklarieren
Dann aber auch konsistent. Es geht hier ja nicht darum, ob tatsächlich defekt oder nicht, sondern was im Zweifelsfall passiert, wenn der VK widersprüchliche Angaben macht.
 
Widersprüchliche Angaben sind irreführend das sollte auch dem letzten einleuchten. Für den Nutzer der den Widerspruch nicht merkt, der muss sich auf die eine oder andere Angabe verlassen dürfen. Der Verkäufer hat das mMn zu verantworten.
 
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Dein Fall ist immer noch angenehmer als andere Konstellationen. (zB als gebraucht beschrieben und defekt geliefert.)

Seitdem Ebay das Treuhandsystem eingeführt hat, machen solche Spielchen auch keinen Sinn mehr. In so einem Fall bucht der Ebay-Bot bei Beschwerden das Geld in 99% der Fälle zurück bzw gibt es gar nicht erst frei.

Kurz gesagt: Erlaubt ist es sicher nicht. Im besten Fall war es keine bewusste Irreführung, sondern der Verkäufer hat sich verklickt.
 
Ich habe einen ganz ähnlichen Fall 2015 gerichtlich klären lassen. Tatsächlich haben das wohl auch noch andere vor und nach mir. Und leider ist es ganz klar in der Rechtsprechung: die Artikelbeschreibung gehört untrennbar zum Angebot dazu und ist nicht losgelöst von dieser. Eine fehlerhafte Einordnung in einer falschen Kategorie - auch und insbesondere wenn dies zu Widersprüchen führt - kann regelmäßig nicht davon befreien, die Artikelbeschreibung als maßgeblich anzusehen.

Ja, ich finde das auch dämlich und es lädt Betrüger regelrecht ein, einen Artikel in einer falschen Kategorie einzustellen und dann in der Artikelbeschreibung erst zu erwähnen, dass das Ding defekt, funktionslos, ein Dummy, Nachbau, Fälschung, etc. ist.

Aber so ist nun mal ständige Rechtsprechung in Deutschland zu dem Thema und daran wird sich in absehbarer Zeit auch nichts ändern.

Allerdings weiß ich nicht wie sich das nun verhält, seit eBay die neue Zahlungsabwicklung eingeführt hat, bei der der Käufer ja in jedem Fall sein Geld wiederbekommt, egal was der Verkäufer vorher angegeben hat.
 
Leider ist das mit dem "ungetestet ... als defekt verkauft ..." in den letzten Jahren auf eBay schon zur Gewohnheit geworden. Ich nehme in der Regel Abstand von solchen Angeboten, da mir das nicht vertrauenswürdig vorkommt.
 
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