Ebay Grafikkarte Defekt

Eine Verlinkung der Anzeige wäre tatsächlich von Vorteil. Nicht nur, um die versammelten Jura-Studenten in diesem Thread nicht mehr im Trüben fischen zu lassen.
 
wurstll schrieb:
Ich nehme mal der Käufer ist Privatperson, da siehtes leider schlecht aus. Solltest du ihm nicht entlocken können, dass die Karte vorher Probleme hatte, hat er durch den Versand rechtlich seine Pflicht aus dem Kaufvertrag erfüllt.
Du müsstest beweisen, dass die Karte bereits bei ihm mangelhaft war. Das dürfte kaum möglich sein.

Wenn du mit paypal bezahlt hast, kann es möglich sein, dass paypal dir das Geld zurückerstattet. Dies ist jedoch widerrechtlich und sollte der Verkäufer dagegen klagen, hast du ein weiteres Problem.
Ich hab mit Paypal bezahlt. Ich hab jetzt einen Ebay fall auf gemacht. Ich guck mal was da raus kommt.
 
deppenname schrieb:
Ich habe bereits einen Fall aufgemacht. Der Verkäufer hat mir geschrieben, dass ich auf meine Verantwortung gekauft habe. Ich muss jetzt noch bis zu 23. warten bis ich mich an ebay wenden kann.
Danke auf jeden Fall für die schnelle Antwort.
Hast du da schon Erfahrung gemacht? Ich mach mir jetzt echt gedanken, ob ich mein Geld zurück bekomme.

Unmenschen, die wissentliche defekte Hardware als "ungetestet" verkaufen gibt's leider immer wieder.
Da hilft wirklich nur immer genau zu prüfen und zu lesen, was in der Beschreibung steht. Die von ihm getätige Aussage ist natürlich eine bodenlose Frechheit und unterstreicht den Vorsatz des Betrugs auch noch. Ein Verkäufer dem sowas "ausversehen" passiert, würde eine Rückzahlung eine Rücknahme nicht kategorisch ausschließen.

Wenn er die Ware bei eBay nicht explizit als Ersatzteil / Defekt verkauft hat, glaube ich aber, dass deine Chancen gut stehen, dein Geld wiederzusehen.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: deppenname
deppenname schrieb:
Im Artikel zusand stand das diese Gebraucht aber vollkommen funktionsfähig sei.
In der Anzeige und der Beschreibung hat der Verkäufer jedoch geschrieben das diese ungetestet sei. Zusätzlich hat er geschrieben, dass er die karte vor einem Jahr aus seinem PC ausgebaut hat. Dort hatte sie noch einwandfrei funktioniert.
Jaja der übliche Ebay beschiss und wieder ist ein Goldsucher/Glücksritter drauf reingefallen. Bei sowas geht man davon aus, das das Teil Schrott ist, nicht mehr und nicht weniger.

Ware ist nicht wie beschrieben, weil defekt und nicht "Gebraucht". Am Ende bleibst du auf dem Schaden sitzen, weil für 200€ wird kein Richter einen Fall aufmachen, sofern es nicht per Paypal bezahlt wurde und lass mich raten, es ging nur Überweisung. Damit kannst du dir dein Geld und deine Karte abschreiben. Die Prozesskosten und Anwaltsgebühren werden den Wert der Karte um ein vielfaches übersteigen und dann muss der VK auch noch zahlungsfähig sein und das sind diese leute dann in der Regel nicht. Bekommst dann also vermutlich recht und hast dennoch nur einen Briefbeschwerer und kein Geld in der Hand.

Nimm es als Lektion fürs nächste Mal. Nur nach persönlicher Abholung und vorherigem Test oder Neu/Gebraucht mit Gewährleistung vom Händler/Reseller kaufen oder auf Paypal achten.

Edit: seh gerade, das du per Paypal bezahlt hast, dann hast du dein Geld zu 75% wieder, weil Ebay/Paypal in der Regel dem Käufer recht gibt, daher nie mit Paypal bei ebay verkaufen. ;) sondern nur kaufen oder es einfach komplett lassen.
 
Otsy schrieb:
Eine Verlinkung der Anzeige wäre tatsächlich von Vorteil. Nicht nur, um die versammelten Jura-Studenten in diesem Thread nicht mehr im Trüben fischen zu lassen.
Ich poste gerne Bilder. Ich hatte nicht erwartet so schnell schon so viele Antworten zu bekommen.
Ich werd gleich ein paar screenshots machen.
 
Auch Privat ist nicht alles erlaubt. Man kann noch so oft Gewährleistung und Rücknahme ausschließen, wie man will. Wenn es als funktionsfähig verkauft wird, aber defekt is, so muss man nicht darauf sitzen bleiben.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: deppenname
Jasmin83 schrieb:
Jaja der übliche Ebay beschiss und wieder ist ein Goldsucher/Glücksritter drauf reingefallen. Bei sowas geht man davon aus, das das Teil Schrott ist, nicht mehr und nicht weniger.

Ware ist nicht wie beschrieben, weil defekt und nicht "Gebraucht". Am Ende bleibst du auf dem Schaden sitzen, weil für 200€ wird kein Richter einen Fall aufmachen, sofern es nicht per Paypal bezahlt wurde und lass mich raten, es ging nur Überweisung. Damit kannst du dir dein Geld und deine Karte abschreiben. Die Prozesskosten und Anwaltsgebühren werden den Wert der Karte um ein vielfaches übersteigen und dann muss der VK auch noch zahlungsfähig sein und das sind diese leute dann in der Regel nicht. Bekommst dann also vermutlich recht und hast dennoch nur einen Briefbeschwerer und kein Geld in der Hand.

Nimm es als Lektion fürs nächste Mal. Nur nach persönlicher Abholung und vorherigem Test oder Neu/Gebraucht mit Gewährleistung vom Händler/Reseller kaufen oder auf Paypal achten.

Edit: seh gerade, das du per Paypal bezahlt hast, dann hast du dein Geld zu 75% wieder, weil Ebay/Paypal in der Regel dem Käufer recht gibt, daher nie mit Paypal bei ebay verkaufen. ;) sondern nur kaufen oder es einfach komplett lassen.
Ich wollte dir gerade antworten, das ich über paypal bezahlt habe. Aber dann hab ich dein Edit gesehen. xD
Danke auch dir für deine Antwort und das du dir so viel zeit nimmst. Ich hab bereits einen "Fall" bei ebay auf gemacht. Ich muss nun noch bis zum 23. warten bis ich ebay einschalten kann.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Jasmin83
ich denke @flipp hat es perfekt beschrieben, wenn da eine Chance ist, dann so wie er geschrieben hat.
Ansonsten halt als Lehrgeld abhaken und eine deutliche Bewertung hinterlassen.
 
Ich kann immer noch nicht erkennen um welchen Betrag es hier geht und ob man deshalb die große Inquisition
ausrufen sollte.
 
Also mit meinem einem Semester Wirtschaftsrecht kann und darf ich bestimmt keine Rechtsberatung machen aber was ich bis jetzt gelernt habe.

  • Auch bei einem Privatkauf gibt es Rechte.
  • Wenn der Verläufer angibt das die Ware funktionsfähig ist, dann hat diese es auch zu sein.
  • Das ungetestet ist nur eine Bonusinformation aber das wichtige ist die Angabe das es Funktionsfähig ist.
  • Wenn es entgegen der Angabe nicht funktionsfähig ist, dann liegt ein Sachmangel vor. (§434 BGB)

Daher bei Ebay Beschwerde einlegen und zur Not Leute einschalten die sich damit auskennen (Anwälte).
Du darfst allerdings nicht anfangen an dem Ding herum zu experimentieren. Wenn du das Ding jetzt in den Backofen steckst, dann veränderst du es und kannst dir die Rückgabe in die Haare schmieren.
 
M4ttX schrieb:
Auch Privat ist nicht alles erlaubt. Man kann noch so oft Gewährleistung und Rücknahme ausschließen, wie man will. Wenn es als funktionsfähig verkauft wird, aber defekt is, so muss man nicht darauf sitzen bleiben.
Da bin ich auch deiner Meinung, aber in der Anzeige hat er noch ungetestet dazu geschrieben.
Ergänzung ()

nkler schrieb:
Also mit meinem einem Semester Wirtschaftsrecht kann und darf ich bestimmt keine Rechtsberatung machen aber was ich bis jetzt gelernt habe.

  • Auch bei einem Privatkauf gibt es Rechte.
  • Wenn der Verläufer angibt das die Ware funktionsfähig ist, dann hat diese es auch zu sein.
  • Das ungetestet ist nur eine Bonusinformation aber das wichtige ist die Angabe das es Funktionsfähig ist.
  • Wenn es entgegen der Angabe nicht funktionsfähig ist, dann liegt ein Sachmangel vor. (§434 BGB)

Daher bei Ebay Beschwerde einlegen und zur Not Leute einschalten die sich damit auskennen (Anwälte).
Du darfst allerdings nicht anfangen an dem Ding herum zu experimentieren. Wenn du das Ding jetzt in den Backofen steckst, dann veränderst du es und kannst dir die Rückgabe in die Haare schmieren.
Alles klar okay,
Super das du dich da so auskennst.
Ich werde jetzt ganz sicher nichts an der Grafikkarte machen. Das mit dem ungetestet hatte mich beunruigt.
Ich habe ja auch über Paypal bezahlt und ich habe ebay bereits eingeschaltet. Ich bin jetzt relativ zu versichtig, das ich mein Geld wieder zurück bekomme.
 
Unabhängig vom Problem, wie sehen denn die Bewertungen des Verkäufers aus?
 
howdid schrieb:
Ebay fall aufmachen : Ware nicht wie beschrieben und zurück senden. Und kauf dir gefälligst keine ur alte Karte mehr. Um das Geld gibts 100% besseres.
Ich habe bereits einen ebay fall auf gemacht. Ich muss noch bis zum 23. warten bis ich mich dafür an ebay wenden kann.
Danke fürs schnelle antworten. Ich dacht ich hätte dir bereits geantwortet aber scheinbar hat da irgendwas nicht geklappt.
Ergänzung ()

wurstll schrieb:
Ich nehme mal der Käufer ist Privatperson, da siehtes leider schlecht aus. Solltest du ihm nicht entlocken können, dass die Karte vorher Probleme hatte, hat er durch den Versand rechtlich seine Pflicht aus dem Kaufvertrag erfüllt.
Du müsstest beweisen, dass die Karte bereits bei ihm mangelhaft war. Das dürfte kaum möglich sein.

Wenn du mit paypal bezahlt hast, kann es möglich sein, dass paypal dir das Geld zurückerstattet. Dies ist jedoch widerrechtlich und sollte der Verkäufer dagegen klagen, hast du ein weiteres Problem.
Okay also ich hab mich jetzt an Ebay gewendet. Ich werde mal gucken was da raus kommt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Im Normalfall würde ich es per eBay/PayPal ausfechten, die sind da immer sehr pro Käufer. Also würde ich hier das geld nicht ganz abschreiben. Viel Glück.
 
Link doch einfach mal das Ebayangebot. Dann kann man mehr dazu sagen oder braucht man für copy paste 50min+ ?
 
zwergimpc schrieb:
Im Normalfall würde ich es per eBay/PayPal ausfechten, die sind da immer sehr pro Käufer. Also würde ich hier das geld nicht ganz abschreiben. Viel Glück.
Das habe ich bereits gemacht. Danke für die Antwort. Ich hoffe du siehst das. Ich bin diesem Forum gerade bei getreten.
Ergänzung ()

Whatafall schrieb:
sehe ich genauso, aber sofern mit PayPal dennoch versuchen einen Konflikt zu eröffnen !
Hab ich bereits.
Ergänzung ()

Ravager90 schrieb:
Unmenschen, die wissentliche defekte Hardware als "ungetestet" verkaufen gibt's leider immer wieder.
Da hilft wirklich nur immer genau zu prüfen und zu lesen, was in der Beschreibung steht. Die von ihm getätige Aussage ist natürlich eine bodenlose Frechheit und unterstreicht den Vorsatz des Betrugs auch noch. Ein Verkäufer dem sowas "ausversehen" passiert, würde eine Rückzahlung eine Rücknahme nicht kategorisch ausschließen.

Wenn er die Ware bei eBay nicht explizit als Ersatzteil / Defekt verkauft hat, glaube ich aber, dass deine Chancen gut stehen, dein Geld wiederzusehen.
Ich habe die Bilder von der Anzeige gepostet. Ich habe ebenfalls schon einen Fall mit ebay aufgemacht.
Danke auch dir für deine Antwort.
 
Zuletzt bearbeitet:
Steht nichts von defekt. Ich denke du hast da gute Chancen durch den Käuferschutz
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: deppenname
Zurück
Oben