Ebay muss ich Kaufvertrag seperat kündigen?

Manegarm

Rear Admiral
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Juni 2015
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Hi, folgendes Problem.

Hab was bei Ebay für 2000€ verkauft per Festpreis. Käufer zahlt aber nicht und antwortet auch nicht. Hab nach 4 tagen Fall geöffnet und und morgen sind insgesamt 8 Tage vorbei, dann kann ich melden dass er noch nicht gezahlt hat und den Fall schließen. Muss ich aber den Kaufvertrag noch irgendwie kündigen, oder ist der Vertrag aufgelöst indem der Fall als nicht bezahlt geschlossen wird?
Bin Privatverkäufer

Denke
 
Weder löst sich ein Kaufvertrag einfach so auf, noch kann man einen Kaufvertrag einfach so kündigen.
 
Es ist grundsätzlich richtig dass der Kaufvertrag sich deswegen nicht auflöst aber:
a) müsste der Käufer klagen
b) wird er - falls er klagt - nicht recht bekommen wenn er nicht bezahlt hat. Allerdings sind 8 Tage für das deutsche Rechtssystem keine lange Zeit.
 
Naja, lange ist es nicht. Aber er antwortet auch nicht, obwohl ich schon vor 5 Tagen gefragt habe.

Außerdem hat er als Käufer viele schlechte Bewertungen wo steht dass er nicht zahlt. Von 75 Bewertungen insgesamt, sind die letzten 10 nicht gut. Problem ist einfach, wenn ich den Fall schließe und den Artikel neu einstelle, und er dann doch zahlt während der Artikel vom anderen verkauft wird, hab ich 2 verkaufte Artikel aber nur einen vorrätig
 
Genau das ist dein Problem. So wie der Käufer aber auf den Artikel klagen könnte (oder den erstmal einfordern könnte), so könnte ja vielleicht auch der Verkäufer...?
 
Ja was könnte ich dann, Einspruch einlegen, und würde durchkommen oder wie?
 
Du solltest zusätzlich zu den Maßnahmen des eBay Käuferschutzes dem Käufer jedenfalls eine (nicht zu kurze) Frist zu Zahlung setzen. Sollte diese ohne Zahlung verstreichen kannst du gem. § 323 Abs.1, 346 Abs. 1 BGB vom Kaufvertrag zurücktreten. Dazu bedarf es neben der Fristsetzung einer Rücktrittserklärung gem. § 349 BGB.
Auf Grund des erklärten Rücktritts wandelt sich das ursprüngliche Schuldverhältnis (der Kaufvertrag) in ein Rückabwicklungsschuldverhältnis. Da ihr mangels Zahlung und Übergabe der Kaufsache noch keine Leistungen im Sinne des § 346 Abs.1 BGG ausgetauscht habt, gibt es nichts rückabzuwickeln. Mit Erklärung des Rücktritts erlöschen eure jeweiligen Erfüllungsansprüche (d.h. dein Anspruch auf Zahlung und der Anspruch deines Gegenüber auf Übergabe und Übereignung der Kaufsache).
 
Ich mach jetzt folgendes, ich mach ein Einschreiben fertig wo ich ihm eine Frist setze bis dann er gezahlt haben muss, mit Ankündigung bei nichtzahlen vom Kaufvertrag zurückzutreten. Frage ist nur wie lange ich ihm Zeit geben muss.
 
Die First muss angemessenen sein, mindestens 7 eher 14 Tage werden meist als angemessen angesehen.
 
Grundsätzlich genügt es, dein Verlangen nach unverzüglicher, sofortiger oder umgehender Leistung auszudrücken. Wichtig ist, dass deinem Gegenüber damit klar geworden ist, dass er nur eine begrenzte zeit zur Vornahme der von ihm geschuldeten Leistung (-> Zahlung des Kaufpreises) hat.
Praktikabel wäre z.B. eine Zwei-Wochen-Frist einzuräumen, dies ist für die Zahlung mehr als angemessen.
 
Also kein Brief per Einschreiben, reicht dazu eine Nachricht über Ebay? Es muss hinterher ja nchweisbar sein dass ich ihn aufgefordert habe, falls der typ tatsächlich klagt

"Hiermit gebe ich Ihnen eine 14 tägige Frist, den Artikel bei Ebay Artikelnummer: xxxxxxxx zu bezahlen. Sollten Sie dies nicht tun, werde ich gem. § 323 Abs.1, 346 Abs. 1 BGB vom Kaufvertrag zurücktreten."
 
Doch, ein Brief mit Einwurfeinschreiben sollte es schon sein.
 
Gut, ich bedanke mich. Dann schicke ich morgen einen Brief weg.
 
Also rechtlich und ökonomisch ist Email besser ( Anscheinsbeweis für Zugang und Inhalt). Beim Einwurfschreiben nur für den Zugang.
Problematisch könnte halt die psychologische Wirkung beim Gegenüber sein. Ein Brief macht da wohl (leider) oft viel mehr Eindruck und verhindert nervige Streitereien.
 
@uincom

Ich bin einfach die Diskussionen á la "ich habe mein E-Mail-Postfach nicht nachgeguckt" leid. Und den Amtsrichter, der dem zustimmt. Ist ja kein Brief.

Das, zusammen mit der deutlich höheren psychologischen Wirkung - eben weil man das Internet verlässt und real den Briefkasten der Person nutzt sowie reales Geld investiert - lassen für mich bei Problemen mit Privatpersonen und kleineren Firmen keine E-Mails mehr zu.

Ist halt letztlich eine Frage der Philosophie. Deine Punkte haben jedenfalls ebenso starkes Gewicht.
 
@ TE
Formuliere nochmal um und erkläre bereits in der Fristsetzung, dass Du im Falle der Nichtbezahlung automatisch zurück trittst!
Sonst musst Du nochmal hinschreiben und den Rücktritt erklären.

Ich würde eine Nachricht im ebay System als ausreichend betrachten. Nochmal Geld für ein Einschreiben bei so einem Typen hinterherwerfen, muss nicht sein. Es ist ja nicht sein erster Fall und so muss er seinen Emailverkehr kontrollieren und kann sich nicht rausreden.
 
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