News Europäischer Gerichtshof: Vorrats­datenspeicherung nur in Notlagen

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Andy

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Eine allgemeine Vorratsdatenspeicherung ist nicht mit dem EU-Recht vereinbar, erklärt der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem länger erwarteten Urteil. Am bisher bekannten Grundsatz ändert sich also nichts. Möglich sind nun aber Ausnahmeregelungen in Notlagen.

Zur News: Europäischer Gerichtshof: Vorrats­datenspeicherung nur in Notlagen
 
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Da wir laut des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat bzw. unseres Bundesinnenministers kontinuierlich von Terror und schwerwiegender Kriminalität bedroht sind, gilt die vom EuGH eingeräumte "Notlage" wohl schon heute...
 
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Ist die Speicherung aller möglichen Daten von allen möglichen Apps nicht auch eine Art Vorratsdatenspeicherung?
Microsoft, Google, Apple, Facebook, etc.

Die EU sollte endlich auch die ganzen (US-) Unternehmen prüfen und vor allem handeln.
Ein Umstieg auf OpenSource in allen Belangen, was mit Steuergeldern gezahlt wird sollte Pflicht werden.
Und durch OpenSource entsprechend auf für jeden einsehbar, ob Daten grundlos gespeichert werden oder wann und von wem.
 
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Allerdings gewähren die Richter eine Ausnahme, die EU-Staaten in Notfällen umsetzen dürfen. Demnach ist die Vorratsdatenspeicherung dann zulässig, wenn Mitgliedsstaaten mit einer Bedrohung der nationalen Sicherheit konfrontiert sind, die sich als „echt und gegenwärtig oder als vorhersehbar erweist“. Solche Situationen müssen zeitlich aber strikt beschränkt werden und entsprechende Anordnungen stehen unter einem richterlichen Vorbehalt.

Dann stellt sich die Frage ob die "Epidemische Lage von nationaler Tragweite" eine solche Ausnahme darstellt und wer darüber entscheidet.
Das wäre evtl. eine Möglichkeit für Deutschland die Vorratsdatenspeicherung offiziell durchzuführen.
(Erstmal unabhängig vom aktuellen Gesetzt und der Entscheidung des Bundesverfassungsgericht darüber)
 
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Ich sehe es schon kommen.
Dann gilt eine terrorwarnung als dauernotlage und schon hat man die VDS durch die hintertür eingeführt.
Super
 
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Dann ist ja gut, das wir gerade keine Notlage haben. ;)
Mal ehrlich. "Notlagen" sind doch nun wirklich schnell ausgerufen.
Der POTUS macht das fast täglich.
Edit:
Solche Situationen müssen zeitlich aber strikt beschränkt werden und entsprechende Anordnungen stehen unter einem richterlichen Vorbehalt.
Huch!?
Hat die dritte Gewalt dann doch mal ihre Lehren aus dem Verhalten gewisser gewissenloser Politiker gezogen.
 
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Jeder Telekom Kunde muß so oder so mit einer Vorratsdatenspeicherung von 6 Monaten mit leben, warum dagegen nicht vorgegangen wird, ist mir ein Rätsel.

Irgendwie ist das Thema Vorratsdatenspeicherung für Telekom Kunden absurd.
 
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Wie lange speichern die "Anbieter öffentlich zugänglicher elektronischer Kommunikationsdienste" die Daten wenn keine Vorratsdatenspeicherung vorliegen muss?

Anbieterabhängig ist klar, aber wie lange würde es z.b. ein Telefonanbieter speichern? 1 Monat? (für den monatlichen Einzelverbindungsnachweis) (edit: 6 Monate, k)
Und wie sieht es bei "Pauschalangeboten" aus? Die Speicherung der IP ist im Normalfall ja nicht notwendig - wann werden denn die Verbindungsdaten gelöscht?
Die ganzen Foren, Chats(siehe oben: Anbieter öffentlich zugänglicher elektronischer Kommunikationsdienste), etc. speichern ja quasi alle die IP - wann MUSS denn hier was gelöscht werden?
Würde das nicht auch unter Vorratsdatenspeicherung fallen, wenn die das ewig aufheben, sprich:

Speichern es sowieso nicht schon alle über einen längeren Zeitraum als es sein muss?

Und: wie soll der Anbieter denn entscheiden wer eine "Bedrohung" ist oder wann eine vorliegt? (Also wann er speichern muss - bzw. wann die Ausnahmereglung zum Einsatz kommt)
Würde das nicht die Tür zu anderen "Überwachungen" öffnen?
 
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Nur in Notlagen?
Das passt ja gut, denn in der Schweiz wollen sie das Notrecht bis nächstes Jahr aufrechterhalten.
 
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Zeitlich strikt beschränkt? Kein Problem: Notlage wegen Terrorismusgefahr. Strikt, aber ganz strikt, auf 90 Jahre beschränkt. Wirklich keine Sekunde länger. VDS olé!

Dieses Urteil ist eigtl. eine Katstrophe. Der Mist gehört ohne wenn und aber vollständig und ausnahmslos für immer verboten.
Überwachung und Speicherung ausschließlich bei konkretem Anlass, starkem Verdacht und nur bei schwersten Straftaten. Nix mit Raubkopien, Hassrede und all dem irrelevanten Zeug. Für die 10 Fälle, die dann noch bleiben geht es in Ordnung. Aber in denen wird die Überwachung dann nichts nützen. Hinterher heißt es wieder "Täter war polizeibekannt" aber den LKW in den Weihnachtsmarkt hat er unter Aufsicht der Behörden wunderbar lenken können (Hintergrund). Oder der überwachende Beamte chattet im Nebenzimmer und hört die Schüsse nicht, weil er so erregt äh angeregt kommuniziert (Hintergrund). :rolleyes:
 
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Können die nicht auch die aktuelle Pandemie als Notlage "missbrauchen"? Wäre nicht gut.
 
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Highspeed Opi schrieb:
Ist die Speicherung aller möglichen Daten von allen möglichen Apps nicht auch eine Art Vorratsdatenspeicherung?
Microsoft, Google, Apple, Facebook, etc.

Die EU sollte endlich auch die ganzen (US-) Unternehmen prüfen und vor allem handeln.
So schauts aus.

Es gab bereits vor langer Zeit in einem Bericht von Frontal21 wo gesagt wurde das die Deutschen
Kriminalbehörden einfach Kontakt mit Google aufnehmen, wenn ermittlungen anstehen.

Vorratsdatenspeicherung wurde schon vor langer Zeit outgesourced. Die DSGVO wirkt
auf mich wie ein Papiertiger ohne wirklich effektiven nutzen, die US Techfirmen geben einen
feuchten ob sie dagegen verstoßen oder nicht.
 
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Dann muß eben dieser Punkt der Notlage herhalten. Unruhen im Landesinneren dürften auch als Notlage gelten, schätze ich. Und die steigen ja, warum auch immer.
 
Children of Men kommt da in den Sinn, da verübt die Regierung auch Anschläge um ein entsprechende Bedrohungslage und Maßnahmen zu rechtfertigen. Einer meiner Lieblingsfilme.

In ein paar Jahren wird der EuGH wieder entscheiden müssen, wann denn eine Notlage vorliegt, anhand ein paar konkreter Beispiele, denn den Regierungen juckt es schon im Finger.
 
Zwar besser als nichts, aber wie schon von anderen geschrieben lässt sich ohne konkrete Grenzen so eine Notlage schnell hinkonstruieren - sei es jetzt Corona, die bösen Terroristen, Greenpeace, Kinderpornoringe oder der Niedergang der Content-Industrie.
Traurig ist einfach, dass es so viele Politiker und Polizei-Größen gibt, deren Höschen bei der Vorstellung von Totalüberwachung feucht werden...
 
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cruse schrieb:
wie soll der Anbieter denn entscheiden wer eine "Bedrohung" ist oder wann eine vorliegt? (Also wann er speichern muss - bzw. wann die Ausnahmereglung zum Einsatz kommt)
Würde das nicht die Tür zu anderen "Überwachungen" öffnen?
So wie es im Bericht steht... durch einen Richterlichen beschluss... der aus meinen Eigenen Erfahrungen
komplett willkührlich erlassen werden kann!

Bei mir stand mal die Kripo vor meiner Wohnungstür mit einem Richterlichen beschluss für eine Hausdurchsuchung!

Weil ich angeblich Weed angebaut und vor meiner Wohnungstür verkauft haben soll :D

Natürlich haben die Typen nix gefunden, aber es ist erschreckend wie schnell man auf dem Radar dort aufploppt,
obwohl man nicht mal ansatzweise die Kriterien erfüllt die so eine durchsuchung veranlassen sollte möge man denken

Falsch gedacht... ergo auf dem Beschluss stand als Indiz "Unbekannte männliche Person zwischen 20-35 Jahre wurde beobachtet von einem Zeugen, substanzen verkauft zu haben" und schon gibt der Richter seine Unterschrift und du landest plötzlich auf diese Abschußliste.
 
Vorratsdatenspeicherung: Wenn, dann nur befristet in Notlagen

Na der Anti-Terrorkampf ist doch so eine Notlage?
Oder halt Corona.
Oder, oder, oder, gibt genug Themen die eine lange Krisenzeit hergeben.
Keine Sorge, beim erfinden von Notlagen als Ausrede sind Politiker sehr geschickt.
 
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m.Kobold schrieb:
durch einen Richterlichen beschluss
Da liegt der Hund ja begraben - Henne/Ei Problem.
Durch den Beschluss kannst du ja nur die Quasi-Überwachung anordnen, aber wie willst du an die Daten kommen, wenn die schon gelöscht sind?
Wie soll der Rahmen erweitert werden, wenn die Ermittlungen erst beginnen, wenn die Daten schon theoretisch weg sind?
Das stellt die Vorratsdatenspeicherung an sich in Frage, bzw. wäre es dann ja direkt Überwachung.
 
Nur in „Notlagen“... In Deutschland haben wir doch mindestens einmal pro Woche eine neue “Notlage“, spätestens, wenn Trump wieder etwas twittert. Außerdem haben wir die Klimanotlage, den permanenten Rassismus, den täglichen Terror von Rächts, Corona, Gammelfleisch, Schweinepest und gestern ist der Anna der Schnürsenkel abgerissen....
 
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