Falsche GTX bekommen

Lord Quas schrieb:
Moin,

als ich grad ein wenig bei den online-hardware läden herumgesurft bin ist mir etwas wirklich ärgerliches aufgefallen ...

ich hab ende Februar eine "EVGA e-Geforce 8800GTX ACS3, 768MB, PCI-Express" für 526,02 € bestellt ...

aber nur eine "EVGA e-Geforce 8800GTX, 768MB, PCI-Express" bekommen.

Bin grad in Keller und hab tatsächlich exakt die kiste bekommen, hab die verpackungen alle aufgehoben ... OHNE AC23 drauf !!!

Mal zur Erinnerung!

Lord Quas schrieb:
aber wenn du ne GTX bestellst, aber ne GTS bekommst ... und so und nur so muss/darf man das sehen, es ist ein produkt minderer wertigkeite (knapp 60euro) ... sagst du dir nich "was für ein glück" sondern du willst die GTX !!

wenn man sich dazu entschieden hat ne GTX zu kaufen(+ bezahlt hat) will man auch verschleißfrei keine GTS haben ... fakt !!

Du HAST eine GTX, der EINZIGE Unterschied zwischen den Karten ist der Lüfter. In der Leistung sind beide Karten völlig gleich. Willst Du mich veralbern?

Sorry, aber deine Phantasien in Bezug auf volle Rückerstattung und "GTS-Refresh" klingen halt ziemlich dreist. Ist auch nur meine persönliche Meinung. Und ja ich weiß, daß der Shop NICHT im Recht ist, darum ging es mir auch nicht. Sind sie kulant, dann ist es toll, aber man sollte den Bezug zur Realität nicht verlieren. Den sehe ich darin, daß Du eine Karte welche leistungsmäßig genau der bestellten Karte entspricht 9 Monate lang benutzt hast.

flipp
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
die geldrückgabe wird von mir nicht gewollt, nur was soll ich machen wenn die sich jetzt einfach ewig zeit lassen ... darum gehts mir. auch weil der gts refresh kommt, und die karte täglich an wert verliert. vielleicht will ich sie ja verkaufen?!

schön das die karte zufällig die gleiche leisung (auf dem papier) besitz ... es ist jedoch rein materiell ein kanpp 60 euro minderwertiges produkt.

auch glaube ich das bei der ASC3 version, bessere chips verbaut sind ... was bessere OC zulässt. die bessere kühlung mal weggelassen ...

warum kosten den die beiden karten nicht das gleich?! es sind beides gtx, nur der kühler ist ein andere ... ich will dich nicht veralbern, aber will evga uns veralbern?!

ganz so einfach ist es nämlich nicht ... es sind zwei unterschiedliche produkte, oder?!
 
@flipp

liest du eigentlich, was andere schreiben?

AvenDexx schrieb:
Die ACS3 KO Version hat folgende Werte:
CPU: 626MHz
Shader: 1450MHz
RAM: 1000MHz

Die ACS3 Version hat die Werte:
CPU: 575MHz
Shader: 1450MHz
RAM: 900MHz

Die normale GTX hat:
CPU: 575MHz
Sahder: 1350MHz
RAM: 900MHz

Das sollte man auf der Herstellerseite entnehmen können, du kannst es aber auch auf der Seite von Alternate sehen.

Alternate ACS3
Alternate ACS3 KO

sprich der shadertakt der acs3 liegt höher als bei einer normalen gtx. also auch ein hardware/software(bios) bedingter unterschied. schon ist es nicht mehr mit kühlertausch getan um das "gleiche" produkt zu haben. Was allerdings äußerst fragwürdig ist, da es eben nicht das "gleiche" produkt des herstellers ist, da es so nicht vom hersteller ausgeliefert wurde.
 
Screemer schrieb:
@flipp

liest du eigentlich, was andere schreiben?



sprich der shadertakt der acs3 liegt höher als bei einer normalen gtx. also auch ein hardware/software(bios) bedingter unterschied. schon ist es nicht mehr mit kühlertausch getan um das "gleiche" produkt zu haben. Was allerdings äußerst fragwürdig ist, da es eben nicht das "gleiche" produkt des herstellers ist, da es so nicht vom hersteller ausgeliefert wurde.

Du vergleichst die GF8800GTX ACS³ Edition mit der GF8800GTX KO ACS³ Edition! Hier geht es aber um die GF8800GTX im Vergleich zur GF8800GTX ACS³ Edition. Dabei ist es nicht sicher ob der shadertakt unterschiedlich ist, gibt verschiedenen Angabe, bei EVGA leider nichts zu finden. Natürlich hast Du recht, wenn dem so ist. Es ändert aber trotzdem nichts an der Sache, daß ihm Geld für die Nutzung der Karte abgezogen werden kann.
flipp
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
das ist richtig. allerdings hat er vorher das anrecht auf nachbesserung des mangels und das ist ja eindeutig der austausch der grafikkarte die er hat gegen die die er eigentlich bestellt und auch bezahlt hat. da die karte ja noch verfügbar ist, zumindest kann sie vom händler noch eingekauft werden, sollte das also kein problem sein.

das mit dem zeitwert, falls er eine ausgleichszahlung bekommen sollte, ist allerdings auch richtig. allerdings muss der händler erst mal nachbessern, solange es möglich ist. würde ich ihm auch nicht empfehlen, sondern die karte austauschen zu lassen und gegebenen falls weiter zu verkaufen. ist ja dann wieder neu und ovp und sollte fast zum vollpreis weggehen.

€dit: hier gehts im übrigen um ne ganz ähnliche situation. allerdings ohne die tatsache mit der eindeutigen lage wer den fehler gemacht hat. kannst ja mal bischen mitlesen. ist recht interessant. https://www.computerbase.de/forum/threads/koennen-sich-haendler-alles-erlauben.345609/
 
Zuletzt bearbeitet:
flipp schrieb:
@IgG
Du hast aber gelesen, daß der Gegenstand nicht wirklich kaputt ist :) bzw. in einem Zustand den Du als kaputt bezeichnen würdest ... . Ich habe eben ein wenig gegoogelt (bin leider rechtlich nur Laie), aber der volle Kaufpreis ist nicht zwingend. So etwas geschieht freiwillig.

Dazu mal ein Heise link, da ich Heise für recht seriös halte:
http://www.heise.de/ct/faq/hotline/05/03/10.shtml

1. Eine falsche Ware gilt laut BGB als Sachmangel (§ 434)
2. heise schreibt selbst, dass der Kaufpreis zurückverlangt werden kann:
Zeigen sich innerhalb zweier Jahre Schäden, die (oder deren Ursache) bereits zum Kaufzeitpunkt bestanden haben, kann der Kunde den Kaufpreis zurückverlangen.

Gut, wenn heise recht hat:
Falls das Gerät trotz Defekt nutzbar war, darf er den Kaufpreis um eine Nutzungsgebühr mindern, die meist in der Größenordnung von einem halben bis einem Promille des Kaufpreises pro genutztem Tag liegt.

Darf er den Betrag nach 8 Monaten um 12-25% mindern. In diesem Fall würde ich ihm jedoch wegen der Frechheit noch ne Strafanzeige aufbrummen, dann kann er sich überlegen ob er lieber einen Anwalt oder mich bezahlt (auch wenn das Verfahren vermutlich bald eingestellt wird).

Aber da es diese Karte noch gibt ist der Händler erstmal verpflichtet diese nachzuliefern.
 
grad kam ein netter dhl man ... =)

gab mir ein päkchen von hwv.de ... und ich öffnete es

drin war die GTX !!

leider nicht die GTX ACS3 ... es ist unfassbar, aber sie haben mir ernsthaft wieder die falsche geschickt ... in neu

:freak:

----------------------------------------------------------------------------

kann ich es fordern die karte so lange zu behalten/nutzen, bis sie mir ednlich die richtige geschickt haben?!

weil ich nicht mehr gewillt bin auf einen pc zu verzichten !!
 
Zuletzt bearbeitet:
Lord Quas schrieb:
grad kam ein netter dhl man ... =)

gab mir ein päkchen von hwv.de ... und ich öffnete es

drin war die GTX !!

leider nicht die GTX ACS3 ... es ist unfassbar, aber sie haben mir ernsthaft wieder die falsche geschickt ... in neu
!
HACKT ES DENEN DENN? Jetzt würde ich zur Polizei und eine Strafanzeige wegen versuchten Betrugs machen. Das ist jetzt echt mehr als dreist.

Außerdem ein Brief mit Einwurfeeinschreiben schicken, Fristsetzung 2 Wochen für Lieferung der korrekten Karte oder Geld zurück.

Ob du sie behalten darfst weiß ich nicht, vermutlich eher nicht. Aber bestell dir doch einfach eine Ultra bei denen und schick sie nach 2 Wochen Widerrufsrecht zurück ;).
 
Die Post freut sich, wenn sie auf diese Weise ein paar Pakete mehr verschicken darf.
 
@Lord Quas: willst Du denn unbedingt noch die ACS3? Ansonsten könntest Du vielleicht raushandeln, dass sie Dir den damaligen Differenzbetrag zur normalen eVGA GTX erstatten?

@IgG: ich denke nicht, dass es Absicht des shopa war. Vielleicht ist denen einfach der Unterschied zwischen den Karten nicht bewusst :freak:.
 
nein wenn ich den diff-betrag hätte haben wollen ... hätte ich das jetzt schon getan ...

ich hoffe ja mit der acs3 edition ... etwas mehr übertakten zu können.

auf der anderen seite ist mir das irgendwie alles zu blöd, ... :mad:

EDIT:

ich glaub ich werde einfach mein geld zurückverlangen ... dann wieder zuschlagen wenn es was "ordentliches" auf dem markt gibt ... aber bis januar 08 ist noch so lange hin =(
 
Zuletzt bearbeitet:
@Lord Quas: Das ist vermutlich das beste. Schreib ihnen, sie kommen trotz Aufforderung zur Nachbesserung ihren Pflichten gemäß Kaufvertrag nicht nach, weshalb du dein Geld wieder willst. Vermutlich werden sie dir dann sehr shcnell die richtige Karte schicken ;)

Wichtig, räume ihnen eine Frist von 7 tage ein um auf dein Schreiben zu reagieren (7 tage sind angemessen ume in Brief zu beantworten), andernfalls übergibst du die Sache dem Anwalt und sie haben noch mehr Kosten.
 
Ich hätte schon beim 1.mal zurückschicken eine 8800GT bestellt.
Von diesen Ultra und overclocked Versionen halte ich sowieso nichts.
Wenn dann die günstigste GTX + leiseren und leistungsfähigerem Kühler.
 
Mit dem gedanken habe ich natürlich auch gespielt ... jedoch kann man nach 8monaten, wenn man festestellt das man die falsche karte bekommen hat nicht einfach sagen "hier eure karte, geld her" - ich habe sie ja eingetauscht ... nicht zurückgegeben und mir davon ne andere geholt.

jedenfalls, ... hab ich jetzt ne mail verfasst.

sie haben bis 01.12.07 zeit mir meine karte zu schicken, sonst geld zurück + anwalt

peace
 
Lord Quas schrieb:
ich hoffe ja mit der acs3 edition ... etwas mehr übertakten zu können.
Also die Garantie ist schon mal hinüber.


Was soll jetzt mit der Karte, die du jetzt so lange gequält hast passieren?
Soll die auf den Müll?
 
Unyu schrieb:
Also die Garantie ist schon mal hinüber.


Was soll jetzt mit der Karte, die du jetzt so lange gequält hast passieren?
Soll die auf den Müll?

toller kommentar, ...

warscheinlich das was mit der karte in jedem fall passiert. was genau das ist, weiß ich nicht. ist mir ehrlich gesagt auch sowas von wayne, ... und wenn sie die einschmelzen und daraus ne würfel machen.

es war ein gebrauchter aber falscher artikel, ... ka was damit gemacht wird.

darüber sollte sich der verbraucher aber auch keinen kopf machen, solange der fehler nicht bei im liegt/lag.

back to topic:

ich weiß nur leider nicht ob ich einfach mein geld zurück verlangen kann, ... ohne nochmal eine frist zu setzen, bis der sie mir die richtige liefern müssen.
 
klarer fehler vom shop...aber sorry sowas checkt man doch nach dem einbau oder?
Die ACS3 KO Version hat folgende Werte:
CPU: 626MHz
Shader: 1450MHz
RAM: 1000MHz

Die ACS3 Version hat die Werte:
CPU: 575MHz
Shader: 1450MHz
RAM: 900MHz

Die normale GTX hat:
CPU: 575MHz
Sahder: 1350MHz
RAM: 900MHz

wenn da die daten nich hinhaun, raus mit dem ding und zurückgeschickt...
 
@Lord Quas

Hardwareversand führt die Gelderstattung doch sogar auf ihrem Rückversandzettel auf, Austausch 1zu1, Erstattung, oder Ersatzlieferung, einfach passendes ankreuzen. Allerdings ist es bei denen eine Tagespreiserstattung und nicht die übliche Kaufpreiserstattung. Siehe Email von denen an mich:
vielen Dank für Ihre Email. Die Differenz der Gutschrift zu dem Kaufpreis ergibt sich, da der Tagespreis gutgeschrieben wurde. Bei Ihrer Grafikkarte war dieser nun nicht gravierend. In der Regel sinken die Preise schneller.

Mit freundlichen Grüßen
....

Service-Center der
hardwareversand.de
 
Sapphire Forum
Zurück
Oben