RitterderRunde schrieb:
Ich bin Angestellter der nebenbei sich entschieden hat wieder zu studieren
Das Objekt ist trotzdem äußerst üppig dafür, vor allem wenn nur einer Einkommen hat. Und das ihr nicht in eine kleinere Wohnung ziehen könnt, ist auch jammern auf Luxusniveau. Hunderttausende wohnen selbst mit 2-3 Kindern in kleineren Wohnungen. Man hat ein Bitcoin Asset, kann sich angeblich bald ein 2. baby und ein Hausbau leisten, ist aber angeblich ein härtefall und kann sich keine teurere Miete leisten. Tipp: Diese Infos sollte die Gegenseite nicht bekommen, das widerspricht nämlich klar deiner Argumentation, dass du keine andere Wohnung finden kannst.
Ich sehe das nicht so einseitig sicher wie der TE oder mancher hier. Klar ist, sollte der Eigenbedarf vorgeschoben sein, hat der TE gute Karten. Wenn nicht, sehe ich es nichtmal als gesichert, das die RV das übernimmt. Denn der Sohn ist ein nachvollziehbarer Eigenbedarf, da wird kein Gericht was dran rütteln höchstens relativ hohe Fristen setzen, wie lange der Mieter noch verbleiben darf, vor allem wenn klar wird, dass die finanzielle Sitaution gar nicht so angespannt ist wie anfangs geschildet.
Das Studium nebenher mit den Klausuren dürfte ziemlich egal sein, das ist das private Vergnügen des TE und 15 Klausuren sind wahrlich kein Hinderungsgrund, eine neue Wohnung zu finden und zu beziehen. Ein Umzug dauert ja keine Monate...
Vorallem: Hier wird man wohl klagen müssen. Das sich die Situation außergerichtlich klären lässt, das wäre äußerst ungewöhnlich wenn die Kündigung mit Eigenbedarf schon vorliegt. Dazu muss die RV überzeugt werden (was ich wie gesagt für nicht besonders einfach halte), es kostet viel Zeit und viel nerven, was nun wiederum dem widerspricht, dass der TE diese nicht habe wegen Studium und Klausuren. Eine Wohnung zu finden und zu beziehen dürfte was das angeht erheblich weniger Aufwand darstellen. Auch das sollte man sich zwingend bewusst machen.