Eigenbedarf Drohung, ist das eine Erpressung?

RitterderRunde

Lt. Commander
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Hallo,

drohen mit Eigenbedarf, wenn man nicht macht was der Vermieter verlangt.

Ist das eine Erpressung laut § 253 StGB?
 
Zuletzt bearbeitet:
Äh. Keine Ahnung. Ich würde den Chat lesen, mich kaputt lachen und löschen.
 
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@knoxxi Anwaltsschreiben mit Eigenbedarf kam gestern per Post, ist es immer noch zum Lachen?
 
Dann geh zum Anwalt. Hier kann und darf dir keiner helfen.

Edit: und es macht auch Sinn alle Rufnummern unkenntlich zu machen....
 
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Meine Frage ist ja keine Rechtsberatung sondern nur ob das Erpressung ist :D.
 
RitterderRunde schrieb:
Meine Frage ist ja keine Rechtsberatung sondern nur ob das Erpressung ist :D.
Was würde es dir denn nutzen wenn wir, rein hypothetisch, "Ja" sagen würden?

Gehst du dann hin und sagst:
"Aber der Nutzer [insert Name here] hat in einem Internetforum für PCs gesagt das wäre Erpressung!!"

Heut ist Donnerstag und es ist normaler Werktag für Anwälte also nimm direkt das Telefon in die Hand und ruf beim nächsten Anwalt an der in deiner Nähe ist! Alles andere bringt nichts!
 
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Ein Mieter, der damit "droht" die Miete zu kürzen, weil eine Vereinbarung nicht eingehalten wurde, könnte man aber auch als Erpressung verstehen. Ich weiß nicht, ob der Chat dem Vermieter vor Gericht wirklich mehr schadet würde, als dir selbst - Aber das musst du mit einem Anwalt besprechen.
 
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Du darfst uns später gerne in einem Halbsatz aufklären ob es dein Anwalt dann als Erpressung sieht oder nicht.

Viel Erfolg.
Wobei ich mal im Raum stehen lasse, ob man sich bei solch einem Vermieter nicht lieber eine neue Bleibe sucht.
 
Er kann dir wegen Eigenbedarf wohl generell schon kündigen. Den muss er aber auch gut begründen können und er bzw. die dafür vorgeschobene Person muss dann dort auch tatsächlich einziehen.
Wenn der gute mehrere Wohnungen hat wird er auch begründen müssen, warum gerade dein Mietverhältnis gekündigt wird.
Ob das nun eine Erpressung ist oder nicht, vermag ich nicht zu beurteilen.
 
Ok, danke trotzdem für die Antworten, ich werde ein Anwalt konsultieren, ich werde dann hier sagen, was raum kam.

Warum ich gefragt habe? Ich würde halt den einfachen weg zur Polizei gehen, da ja Straftaten im Interesse des Staates sind und die sich dann darum kümmern.

Zum Thema Mietkürzen, es ist offiziell erlaubt wenn z.B. Die Heizung nicht geht und der Vermieter da nichts macht, dass man dann die Miete kürzen darf. Wenn ich z.B.

Die Miete nicht zahle, dann kann der Vermieter auch sagen, dass er mich rauswirft, dass ich ja auch keine Erpressung sondern, lediglich ein Hinweis auf die schriftliche Vereinbarung.
 
Kombra schrieb:
Heut ist Donnerstag und es ist normaler Werktag
Heute ist Mittwoch und in Sachsen Feiertag! Was los? :D

RitterderRunde schrieb:
Warum ich gefragt habe? Ich würde halt den einfachen weg zur Polizei gehen, da ja Straftaten im Interesse des Staates sind und die sich dann darum kümmern.
Aber das entscheiden die doch dann eh. :-/
 
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RitterderRunde schrieb:
Zum Thema Mietkürzen, es ist offiziell erlaubt wenn z.B. Die Heizung nicht geht und der Vermieter da nichts macht, dass man dann die Miete kürzen darf.
Das bestreitet auch niemand. :) Aber in der Schwere ist hier schon ein gewaltiger Unterschied, ob ich am Klo festfriere oder der Garten nicht gemacht ist. Egal wie scheiße der aussieht.
 
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RitterderRunde schrieb:
Warum ich gefragt habe? Ich würde halt den einfachen weg zur Polizei gehen, da ja Straftaten im Interesse des Staates sind und die sich dann darum kümmern.
Die Polizei "kümmert" sich aber nicht um dein Mietverhältnis. Ob die Kündigung rechtlich korrekt war oder nicht interessiert die nicht und hat auch mit einer möglichen Erpressung nichts zu tun.

Das eine ist Strafrecht (Erpressung) das andere Zivilrecht (Mietkündigung).

Selbst wenn du also zur Polizei gehst und dort eine Anzeige stellst wird dadurch die Kündigung weder aufgehoben noch aufgeschoben.

RitterderRunde schrieb:
Zum Thema Mietkürzen, es ist offiziell erlaubt wenn z.B. Die Heizung nicht geht und der Vermieter da nichts macht, dass man dann die Miete kürzen darf. Wenn ich z.B.

Die Miete nicht zahle, dann kann der Vermieter auch sagen, dass er mich rauswirft, dass ich ja auch keine Erpressung sondern, lediglich ein Hinweis auf die schriftliche Vereinbarung.
Korrekt. Eine Mietkürzung ist dann die (letzte) Möglichkeit wenn die Mietsache einen Mangel aufweist, durch den die Nutzung der Mietsache eingeschränkt oder unmöglich wird.

Für den Fall im Winter den Garten "zu machen" könnte es äußerst schwer werden zu begründen wie hier die Mietsache oder die Wohnqualität so erheblich eingeschränkt wird dass eine Mietkürzung gerechtfertig wäre.

Den Garten "zu machen" ist eben auch recht weit gefasst. Das kann von Unkraut entfernen (wobei eine Mietminderung für sowas wohl nie durchgehen würde) bis zum bauen einer Terrasse alles umfassen.
Wenn es hingegen bspw. ein Balkon wäre der an der Wohnung angebaut ist aber der nicht begehbar ist wäre eine ganz andere Grundlage für eine Mietminderung gegeben. Das kommt extrem auf die Gesamtumstände an.
Ergänzung ()

cartridge_case schrieb:
Heute ist Mittwoch und in Sachsen Feiertag! Was los? :D
Ach stimmt ihr habt ja heut den Minustag. :p
 
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Achso, der Verlauf ist einige Monate alt + "Garten" machen ist stark falsch zu verstehen.

Es ist ein Neubauhaus und der Garten sieht wie folgt aus. (Bild kommt gleich).
 
C0AE1AD2-376F-4473-B489-052D1F078818.jpeg

Ergänzung ()

Jedenfalls, das Garten ding ist ja lange vom Tisch, hingenommen wie es ist. Nun kam vom Nichts die Kündigung. Egal ich melde mich nochmal vom Anwalt her.
 
RitterderRunde schrieb:
Ich sehe da spontan nichts was eine Mietminderung rechtfertigen würde.....?
Da liegt offenbar kein wirklicher Bauschutt (bis auf den kleinen Erdhaufen da hinten aber da wurde offenbar noch gebaut) und auch kein sonstiger Müll oder irgendwelcher liegen gelassener Elektroschrott.

Das einzige was nicht gemacht wurde ist offenbar es zu planieren aber soweit ich weiss gibts keine gesetzliche Regelung das Gärten geebnet sein müssen?

RitterderRunde schrieb:
Jedenfalls, das Garten ding ist ja lange vom Tisch, hingenommen wie es ist. Nun kam vom Nichts die Kündigung. Egal ich melde mich nochmal vom Anwalt her.
Mach das. Viel Erfolg dir auf jeden Fall.

Würde mir an deiner Stelle aber auch wirklich überlegen ob ich da weiter wohnen bleiben will wenn das Vertrauensverhältnis zwischen Dir und dem Vermieter eh schon dahin ist.
 
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