Hallo Zusammen!
Ich bin kein Anwalt, dies ist keine Beratung oder Aufforderung zu Irgendetwas!
Erstmal muss ich die Topic ausschmücken damit jeder weiß worum es geht.
Was ich möchte:
Ich möchte aus einem Balkonkraftwerk eine "Solaranlage" machen. So einfach!
Was ich nicht möchte:
Die (Un-)Sinngikeiten mancher Leistungsgrenzen diskutieren oder neu definieren!
Den ersten Spoiler müsst Ihr nur lesen wenn es euch brennend interessiert! Der ist für meine Anlage wenig relevant.
Jeder bekommt mit diesem Gestz das Recht(!) auf ein Balkonkraftwerk oder eine Solaranlage. Aber Netzarbeiten darf nicht Jeder durchführen denn:
Der Passus steht in Absatz 2, ziemlich genau in der Mitte.Das ist die Stelle, in der geregelt wird, wer überhaupt an der elektrischen Anlage arbeiten darf.
Wichtig ist nun die eigentliche Überschrift des Formulares:
Anmeldung und Inbetriebsetzungserklärung für Kleinsterzeugungsanlagen Kleinstspeicher
und kombinierte DC-gekoppelte Erzeugungs- und Speichereinheiten (EZSE)
mit in Summe SAmax ≤ 800 VA
(vom Anschlussnutzer auszufüllen)
Dann kann man alle Daten seiner Anlage eintragen und alles ist gut!
Man muss nun wissen wersich einen Elektrischen Schlag abholen mit welchen Elektrischen Spannungen Arbeiten darf!
Die BG hat da eine ganz klare Meinung zu:
Bei Nennspannungen über 50 Volt Wechselspannung oder 120 Volt Gleichspannung sind Arbeiten an unter Spannung stehenden Teilen nur auf besondere Anweisung einer Elektrofachkraft mit Anweisungsbefugnis und nur bei Vorliegen von zwingenden Gründen zugelassen (§ 8 DGUV Vorschrift 3).
In der Summe des genannten darf ich also nach Formular "F 1.2" selber eine Solaranlage errichten, muss mich aber an die Regeln der Kunst halten! Wenn ich mich an die Spannungsbereiche (50 Volt Wechselspannung oder 120 Volt Gleichspannung) halte darf ich machen was ich will und benötige keinen Tanz mit dem Elektriker. Die Systemgrenze ist ein Umrichter mit 800 VA Scheinleistung! Nach einem 12V Netzteil darf man auch machen was man will.
Die Wielandsteckdose sitzt bei mir schon!
Und so sieht meine bestehende Anlage aus (BKW auf Gartenhütte):
Das ganze hat mich vor einigen Jahren inkl. Speicher ca. 1400 € gekostet, damit wäre es nächstes Jahr amortisiert!
Nun ist die Frage nach einer Sinnhaftigkeit der Aufrüstung bei folgenden Gegebenheiten:
• Bedarf 5200 kWh p.a.
• PV-Erzeugung 1200kWh p.a.
• Eigenverbrauchsquote des BKW ca. 95%
• Grundrauschen zwischen 200 und 350 Watt (Dauerhaftes Homeoffice meiner besseren Hälfte)
Ich würde also mein BKW mit dem Formular F 1.2 Anmelden und ausbauen mit folgenden Komponenten:
• SolarFlow 800 Pro (Umrichter und Akku in einem)
• 4 St. 450W Module
Das wären etwa 700 bis 750€ inkl. Befestigungsmaterial!
Dann hätte ich 3,6 kWp und einen 6,4kWh Speicher.
Das Formular "F 1.2" Erlaubt ausdrücklich die Anlagen selbst anzumelden, eine Peak Obergrenze gibt es dann nicht mehr! Nur meine dann Unterschiedlichen Akkus könnten zu Diskussionen mit dem Netzbetreiber führen!
Mit dieser Konfiguration würde ich wohl einiges verschenken! Später könnte ich in die beiden neuen Stränge auch noch einen Speicher integrieren. Aber wozu? Ich könnte einen Trockner in den Keller stellen oder Warm Wasser bereiten...
Nun Stehe ich mit meiner Idee da und weiß nicht ob ich in der Zeit von November bis April den Mehrwert hätte damit sich das Gesamtgebilde relativ Zeitnah amortisiert.
P.S.: Elektrisch weiß ich was ich mache. Ich kenne privat wie auch beruflich einige Elektriker, die sind nicht Eingetragen.
Natürlich kann man machen was man will und findet auf myhammer auch immer einen "Elektriker" der die Anlage einträgt. Ich möchte das aber selber umsetzen.
Ich bin kein Anwalt, dies ist keine Beratung oder Aufforderung zu Irgendetwas!
Erstmal muss ich die Topic ausschmücken damit jeder weiß worum es geht.
Was ich möchte:
Ich möchte aus einem Balkonkraftwerk eine "Solaranlage" machen. So einfach!
Was ich nicht möchte:
Die (Un-)Sinngikeiten mancher Leistungsgrenzen diskutieren oder neu definieren!
Den ersten Spoiler müsst Ihr nur lesen wenn es euch brennend interessiert! Der ist für meine Anlage wenig relevant.
„Steckersolargerät“ ein Gerät, das aus einer Solaranlage oder aus mehreren Solaranlagen, einem Wechselrichter,
einer Anschlussleitung und einem Stecker zur Verbindung mit dem Endstromkreis eines Letztverbrauchers besteht,
Ein Steckersolargerät oder mehrere Steckersolargeräte mit einer installierten Leistung von insgesamt bis zu 2 Kilowatt und einer Wechselrichterleistung von insgesamt bis zu 800 Voltampere, die hinter der Entnahmestelle eines Letztverbrauchers betrieben werden und der unentgeltlichen Abnahme zugeordnet werden, können unter Einhaltung der für die Ausführung eines Netzanschlusses maßgeblichen Regelungen angeschlossen werden. Registrierungspflichten nach der Marktstammdatenregisterverordnung bleiben unberührt; zusätzliche gegenüber dem Netzbetreiber abzugebende Meldungen von Anlagen nach Satz 1 können nicht verlangt werden.
Jeder bekommt mit diesem Gestz das Recht(!) auf ein Balkonkraftwerk oder eine Solaranlage. Aber Netzarbeiten darf nicht Jeder durchführen denn:
Code:
(1) Für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Änderung und Instandhaltung der elektrischen Anlage hinter der Hausanschlusssicherung (Anlage) ist der Anschlussnehmer gegenüber dem Netzbetreiber verantwortlich. Satz 1 gilt nicht für die Messeinrichtungen, die nicht im Eigentum des Anschlussnehmers stehen. Hat der Anschlussnehmer die Anlage ganz oder teilweise einem Dritten vermietet oder sonst zur Benutzung überlassen, so bleibt er verantwortlich.
(2) Unzulässige Rückwirkungen der Anlage sind auszuschließen. Um dies zu gewährleisten, darf die Anlage nur nach den Vorschriften dieser Verordnung, nach anderen anzuwendenden Rechtsvorschriften und behördlichen Bestimmungen sowie nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet, erweitert, geändert und instand gehalten werden. In Bezug auf die allgemein anerkannten Regeln der Technik gilt § 49 Abs. 2 Nr. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes entsprechend. Die Arbeiten dürfen außer durch den Netzbetreiber nur durch ein in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen durchgeführt werden; im Interesse des Anschlussnehmers darf der Netzbetreiber eine Eintragung in das Installateurverzeichnis nur von dem Nachweis einer ausreichenden fachlichen Qualifikation für die Durchführung der jeweiligen Arbeiten abhängig machen. Mit Ausnahme des Abschnitts zwischen Hausanschlusssicherung und Messeinrichtung einschließlich der Messeinrichtung gilt Satz 4 nicht für Instandhaltungsarbeiten. Es dürfen nur Materialien und Geräte verwendet werden, die entsprechend § 49 des Energiewirtschaftsgesetzes unter Beachtung der allgemein anerkannten Regeln der Technik hergestellt wurden. Die Einhaltung der Voraussetzungen des Satzes 6 wird vermutet, wenn die vorgeschriebene CE-Kennzeichnung vorhanden ist. Sofern die CE-Kennzeichnung nicht vorgeschrieben ist, wird dies auch vermutet, wenn die Materialien oder Geräte das Zeichen einer akkreditierten Stelle tragen, insbesondere das VDE-Zeichen oder das GS-Zeichen. Materialien und Geräte, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder der Türkei oder einem Mitgliedstaat der Europäischen Freihandelsassoziation, der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ist, rechtmäßig hergestellt oder in den Verkehr gebracht worden sind und die den technischen Spezifikationen der Zeichen im Sinne des Satzes 8 nicht entsprechen, werden einschließlich der von den vorgenannten Staaten durchgeführten Prüfungen und Überwachungen als gleichwertig behandelt, wenn mit ihnen das geforderte Schutzniveau gleichermaßen dauerhaft erreicht wird. Der Netzbetreiber ist berechtigt, die Ausführung der Arbeiten zu überwachen.
(3) Anlagenteile, in denen nicht gemessene elektrische Energie fließt, können vom Netzbetreiber plombiert werden. Die dafür erforderliche Ausstattung der Anlage ist nach den Angaben des Netzbetreibers vom Anschlussnehmer zu veranlassen.
(4) In den Leitungen zwischen dem Ende des Hausanschlusses und dem Zähler darf der Spannungsfall unter Zugrundelegung der Nennstromstärke der vorgeschalteten Sicherung nicht mehr als 0,5 vom Hundert betragen.
Der Passus steht in Absatz 2, ziemlich genau in der Mitte.Das ist die Stelle, in der geregelt wird, wer überhaupt an der elektrischen Anlage arbeiten darf.
Das bedeutet:Arbeiten an der elektrischen Anlage dürfen – außer durch den Netzbetreiber selbst – nur von einem Installationsunternehmen durchgeführt werden, das in das Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragen ist.
- Nicht jeder Elektriker darf an deiner Hausinstallation arbeiten.
- Es muss ein zugelassenes, also eingetragenes Elektro‑Installationsunternehmen sein.
- Diese Firmen müssen ihre fachliche Qualifikation nachweisen, bevor sie eingetragen werden.
- Der Netzbetreiber darf kontrollieren, ob alles korrekt ausgeführt wurde.
F.1.2 Vereinfachter Anschlussprozess für Kleinsterzeugungsanlagen, Kleinstspeicher
und kombinierte DC-gekoppelte Erzeugungs- und Speichereinheiten (EZSE) mit in
Summe SAmax ≤ 800 VA beim Netzbetreiber
Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein:
– Bei PV-Anlagen mit Vergütungswunsch für die eingespeiste Energie, sowie bei PV-Anlagen in Kombination
mit Speichern, bei Speichern allein, bei KWK-Anlagen, Brennstoffzellen, Windenergieanlagen ist neben
der Anmeldung bei der Bundesnetzagentur dieses Formular anzuwenden und beim Netzbetreiber
einzureichen.
– Wenn es sich ausschließlich um eine PV-Anlage und Verzicht auf eine Vergütung der eingespeisten
Energie handelt, dann besteht nach §8 (5a) EEG 2023 eine gesetzliche Anmeldepflicht für diese
Kleinsterzeugungsanlage ausschließlich im Marktstammdatenregister auf der Internetplattform der
Bundesnetzagentur und dieses Formular braucht nicht genutzt zu werden.
und kombinierte DC-gekoppelte Erzeugungs- und Speichereinheiten (EZSE) mit in
Summe SAmax ≤ 800 VA beim Netzbetreiber
Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein:
– Bei PV-Anlagen mit Vergütungswunsch für die eingespeiste Energie, sowie bei PV-Anlagen in Kombination
mit Speichern, bei Speichern allein, bei KWK-Anlagen, Brennstoffzellen, Windenergieanlagen ist neben
der Anmeldung bei der Bundesnetzagentur dieses Formular anzuwenden und beim Netzbetreiber
einzureichen.
– Wenn es sich ausschließlich um eine PV-Anlage und Verzicht auf eine Vergütung der eingespeisten
Energie handelt, dann besteht nach §8 (5a) EEG 2023 eine gesetzliche Anmeldepflicht für diese
Kleinsterzeugungsanlage ausschließlich im Marktstammdatenregister auf der Internetplattform der
Bundesnetzagentur und dieses Formular braucht nicht genutzt zu werden.
Anmeldung und Inbetriebsetzungserklärung für Kleinsterzeugungsanlagen Kleinstspeicher
und kombinierte DC-gekoppelte Erzeugungs- und Speichereinheiten (EZSE)
mit in Summe SAmax ≤ 800 VA
(vom Anschlussnutzer auszufüllen)
Dann kann man alle Daten seiner Anlage eintragen und alles ist gut!
Man muss nun wissen wer
Die BG hat da eine ganz klare Meinung zu:
Bei Nennspannungen über 50 Volt Wechselspannung oder 120 Volt Gleichspannung sind Arbeiten an unter Spannung stehenden Teilen nur auf besondere Anweisung einer Elektrofachkraft mit Anweisungsbefugnis und nur bei Vorliegen von zwingenden Gründen zugelassen (§ 8 DGUV Vorschrift 3).
In der Summe des genannten darf ich also nach Formular "F 1.2" selber eine Solaranlage errichten, muss mich aber an die Regeln der Kunst halten! Wenn ich mich an die Spannungsbereiche (50 Volt Wechselspannung oder 120 Volt Gleichspannung) halte darf ich machen was ich will und benötige keinen Tanz mit dem Elektriker. Die Systemgrenze ist ein Umrichter mit 800 VA Scheinleistung! Nach einem 12V Netzteil darf man auch machen was man will.
Die Wielandsteckdose sitzt bei mir schon!
Und so sieht meine bestehende Anlage aus (BKW auf Gartenhütte):
Code:
┌────────┐ ┌────────┐ ┌────────┐ ┌────────┐
│ PV 1 │ │ PV 2 │ │ PV 3 │ │ PV 4 │
│ 450W │ │ 450W │ │ 450W │ │ 450W │
│ │ │ │ │ │ │ │
└───┬────┘ └───┬────┘ └───┬────┘ └───┬────┘
┌───┴───────────┴────┐ ┌───┴───────────┴────┐
│ Akku A │ │ Akku B │
│ 2,24kWh │ │ 2,24kWh │
│ │ │ │
└───┬───────────┬────┘ └───┬──────────────┬─┘
└───────────┴───────┐ ┌─────┴──────────────┘
┌───┴───┴──────┐
1,8kWp │ Umrichter │
│ │
│ │
└──────┬───────┘
230VAC
Das ganze hat mich vor einigen Jahren inkl. Speicher ca. 1400 € gekostet, damit wäre es nächstes Jahr amortisiert!
Nun ist die Frage nach einer Sinnhaftigkeit der Aufrüstung bei folgenden Gegebenheiten:
• Bedarf 5200 kWh p.a.
• PV-Erzeugung 1200kWh p.a.
• Eigenverbrauchsquote des BKW ca. 95%
• Grundrauschen zwischen 200 und 350 Watt (Dauerhaftes Homeoffice meiner besseren Hälfte)
Ich würde also mein BKW mit dem Formular F 1.2 Anmelden und ausbauen mit folgenden Komponenten:
• SolarFlow 800 Pro (Umrichter und Akku in einem)
• 4 St. 450W Module
Das wären etwa 700 bis 750€ inkl. Befestigungsmaterial!
Dann hätte ich 3,6 kWp und einen 6,4kWh Speicher.
Das Formular "F 1.2" Erlaubt ausdrücklich die Anlagen selbst anzumelden, eine Peak Obergrenze gibt es dann nicht mehr! Nur meine dann Unterschiedlichen Akkus könnten zu Diskussionen mit dem Netzbetreiber führen!
Code:
┌────────┐ ┌────────┐ ┌────────┐ ┌────────┐ ┌────────┐ ┌────────┐ ┌────────┐ ┌────────┐
│ PV 1 │ │ PV 2 │ │ PV 3 │ │ PV 4 │ │ PV 5 │ │ PV 6 │ │ PV 7 │ │ PV 8 │
│ 450W │ │ 450W │ │ 450W │ │ 450W │ │ 450W │ │ 450W │ │ 450W │ │ 450W │
│ │ │ │ │ │ │ │ │ │ │ │ │ │ │ │
└───┬────┘ └───┬────┘ └───┬────┘ └───┬────┘ └───┬────┘ └───┬────┘ └───┬────┘ └───┬────┘
┌───┴───────────┴────┐ ┌───┴───────────┴────┐ └─────┬─────┘ ┌──────┴───────────┘
│ Akku A │ │ Akku B │ │ │
│ 2,24kWh │ │ 2,24kWh │ │ │ Y-Verbinder
│ │ │ │ │ │
└────────────┬───────┘ └───┬────────────────┘ │ │
└────────────────┐ │ ┌──────────────┐ │ │
│ └─────────────────┤Umrichter ├──┘ │
3,6kWp └─────────────────────┤inkl. 1,92kWh ├──────────────┘
6,4kWh └──────┬───────┘
230VAC
Mit dieser Konfiguration würde ich wohl einiges verschenken! Später könnte ich in die beiden neuen Stränge auch noch einen Speicher integrieren. Aber wozu? Ich könnte einen Trockner in den Keller stellen oder Warm Wasser bereiten...
Nun Stehe ich mit meiner Idee da und weiß nicht ob ich in der Zeit von November bis April den Mehrwert hätte damit sich das Gesamtgebilde relativ Zeitnah amortisiert.
P.S.: Elektrisch weiß ich was ich mache. Ich kenne privat wie auch beruflich einige Elektriker, die sind nicht Eingetragen.
Natürlich kann man machen was man will und findet auf myhammer auch immer einen "Elektriker" der die Anlage einträgt. Ich möchte das aber selber umsetzen.
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