Eigenbedarf Drohung, ist das eine Erpressung?

Wir hatten schriftlich im Mietvertrag vereinbart gehabt; dass er uns einen akkuraten Garten mit Rasen übergibt.

Danach sieht’s nicht aus 😂🥲. Aber wie gesagt, darum geht’s nicht mehr
 
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Kombra schrieb:
Das einzige was nicht gemacht wurde ist offenbar es zu planieren aber soweit ich weiss gibts keine gesetzliche Regelung das Gärten geebnet sein müssen?
naja, faierweise muss man aber sagen, in dem Zustand ist eine Nutzung als Garten oder Gruenflaeche aber auch eher grenzwertig, meinst du nicht? Wenn das so vereinbart wurde vermute ich mal die wenigsten wuerden hier zufrieden sein, ich zumindest nicht - das ist eine Flaeche, aber mehr auch nicht. Weder wurde ich wenn mich jemand fragt auf Garten noch auf Rasen tippen.
Der Vermieter scheint ja aber auch eher weniger zugaenglich zu sein, wenn man den Chatverlauf liest ... viel Erfolg auf jeden Fall!
 
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Also..
Ein ungepflegter Garten kann zunächst eine Mietminderung rechtfertigen. Allerdings nicht im großen Rahmen, sondern von 5%. Das wird von Gerichten anerkannt. Dann ist die Frage, was genau vertraglich vereinbart wurde. Und ungepflegt ist ein sehr dehnbarer Begriff.

Die Kündigung wegen Eigenbedarf dürfte in Anbetracht des Whats-App-Verlauf nicht anerkannt werden. Ein Vermieter hat den Eigenbedarf - ohne Ausnahmen - nachzuweisen (§573 BGB). Kann er das nicht, ist die Kündigung nichtig. In dem Fall könnte der Mieter Schadensersatz für alle Aufwände verlangen, die ihm hieraus entstanden sind (Umzug, Suche neue Wohnung, ..).

Es reicht übrigens nicht aus, einfach zu behaupten, Eigenbedarf liegt vor. Nur diese Gründe dürfen es sein:
Selbstnutzung
Nahe (!) Verwandte ziehen ein
Wirtschaftliche Veränderungen des Vermieters (Scheidung, Unfall, ..)
Soziale Veränderungen (Kind, Heirat, ..)
Zusammenlegen von Lebensgemeinschaften
Aufnahme von pflegebedürftigen Verwandten
 
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abcddcba schrieb:
naja, faierweise muss man aber sagen, in dem Zustand ist eine Nutzung als Garten oder Gruenflaeche aber auch eher grenzwertig, meinst du nicht?
Welche Art der Nutzung wäre denn so stark eingeschränkt dass sie die Lebensqualität oder Nutzung der Mietsache beeinflussen würden?

abcddcba schrieb:
Wenn das so vereinbart wurde vermute ich mal die wenigsten wuerden hier zufrieden sein, ich zumindest nicht - das ist eine Flaeche, aber mehr auch nicht. Weder wurde ich wenn mich jemand fragt auf Garten noch auf Rasen tippen.
Ich wäre da auch nicht mit zufrieden. Keinesfalls. Aber es ist eben kein Grund die Miete einseitig zu kürzen.

Da hilft nur Fristsetzung und im Zweifel eben wenn Fristsetzungen nicht helfen zum Anwalt. Bevor hier eine Mietminderung durchgeht würde in meinen Augen eher durchgehen selbst jemand zu beauftragen und dem Vermieter das ganze im Nachhinein in Rechnung zu stellen.

abcddcba schrieb:
Der Vermieter scheint ja aber auch eher weniger zugaenglich zu sein, wenn man den Chatverlauf liest ... viel Erfolg auf jeden Fall!
Da halte ich mich zurück. Wir kennen ja nur den einen Ausschnitt und ob Mieter oder Vermieter hier weniger zugänglich sind will ich daran nicht festmachen. Im Zweifel schaukeln sich beide hoch.
 
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Geh zum RA.....
Wasserdichte Mitminderung ist sehr diffizil und besser mit RA Mietrecht im Rücken.
War jedenfalls vor 20 Jahren so. Miete mindern ohne rechtlichen Rückhalt, kann schon Abmahnung oder schlimmeres auslösen.
So furchtbar lange scheinst du dort nicht zu wohnen (?)
Eigenbedarf scheitert in erster Linie an sehr langen (alten) Verträgen und zurückklagen wird nicht einfach.

@ Downforze
Glaub Einfriedung, da kann man schonmal ansetzen.....

@ TE, Stellt sich überhaupt die Frage, ob ihr da noch glücklich werdet.
Umgekehrt kennt man ja, man geht sich Jahre aufm Sack bis zum Krieg.
Aber so? Ihr habt schon Krieg- da werdet ihr wohl keine Buddys mehr :rolleyes:
 
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Danke für die ganzen Kommentare.

Erstmal zum Thema Miete kürzen, ich hätte nicht „einfach so“ weniger überwiesen, ich hätte mich rechtlich vorher abgesichert.

Natürlich hab ich vorher mehrmals mündlich als auch schriftlich höflich darum gebeten, den Garten zu restlosen.

Der Garten ist auch nur „ein“ Punkt in der Mängel Liste,… wenn ihr wüsstet!

Aber nun seit 2 Jahren haben wir uns eingelebt und haben für uns selbst Lösungen gefunden die die Sachlage befriedigt.

Aktuell ist es so, dass um den „Garten“ ein Zaun gezogen wurde und der Vermieter, wünscht sich dass wir unsere Mülltonnen (schwarz und blau) in den Garten stellen.

Wir haben leider seinen Wunsch nicht erfüllen können, da wir bei unseren Zaun keine funktionierende Tür haben, haben deswegen um Nachbessrung gebeten.

Dann kam ungefähr 2 Monate nichts und wie gesagt, gestern die Kündigung.

Die Kündigung ist ganz klar begründet, der Sohn möchte mit seiner Frau in unsere Wohnung ziehen.

Ich hoffe dass mein Rechtsanwalt mir da helfen kann, denn in unserer Doppelhaus Hälfte sind seit dem wir dort wohnen, zwei mal die Nachbarn ausgewechselt worden.

Bei der Kündigung steht aber zum Beispiel dass der Nachbar länger als uns schon dort wohnt (stimmt aber nicht, 2,5 Jahre VS 1 Jahr)

Zudem hat der Vermieter dieses Jahr ein weiteres Haus fertiggestellt in unserer straße.. die könnte er auch beziehen, ist 1:1 das gleiche Haus vom Fabrikat und Größe nur halt von außen eine andere Farbe.

Natürlich wohnen da seit 3 Monaten neuen Mieter.

Aktuell trifft uns diese Kündigung sehr krass:

Wir haben ein stark eingeschränktes Einkommen, da meine Frau aktuell Zuhause ist. (Kinderbetreuung)
  • ich studiere nebenbei, (extra kosten) + 15 Klausuren alleine im 2022 geplant
  • unsere Tochter ist noch sehr klein
  • wir haben eine neue Küche eingebaut die nicht billig war, da uns gesagt wurde dass wir da „bis wir grau sind“ wohnen dürfen, dabei auch ein Spielplatz für die Tochter im Garten aufgebaut.
  • natürlich haben wir keine Ersatz Wohnung, die Mieten sind um 500-1000€ gestiegen aber mein Lohn nicht, ..
 
Falls Du uns hier alles Wesentliche mitgeteilt hast, sieht es für Dich in der Sache wegen Kündigung ganz gut aus.
Alles weitere wird Dein RA für Dich erledigen.
Falls es da hakt, einfach einen anderen nehmen!

Anzeige nach StPO wird nichts bringen, kannst Du Dir schenken.
Vielleicht ein Punkt Verhandlungsmasse gegenüber dem Vermieter, wie unser Idon immer zu sagen pflegt.
 
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Wo sieht das gut aus?
2 Jahre Mietverhältnis, einen einzugwilliges Familienmitgied (quasi Familie, keine Einzelpersonen) und Vermieter hat guten finanziellen Backround.
Irgendwie sehe ich schon Umzugkartons.
 
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Das Mietverhältnis ist doch eh schon total zerstört.

Wenn ich der Vermieter wäre, hätte ich dem TE wohl auch gekündigt.

Mir gefällt sein Ton in keinster Weise, den er per WhatsApp anschlägt.
 
Checker1992 schrieb:
Mir gefällt sein Ton in keinster Weise, den er per WhatsApp anschlägt.
Wie gesagt ich würde weder den Ton des TE noch den des Vermieters jetzt an diesem Whatsapp Screenshot festmachen. Wir wissen nicht was da vorher lief.
 
Aphelon schrieb:
Ein Mieter, der damit "droht" die Miete zu kürzen, weil eine Vereinbarung nicht eingehalten wurde, könnte man aber auch als Erpressung verstehen.
Die Aufforderung zum Einhalten von Verträgen ist rechtlich keine Erpressung/Drohung. Wenn z.B. wie bei meiner Nachbarin die Heizung jetzt im Winter nicht richtig funktioniert, dann wird dem Vermieter der Schaden mitgeteilt, eine angemessener Frist zum Beheben gesetzt und im negativen Fall die Mietkürzung im Voraus angekündigt. Dann hat der Vermieter keine Chance dich zu kündigen.
 
Naja wir zahlten zu dem Zeitpunkt schon über ein Jahr Miete und es war kein Garten in Sicht.

Wenn man regelmäßig höflich darum bitten muss, dass man das bekommt wofür wir jeden Monat teuer bezahlen, was würdest du @Checker1992 tun?

In Deutschland ist Mietkürzung die übliche Art des Druck machen’s auf Vermieter.
 
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Die ursprüngliche Eingangsfrage des TE wurde noch gar nicht beantwortet. Nämlich ob die Drohung mit einer Kündigung wegen Eigenbedarfs als strafrechtlich relevante Erpressung zu werten ist.

Bei einer Erpressung ist als Tatziel eine Bereicherungsabsicht nachzuweisen, die hier vorliegend durch die Verzögerung der im Mietvertrag vereinbarten Leistung, den Garten zu gestalten, trotzdem noch nicht erkennbar ist. Es sei denn, es wurde endgültig verweigert, den Garten überhaupt noch vertragsgerecht zu gestalten.

Eine Nötigung (§ 240 StGB) könnte dagegen vorliegen. Das Androhen einer Kündigung wegen Eigenbedarf, welche als solche rechtswidrig wäre, da objektiv kein Eigenbedarf vorliegt, wäre als Androhung eines empfindlichen Übels geeignet. Als Zweck wäre die weitere Duldung des nicht vertragsgemäßen Zustandes ebenfalls gegeben.

Aber ich sage: Eine Nötigung könnte damit vorliegen. Keiner von uns hier kennt den wirklichen, kompletten Sachverhalt. Eine konkrete Einschätzung ist daher eh nicht möglich und wäre hier auch unzulässig.


Nächster Punkt, ich musste so lachen, als der Vermieter entäußerte, er kenne sich mit den Gesetzen sehr gut aus!
Vollnoob trifft es da eher! Er hat sich gerade zuvor mit seiner Androhung einer Kündigung wegen Eigenbedarfs (was gerade der Anscheinsbeweis für das Fehlen eines objektiv vorliegenden Eigenbedarfs ist) juristisch derart selbst ins Knie geschossen, solche Dummheit gehört schon bestraft! Und zieht das im Anschluss sogar durch!


Noch ein paar allgemeine Sachen:
Das Bestehen auf die Einhaltung vertraglich zugesicherter Eigenschaften oder rechtlicher Unabdingbarkeiten kann niemals eine Bedrohung oder Nötigung im strafrechtlichen Sinne beinhalten. Rechtlichen Druck auszuüben kann keine Straftat sein.


Eine Mietminderung kann auch bei Nichteinhaltung vertraglich zugesicherter Klauseln erfolgen. Die Mietminderung ist nicht nur ein Schadensersatz für das Erdulden von Mängeln, sie ist gleichzeitig als Instrument vorgesehen, den Vermieter zur Herstellung eines vertragsgemäßen Zustandes zu veranlassen.
Sie muss jedoch angemessen sein und die Beeinträchtigung widerspiegeln.
 
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RitterderRunde schrieb:
Wenn man regelmäßig höflich darum bitten muss, dass man das bekommt wofür wir jeden Monat teuer bezahlen, was würdest du @Checker1992 tun?
Anmahnen und wenn dann nichts passiert zum Anwalt gehen.

Mit Anwalt erneut abmahnen. Wenn dann nichts kommt Rechtslage prüfen ob man ein Unternehmen beauftragen und Kosten dem Vermieter in Rechnung stellen kann.

RitterderRunde schrieb:
In Deutschland ist Mietkürzung die übliche Art des Druck machen’s auf Vermieter.
Ähm nein? Das ist so ziemlich der aller allerletzte Schritt den man geht.
Eine "übliche Art des Druck machens" ist das absolut nicht.
 
Fernab von konkreten juristischen Details zwei Fragen:

  • Wer hat die besser gefüllte "Kriegskasse", Du oder der Vermieter?
  • Wer hat das längere "Stehvermögen", Du oder der Vermieter?

Ihr habt Euch m. M. n. für Eure Verhältnisse zu teuer eingemietet und ausgestattet (siehe #26).

Ist nicht böse gemeint, aber ohne Reserven ist schlecht Krieg führen.

Ich drücke Dir und Deiner jungen Familie trotzdem die Daumen.
 
Deswegen haben wir ja eine Rechtsschutzversicherung, dann sollte die Kriegskasse „unlimited“ sein, oder?
 
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RitterderRunde schrieb:
Deswegen haben wir ja eine Rechtsschutzversicherung, dann sollte die Kriegskasse „unlimited“ sein, oder?
Frag erstmal die Rechtsschutz ob sie sowas übernimmt. Hast du das schonmal gemacht?
In seltenen Fällen machen das auch mal die Anwälte aber je nachdem berechnen Sie dir dann dafür auch was. Diesen "Service" des Anwalts musst du dann bspw. selbst zahlen das macht die Rechtsschutz nicht.

"Unlimited" ist das auch nicht. Erstmal brauchst du von der Rechtsschutz dann eine Deckungszusage. In den meisten Fällen deckt die aber erstmal nur die "außergerichtlichen" Kosten für den Anwalt ab.
Also Mahnschreiben, Telefonate etc.

Wenn es vor Gericht gehen sollte brauchst du unter Umständen dann erneut eine Deckungszusage (falls die erste wirklich nur außergerichtliche Kosten deckt).

Und falls die Rechtsschutz ablehnen sollte (machen Sie auch manchmal, besonders wenn man erst zum Anwalt geht und dann nachfragt ob die Rechtsschutz die Kosten übernimmt) müsstest du erst zu einer Schlichtungsstelle und darüber versuchen dass die Rechtsschutz die Kosten übernimmt.

"Unlimited" ist also auch da erstmal nichts. Solche Versicherungen sind auch nur auf Profit aus und ein langer Rechtsstreit kostet Geld. Lass dir da also nicht direkt was erzählen wenn Sie dir von sowas abraten wollen.

Eine andere gute Anlaufstelle könnte für dich der Mieterschutzbund sein.
Deswegen musst du dich da zeitlich jetzt echt ranhalten um das alles abzuarbeiten!

Wie gesagt ich drücke dir auf jeden Fall die Daumen.
 
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RitterderRunde schrieb:
Deswegen haben wir ja eine Rechtsschutzversicherung, dann sollte die Kriegskasse „unlimited“ sein, oder?
Aber auch nur, wenn Du alle weiteren "Fälle" (die wahrscheinlich kommen werden?) gewinnnen würdest und die gegenerische Seite zur vollständigen Kostenübernahme verdonnert würde. Ansonsten könnte Deine Versicherung schnell die Lust an Dir als Kunde verlieren. Deshalb die Frage nach Deiner "Kondition". Wenn die Gegenseite "potent" ist, könnte es sein, dass Du keine "kostenneutrale Ruhe" bekommst.

Viel Glück!
 
@Kombra

Morgen habe ich das Gespräch mit dem Anwalt mit dem vorab Gespräch.

Sollte genau das passieren was du sagst, dann würde ich im Anschluss Mieterschutz Bund kontaktieren.

Morgen 9 Uhr - 10 Uhr weiß ich schon mehr!
 
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Wenn das Verhältnis zw. Mieter und Vermieter so gestört ist wie hier, würde ich mir keine Gedanken mehr um einen Rechtsstreit machen. In Ruhe eine neue Wohnung suchen, 3 Monate Frist habt Ihr eh und wenns länger dauert, muss auch erst eine Räumungsklage durchgehen. Das geht auch nicht in zwei Tagen und wird dann (je nach den Umständen) auch meist nicht in Zwei Wochen vollstreckt. Aber Gedanken an eine Zukunft in dem Haus? Nein, keinen weiteren. Das macht Euch kaputt, selbst wenn ihr den jetzigen, ersten Streit gewinnt.
 
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