Eigenbedarf Drohung, ist das eine Erpressung?

Joker (AC) schrieb:
Welcher Richter sollte mit welchen Argument denn da widersprechen?
Wogegen wiedersprechen? Dass der Sohn lieber die EG-Wohnung hätte anstatt der DG-Wohnung?
Ich weiß nicht, ob ich deine Aussage so richtig verstehe.

Ich habe mich vor ein paar Jahren auch mal notgedrungen mit dem Thema Eigenbedarf auseinander setzen müssen. Allerdings auf der anderen Seite. Auch mit anwaltlicher Beratung falls eine Räumungsklage nötig gewesen wäre.
Ich meine mich eben zu erinnern, dass das schon ein Grund ist, wenn eine VERGLEICHBARE Wohnung frei ist, dass dann eben diese herzunehmen ist. Es steht ja dem Sohn frei, die gewünschte Wohnung zu beziehen, wenn der TE wieder auszieht.
Insbesondere wenn dann noch die äußeren Umstände beim TE mit bedacht werden.
Du kannst den Sohn natürlich nicht in die 60qm 2-Zi-Wohnung zwingen wenn er ansonsten eine 120qm DHH bewohnen möchte (samt Familie)
Ggf. könnte dem Vermieter auch auferlegt werden, dem TE eine alternative Wohnung anzubieten. Soweit ich verstanden habe gibt es da verschiedene Möglichkeiten.
 
@knoxxi das gilt nur wenn die Person, namentlich erwähnt wird. Keiner weiß um welche Gegend es sich handelt, weder weiß jemand meinen RL Namen noch seinen RL Namen. Ergo, ist das Gespräch maximal anonym und keiner wird geschädigt.

@Joker (AC) magst du mir erklären wie du aus dem verlauf entnehmen kannst, dass mein Wenigkeit was schlechtes gemacht hat? Wenn du zu Miete wohnst und ein Garten im Mietvertrag steht und nach über einem Jahr kein Garten vorhanden ist, wäre das für dich cool?

Ich habe ihn mehrmals kontaktiert, stets wurde eine "Nächste" Woche in Aussicht gestellt, oft mussten wir Extra Zuhause warten nur damit ein Gärtner kommt und seinen Job macht. Kam dann wer? Nein.

@Khaotik
Wie erwähnt, die andere Doppelhaushälfte wohnen 2 Menschen anstatt bei uns 3 + 2 Katzen.

Diese 2 Menschen sind nach uns eingezogen, . (2 1/2 vs 1 Jahr) beides Erdgeschoss.

Selbe Straße, gleiches Haus, andere Farbe, auch logischerweise Erdgeschoss.

Er will uns nur loswerden, aber wie so oft empfohlen, wir werden 2023 dann ausziehen, ggf. dann 2022 Hausbau/kauf dann langsam anstoßen.

Nochmal zur Miete ist keine Option.
 
RitterderRunde schrieb:
magst du mir erklären wie du aus dem verlauf entnehmen kannst, dass mein Wenigkeit was schlechtes gemacht hat? Wenn du zu Miete wohnst und ein Garten im Mietvertrag steht und nach über einem Jahr kein Garten vorhanden ist, wäre das für dich cool
Ich habe gesagt, du bist vielleicht nicht ganz unschuldig. Ich habe nicht gesagt, du hättest was schlechtes getan.
Mit Vertragspartnern (wozu auch Mietvertrag zählt) darf man nur nie emotional werden. Da werden nie gute Entscheidungen getroffen.

Jetzt ist es zu spät und geht um Schadensbegrenzung.
Je nach Eskalation (wie gesagt, man kennt nur deine Seite- genau wie dein RA) wirst du zwischen Fristlos und fristgerechte Kündigung was zu erwarten haben. Die Frist liegt am Verhandlungsgeschick deines RA- Vermieter RA oder nötigenfalls Verhandlung. Wenn du für deinen Vermieter nur eine Durchgangsnummer bist, dann kann das klappen. Wenn der das persönlich nimmt und Langeweile hat, geht er dir jetzt richtig auf die Nerven.
Bauarbeiten Garten, wenn du Ruhe haben willst.....
Hausordnung ändern, einfordern, Abmahnung.....(Mülltonne?)
Angekündigte Wartungen, die euch stören....
Mieterhöhung
Legale Begehung für zukünftige Mieter.....
Fenstertausch.....oder sonstige Modernisierung.....
Naja, halt sowas....
 
So Kriege kann man auch immer auf beide Arten führen. Der Mieter ist durch die Rechtsprechung schon extrem gut geschützt, z. B. was Besichtigungstermine angeht.

Gleichzeitig kann den Mieter den Vermieter oder einen Beauftragten natürlich viel einfacher mal zu einer Begehung etc. einbestellen... wie gesagt, das funktioniert alles immer in beide Richtungen.
 
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Auf nem Bitcoin Vermögen sitzen aber dann auf Härtefall machen finde ich auch spitze. Hoffe das wurde beim Anwalt auch angegeben sonst geht es schnell nach hinten los. Nur weil das kein Bargeld ist hat es trotzdem einen Wert.
 
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Ich habe nicht mal einen vollen Bitcoin 😂

Bitcoin + ersparte + Kredit der Bank = Hauskauf
 
Erkekjetter schrieb:
Wenn das "genehmigt" ist, liegt dir ein Schreiben vor (Mail oder per Post), in dem das bestätigt wird. In diesem Brief steht drin, was und in welcher Höhe Kosten übernommen werden.
Nur um mal meine Erfahrung mit RV einzubringen. Ich hab einen Fall meinen Versicherungsberater gemeldet und gesagt zu welchem Thema ich die RV benötige.
Danach wurde ich von einer Rechtsanwältin angerufen mit der ich den Fall durchgegangen bin und der ich alle Dokumente zukommen ließ (natürlich gefragt das die RV alles übernimmt - wurde alles schon geregelt)
Das einzig schriftliche das ich bekommen habe (ca. ein halbes Jahr später) war der Bescheid vom Gericht. Dazu noch ein Anruf von der Rechtsanwältin die ihn mir erklärt hat.

Mit meiner RV hab ich bis auf den initalen Kontakt mit meinem Berater (übrigens nicht bei einer Versicherung angestellt) keinerlei Kontakt gehabt.
Das kann also durchaus schnell gehen, je nach Versicherung.
 
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Das mag sein, aber: Da hat dich die Rechtsanwältin angerufen und war bereits informiert. Hier hat sich der TE selber einen RA gesucht. und da würde ich schriftlich haben wollen (und normal auch der Anwalt), wie die Bezahlung geregelt ist. Wenn der RV das alles regelt und den RA aussucht und beauftragt ist das was anderes, liegt hier so aber nicht vor.

Mir solls egal sein, mein Schaden ists nicht. Wir haben hier ja laut TE auch einen Anwalt, der vorab schon weiß, wie der Rechtstreit ausgehen wird....

PS: Auch ich habe meine Erfahrungen mit RVs und RAs und in meinen Fällen lief es entsprechend ab und auch die beiden RA aus dem VErwandten-/Bekantenkreis regeln das entsprechend. Ebenso kenne ich das Prozedere so aus den Zeiten, als ich für eine RV tätig war. Ist jetzt also nicht aus der Luft gegriffen.
 
Erkekjetter schrieb:
Wir haben hier ja laut TE auch einen Anwalt, der vorab schon weiß, wie der Rechtstreit ausgehen wird....

"Es sieht gut aus" = Wissen wie der Rechtsstreit ausgeht?

Mir haben bisher alle meine Anwälte zumindest eine Tendenz gegeben. Vorallem um abzuschätzen ob es sinnvoll ist dagegen vor zu gehen.

Und das was der TE schreibt liest sich für mich ebenfalls als Tendenz und definitiv nicht sicher.
 
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Hallo Freunde,

es geht eher darum, dass mein Anwalt, der Zugleich ein Empfehlung von einem Freund 1. Grades ist. Der Anwalt hat ihn schon oft rausgeschlagen und er wirkt auf mich sehr fleißig.

Zum Thema "es sieht gut aus".

Wenn man Eigenbedarf ankündigt, muss eine Begründung dabei geschrieben werden, diese Begründung ist nachweißlich eine Lüge.

Denn es steht drauf, dass die Menschen in der anderen Doppelhaushälfte länger dort wohnen als wir + "alte Leute sind".

Fakt ist aber, dass wir mehr als doppelt so lange dort wohnen + die nur anfang 50 Jahre alt sind.

Zusätzlich, wie erwähnt, braucht man um ein Eigenbedarf abzuwenden nur 1 Härtefall, wenn man mehrere nachweißlich hat, dann ist es praktisch ein No-Brainer.

Außerdem hat er unst ja schriftlich vorher gedroht per WhatsApp, dass er uns rauskicken (per Eigenbedarf) will, mit dem Mittel, wenn wir weiter drauf bestehen, was im Mietvertrag steht.

Und der letzte Punkt, er hat über 60 Immobilien, ca. 20 hier am Ort, + eine ganz neue hier in der Straße dieses Jahr fertiggestellt (Gleichen Mietpreis, habe sie vor 3 Monaten bei Immoscout gesehen)

Unser Mietobjekt wurde 2019 fertiggestellt.

Diese ganzen Punkte, wird ein Richter jedenfalls sehen, wir werden es eskalieren lassen! SO nicht meine Freunde!


Ich will sehen, wie er dann weiterhin begründen will, warum er genau "diese" Wohnung haben muss.
 
RitterderRunde schrieb:
Zusätzlich, wie erwähnt, braucht man um ein Eigenbedarf abzuwenden nur 1 Härtefall, wenn man mehrere nachweißlich hat, dann ist es praktisch ein No-Brainer.
Wenn etwas zu klären ist, ist es nie ein No-Brainer... Und es gibt entweder einen Härtefall oder nicht. Mehrere gibt es nicht. Du bist entweder einer aufgrund deiner Lebensumstände oder nicht.

RitterderRunde schrieb:
diese Begründung ist nachweißlich eine Lüge.
Das weißt du woher? Weil er dir es vorab angekündigt hat? Dir kommt nicht in den Sinn, dass das schon länger ansteht und nun grade passt? Das die anderen Immobilien ggf. ebenso vertraglich gebunden sein können oder dort Menschen wohnen die widrigere Umstände haben?

All das gilt es zu klären bzw. muss ggf. vor einem Gericht dargelegt werden, durch dieses interpretiert und dann bekommt eine Seite Recht.

Genau deswegen ist deine Einstellung geradezu prädestiniert dafür, ggf. eine herbe Enttäuschung zu kassieren... Weil du etwas als gesichert siehst, was nicht gesichert ist, objektiv betrachtet.
 
"diese Begründung ist nachweißlich eine Lüge"

bezogen, dass die Nachbarn länger dort wohnen. Die Nachbarn die davor gewohnt haben, sind Freunde von uns und haben auch den Alten Mietvertrag, inkl. bestätigte Kündigung.

Ich kann also nachweisen, dass die aktuellen Nachbarn erst seit kurzem dort wohnen und der "Grund" warum er uns gewählt hat, nachweislich eine Lüge ist.

"Genau deswegen ist deine Einstellung geradezu prädestiniert dafür, ggf. eine herbe Enttäuschung zu kassieren... Weil du etwas als gesichert siehst, was nicht gesichert ist, objektiv betrachtet."

Da hast du recht, aber unabhängig, wer gewinnt, 2022 ziehen wir nicht aus und das reicht als "Sieg" da wir bis dahin Plan B fertig haben. (neue Wohnung und/oder Eigenbau)
 
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Dann streite mal bzw. dein Anwalt entsprechend. Bei den langsam mahlenden Mühlen unserer Justiz ist das aber zumindest ein realistischeres Ziel.

Lass uns wissen, wie es ausgeht.
 
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Im Zweifel kann ihn der Anwalt ja dazu beraten, wie man in obskuren EU-Staaten ggf. fristhemmende weitere Klagen oder Rechtsmittel, wenn womöglich auch etwas missbräuchlich, einreichen kann.
 
Eigenbedarf abwenden sofern der Vermieter den Bedarf glaubhaft macht ist sehr schwierig und liegt am Ende komplett im Ermessen eines Richters.
Der Anteil wo Härtefall überhaupt anerkannt wird sollte recht gering sein und das sind wenn ich meine Vermieter Gruppe so verfolge echt Extremfälle wo Eigenbedarf nicht durch geht. (Immer davon ausgehend der ist begründet).
Man kann als Mieter das ganze aber freilich hinauszögern.

Meine Mieter nerven mich auch etwas, würden sie ausziehen wäre ich nicht traurig, klar könnte ich ihnen wegen Eigenbedarf kündigen aber das ist mehr Aufwand als ihre Wünsche zu ignorieren :D
 
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