Fehlerhafter Bestandteil Bestellung

Ich unterstütze den, der hier um Hilfe und Rat fragt.

Und die Organe eines Unternehmens sind für das was und wie des Unternehmens verantwortlich. Der Geschäftsführer muss selbst, oder, sofern erlaubt delegierbar, eben für funktionierende Prozesse und geschultes, ordentlich ausgewähltes Personal sorgen.


Auf meinen Punkt oben, dass der Händler hier womöglich ein Angebot gemacht hat, geht keiner ein. Aber dafür müsste man sich ja mit der Materie beschäftigen und die typischen Beißreflexe gegenüber jedem TE etwas zurückschrauben.


Die rein rechtliche Situation, wer wo Eigentum hält oder auch nicht, kann der TE ja über einen Anwalt klären lassen. Interessiert halt nur vermutlich niemanden und ist für die Lösung des Problems hier auch meines Erachtens völlig irrelevant.
 
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Ich denke dass fällt rechtlich wohl eher in den Bereich bewusste und versehentliche Falschlieferung.
 
Zajkar schrieb:
Nun hat er mir den 2. Controller rausgeschickt und ne E-Mail in der er mir geschrieben hat, dass ich ihm ein FIFA22 innerhalb von 7 Tagen zurückschicken solle und er würde mir dann zeitgleich NBA 2k22 rausschicken.
Ich würde das auch erstmal als Offerte sehen denn als Forderung.
Nimm den zweiten Controller in Empfang und warte was passiert.
Wenn er das FIFA zurückFORDERT kannst du ihm immer noch mitteilen, dass du es nicht mehr hast.
Zajkar schrieb:
ICh bin nicht mehr im Besitz der beiden FIFA22 Spiele, da ich diese bereits verkauft habe.
Also diese Deals sind schon abgeschlossen und die Käufer haben es schon benutzt und der Deal ist nicht mehr rückabwickelbar?
Und vorallem: Warum verklopfst du das zweite Fifa schneller als der Händler dir Rückmeldung geben kann?
Hat der Händler ewig gebraucht bis zur Antwort oder hast du es nem Kumpel direkt verkauft?
 
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Hallo,

dem TO zufolge ist das Problem hier nur noch das bereits verkaufte Spiel, welches nie Eigentum des TO war.

Die einzig rechtlich korrekte Vorgehensweise wäre hier: Dem Händler den Fehler mit dem Verkauf des zweiten FIFA 22 gestehen. Nach den Beiträgen hier ist das NBA 2k22 nicht mehr gewünscht. Entsprechend vom Kauf zurücktreten. Da aber bereits das FIFA 22 verkauft wurde, muss der TO den "Schaden" ersetzen. Möglichkeiten sind:

  1. Falls das NBA 2k22 zum Zeitpunkt des Kaufs im Vergleich mehr gekostet hat -> TO bekommt Geld zurück.
  2. Falls das FIFA 22 zum Zeitpunkt des Kaufs im Vergleich mehr gekostet hat -> TO muss die Differenz begleichen.
  3. Der Händler kommt ihm entgegen und stellt nur eine neue Rechnung über FIFA 22 inklusive identischem Betrag aus.
Das Umbuchen beim Händler ist hier kein Problem. Neue Rechnung über FIFA 22 und das NBA 2k22 eben stornieren. Das Problem hier ist nur die etwaige Preisdifferenz der Spiele. Wenn der TO hier ganz nett und ehrlich ist, kommt er bestimmt mit +/- 0 € aus der Sache raus.

Persönlich würde ich hier nicht die Stellung "contra Händler" einnehmen, da der TO mit dem Verkauf des 2. FIFA 22 einen ordentlcihen Bock geschossen hat. Das Falschpacken des Händlers kommt selbst im besten Unternehmen halt ab und an vor.
 
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Ich denke, jetzt ist alles bereits mehrfach gesagt - wohl lediglich noch nicht von allen.

Der Threadersteller meldet sich ja auch nicht mehr, hat also wohl keinen Bedarf mehr, beraten zu werden.
 
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Danke an denen, die mir geholfen haben und auch freundlich waren, die kriegen von mir auch ein "Gefällt mir".
Wozu cartridge_case nicht gehört.

Um es aufzulösen: Ich habe mich mit dem Händler einigen können, beide sind nun zufrieden.
Ich habe den Weg der höflichen Entschuldigung gewählt und eine mögliche Einigung angesprochen.
 
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