Wogegen wiedersprechen? Dass der Sohn lieber die EG-Wohnung hätte anstatt der DG-Wohnung?Joker (AC) schrieb:Welcher Richter sollte mit welchen Argument denn da widersprechen?
Ich weiß nicht, ob ich deine Aussage so richtig verstehe.
Ich habe mich vor ein paar Jahren auch mal notgedrungen mit dem Thema Eigenbedarf auseinander setzen müssen. Allerdings auf der anderen Seite. Auch mit anwaltlicher Beratung falls eine Räumungsklage nötig gewesen wäre.
Ich meine mich eben zu erinnern, dass das schon ein Grund ist, wenn eine VERGLEICHBARE Wohnung frei ist, dass dann eben diese herzunehmen ist. Es steht ja dem Sohn frei, die gewünschte Wohnung zu beziehen, wenn der TE wieder auszieht.
Insbesondere wenn dann noch die äußeren Umstände beim TE mit bedacht werden.
Du kannst den Sohn natürlich nicht in die 60qm 2-Zi-Wohnung zwingen wenn er ansonsten eine 120qm DHH bewohnen möchte (samt Familie)
Ggf. könnte dem Vermieter auch auferlegt werden, dem TE eine alternative Wohnung anzubieten. Soweit ich verstanden habe gibt es da verschiedene Möglichkeiten.