Ebay Problem...

itzz_mee

Lieutenant
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März 2008
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Dann fang ich mal an.

Ich habe vor etwa einem Monat meinen Medion fernseher verkauft, für etwa 80€.

Als das Geld angekommen war hab ich sofort alles verpackt, und verschickt.
Als der Käufer die ware erhielt, meldete er einen fall bei Ebay, weil ich vergaß die Fernbedienung mit zuliefern.

Dann habe ich sofort die Fernbedienung nachgeschickt (Meine Mutter) und sie kam nie bei dem Käufer an.
Das schlimme meine Mutter kann die Sendungsnummer nicht mehr auftreiben, da sie es warscheinlich irgendwie verloren hat.

Ich bat ihr an eine Fernbedienung auf meine Kosten zuzuschicken die aber nicht die Originale Fernbedienung ist.
Doch die Person weigert sich immerwieder, und besteht auf eine Originale Fernbedienung.
Doch leider ist diese Fernbedienung viel zu teuer! 35€ gebraucht!!!

Der Käufer droht mir mit einer Anzeige, und will dass ich die Ware zurücknehme+ das ich das Geld zurück sende.

Nur leider kann ich das Geld momentan nicht auftreiben..

Ich weiß ja, das die person im recht ist, jedoch nicht willig irgendwelche Lösungsvorschläge anzunehmen.

Meine frage was soll ich tun, ich bin mit meiner Geduld am ende.
 
hast du rechtschutz?
soll er doch ne anzeige machen bei dem kleinen betrag nur lächerlich.
du hast den email verkehr zum nachweisen das du ihm entgegen gekommen bist.
diese anzeige wird fallen gelassen.
 
80€ auftreiben und zurücksenden?

hast du bei deinem EBay post dezitiert von einer Original Fernbedienung gesprochen?
 
Meine Meinung:
Wen in der Auktion neben dem TV auch die Fernbedienung Gegenstand der Auktion war, liegt ein schuldhaftes Verhalten deinerseits vor. Du müsstest den Artikel zurücknehmen, obwohl es (höchstwarscheinlich) eine Privatauktion war. Also entweder du gibst der die Kohle wieder und versuchst das Gerät nochmal zu verkaufen oder du sendest ihr eine Original Fernbedienung. (Kannst du ja auch bei Ebay kaufen)
 
Da steht nichts von original Fernbedienung. Insofern kann der Käufer brausen gehen, wenn er auf die originale besteht.

Wenn du ihm im E-Mail verkehr natürlich eine original Fernbedienung versprochen hast, wirst wiederum du nicht viel machen können.

Zu einer Anzeige wird es wohl oder übel nicht kommen da die Streitsumme weniger ausmacht als 30 Minuten Anwaltszeit. Ganz ausschließen kannst du es aber nicht, da auch dein gegenüber einen Rechtsschutz haben kann, der das dann Gratis macht für ihn.
 
Es steht in der Auktion "1x Fernbedienung" nicht Originale.. also sehe ich keine probs, entweder er nimtm Sie an oder Pech und wegen ner Anzeige... mach dir keine sorgen... Sowas ich Traurig und Lächerlich
 
Quark.

Der Käufer kann vom üblichen Lieferumfang ausgehen und dazu gehören nun mal alle Originalteile, nachzulesen in § 434 I BGB.
 
Wer hat dir den ...

Ich hatte auch schonmal so ein Problem..Etwas verkauft ein Teil vergessen welches dann auch noch nicht angekommen ist. Bin ich auch ein Betrüger ?
 
Fakt ist doch, dass die FB mit zum Lieferumfang gehört und der Käufer sie nicht erhalten hat.
Die einfachste Lösung des Problems ist es, wenn der Verkäufer jetzt eine FB kauft und dem Käufer
diesmal mit Nachweis zuschickt.
 
Wieso sollte ich Leute betrügen?

Ich will endlich diesen Fall abschließen.
 
na hoffentlich wirst du hier bald gesperrt GoalT

Ich würde versuchen freundlich mit dem Käufer das Problem zu lösen schließlich bist du selber schuld wenn du etwas vergisst und dann nichtmal eine Sendungsnummer bei der Nachlieferung bereit hälst. Und jetzt musst du nunmal eine kaufen auch wenn sie 35 Euro kostet, danach sollte das aber geklärt sein udn du hast hoffentlich daraus gelernt ;)
 
Du hast kein versicherten Versand vereinbart. D.h. der Käufer trägt das Versandrisiko.
Rechtlich musst du nichts mehr machen. Du hast ja die Fernbedienung geschickt, du bräuchtest eben einen Zeugen, der dies bestätigt und das lässt sich doch regeln.
 
Bei der Auktion liegt es schon mehr als nah, dass es sich um die Originalfernbedienung handelt. Schließlich hast du ein Foto/Produktbild mit Fernseher und Originalfernbedienung eingestellt. Sollte das Foto vom Inhalt der Auktion abweichen, so sollte man es natürlich dazuschreiben.

Normal braucht dich es nicht zu interessieren was mit einem Päckchen passiert nachdem du es auf der Post abgegeben hast. Sollte allerdings versicherter Versand als Versandart gewählt worden sein, dann bist du natürlich in der Pflicht das mit der Post zu klären bzw. zumindest den Einlieferungsnachweis an den Käufer aushändigen. Wenn du diesen nicht hast, dann eben Nachforschung anstellen.
 
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