ebay - Paypal Wirrwarr - Abzocke?

magjar

Lt. Junior Grade
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Mai 2016
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462
guten Abend, mir ist Folgendes passiert bei ebay als ich vor einigen Tagen was verkauft habe:

-Käufer bekommt Artikel
-Käufer beschwert sich über Zustand und öffnet Fall bei Paypal
-fordert entweder Teilrückerstattung oder Rückgabe
-Ich stimme zu den Artikel zurückzusenden
-bezahle online Rücksendeetikett für den Käufer
-Käufer schreibt er will den Artikel doch behalten
-Ich schreibe ich möchte Handy zurück oder Geld komplett
-keine Antwort mehr seitens des Käufers
-Fall wird auf einmal zu Gunsten des Käufers entschieden und er bekommt auch das Geld zurück

so und jetzt hab ich ihm ne Frist per ebay Kontaktformular gesetzt bis Anfang Januar das Handy zurückzusenden doch er antwortet nicht mehr. Fand es wohl als Weihnachtsgeschenk praktisch. Ist ein Käufer mit knapp 1000 Bewertungen während ich nichtmal 200 habe..

das ist doch wohl ein Witz oder? Der hat doch nicht mal nachgewiesen dass er das Handy zurückgeschickt hat, somit grober Fehler von ebay, habe vorhin mit nem Mitarbeiter telefoniert da ist die Leitung unterbrochen das war kurz vor 22 Uhr und soeben die Nachricht bekommen dass der Fall zu seinem Gunsten entschieden worden ist.

Ebay muss doch den Versandbeleg anfordern. Was mach ich jetzt ausser doof gucke?`Die sind jetzt auch nicht mehr erreichbar weder paypal noch ebay und ich hab grad so ne Wut auf den Käufer
 
Paypal und EBay sind leider extrem Käuferfreundlich... was du machen kannst? Ab zur Polizei und Anzeige wegen Betrug. Ob dabei was rauskommt ist aber fraglich... vor allem weil evtl. noch eine Zivilklage notwendig ist um an dein Gerät oder Geld zu kommen.
 
Hol doch das Geld vom Konto, dann kann doch auch PP nichts mehr abbuchen.
 
evtl Zivilklage? Wann kommts denn dazu und wann nicht?


jo bin im Minus 85 sehe es nicht ein das auszugleichen. Werd die mal morgen anrufen. So gehts ja nicht denn wozu besteht denn die Option mit dem Sendungsnachweis für den Käufer dass er die Ware zurückgeschickt hat? Musste ich doch auch mal so machen
 
Die Klage wegen Betrugs gibt dir das Geld noch nicht zurück, das ist eine reine Strafrechts-Sache... da muss noch eine Zivilklage her wenn du dein Geld möchtest.

Das Geld bei Paypal nicht auszugleichen ist auch ne Möglichkeit, denn dann muss notfalls Paypal klagen und damit kommen sie in deinem Fall wohl nicht durch. Aber dein Konto bei denen kannst du damit abschreiben.
 
Mal in Ruhe ohne 300 Puls mit Ebay telefonieren kann da manchmal helfen. Paypal ist leider sehr großer Mist. Ein Kunde hat letztens über Ebay etwas bei mir gekauft, ein Teil der Lieferung war leider unbrauchbar, ich erstatte ihm einen Teil der Koste via Paypal, weil er darüber auch bezahlt hatte und was ist?

Geld kam nicht bei ihm an, weil er bei Paypal ne andere Emailadresse hat als bei Ebay, mir aber bei Ebay die Email Adresse angezeigt wurde. Konnte ich ihm das Geld 2 mal zurück erstatten und das von der ersten Rückerstattung war weg. Gut es war kein hoher Betrag, aber da fragt man sich schon wie das so "gute" und "sichere" Paypalsystem, so fahrlässig mit Bezahlungen und Rückerstattungen um geht, auch super ist das ich bei ebay ne andere Email Adresse angezeigt kriege, als der Kunde bei Paypal hat.
 
Jesterfox schrieb:
Die Klage wegen Betrugs gibt dir das Geld noch nicht zurück, das ist eine reine Strafrechts-Sache... da muss noch eine Zivilklage her wenn du dein Geld möchtest.
[...]

Mit dem Ermittlungsergebnis der Staatsanwaltschaft klagt es sich zivil aber besser - der Ermittlungsergebnisse darf man sich dann nämlich kostenlos bedienen.


Ich würde vorher schriftlich eine Frist zur Herausgabe setzen und den Aufwand sowie die Versandkosten etc. als Lehrgeld verbuchen. Erst bei Verstreichen der Frist würde ich vollumfänglich juristisch gegen den Käufer vorgehen. Dann aber ohne Gnade und bis zum Schluss.
 
magjar schrieb:
Ebay muss doch den Versandbeleg anfordern. Was mach ich jetzt ausser doof gucke?`Die sind jetzt auch nicht mehr erreichbar weder paypal noch ebay und ich hab grad so ne Wut auf den Käufer

In Zukunft kein PayPal mehr akzeptieren ;)

Und bzgl. deinem Käufer kannst du dir jetzt überlegen ob du das Handy oder das Geld willst, die Wahl liegt bei dir. Schick ihm ein nettes Einschreiben in dem du Geld/Ware mit Frist von 14 Tagen + Brieflaufzeit forderst und wenn er dem nich nachkommt klagst du dies eben ein.
 
Idon schrieb:
Mit dem Ermittlungsergebnis der Staatsanwaltschaft klagt es sich zivil aber besser - der Ermittlungsergebnisse darf man sich dann nämlich kostenlos bedienen.

Jo, klar. Zur Polizei sollte man auf alle Fälle, das hilft auch beim Zivilverfahren weiter.
 
jetzt behalt ichs doch nein ich wills doch zurückschicken ich behalts doch was soll diese Masche
 
Jo, klar. Zur Polizei sollte man auf alle Fälle,
nichtmal das, einfach bei der online wache ne anzeige machen und fertig, geht ratzfatz
 
damn80 schrieb:
nichtmal das, einfach bei der online wache ne anzeige machen und fertig, geht ratzfatz

Ist richtig, aber aus meiner Erfahrung würde ich darauf verzichten und vor Ort eine Anzeige aufgeben. Bei der Online Anzeige (zumindestens in NRW) kann man keine Anhänge/Beweise/Unterlagen anfügen. So hat man dann alles erledigt und muss nicht nach 2 Monaten noch irgendwelche Unterlagen nachreichen die evtl. gar nicht mehr vorhanden sind.
 
Geht zumindest in Baden-Württemberg. Auf der Wache hat man halt null Einfluss darauf, was tatsächlich im Protokoll steht, man kann dann lediglich die Unterschrift verweigern. Online werden alle eingehenden Aussagen erstmal gespeichert, sind also oft "kompletter".
 
damn80 schrieb:
nichtmal das, einfach bei der online wache ne anzeige machen und fertig, geht ratzfatz

Ok, das ist jetzt aber Wortklauberei ;-) ob man jetzt "physisch" vorbeigeht oder nur auf die Polizei-Webseite "geht".
 
paypal ist IM KONFLIKTFALL nur für käufer gut. ich als verkäufer lehne es grundsätzlich ab. ein übler käufer kann nach belieben schalten und walten und ich als verkäufer habe keinerlei handhabe. quod erat demonstrandum.

ich habe in den letzten 2 jahren 3-4x online anzeigen bei der polizei berlin erstattet und noch nie irgendeine antwort daraufhin erhalten. soviel von wegen "ratzfatz". und zum thema gerichtlich durchsetzen: alle kosten müssen vorgestreckt werden, erst bei einem urteil wird über die prozentuale verteilung entschieden. und richter urteilen nur nach beweislage. die sollte ein kläger gründlichst analysieren. ansonsten: abschreiben + zukünftig fehler vermeiden.
 
Mal eine Frage: habt ihr über das Ebay Konfliktsystem kommuniziert oder über die privaten Nachrichten? Weil wundert mich, da Ebay bzw. Paypal die Nachrichten ließt und eigentlich dann auch danach handelt was da drinnen steht.

Auf der anderen Seite, hat der Käufer zwar verlautbaren lassen, den Artikel zu behalten, aber wäre das Ernst gemeint, dann hätte er den Fall ja schließen können.
Hat er nicht gemacht, dann ist gar nicht sicher ob seine Willensbekundung ernst gemeint war.

Was du zu tun hast, wurde hier geschrieben:
Frist setzen mit Androhung einer Strafanzeige wegen Verdacht des Betruges. Da ist wichtig das man Verdacht formuliert, da man ansonsten relativ schnell eine Gegenanzeige erhalten könnte (Verleumdung , falsche verdächtigung, etc.).

Passiert nichts ab zum Rechtschutz oder direkt an die Staatsanwaltschaft schicken (Staatsanwaltschaft ist effektiver wie Polizei , nur als Tip am rande ;) )
 
Ist richtig, aber aus meiner Erfahrung würde ich darauf verzichten und vor Ort eine Anzeige aufgeben. Bei der Online Anzeige (zumindestens in NRW) kann man keine Anhänge/Beweise/Unterlagen anfügen. So hat man dann alles erledigt und muss nicht nach 2 Monaten noch irgendwelche Unterlagen nachreichen die evtl. gar nicht mehr vorhanden sind.
dei melden sich in der regel und man kann den kram dann sogar per email an die verschicken oder bringt den kram persönlich auf die wache.


ich habe in den letzten 2 jahren 3-4x online anzeigen bei der polizei berlin erstattet und noch nie irgendeine antwort daraufhin erhalten. soviel von wegen "ratzfatz"
ratzfatz ist die anzeige online erstellt.
dann läuft da unter umständen bei dir was schief, ich habe nach jeder von mir online getätigen anzeige immer weiter informationen per mail und per telephone bekommen.
 
Zuletzt bearbeitet:
ed_lumen schrieb:
ich habe in den letzten 2 jahren 3-4x online anzeigen bei der polizei berlin erstattet und noch nie irgendeine antwort daraufhin erhalten.

Das die Polizei in Berlin sehr große Probleme hat Strafanzeigen etc. zu bearbeiten liegt daran, dass sie generell Probleme haben schon kleinste Kleinigkeiten zu bewerkstelligen, z.b. wer die Nummer 110 wählt kann unter Umständen eine halbe Stunde warten bis er durchkommt. http://www.berliner-woche.de/charlo...-telefonisch-schwer-zu-erreichen-d112316.html

Kannst dich bei Henkel bedanken, der lieber Schaurazzien am Görli durchführen ließ, anstatt echte Kriminalität zu bekämpfen......
 
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