Eigenbedarf Drohung, ist das eine Erpressung?

Ja aber wir können nicht in eine kleinere Wohnung ziehen..

Und gleich große für fast doppelten Preis ist auch uncool.

Daher würden wir es vorerst durchziehen 😪 wir sehen den Typen ja sonst nicht.
 
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Joker (AC) schrieb:
@ Downforze
Glaub Einfriedung, da kann man schonmal ansetzen.....
Warten wir die Runde heute beim Anwalt ab.
RitterderRunde schrieb:
Erstmal zum Thema Miete kürzen, ich hätte nicht „einfach so“ weniger überwiesen, ich hätte mich rechtlich vorher abgesichert.
Taktisch schlauer wäre es gewesen vorher zum Anwalt zu gehen und sich sich das Erstgespräch über die Rechtsschutz zahlen zu lassen (sofern Deckungszusage).
RitterderRunde schrieb:
Die Kündigung ist ganz klar begründet, der Sohn möchte mit seiner Frau in unsere Wohnung ziehen.
Begründen kann man viel. Effektiv müssen Sohn und Frau dann auch zeitnah physisch einziehen. Das kannst du ja dann im Nachgang prüfen. Falls er gelogen hat oder jemand anderes einzieht: Schadensersatz.
Du musst trennen zwischen möglicher Nötigung, Erpressung und Eigenbedarfskündigung. Das eine setzt das andere nicht außer Kraft.
RitterderRunde schrieb:
  • ich studiere nebenbei, (extra kosten) + 15 Klausuren alleine im 2022 geplant
  • unsere Tochter ist noch sehr klein
  • wir haben eine neue Küche eingebaut die nicht billig war, da uns gesagt wurde dass wir da „bis wir grau sind“ wohnen dürfen, dabei auch ein Spielplatz für die Tochter im Garten aufgebaut.
  • natürlich haben wir keine Ersatz Wohnung, die Mieten sind um 500-1000€ gestiegen aber mein Lohn nicht, ..
Das Problem hatte ich auch. Verheiratet, ein Kind, Studium, sie in Ausbildung. In dem Fall könntet ihr Hartz 4 für sie + Kind beantragen. Du wirst dann aus der Bedarfsgemeinschaft rausgerechnet. Entsprechend verrringert sich die Zuzahlung der Miete und du bekommst als Student kein ALG II. Es ist besser als nichts.
Fairerweise muss ich sagen, dass dieses Objekt für einen Studenten schon sehr üppig ist.
Zu der Sache mit der Küche:
Das ist leider ungünstig, denn Vermieter sind nicht verpflichtet einen Ausgleich oder den Zeitwert zu bezahlen. Hier müsstet ihr tatsächlich die Küche ausbauen und mitnehmen.
Checker1992 schrieb:
Wenn ich der Vermieter wäre, hätte ich dem TE wohl auch gekündigt.
Wenn ich der Vermieter wäre, hätte ich die vertraglich vereinbarten Mängel beseitigt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich bin Angestellter der nebenbei sich entschieden hat wieder zu studieren :)

Ich habe gestern erfahren dass das sogar als ein Härtefall zählt :) wer hätte das gedacht. Und 2022 isr das Jahr, wo dort alleine 15 Klausuren schreiben muss 🥲

Da ich dabei arbeite, ist es allgemein schon eine doppelte Belastung aber der Umzug wäre leider zu viel, 🤗

Außerdem ist unsere Tochter ab Mitte 22 dann 2 Jahre alt und der Kaiserschnitt liegt dann weit genug zurück, dann kommt schon Baby 2.

Zudem kann ich ab Mitte 22 meine Bitcoin beziehungsweise assets steuerfrei auszahlen und dann für das Eigenheim als Anzahlung nehmen und dann geht der Bau los :)

Die teure Küche gilt by the way auch als Härtefall. Zudem haben wir weit mehr als nur die Küche gekauft.
 

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Das könnte funktionieren. Auf euch treffen mehrere Gründe zu. Ich bin gespannt, was der Anwalt sagt.
 
downforze schrieb:
Ich bin gespannt, was der Anwalt sagt
Ich auch.
Wenn der Vermiter nicht blufft, der Sohn mit Frau einzieht, ist es gelaufen.
Härtefall wäre hohes Alter, Krankheit und Lebensmittelpunkt.
Bekannter hatte vergebens eine Mutter mit behinderte Erwachsene Tochter herausgeklagt, die aber auch fast 30 Jahre da wohnte. EFH Köln, freistehend. Goldgrube......wurde dann zum Groschengrab.
(Er hatte es irgendwann weiterverkauft und ist auch aus meinem Kreis gestrichen)
Was ähnliches gibt es noch für Schwangere, glaub dann wird es in der Konstellation sehr eng.
Du hättest vermutlich anfangs mit viel Diplomatie und Fingerspitzengefühl mehr erreichen können.

Es reicht auch nicht seinen RA zu überzeugen- das geht immer recht einfach.
Man muss nötigenfalls alles dahinter überzeugen können. (Gegenpartei, nötigenfalls Verhandlung)
Das nimmt kein gutes Ende.
 
Zuletzt bearbeitet:
RitterderRunde schrieb:
Ich bin Angestellter der nebenbei sich entschieden hat wieder zu studieren :)
Das Objekt ist trotzdem äußerst üppig dafür, vor allem wenn nur einer Einkommen hat. Und das ihr nicht in eine kleinere Wohnung ziehen könnt, ist auch jammern auf Luxusniveau. Hunderttausende wohnen selbst mit 2-3 Kindern in kleineren Wohnungen. Man hat ein Bitcoin Asset, kann sich angeblich bald ein 2. baby und ein Hausbau leisten, ist aber angeblich ein härtefall und kann sich keine teurere Miete leisten. Tipp: Diese Infos sollte die Gegenseite nicht bekommen, das widerspricht nämlich klar deiner Argumentation, dass du keine andere Wohnung finden kannst.

Ich sehe das nicht so einseitig sicher wie der TE oder mancher hier. Klar ist, sollte der Eigenbedarf vorgeschoben sein, hat der TE gute Karten. Wenn nicht, sehe ich es nichtmal als gesichert, das die RV das übernimmt. Denn der Sohn ist ein nachvollziehbarer Eigenbedarf, da wird kein Gericht was dran rütteln höchstens relativ hohe Fristen setzen, wie lange der Mieter noch verbleiben darf, vor allem wenn klar wird, dass die finanzielle Sitaution gar nicht so angespannt ist wie anfangs geschildet.

Das Studium nebenher mit den Klausuren dürfte ziemlich egal sein, das ist das private Vergnügen des TE und 15 Klausuren sind wahrlich kein Hinderungsgrund, eine neue Wohnung zu finden und zu beziehen. Ein Umzug dauert ja keine Monate...

Vorallem: Hier wird man wohl klagen müssen. Das sich die Situation außergerichtlich klären lässt, das wäre äußerst ungewöhnlich wenn die Kündigung mit Eigenbedarf schon vorliegt. Dazu muss die RV überzeugt werden (was ich wie gesagt für nicht besonders einfach halte), es kostet viel Zeit und viel nerven, was nun wiederum dem widerspricht, dass der TE diese nicht habe wegen Studium und Klausuren. Eine Wohnung zu finden und zu beziehen dürfte was das angeht erheblich weniger Aufwand darstellen. Auch das sollte man sich zwingend bewusst machen.
 
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Update: Ich habe jetzt mit dem Anwalt gesprochen, der mir zusteht dank der Rechtsschutzversicherung.

Tatsächlich reicht es und er sieht sehr gute Chancen dass wir bleiben können! Auf längere Zeit! Bzw. der Eigenbedarf abgelehnt wird.

Wir werden es direkt eskalieren lassen.

Zum Thema Lohn, ich bin als Entwickler eingestellt und verdiene dank IG-Metall nicht wenig.
Meine Frau ist in der Medizin eingestellt aber aktuell in Elternzeit (Also kein / oder weniger Entgelt zur Verfügung)

Zudem ist mein Studium anerkannt und zwar "privates Vergnügen" aber vom Arbeitgeber finanziert und gefordert somit, eine "Existenz erhaltende Maßnahme"

Ich habe ein Studienausweis und zahle Gebühren und gehe in die Uni.

Härtefall ist es auf jeden Fall und zudem hab ich wie erwähnt mehrere Punkte erfüllt, nicht nur die Uni Geschichte.

Zum Thema Assets, jeder weiß das BTC etc. alles Spekulation ist. Solange ich es nicht auszahle, gilt es nicht als "GELD".


Lange Rede kurzer Sinn, es sieht gut aus. LVM würde den Fall nicht weiterwinken, wenn es keine Chancen gibt, da die gewinnorientierend sind und natürlich nur Fälle übernehmen die "Safe" sind.
 
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Mit der Ankündigung, dass er Eigenbedarf anmelden will, wenn du weiter nervst finde ich persönliche jegliche Konstruktion, warum Sohn+Frau da jetzt auf einmal einziehen wollen ziemlich unglaubwürdig und mich würde mit überhaupt nicht wundern, wenn ein Richter das auch berücksichtigt, unabhängig von Härtefall Regelungen.
 
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Und mit deiner RV hast du bereits gesprochen und die Zusage bekommen? Gestern ja laut eigener Aussage noch nicht.. Oder wieso steht dir ein Anwalt zu? Oo Und die LVM hat dir auch eine Übernahme zugesichert für Prozesskosten? Direkt von Anfang an und nicht erstmal nur für außergerichtliche Tätigkeiten?
RitterderRunde schrieb:
Härtefall ist es auf jeden Fall
Sagt wer? Der Anwalt? Glaube ich kaum, höchstens, das er dies so argumentieren wird. Auf jeden Fall ist das erst so, wenn ein Urteil gesprochen wurde... Es gibt nämlich keine Punkte, die du erfüllen musst, um Härtefall zu sein. Sowas existiert schlicht nicht. Das sind stets Einzelfallprüfungen. Das dir ein Umzug nicht zu zu muten ist, ist mit deinen Rahmenbedingungen sicher nicht "auf jeden Fall", denn deine Situation ist keineswegs ungewöhnlich sondern ziemlich "normal". Und das für dich kein zumutbarer Wohnraum zu finden ist, ist auch erstmal zu klären.

Irgendwie macht mich das hier schon wieder stutzig, gestern war noch nichts klar, nichtmal eine Anfrage bei der RV gemacht und heute, keine 24h später ist alles geklärt und safe, die Zusage ist vermeintlich da und mit einem Anwalt wurde auch schon soweit alles besprochen...
 
Erkekjetter schrieb:
Das sind stets Einzelfallprüfungen.
Das selbe gilt allerdings für den Eigenbedarf "Sohn will gerne einziehen" ist nicht generell ein akzeptabler Grund. Wenn der Sohn jedoch glaubhaft machen kann, dass er eine Familie gründen will und die beiden aktuell noch in einer kleineren Wohnung leben, dann ist das natürlich gegeben. Wenn die z.B. selber schon ein Eigenheim haben sollten wird das mit Eigenbedarf nicht durchgehen.
 
Wie erwähnt, ich habe ein Rechtschutzt. Heute morgen um 9 uhr wurde ich von der Rechtsabteilung von LVM angerufen um die Sachlage zu schildern.

Die Abteilung hat die Aufgabe zu ermitteln ob es eine Chance gibt auf Sieg.

Daraufhin wurde mit der Versicherungsnummer die ich habe, nach Münster geschickt als "genehmigt".

Nun darf ich mir ein Rechtsanwalt vor Ort aussuchen und/oder Kanzlei, die werden laut LVM nach dieser Nummer Fragen und darüber abrechnen.

Hätte ich kein Rechtschutz., hätte ich keine kostenlose vorab Beratung erhalten und ich hätte mehr Probleme.

Der Anwalt sagte mir direkt heute um 9 Uhr, dass die Sozialklausel (die oben genannten Punkte) sehr wohl zutreffen. Ich glaube ein Anwalt hat mehr Ahnung als wir alle zusammen. :D
 
BeBur schrieb:
Das selbe gilt allerdings für den Eigenbedarf "Sohn will gerne einziehen" ist nicht generell ein akzeptabler Grund.
Das ist nicht korrekt. Gekündigt kann immer werden (unter Wahrung von Fristen), wenn die in § 573 genannten Gründe vorliegen. Eigenbedarf ist einer dieser Gründe. Erst wenn der Mieter Einspruch erhebt, fängt das Spielchen mit Härtefällen an und die Abwägung der Interessen beider Seiten fängt an und dann wird entschieden, ob die Interessen des Mieters wegen zum Beispiel Eigenbedarf überwiegen oder die des Mieters weil er eben ein Härtefall darstellt.

@RitterderRunde

Wenn das "genehmigt" ist, liegt dir ein Schreiben vor (Mail oder per Post), in dem das bestätigt wird. In diesem Brief steht drin, was und in welcher Höhe Kosten übernommen werden. So wie du das schilderst, wurde dir eine durch die RV kostenlose Erstberatung zugesichert und nicht mehr...
RitterderRunde schrieb:
Das ist im Falle der Miete §574 BGB...

Und da gibt es nur einen konkreten Grund: Zumutbarer Wohnraum ist nicht beschaffbar. Wobei da immer zu klären ist, was zumutbar ist --> Einzelfallentscheidung. Eine Punkteliste ist nicht existent und somit vorab nie "auf jeden Fall" klar, ob es ein Härtefall ist oder nicht und das wird dir der Anwalt so auch nicht gesagt haben. Er wird es so argumentieren und dann wird man sehen, ob dieser Argumentation gefolgt wird.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich bin mal gespannt, worauf das ganze noch hinausläuft.
Apropos Eigenbedarf. Du kannst auch 2. Wohnsitz darauf anmelden, wenn zB Familiennähe und Lebensmittelpunkt sich zur "neuen" Wohnung ändern.
Irgendwie hat das Ganze hier nen komischen Beigeschmack.
Und ein älterer, finanziell gut aufgestellter Vermieter, ist ein Garant im Streitfall gemütlich wohnen zu können.
 
Wie auch immer das ausgeht, ohne jetzt fuer eine Seite Partei ergreifen zu wollen: Halte dir die Option offen doch umzuziehen. Halte die Augen auf dem Markt offen und schliesse einen Umzug nicht fuer dich selber kategorisch aus.
Zum einen, nur weil dein Anwalt gute Chancen sieht das zu gewinnen heisst das nicht, das es auch so kommt. Sei darauf vorbereitet das es nicht so kommt wie du es dir erhoffst.

Zum anderen, selbst wenn du gewinnst, ist dein Verhaltnis zum Vermieter absolut kaputt. Ist ja wenn man sich den Chatverlauf anschaut, ja jetzt eigendlich schon irgendwie.
Der Vermieter wird wohl nie wieder auch nur einen kleinen Finger krumm machen den er nicht krumm machen muss. Er wird wahrscheinlich jede Gelegenheit zur Mieterhoehung gnadenlos bis zum letzten Cent ausnutzen.
Wenn er ein extra Arsch ist, wird er vielleicht versuchen mit diversesten passiv-aggresiven Aktionen dir das Leben zu vermiesen.
Ob du da dann noch in Ruhe wohnen kannst ist aeusserst fraglich.
 
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RitterderRunde schrieb:
er sieht sehr gute Chancen dass wir bleiben können
Wenig überraschend, er will ja schließlich geld verdienen ;)

Und ob das Geld von dir kommt oder deiner RS ist ihm persönlich auch relativ egal.
 
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RitterderRunde schrieb:
Zudem hat der Vermieter dieses Jahr ein weiteres Haus fertiggestellt in unserer straße.. die könnte er auch beziehen, ist 1:1 das gleiche Haus vom Fabrikat und Größe nur halt von außen eine andere Farbe.
Ich weiß nicht, aber das ist für mich einer DER Gründe, warum sich der Vermieter seine Eigenbedarfskündigung an die Backe schmieren kann.

Wie will er denn das Argumentieren, dass sein Sohn und dessen Frau nun so ganz plötzlich genau die Wohnung brauchen wenn wenige Meter weiter ein ziemlich identisches Gebäude fertiggestellt wurde? Da war von dem Eigenbedarf wohl noch nix zu sehen? Die ziehen dann noch Freiwillig in ein älteres Haus als sie könnten?
Bitte.
Gute Chancen wären da, wenn es seine einzige Immobilie wäre. So aber - sehe ich wenig chancen für den Vermieter. Die chance auf Eigenbedarfsnutzung einer der Häuser war bis zuletzt da und wurde nicht genutzt. So drastisch werden sie die Lebensumstände des Sohns vermutlich auch nicht verändert haben.
Wenn in den anderen Wohnungen nicht auch gerade lauter gehbehinderte Senioren o.Ä. wohnen, sehe ich die chancen für den TE relativ gut.

Ranayna schrieb:
Wenn er ein extra Arsch ist, wird er vielleicht versuchen mit diversesten passiv-aggresiven Aktionen dir das Leben zu vermiesen.
Ob du da dann noch in Ruhe wohnen kannst ist aeusserst fraglich.
Das muss jeder für sich selbst wissen, was er aushalten kann und will. Auf irgendwelche Zugeständnisse oder ähnliches braucht sich der TE sicher nicht mehr einstellen. Die nächste Mieterhöhung wird sich dann sicherlich auch an der oberen Grenze des legalen bewegen.
 
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-edit-
 
Zuletzt bearbeitet:
hust

Rechtlich stellt die Veröffentlichung einer privaten WhatsApp-Nachricht regelmäßig eine Persönlichkeitsrechtsverletzung dar, gegen die sich der Verletzte mit einer anwaltlichen Abmahnung, dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Unterlassungsverfügung oder einer zivilgerichtlichen Klage wehren kann.

Das Persönlichkeitsrecht ist das Recht jedes Einzelnen auf Achtung und Entfaltung seiner Persönlichkeit. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht ist grundrechtlich geschützt in Art. 2 Abs. 1 GG i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG.
 
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Khaotik schrieb:
Ich weiß nicht, aber das ist für mich einer DER Gründe, warum sich der Vermieter seine Eigenbedarfskündigung an die Backe schmieren kann.
Angenommen jemand besitzt eine 5 Parteien Immobilie, die ungeliebte DG ist frei und der Besitzer meldet für seinen Sohn und Frau die EG als Eigenbedarf. Welcher Richter sollte mit welchen Argument denn da widersprechen?
Moral ist nicht Gesetz, war es noch nie.
@RitterderRunde
Was verspricht du dir davon? Jetzt wird es eigentlich nur noch unsachlicher.
Mich beschleicht das Gefühl, du bist an der Situation nicht ganz unschuldig.
 
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Den Chatverlauf würde ich an Stelle des TE aus Gründen wie Knoxxi sie bereits anmerkte löschen.

Zumal diese auch auf den TE kein gutes Licht werfen und generell bei solchen Gelegenheit stets nur die eine Sicht auf die Dinge dargestellt werden und das aller seltenst neutral
 
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