Fall bei Ebay

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killray schrieb:
Kurze Zwischenfrage, es hört sich so an, als wenn die Karten noch innerhalb der 2 Wochen nach Kauf gewesen wären, warum hast du Sie dann bei Ebay eingestellt? Oder kommt das nur falsch rüber?

Er hat sie wie ein Eigentümer in Besitz genommen. Ich denke, dass er den händler nicht einfach ausnutzen wollte, und deshalb im Sinne des Widerrufsrecht auf diesen verzichtet hat.
 
Wen ich das richtig verstanden habe , hatt HWV dem Käufer das geld bereits Überwiesen , also würde ich diesen troll einfach ignorieren , der wird schon nicht zum anwalt gehen ,mit was denn auch :evillol: .
 
kisser schrieb:
Es gibt doch überhaupt keine Grundlage dafür, daß HWV für eine gebrauchte funktionierende Karte den Neupreis erstatten sollte.
hm .... doch .... Service ....

Ansonsten wäre es vielleicht ganz clever, wenn der TE mal seinen aktuellen Stand posten würde.
Bisher widerspricht er sich in einem verworrenen Ausdruck ja fast mit jedem Beitrag irgendwo selber. Mal ist das Geld überwiesen worden, mal nicht, mal auf Paypal, mal auf sein Konto, mal auf ein anderes Konto, .......

Vielleicht wäre es auch einfach nur Clever, dem Käufer gegenüber mal die Karten auf den Tisch zu legen und den aktuellen Stand von Hardwareversand zu beschreiben, bzw. einmal eine aktuelle Auskunft von HWV einzuholen und diese an den Käufer zu senden.
 
Ich habe zwei Tips für den Fragesteller:

- Wenn du ein Problem hast und andere um Hilfe bittest, solltest du wenigstens in der Lage sein, dieses Problem sprachlich und logisch so zu schildern, dass keine 1000 Nachfragen nötig sind und in jedem zweiten Beitrag Widersprüche auftauchen.

- Wende dich unter Beherzigung von o.g. an eine fachkundige Stelle oder zumindest an ein fachkundiges Forum, es würde den Rahmen sprengen, wollte man den ganzen Unsinn in diesem Thread richtigstellen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Mal eine blöde Frage als Laie:

Was hast du überhaupt damit zu tun?
Du bist nicht mehr Eigentümer der Karte, der Kaufvertrag zwischen dir und dem Käufer ist zustande gekommen.
Also ist das doch eine Sache zwischen HWV und dem Käufer.
Wenn HWV fälschlicherweise an dich erstattet, muß sich der Käufer doch mit HWV rumschlagen, nicht mit dir.
Oder sehe ich das falsch?
 
@voodoo4

was für karten soll ich den auf den tisch legen? er wiederspricht sich ständig. ich habe sogar noch mein telnummer ihm gegeben, damit er mich anruft und das mal telefonisch zubesprechen, er weigerte sich nur.
mehr infos kann ich ihm auch nicht geben. er wolte mir selber eine bestätigung per mail schicken, weil hwv ihm angeblich eine schriftliche bestätigung geschickt haben soll, dass hwv den gutschrift an mich gutgeschrieben hat. er hat mir nichts geschickt. auf die frage warum er beide karten als defekt angegeben hat beim händler, bekomme ich nur als antwort, ich will mein gutschein sonst anwalt.
Ergänzung ()

@doc foster

wenn dir der thread nicht gefällt, dann antworte auch nicht.
Ergänzung ()

@michaW

ja unfähige Händler halt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Mir gefallen hier eigentlich kaum Threads, das tut aber nichts zur Sache.

Fakt ist, dass du verloren bist, wenn du dich auf die Auskünfte hier verlässt, der Hinweis war trotz der Kritik an deinen Beiträgen in deinem Sinne.
 
limit199 schrieb:
was für karten soll ich den auf den tisch legen?
Ganz einfach: Die Dinge, die du in Erfahrung gebracht hast und die aktuelle Sachlage!
Wenn du bei ihm genauso argumentierst und aussagst wie hier im Forum, kann das nichts werden.
Wie wäre es, wenn du alle Dinge chronologisch mal sauber auflistest?

limit199 schrieb:
auf die frage warum er beide karten als defekt angegeben hat beim händler, bekomme ich nur als antwort, ich will mein gutschein sonst anwalt.
Die Frage geht dich auch überhaupt nichts an. Es sind faktisch seine Karten, mit denen kann er im Grunde genommen fast alles machen, was er will.
 
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