(fast) Vertragsabschluss noch verhinderbar?

Jonny_Nr_5

Commander
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Hallo zusammen,
ich hab mal eine Frage zu einem Handyvertrag. Also ich hab mir bei o² das XL Genion geholt (AllNet Flat) ohne Handy. Jetzt hab ich mir überlegt das der Vertrag doch etwas übertrieben ist und wollte fragen ob ich ihn wie 14 Tage rückgaberecht zurückschicken kann? Hab das Paket hier vor mit liegen mit dem Vertrag der nicht von mit unterschrieben wurde und dem Umschlag mit der SIM karte, der auch nicht geöffnet ist.

Hab ich dieses Rückgaberecht? Vertrag ist doch zu diesem Zeitpunkt nicht abgeschlossen sondern nur online geordert oder?
 
Ja hast du. Hatte bei Gethandy ein N95 8GB geholt und wollte es zurückschicken. Es waren 2 Verträge bei dem Preis (24x20€/Monat das rechnet sich)
Da es mir aber nicht gefiel wollte ich stornieren und es wäre gegangen.

Da aber die mir da sehr entgegen gekommen sind (erst anderes Handy anbieten, dann bezahlten sie die Vertragsübernahme) habe ich den Vertrag auf einen Kumpel überschrieben.

Ergo es ging, also muss es auch bei dir gehen.
 
Also ich hab den Vertrag ohne Handy genommen, aber das macht sicher kein unterschied oder?
Also kann ich im endeffekt das paket zurücksenden oder?
 
gibts bei sowas nicht auch ein 30 tätgiges Wiederrufsrecht.....
 
du hast keinen nutzen daraus gezogen, warum sollte dir die Rückgabe verwert werden?

Allerdings gibs bei 1und1 ja eine Klausel die da bei so schnell wie möglich das Widerrufsrecht ausschliest.

Also O² kann es dir genau sagen.
 
Solange du ihn Online abgeschlossen hast sollte es kein Problem sein.
Warst du im o2 Shop ist der Vertrag wirksam sobald du den Laden verlässt!
 
Solange du den Vertrag noch nicht unterschrieben hast, müssten sie es zurück nehmen.
 
Herrmann schrieb:
du hast keinen nutzen daraus gezogen, warum sollte dir die Rückgabe verwert werden?

Allerdings gibs bei 1und1 ja eine Klausel die da bei so schnell wie möglich das Widerrufsrecht ausschliest.

Also O² kann es dir genau sagen.

das ist Unfug... das deutsche Rechtssystem gibt dir eine hundertprozentige 14tage Widerrufsrechtoption. Alle die versuchen dies zu kürzen verändern etc sind unseriös und nicht rechtens! Ich denke nicht das 1und1 sowas macht... Ich kann mich auch irren. Beweis mir das Gegenteil :)
 
das ist Unfug... das deutsche Rechtssystem gibt dir eine hundertprozentige 14tage Widerrufsrechtoption. Alle die versuchen dies zu kürzen verändern etc sind unseriös und nicht rechtens! Ich denke nicht das 1und1 sowas macht... Ich kann mich auch irren. Beweis mir das Gegenteil


Das stimmt nicht so ganz ^^

Das 14 Tage Widerrufsrecht gibts in dem sinne garnicht ... die vertragspartner/firmen sind nur alle kulant!

klingt komisch ist aber so :P

So hab ich das mal aufgefangen

MFG
 
Es ist noch kein Vertag zu stande gekommen...

@marcon: Auch bei Online-Verträgen gibt es ein Rückgaberecht, manche Anbieter umgehen dies aber, z.B. macht das 1&1 gerne bei Internet-Anschlüssen, in dem sie als Auftragszeitpunkt "nächst möglicher Termin" wählen, und irgendwie ist es so, dass man in dem Fall nicht mehr vom Vertrag zurücktreten kann...
naja... einfach mal öfters die c't lesen oder c't-tv schauen...
 
najiumi schrieb:
Ich denke nicht das 1und1 sowas macht... Ich kann mich auch irren. Beweis mir das Gegenteil :)
Beweis = mein Postman hat 1und1 nach meiner Empfehlung genommen. Aber da auf seinem Dorf dort fast nix ankommt und er komplett bestellte und normal bekam wollte er stornieren: Nix war. Wunschtermin :schnellstmöglich = Verlust des Widerrufs

marcson schrieb:
Das 14 Tage Widerrufsrecht gibts in dem sinne garnicht ... die vertragspartner/firmen sind nur alle kulant!

Nein Online Widerruf gibt es 100pro= FernabsatzGESETZ!

Im Laden um die Ecke (MediaMarkt etc) ist kulanzsache
 
Wenn du das Packet im Onlineshop geordert hast, hast du ein 14 Tägiges Widerrufsrecht ab Lieferung des Handys bzw. der Nutzungsmöglichkeit der Simkarte. Hast du den Vetrag im Laden abgeschlossen ist es eine Frage der Kulanz.

Das Widerrufsrecht ergibt sich aus dem BGB!

Widerrufsrechte bei Dienstleistungen (Dazu stellt auch die Möglichkeit das Handynetz zu nutzen) sind immer problematisch, wenn schon Leistungen erbracht sind.
Aus diesem Grund erlischt das Widerrufsrecht bei Dienstleistungen früher. Wenn du also schon mehr als 1-3 Minuten mit dem Handy telefoniert hast, wirst dujedenfalls den Mobilfunkvertrag nicht mehr los.

In deinem Fall könnte es aber auch sein, dass der geschlossene Vertrag mangels Schriftforum unwirksam ist. Aus dem Gesetz ergibt sich zwar kein Schriftformerfordernis, aber in aller Regel steht was dazu in den AGB der Mobilfunkanbieter drin.
 
Nein Online Widerruf gibt es 100pro= FernabsatzGESETZ!

Richtig !


grundsätzlich ist der widerruf eines vertrages unzulässig... etwas anderes gilt nur wenn vertraglich ein widerrufsrecht vereinbart wurde oder es sich aus besonderen vorschriften ergibt --> fernabsatzgesetz, haustürwiderrufsgesetz, verbraucherdarlehen

gruß marcson
 
Das 14 Tage Widerrufsrecht gibts in dem sinne garnicht ... die vertragspartner/firmen sind nur alle kulant!
vs
etwas anderes gilt nur wenn vertraglich ein widerrufsrecht vereinbart wurde oder es sich aus besonderen vorschriften ergibt --> fernabsatzgesetz

Merkst du eigentlich nicht was für nen Unsinn bzw was für widersprüchliche Dinge du schreibst? Es ist doch klar dass es hier besondere Vorschriften gibt.

Und nochmal: Der Vertrag kam doch noch gar nicht zu stande... wenn der Vertrag schon gültig gekommen wäre, wozu dann noch den zu unterzeichnenden Vertrag zuschicken? oO
 
Ende vom Lied: Pake zrückgeschickt und damit ist die sache erledigt.
 
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